verschickt Mindfactory gebrauchte Ware?

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Retrocloud schrieb:
Das wird dir anhand der beiden Bilder keiner beantworten können. Zurückschicken würd ich es jedoch nicht da der Kratzer eh überdeckt wird von der Grafikkarte
Ich schon. Wenn Ich neu kaufe will ich eine ungeöffnete Verpackung.

Joe Walker schrieb:
Könnte eine Retoure gemäß Fernabsatzgesetz sein. Die dürfen die Ware dann noch als Neuware verkaufen.
Können Sie gerne machen. Aber bitte mit dem Hinweis das es sich um Retoure handelt. Sonst empfinde ich das als Täuschung. Und Ich weiß schon warum ich MF meide.
Ergänzung ()

Ltcrusher schrieb:
Es ist immer die gleiche Art von "Kunde", der nur seinen Vorteil sieht. Die restliche Welt ist egal.
Man sollte aber auch nicht pauschalisieren. ich bin immer bereit für Service und Qualität zu zahlen. Aber wenn man bewusst Rückläufer versendet sehe Ich das einfach als Täuschung an. Gerne kaufe ich auch B-Ware. Das ist dann als solche deklariert. Aber Ich kaufe auch bewusst NEU Ware. Da will ich dann ungeöffnet und unbenutzt!

Grundsätzlich kaufe ich meine Hardware fast nur lokal bei meinem Händler vor Ort. Da ist vertrauen und Top Service garantiert. dazu noch super Preise. da muss Ich mich nicht mit solchen Shops auseinander setzen.
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Mehrere Monitore auszupacken und sich dann das beste Modell auszusuchen ist ein asoziales Verhalten, mit dem du bewusst dem Händler einen finanziellen Schaden zufügst. Wenn sich der Händler dann schützt und dir dein Konto sperrt, ist es sein Recht, weil so ein Verhalten meist keine einmalige Sache ist.
Ich suche zb lange im Netzt bevor Ich einen Monitor kaufe. Sollte der wider erwarten nicht meinen Erwartungen entsprechen geht der zurück. Da ist nicht asoziales dran. Das ist mein Recht als Käufer. Bei mir wird Monitor und GraKa wenn auch im Netz gekauft weil Ich das umtauschen kann ohne Grund. Alles andre wo es geht kaufe Ich ja vor Ort. Aber gerade ein Monitor und GraKa können ja extrem nerven. Mit Bildfehlern oder Geräuschen.

Monitore kaufe Ich zb immer direkt bei Dell. Dort gibt es einen hervorragenden Servcie und Support. Sollte es dann wider erwarten ein Problem geben schreibe ich denen und Ich bekomme direkt einen anderen oder wenn man sich einigt auch Nachlass.
 
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Stanzlinger schrieb:
Dann mußt du bei Amazon kaufen. Service oder Preis
Amazon sperrt einen genauso, wenn die Retourenquote zu hoch wird.
Ein Kumpel hat von denen auch schon eine Mail bekommen, dass zuletzt so viel zurück gegangen ist, was sie denn tun könnten, damit er zufriedener ist. Das ist der letzte Warnschuss, ändert man ab diesem Zeitpunkt sein Verhalten nicht, machen die auch Winke winke.

xexex schrieb:
Du hast bei den meisten Monitorserien kein Anrecht ein Display mit 0 Fehlern. Wenn hier jetzt ein Kunde fünf Bildschirme bestellt, sich das beste aussucht und die restlichen zurückschickt, macht er nichts anders als das Fernabsatzgesetz zu eigenem Nutzen zu missbrauchen.
Achso, und das sagt wer? Die Hersteller? Was für eine Kompetenz hat denn eine fernöstliche Firma, festzulegen, was nach deutschem Recht mangelfrei ist und was nicht?
Wenn ich mir zB. bei MF die Artikelbeschreibung eines Monitors ansehe, steht da nichts bzgl. Pixelfehlern (hab ich zumindest nicht gefunden, gerne berichtigen). Dementsprechend hat der Monitor auch keine aufzuweisen.

xexex schrieb:
Mehrere Monitore auszupacken und sich dann das beste Modell auszusuchen ist ein asoziales Verhalten, mit dem du bewusst dem Händler einen finanziellen Schaden zufügst.
Warum bietet der Händler dann Monitore an, bei denen zB. von 10 Exemplaren alle eine unterschiedliche Panelqualität haben? Weigert er sich, sich vorher über die Ware zu informieren, die er verkauft? Ist es ihm egal, wenn seine Kunden mindere Qualität auf dem Schreibtisch haben? Warum gibt er keinen Hinweis, wie sehr der Monitor zB. von BLB betroffen sein kann? Warum verkauft er einem Kunden überhaupt 10 Monitore, wenn er doch weiß, dass nach Fernabsatzrecht auch alle 10 Stück wieder zurück kommen können?

