Vertrag unkündbar?

while (true)

Lt. Junior Grade
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Jan. 2009
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Hallo zusammen. Eine kurze Einschätzung eurerseits, bitte:

Ein Gastspielvertrag zwischen einem Veranstalter und einem DJ soll geschlossen werden. Der Vertragsentwurf des DJs beinhaltet eine Klausel, wonach der Vertrag unkündbar sei.
Nach meinem Verständnis wäre so eine Klausel nicht zulässig. Ist dem so, oder kann man eine solche Klausel tatsächlich rechtsbindend vereinbaren?

Danke für eure Meinungen.
 
Zwischen Gewerbetreibenen kann alles vereinbart werden. Nicht kündbar meint nur, dass bei Vertragsschluss auf alle Fälle die Prämie fällig wird, auch wenn der DJ am Ende nicht mehr vom Veranstalter benötigt wird.
 
Ok.
Es handelt sich beim Veranstalter allerdings um eine Privatperson, d.h. kein Gewerbebetrieb, sondern eine private Feier.
 
Nun, der DJ will halt sein Geld sehen. Kann man nachvollziehen wenn man bedenkt, dass der DJ sich genau diesen Termin dann frei halten muss um vertragsgerecht aufzutreten.

Die Formulierung ist halt nicht unbedingt optimal gewählt.
 
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ok sprich wir reden hier von einer Privatperson, die sich möglichst davor schützen möchte, das der DJ 5 Stunden vor Auftritt kein Bock mehr hat zu kommen? Oder um eine längerfristige regelmäßige Bindung?

Oder andersrum ;) Geht's hier um ein einmaliges Ereignis?
 
Als DJ, der wohl den Vertrag ausgeteilt haben wird, würde ich, zumindest bei Annahme eines AGB-Vertrages, diese Klausel (gegenüber Verbrauchern) wohl anders formulieren.

Grundsätzlich lassen sich aber unkündbare Verträge schließen, sofern sie anderweitige Erfüllungsbedingungen haben. Und Grundsätzlich lassen sich Verträge so gestalten, dass auch bei Nichtinanspruchnahme Zahlungen fällig werden können.
 
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Richtig, der Vertrag kam vom DJ. Es gibt auch bereits eine weitere Klausel, dass der DJ bei Nichtinanspruchnahme 75% der vereinbarten Vergütung erhält. Das ist alles auch gar kein Thema, er soll sein Geld gerne bekommen, wenn er sich den Termin frei hält. Was ist mit anderweitigen Erfüllungsbedingungen gemeint? Dass der Auftritt zu Stande kommt wäre z.B eine solche Bedingung?

Mich stört nur die Formulierung "unkündbar". Könnte diese Formulierung dazu führen, dass der Vertrag unwirksam wird, weil so eine Klausel nicht zulässig ist? Es muss doch irgendein Kündigungsrecht - wie auch immer geartet - geben?
 
Nein. Wenn man keine Kündigung vereinbart, dann muss z. B. ein fixer Termin stehen. Der Vertrag darf nicht unendlich lange laufen, ohne, dass er erfüllt werden oder gekündigt werden kann.

Wenn der DJ den Vertrag stellt, dann wird er sich kaum auf eine ungültige Klausel darin berufen können.
 
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Aha, verstehe! Es muss eine Laufzeit oder ein Fälligkeitsdatum geben. Danke.

Könnte sich denn eigenrtlich der Veranstalter auf eine ungültige Klausel berufen, wenn der Vertrag vom DJ gestellt wird, oder gilt in so einem Fall: "unterschrieben wie gesehen?"
 
Das ist kompliziert und kommt auf den Einzelfall an.

Beispiel: Der Discothek wir man eher unterstellen regelmäßig (derartige) DJ-Verträge zu bearbeiten als dem Handwerkermeister, der sein 25-Jähriges-Firmenjubiläum feiern möchte. Ein Verbraucher wird wiederum anders behandelt.

Weiterhin muss zwischen AGB und Individualvertrag unterschieden werden.

Das geht dann aber für dieses Forum zu weit...
 
@TE
Nun verrate uns doch einmal die Laufzeit des Vertrages und die Anzahl der geplanten Veranstaltungen!

Wenn es eine einmalige Veranstaltung ist, dann ist der Verzicht auf Kündigungsrecht durch die Parteien mit der obigen Formulierung rechtsgültig vereinbart.
 
Es ist eine einmalige Veranstaltung (Jubiläum), und der Termin ist fix im Vertrag festgehalten.
Also kann ich davon ausgehen, dass das alles korrekt ist, wenn ich eure Meinungen zusammenfasse.

Hat mir auf jeden Fall sehr geholfen, vielen Dank allerseits!
 
Ich will mal präzisieren.
Es wurde vereinbart, eine ordentliche Kündigung durch beide Vertragsparteien auszuschließen.

Eine außerordentliche Kündigung würde bei Vorliegen schwer wiegender Gründe immer noch gehen.
Dazu müssten aber schwer wiegende Tatsachen nach Vertragsabschluss neu bekannt werden.
 
Wenn die außerordentliche Kündigung im Vertrag nicht explizit weiter gilt, dann ist sie durch die Klausel vermeintlich ausgeschlossen. Damit könnte dann u. U. die ganze Klausel unwirksam sein.

Das geht aber wieder sehr in Details...
 
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