Ein Händler hat gegenüber einem Verbraucher nun einmal Pflichten. Diese sind klar definiert, und möchte der Händler das nicht, kann er halt nicht an Privatkunden verkaufen.
Viele Anbieter empfinden sich mehr und mehr als reine Logistiker, die das Geld nehmen und die Ware weiter schubsen, mit der restlichen Verantwortung aber nichts zutun haben wollen. Das ist asozial.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung)
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cyberpirate schrieb:
Sonst empfinde ich das als Täuschung.
cyberpirate schrieb:
Aber wenn man bewusst Rückläufer versendet sehe Ich das einfach als Täuschung an
Das ist schön dass du das so empfindest/siehst.
Rechtlich ist es aber keine.
Es ist nunmal das Recht des Händlers auch sowas als neu zu verkaufen. Genauso ist es dein Recht dir einen anderen Händler zu suchen, der bereits solche Ware rabattiert verkauft (Vermutlich mit einem entsprechenden Aufpreis auf die unverpackte Ware. Weil iwo muss diese Preisdifferenz wieder reingeholt werden.)

cyberpirate schrieb:
Da ist [...] Top Service garantiert.
Danke für den Lacher am Morgen.


cyberpirate schrieb:
Da ist nicht asoziales dran.
Das ist ja auch nicht vergleichbar mit dem von xexex aufgeführten Fall.
Ergänzung ()

Pjack schrieb:
Dementsprechend hat der Monitor auch keine aufzuweisen.
Das ist nicht korrekt.


Pjack schrieb:
Was für eine Kompetenz hat den eine fernöstliche Firma, festzulegen, was nach deutschem Recht mangelfrei ist und was nicht?
Das muss die fernöstliche Firma nicht, das tut das deutsche Recht schon gut genug:

Zu beachten vorallem Absatz 3 Nummer 2:
eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung
a) der Art der Sache und
b) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,

Solange also nicht explizit fehlerfrei vereinbart wurde und Pixel-Fehlerklassen öffentlich einsehbar sind, erfüllt der Monitor auch mit Fehlern im Rahmen dieser Fehlerklasse die zu erwartenden Eigenschaften.


Pjack schrieb:
Warum bietet der Händler dann Monitore an, bei denen zB. von 10 Exemplaren alle eine unterschiedliche Panelqualität haben?
Weil der Händler sonst alle Monitore einmal auspacken müsste und du dann Leute hast wie cyberpirate die, die dann ja nicht mehr haben wollen.
Mal abgesehen von dem erhöhten Aufwand und den erhöhten Kosten.


Pjack schrieb:
Wenn ich mir zB. bei MF die Artikelbeschreibung eines Monitors ansehe, steht da nichts bzgl. Pixelfehlern
Muss auch nicht.
Die Pixelfehlerklassen sind in ISO 9241-307 geregelt.
Als „üblich“ im Sinne der ISO 13406-2 definierten die Hersteller die Pixelfehlerklasse II und erheben sie damit zum Basisstandard.
Aus Wikipedia. Die 13406-2 ist dabei die alte Regelung, in der die Pixelfehlerklassen II aber identisch definiert war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bonanca schrieb:
Solange also nicht explizit fehlerfrei vereinbart wurde und Pixel-Fehlerklassen öffentlich einsehbar sind, erfüllt der Monitor auch mit Fehlern im Rahmen dieser Fehlerklasse die zu erwartenden Eigenschaften.
Wir sollten hier aber nochmal unterscheiden. Eigentlich geht es doch um die Panellotterie, und dabei geht es um Sachen wir IPS Glow, BLB usw., nicht um Pixelfehler. Ich habe die ISO-Norm jetzt nicht bis ins letzte gelesen, aber ich bezweifle, dass es da bzgl. des ersteren Punkts wirklich belastbare Aussagen gibt.

Davon ab bezweifle ich auch, dass der Endverbraucher sich in diesem Maße selbst informieren und auf irgendwelchen Herstellerseiten der Pixelfehlerklasse nachjagen muss. Aber ich bin auch kein Jurist, deine Ausführung bzgl. Pixelfehlern klingt ansonsten schon schlüssig.

Bonanca schrieb:
Weil der Händler sonst alle Monitore einmal auspacken müsste und du dann Leute hast wie cyberpirate die, die dann ja nicht mehr haben wollen.
Mal abgesehen von dem erhöhten Aufwand und den erhöhten Kosten.
Wie er das sicherstellt ist doch aber nicht das Problem des Kunden. Er kann ja genauso gut Artikel, die seiner Erfahrung nach eine hohe RMA-Quote haben oder seine eigenen Tests nicht bestehen, gar nicht erst den Kunden anbieten. Der Händler ist dem Endverbraucher nun mal in einer besonderen Art und Weise verpflichtet. Möchte er vor Vertragsabschluss nicht entsprechende Sorgfalt walten lassen, muss er nunmal mit nachträglichen Beanstandungen leben.
 
Pjack schrieb:
Der Händler ist dem Endverbraucher nun mal in einer besonderen Art und Weise verpflichtet. Möchte er vor Vertragsabschluss nicht entsprechende Sorgfalt walten lassen, muss er nunmal mit nachträglichen Beanstandungen leben.
Das tun sie doch auch?
Sonst könnte man sie ja regelmäßig verklagen.


Pjack schrieb:
Eigentlich geht es doch um die Panellotterie, und dabei geht es um Sachen wir IPS Glow, BLB usw., nicht um Pixelfehler.
Dann irritiert mich dein Einwurf mit den Pixelfehler aber.
Unabhängig davon ist der Rest der Argumentation unabhängig von der ISO Norm und Pixelfehler. Denn auch IPS Glow, BLB usw. sind "Fehler", die man "unter Berücksichtigung der Art der Sache" erwarten kann. Denn hier geht es nur selten um das ob, sondern vielmehr um das wie sehr.

Und hier geht es z.B. auch darum, wofür der Monitor beworben wird.
An einen Monitor für Video- oder Bildbearbeitung kann man bspw. einen anderen (höheren) Anspruch an z.B. Farbtreue haben als an einen "Gaming-Monitor".


Aber generell gilt hier:
Das kann man natürlich alles mit dem Widerruf regeln. Aber die Gewährleistung wäre an der Stelle für beide Parteien die elegantere Lösung. Weswegen sowas nur selten die ersten Beispielfälle sind, die aufkommen, wenn es um übermäßige Nutzung des Widerrufsrechts geht. Das sind dann doch eher die Fälle a la "Das ist zwar noch kein Gewährleistungsfall, aber mir passt das so nicht."
 
@Nickel: Bei meinem letzten Mainboard machte es von der Verpackung und gerade der Antistatitk-Folie her auch den Eindruck, dass es nicht "neu" war, allerdings betone ich: nur den Eindruck. Ich bin überzeugt, dass es neu war, v.a. das Zubehör ließ da keine Zweifel aufkommen.

@xexex: Ich habe die Maus nicht mal geöffnet und exakt in dem Zustand zurückgeschickt, den sie hatte, als ich sie bekam. Es gibt einfach Produkte, die möchte ich wirklich "neu" haben. Und dass dem Händler aufgund des Widerrufs besondere Kosten entstanden wären, das wage ich auch zu bezweifeln, bei den Deals, die sie mit ihren Zustellern abgeschlossen haben. Aber du hättest es bestimmt besser gefunden, ich hätte die Maus wenigstens mal ausgepackt und 10 Tage genutzt, um sie dann zurückzuschicken?

Ich wollte sie schon gar nicht aufmachen und mir ein Bild über eventuelle (abstoßende) Gebrauchsspuren machen. Ich habe das Produkt nicht "verschlechtert" dadurch. Ja, es ging ein Paket zurück.

Ich habe bislang nur ein einziges Mal ein Produkt wegen Nichtgefallens (also nach eigener "Nutzung", "In-Betriebnahme") zurückgeschickt, das war eine Kyro-2-Grafikkarte.

Einmal habe ich ein Xbox 360 zurückgeschickt, was eine Unverschämtheit war, das Produkt als neu zu verkaufen. Der Karton sah aus, als wäre er vom Laster gefallen und anschließend vom Laster übefahren, Fingerabdrücke auf den beigelegten Datenträger (alle beigelegten Spiele natürlich geöffnet gewesen). Dass die Xbox selbst verkehrt herum in der Verpackung war, ist da ja eigentlich noch nicht einmal nennenswert. Auf die 20 Euro Rabatt, die mir der Händler dann anschließend nach meiner Beschwerde angeboten hat, habe ich dann dankend verzichtet und widerrufen. Sorry, aber mit solchen Händlern, die so etwas einfach kommentarlos als Neuware rausschicken habe ich kein Mitleid.

Wie bereits gesagt: Mir ist das Widerrufsrecht viel zu kundenfreundlich, und ich fühle mich als Kunde da sogar eher benachteiligt. Und gegen so Leute, die sich so eine Konsole bestellen, sie intensiv mal 2 Wochen durchtesten und sie dann zurückschicken, kann sich ein Händler halt kaum richtig wehren - oft vor Angst vor negativen Rezensionen, wenn man aufgrund von Gebrauch nicht den vollen Preis erstattet.

Und ich weiß jetzt nicht woher der schwachsinnige Lebensmittelvergleich kam. Ich habe auch kein Problem damit, wenn jemand das Produkt mal in der Hand hatte. Aber eine Wurst, die bereits anderen gekaut hatte, kaufe ich auch nicht.
 
Bonanca schrieb:
Das tun sie doch auch?
Sonst könnte man sie ja regelmäßig verklagen.
Sie lobbyieren aber auch schon seit Jahren gegen das Widerrufsrecht. Das passt halt schlecht zusammen.
Die meisten Onlinehändler machen es sich verdammt einfach. Und viele hier im Thread befürworten das, zumindest indirekt, auch noch.

Bonanca schrieb:
Dann irritiert mich dein Einwurf mit den Pixelfehler aber.
Ja, das habe ich als Beispiel mit rein gebracht, obwohl es eigentlich nichts damit zutun hat.

Zum Rest: Für Farbtreue gibt es aber ebenso Normen, zu den "Artefakten" von IPS-Panelen aber nicht.
Daher dürfte es bei letzterem schwer werden, "unter Berücksichtigung der Art und Sache" etwas abzuleiten, was hart belastbar ist. Muss der Kunde sich unabhängig darüber informieren, was in dem Gerät denn wirklich drin steckt und was das für Auswirkungen haben kann, oder ist ein Monitor einfach ein Monitor?

Eizo hat dieses typische 27 Zoll WQHD 144 Hz Panel von AO früher ja auch selektiert. Deren Monitore waren deutlich weniger von BLB usw. betroffen, als die von anderen Herstellern.
Das Problem ist bekannt, bei allen Parteien. Es sieht also so aus: der Panelhersteller sagt "nicht mein Problem". Der Monitorhersteller sagt "nicht mein Problem". Der Händler sagt "nicht mein Problem". Und der Kunde soll es dann ausbaden. Ich selbst habe es nie gemacht, aber ich kann Kunden verstehen, die das nicht mitmachen und das Widerrufsrecht ausgiebig nutzen.

Bonanca schrieb:
Das sind dann doch eher die Fälle nach "Das ist zwar noch kein Gewährleistungsfall, aber mir passt das so nicht."
Leider lassen sich diese beiden Thematiken relativ schwer trennen, weil sie in einander über gehen.
Das Widerrufsrecht sieht Nichtgefallen jedoch auch als validen Grund an.
Wenn man Preise zwischen Online- und Einzelhandel vergleicht, sehe ich auch keinen Grund, warum man das ändern sollte.
Ich habe zB. einen Acer mit dem oben von mir genannten Panel. Meiner ist ok, bzw. stört es mich nicht, bzw. fehlt mir vllt. auch der Vergleich. Wäre das Bild störend gewesen, hätte ich ihn zurück gesandt.
Ebenso hätte ich ihn zurück in den Laden vor Ort geschafft, wenn das Vorführgerät ein perfektes Bild hat, mein gekauftes Gerät aber deutlich schlechter gewesen wäre, falls man mir das Testen meines Kaufgeräts verweigert hätte.

tollertyp schrieb:
Sorry, aber mit solchen Händlern, die so etwas einfach kommentarlos als Neuware rausschicken habe ich kein Mitleid.
Der Fehler ist halt viel zu häufig auf Händlerseite die fehlende Kommunikation. Die handeln in der Gewissheit, dass nur ein kleiner Teil der Kunden bereits geöffnete Ware reklamiert.
Ware aus Widerrufen als neu zu verkaufen, wälzt das Problem auf Kunden ab, die nichts dafür können.
Und wie soll der Kunde überhaupt erkennen können, ob es sich um Widerrufsware handelt, die anscheinend als neu verkauft werden darf, oder um einen gebrauchten Artikel?


tollertyp schrieb:
Und gegen so Leute, die sich so eine Konsole bestellen, sie intensiv mal 2 Wochen durchtesten und sie dann zurückschicken, kann sich ein Händler halt kaum richtig wehren - oft vor Angst vor negativen Rezensionen, wenn man aufgrund von Gebrauch nicht den vollen Preis erstattet.
Dass er dagegen keine wirkliche Handhabe hat, ist natürlich richtig. Das ist aber einfach ein Marktumstand, den er in Kauf nehmen und Einpreisen muss, was er ja auch macht. Ein Einzelhändler vor Ort muss zB. auch akzeptieren, dass ihm Vorgaben bzgl. der Ladenöffnungszeiten gemacht werden.
 
Pjack schrieb:
Sie lobbyieren aber auch schon seit Jahren gegen das Widerrufsrecht.
Und was ist da bisher schlechtes für den Kunden rausgekommen? Oder wie könnte das Widerrufsrecht denn besser gestaltet werden? Wobei besser nicht gleich kundenfreundlicher heißt.


Pjack schrieb:
Muss der Kunde sich unabhängig darüber informieren, was in dem Gerät denn wirklich drin steckt und was das für Auswirkungen haben kann, oder ist ein Monitor einfach ein Monitor?
Das kommt ganz auf zur Verfügung stehender Informationen seitens der Herstellers an.


Pjack schrieb:
Und der Kunde soll es dann ausbaden. Ich selbst habe es nie gemacht, aber ich kann Kunden verstehen, die das nicht mitmachen und das Widerrufsrecht ausgiebig nutzen.
Wenn es so ein gängiges Problem ist und "allen Parteien bekannt" ist, dann sind wir ja scheinbar wieder in einem Bereich, der objektiv der Art der Sache entspricht.

Unabhängig davon steht es dem Kunden frei:
  • Die Eigenschaften vorher mit dem Händler zu klären
  • Ein Modell zu wählen, bei dem de hersteller entsprechend selektiert bzw. Qualität bringt.
  • Sein Widerrufsrecht zu nutzen.

Beim letzten Punkt darf man sich halt nicht wundern, wenn auch andere Kunden das machen und man entsprechend bereits geöffnete Packungen erhält. Genauso darf man sich nicht wundern, wenn man dann vom Händler iwann ne Sperre erhält.

Pjack schrieb:
weil sie in einander über gehen.
Nein. Das sind zwei komplett voneinander zu trennende Dinge, die du als Kunde auch entsprechend getrennt forderst und wofür du dich somit sogar bewusst entscheidest.
Der BGH war da im Mercedes Katalysator Fall Recht eindeutig, was eine solche Änderung angeht:
Die Auslegung einer Individualerklärung - wie sie hier vorliegt - durch den Tatrichter darf vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind, wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist oder die Auslegung auf mit der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr.; Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - VIII ZR 99/14, NJW 2015, 2324 Rn. 13 mwN). Solche Rechtsfehler macht die Revision, die lediglich ihre eigene Wertung an die Stelle der Deutung des Berufungsgerichts setzt, nicht geltend und sind auch sonst nicht ersichtlich. Auch eine nachträgliche Umdeutung der abgegebenen Widerrufserklärung in eine für den Kläger hinsichtlich der Wertersatzverpflichtung günstigere Rücktrittserklärung (§ 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Halbs. 2 BGB), wie sie die Revision im Ergebnis beabsichtigt, scheidet aus.
Ein Widerruf ist ein Widerruf, eine Berufung auf Gewährleistung etwas ganz anderes. Die haben auch komplett unterschiedliche Rechtsfolgen.

Pjack schrieb:
Das Widerrufsrecht sieht Nichtgefallen jedoch auch als validen Grund an.
Das Widerrufsrecht sieht sogar gar keinen Grund als valide an. Mit den entsprechenden Rechtsfolgen.


wenn das Vorführgerät ein perfektes Bild hat, mein gekauftes Gerät aber deutlich schlechter gewesen wäre,
Ist ja auch gesetzlich so geregelt:
(3) Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie [...] 3. der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, [...]
Wäre das Bild störend gewesen, wäre halt dieses störend wieder näher zu definieren gewesen. Da man üblicherweise längere Zeit auf einen Monitor guckt kann sowas durchaus einen Mangel darstellen.


Pjack schrieb:
Ware aus Widerrufen als neu zu verkaufen, wälzt das Problem auf Kunden ab, die nichts dafür können.
Da aber Kunden Produkte i.d.r. nicht wegen der Verpackung kaufen, entsteht diesen anderen Kunden aber kein Schaden.

Pjack schrieb:
Und wie soll der Kunde überhaupt erkennen können, ob es sich um Widerrufsware handelt, die anscheinend als neu verkauft werden darf, oder um einen gebrauchten Artikel?
Faustregel: wenn man es am Produkt selbst nicht erkennt, ist es tendenziell eher Neuware.
Für weitere Möglichkeiten müsste man jetzt das Produkt spezifizieren. Bei einer SSD/HDD z.B. kann man ja z.B. die Laufzeit auslesen.

Pjack schrieb:
Dass er dagegen keine wirkliche Handhabe hat, ist natürlich richtig.
Nein ist es nicht. 2 wöchige ausgiebige Nutzung ist gesetzlich nicht vom Widerruf gedeckt und berechtigt den Händler zur Geltendmachung einer Wertminderung.
Dass dieser Weg häufig teurer ist als der entgangene Gewinn und so selten genutzt wird ist dabei ein anderes Thema und spricht eher dafür, dass es noch genug Kunden gibt, die das nicht so handhaben.

Edit: Jetzt fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bonanca schrieb:
Und was ist da bisher schlechtes für den Kunden rausgekommen? Oder wie könnte das Widerrufsrecht denn besser gestaltet werden? Wobei besser nicht gleich kundenfreundlicher heißt.
Es muss doch nicht erst etwas schlechtes raus kommen, damit man sich gegen etwas ausspricht. Ich will das Widerrufsrecht auch nicht umgestalten, warum auch? Solange Onlinehändler die Preise vom lokalen Handel ohne Not unterbieten können, kann das angebliche Problem nicht groß sein. Zumal es auch viele Ansätze gibt, damit umzugehen.

Bonanca schrieb:
Wenn es so ein gängiges Problem ist und "allen Parteien bekannt" ist, dann sind wir ja scheinbar wieder in einem Bereich, der objektiv der Art der Sache entspricht.

Unabhängig davon steht es dem Kunden frei:
  • Die Eigenschaften vorher mit dem Händler zu klären
  • Ein Modell zu wählen, bei dem de hersteller entsprechend selektiert bzw. Qualität bringt.
Warum sollte derjenige, der nicht verantwortlich ist, weitere Bemühungen anstrengen? Es ist nicht Aufgabe des Kunden, für eine mangelfreie Ware zu sorgen.

Bonanca schrieb:
Nein. Das sind zwei komplett voneinander zu trennende Dinge, die du als Kunde auch entsprechend getrennt forderst und wofür du dich somit sogar bewusst entscheidest.
Der BGH war da im Mercedes Katalysator Fall Recht eindeutig, was eine solche Änderung angeht:
Ein Widerruf ist ein Widerruf, eine Berufung auf Gewährleistung etwas ganz anderes. Die haben auch komplett unterschiedliche Rechtsfolgen.
Bonanca schrieb:
Wäre das Bild störend gewesen, wäre halt dieses störend wieder näher zu definieren gewesen. Da man üblicherweise längere Zeit auf einen Monitor guckt kann sowas durchaus einen Mangel darstellen.
Also würdest Du dann versuchen, den Mangel des störenden Bildes gegenüber dem Händler durchzusetzen, statt von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen? Oder kann es sein, dass Gewährleistung und Widerrufsrecht in der Praxis doch ineinander über gehen und viele Kunden lieber aufgrund der Einfachheit ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen, statt über die Sachmängelhaftung zu gehen?

Bonanca schrieb:
Nein ist es nicht. 2 wöchige ausgiebige Nutzung ist gesetzlich nicht vom Widerruf gedeckt und berechtigt den Händler zur Geltendmachung einer Wertminderung.
Dass dieser Weg häufig teurer ist als der entgangene Gewinn und so selten genutzt wird ist dabei ein anderes Thema und spricht eher dafür, dass es noch genug Kunden gibt, die das nicht so handhaben.
Das ist für mich die Definition von: "keine richtige Handhabe".
 
tollertyp schrieb:
Ich habe die Maus nicht mal geöffnet und exakt in dem Zustand zurückgeschickt, den sie hatte, als ich sie bekam. Es gibt einfach Produkte, die möchte ich wirklich "neu" haben.
Genau das kritisiere ich! Hatte die Maus Gebrauchsspuren? War die Maus beschädigt? Hat sie vielleicht jemand nur ausgepackt, hat festgestellt, dass ihm die Form, Gewicht oder Farbe nicht gefällt und sie zurückgeschickt? Keine Ahnung, du hast sie zurück gesendet, weil sie auf dem Weg von China zu dir noch irgendjemand anders in der Hand hielt, anhand der Verpackung die du sowieso entsorgt hättest.

tollertyp schrieb:
Und ich weiß jetzt nicht woher der schwachsinnige Lebensmittelvergleich kam. Ich habe auch kein Problem damit, wenn jemand das Produkt mal in der Hand hatte. Aber eine Wurst, die bereits anderen gekaut hatte, kaufe ich auch nicht.
Aha! An der Maus hat also jemand bereits rumgekaut? Ich dachte du hättest sie gar nicht ausgepackt.
 
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Habe bei MF zwei boxed CPUs bestellt, für zwei PC. Beide kamen bereits geöffnet. Ich habe dann den Kundenservice kontaktiert und mich beschwert sowie die CPUs ohne Einbau zurückgeschickt. Auf meine Beschwerde wurde mir als Antwort das Kundenkonto gesperrt.

Alle wollen nur Dein Bestes, Dein Geld. Aber das bekommen nun die anderen...
 
Werden schon ihren Grund gehabt haben, dass sie dich als Kunden nicht mehr wollten.
Und kommt halt schon auch darauf an wie man sich beschwert.
 
gerade bei einem Mainboard weiß man ja auch nicht sofort ob es "nur" der Kratzer ist, und ich hätte da keinen Bock Wochen später Systemabstürze zu haben weil der Vortester seine Fettfinger überall am Mainboard hatte oder irgerndwo einen Pin verbogen hat.

hab mir z.b. auch eine GPU bestellt, 6 Std später war diese 50€ billiger... hab ich nochmal bestellt und die erste ging Retour.... fühle ich mich dabei nicht asozial, keiner zwingt Unternehmen ein Onlinegeschäft zu betreiben oder beim Preispoker mitzumachen.
 
Ich denke eher nicht, dass es sich hier um einen Rückläufer handelt,
der Kratzer ist bei der Herstellung irgendwie enstanden.
Sowas kann vorkommen.
 
xexex schrieb:
Aha! An der Maus hat also jemand bereits rumgekaut? Ich dachte du hättest sie gar nicht ausgepackt.
Da du mir Worte in den Mund legst, die ich nicht geträtigt habe, bist du auf der Ignore-Liste.

Und weil du mir immer noch nicht sagen kannst, was daran schlimm sein soll, ein ungeöffnetes Produkt wieder zurückzuschicken. Ich habe auch mal einen Monitor bestellt, und gemerkt, dass ich den falschen bestellt habe. Leider ging das Stornieren nicht mehr und auch der Hinweis bei DHL, dass ich widerrufen habe, die ihn also nicht zustellen müssen, hat der Zusteller leider zu spät gesehen. Hätte ihn natürlich erst mal auspacken sollen und ihn dann zurückschicken, ist schon klar.
 
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Pjack schrieb:
Das Widerrufsrecht sieht Nichtgefallen jedoch auch als validen Grund an.
"Nichtgefallen" ist kein valider Grund. Die Frage nachdem Grund durch den Händler hat gar nichts mit dem Widerrufsrecht zutun. Wenn ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen, muss ich das gar nicht begründen.
Die Frage nachdem Grund durch den Händler, erfolgt rein aus eigenem Interesse. Auch, um die Rücksendung ggfs. "sinnvoll" einzuordnen. Eben weil viele Kunden Waren "ohne Angaben von Gründen" zurücksenden. Gerne auch, um selbst verursachte Schäden zu verschleiern.
Könnte btw. auch hier der Fall gewesen sein. Irgendein Kunde hat die Bestellung widerrufen und MF hat unglücklicherweise die Rücksendung nicht genau genug überprüft. So ist sie halt als "Neu" beim nächsten Kunden gelandet.
Es kann aber durchaus auch Sein, dass der Kratzer sogar ab Werk vorhanden war.
Kann man bemängeln, wer aber bei MF einkauft, kauft ja bewusst zum "Bestpreis". Das der irgendwoher kommen muss, sollte einen einleuchten. Und gerade im Hardware-Sektor sind die Margen ja eher mau.

Insofern ist das für mich erst einmal unkritisch. Die Spreu von Weizen trennt sich dort, wo der Händler dann versucht möglicherweise vom "Erstkäufer" verursachte Schäden auf den "Zweitkäufer" abzuwälzen. Da gab es ja zuletzt eine sehr interessante Geschichte zwischen Steve von GamersNexus und NewEgg.

Zurück zum vorliegenden Fall:
Dem TE steht natürlich vollkommen frei, wie er mit der Situation umgeht. Er kann die Bestellung widerrufen und das Board zurückschicken. Er kann aber auch Kontakt mit Mindfactory aufnehmen und vielleicht auch eine andere Lösung herbeiführen.
Die bessere Lösung wäre aus meiner Sicht, sofern es wirklich nur ein optischer Mangel ist, das Board zu behalten. Sowohl aus ökologischer Sicht, wie auch aus ökonomischer Sicht. Bei Mindfactory kommt man nämlich für den Rückversand auf.

Ich kann ja grundsätzlich nachvollziehen, dass jeder von uns "das perfekte" Produkt möchte. Aber mein Gott... Wir reden über Klimawandel und Energiekrise. Nicht nur wegen eines hirnrissigen Krieges, sondern weil wir inzwischen im Überfluss einfach nur noch konsumieren...
Die Verpackung meiner 6750 XT Referenz von AMD sah auch nicht "perfekt" aus... Hat mich tatsächlich auch irgendwie geärgert. Aber mein Gott. Nichts, wofür ich das Ding zurückgeschickt hätte...
Selbiges galt auch für die Kühlfinnen des Radiators meiner alten Kraken X63. Die waren aus der Verpackung heraus teilweise echt schon böse verbogen. Tat der Kühlleistung aber nicht wirklich weh....

Die Spaltmaße meines DAN A4-H2O sind nicht "perfekt"... Gibt sicher nicht wenige, die das Case zurückgeschickt hätten. Aber mein Gott... Keiner hätte mir garantiert, dass es beim zweiten Case besser gewesen wäre.
Und so sieht es halt auch bei Monitoren aus, was hier ja oft als Beispiel genommen wird. Da ist dann BLB oder ein kleiner Pixelfehler häufig schon Grund genug, den Monitor zig mal hin und her zu schicken. Natürlich alles abgedeckt vom Widerrufsrecht. Man muss ja keinen Grund angeben. Denn "BLB" ist halt kein Grund. Genauso wie bestimmte Pixelfehler kein Grund sind. Dafür gibt es ja Pixelfehlerklassen und die sind beim Kauf bekannt...

Jedem das seine. Wirklich. Aber dieser "perfektionistische Anspruch" ist einfach nur Egoistisch.

Da geht es gar nicht so sehr darum, den Händler in Schutz zu nehmen. Aber manchmal würde es helfen, sich selbst in die Rolle des Händlers oder Herstellers zu versetzen.

Zurück zum Mainboard: Was ist bei einem Mainboard wichtig? Die Funktion oder ein optischer Mangel der Verpackung(!)-Innenseite(!!!). Die Funktion oder ein optischer Mangel auf dem Produkt, an einer Stelle, die man nicht einmal sieht?
 
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Da fällt mir aber spontan ein Gehäuse ein, das man mir zuschickte. Das war offensichtlich keine Neuware, denn die Verpackung wurde schon mal zum Versand verwendet.

Und dort waren dann in der Wabenstruktur an der Front oben deutliche Kratzer zu sehen, wie wenn jemand mal mit nem Schraubenzieher und Gewalt drüber gefahren wäre... Da fehlt mir einfach jedes Verständnis für den Händler, so etwas als Neuware rauszuschicken. Genauso kann ich mir nicht vorstellen, dass das Produkt in der Form vom Händler an den ersten Kunden ausgeliefert wurde. Mir fehlt auch das Verständnis für viele Kunden, was die alles in welchem Zustand zurückschicken (von bewusstem Betrug wie falsche DIMMs mal ganz abgesehen).

Wäre dieser Kratzer (waren bestimmt 5 cm oder mehr) nicht gewesen. hätte ich das Gehäuse womöglich behalten (kann jetzt nicht sagen, ob es nicht noch andere Mängel hatte). Ich finde auch durchaus, dass hier mal Händler und vor allem Hersteller gefragt wären, solche Teile, wie diese Front, dann selbst zu tauschen vor einem erneuten Verkauf. Aber vermutlich übersteigt der Aufwand bei einem Gehäuse bereits wieder die Herstellungskosten.
 
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Bonanca schrieb:
Das ist schön dass du das so empfindest/siehst.
Rechtlich ist es aber keine.
Das ist mir aber völlig egal. Es geht auch um Vertrauen. Ob etwas rechtlich erlaubt ist ist eine andere Sache. Ich möchte wissen ob ich gebrauchte Ware bekomme. Steht ja sogar auf einigen Verpackungen rauf das man unbedingt auf verschlossene Siegel achten soll. Gerne kaufe Ich ja auch gebrauchte Ware. Dann möchte Ich es nur vorher wissen. Und einiges kaufe Ich NIEMALS gebraucht.
Bonanca schrieb:
Danke für den Lacher am Morgen.
Weiß nicht was daran witzig ist? Du kennst also den Händler? Sicher nicht. daher ist dein Lacher am Morgen eher ein Witz.
Ergänzung ()

tollertyp schrieb:
Mir fehlt auch das Verständnis für viele Kunden, was die alles in welchem Zustand zurückschicken (von bewusstem Betrug wie falsche DIMMs mal ganz abgesehen).
Ja es gibt schon einige abartige und widerliche Menschen.
 
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cyberpirate schrieb:
Es geht auch um Vertrauen. Ob etwas rechtlich erlaubt ist ist eine andere Sache.
Das kommt drauf an worauf man vertrauen will. Ich möchte darauf vertrauen, dass der Händler seinen Pflichten entsprechend des Kaufvertrages nachkommt. Das hat er bei dir in dem Fall.


cyberpirate schrieb:
Ich möchte wissen ob ich gebrauchte Ware bekomme.
Retoure ist aber nicht zwangsläufig gebrauchte Ware. Nein, auch mit geöffneter Verpackung nicht.
Du kannst halt nicht mit fest definierten, teils sogar juristischen, Begriffen um dich werfen und dann erwarten, dass sich Händler aber an deine subjektive Definition zu halten haben. Das liegt halt zu 100% an dir. Hier den Händlern Vorwürfe machen zu wollen zeigt eigtl nur, dass du Worte verwendest, deren Bedeutung du nicht verstanden hast.


cyberpirate schrieb:
Steht ja sogar auf einigen Verpackungen rauf das man unbedingt auf verschlossene Siegel achten soll. Gerne kaufe Ich ja auch gebrauchte Ware.
So wie hier halt wieder.
Gebrochenes Siegel =/= Gebrauchtware.

cyberpirate schrieb:
Du kennst also den Händler?
Nein, ich habe einfach nur das "meinen" überlesen. Aber scheint dich deiner Reaktion nach zu urteilen durchaus getroffen zu haben :)


Pjack schrieb:
Es muss doch nicht erst etwas schlechtes raus kommen, damit man sich gegen etwas ausspricht
Also wenn man sich gegen etwas ausspricht sollte man doch Gründe dafür haben, oder nicht? Nach genau diesen frage ich ja. Ansonsten wäre es nämlich nur ein "Hauptsache dagegen".
Das Ding ist: unter der Prämisse dass gegen das Widerrufsrecht lobbyiert wird: Entweder ist dadurch schon was negatives für den Kunden rausgekommen (dann würdest du es ja ändern wollen.) Oder nicht (wo dann aber iwie der Lobbyismus 0 Relevanz für das Thema hat?).
Dann hätte ich vllt eher "so what?" Antworten sollen?

Pjack schrieb:
Es ist nicht Aufgabe des Kunden, für eine mangelfreie Ware zu sorgen.
Die Sache ist ja eben nicht mangelhaft!
Wenn der Kunde Ware haben möchte, die qualitativ besser ist als rechtlich bereits mangelfreie Ware, dann hat sich auch der Kunde darum zu kümmern.

Denn die Frage stellst du genau an die falschen: warum liegt es in der Verantwortung der Händler und Hersteller, weil der Kunde mit einem mangelfreien Produkt nicht zufrieden ist und ein qualitativ höherwertigens haben will?


Pjack schrieb:
Oder kann es sein, dass Gewährleistung und Widerrufsrecht in der Praxis doch ineinander über gehen
Dass man als Kunde die Wahl zwischen Widerruf und Gewährleistung hat macht die Grenzen aber nicht fließend oder lässt diese rechtlichen Konstrukte ineinander übergehen.
Die Wahl zu haben macht Sachen nicht gleich oder gleichwertig.


Pjack schrieb:
Also würdest Du dann versuchen, den Mangel des störenden Bildes gegenüber dem Händler durchzusetzen, statt von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen?
Das kommt drauf an.
Habe ich in der Zwischenzeit einen besseren Monitor zum gleichen Preis oder günstiger gefunden? Ist vllt sogar genau der Monitor günstiger geworden? Oder ist er vllt sogar teurer geworden? Was ist mit den Rücksendekosten im Widerrufsfall? Ist der Monitor noch neuwertig oder könnte es zu Wertersatzansprüchen kommen?

Es ist fast so, als gingen Widerruf und Gewährleistung eben nicht ineinander über.


Pjack schrieb:
Das ist für mich die Definition von: "keine richtige Handhabe".
Assoziationen:
nicht ankommen gegen · nicht ebenbürtig · (jemandem) nicht gewachsen · ...
keine Chance haben (gegen) · nicht punkten können · (sich) umsonst anstrengen · ...
machtlos (gegen) · (einer Sache / jemandem) machtlos gegenüberstehen · nichts entgegenzusetzen haben · ...
(etwas) akzeptieren müssen · (sich) arrangieren müssen (mit) · (etwas) hinnehmen müssen · ...
keine Handhabe haben, um gegen etwas anzugehen · nicht handlungsfähig sein · (sich) nicht wehren können · ...
keine Wirkung haben · keinen Erfolg haben · nichts ausrichten (können) · ...
https://www.openthesaurus.de/synonyme/keine Handhabe haben

Also nicht machen können und sich dazu entscheiden nichts zu machen sind für mich zwei unterschiedliche Sachen.
Aber von mir aus, darum soll's mir nicht gehen.
 
@TE: Hast du eigentlich schon mal bei MF angerufen und den Fall geschildert? Ich hatte sowas mal NBB und da war man kulant. War auch ein MoBo. Die IO-:Blende war etwas verbogen und hatte Zeit tiefere Kratzer. Dachte mir, ich Ruf mal frech an und schau ob was geht, bevor ich zurück schicke. 20,- Gutschein und alles war gut.
Ohne Gesetze und Rechte und trara...
 
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