Vodafone 5€ Preiserhöhung für Bestandskunden - was tun?

cartridge_case schrieb:
Muss ich nicht wissen. Wird doch abgebucht. :rolleyes:
naja, das ist ja nur die bezahlmodalität, aber ok, wenn du dir nicht helfen lassen willst.
 
ich habe den ausgangspost so verstanden, dass du dich gegen die preiserhöhung wehren willst und gleichzeitig von vodafone nie über die preiserhöhung informiert wurdest. deshalb dachte ich, dass man da ansetzen sollte.

das argument ist: für die wirksamkeit der preiserhöhung muss vodafone den kunden informieren. diese information setzt einen zugang beim empfänger voraus. und dieser zugang wird eben nicht dadurch bewiesen, dass vodafone vorträgt "ich habe eine mail an alle kunden geschickt".
 
Der TE ist @peakyblinder: https://www.computerbase.de/forum/t...rhoehung-fuer-bestandskunden-was-tun.2160267/

Ich habe diese E-Mail erhalten und habe daraufhin auch gekündigt. Ich habe nur zusätzliche Infos zur Verfügung gestellt.

Mickey Cohen schrieb:
und dieser zugang wird eben nicht dadurch bewiesen, dass vodafone vorträgt "ich habe eine mail an alle kunden geschickt".
So läuft es bei allen Behörden. Wenn im Postausgsangsbuch ein Brief vermerkt wurde, gilt der nach x Tagen auch als zugestellt. Oder denkst du, die nutzen Rückscheine? ;)
 
ups, my bad.

der kleine aber feine unterschied ist: vodafone ist keine behörde. (zumal das auch auf behörden so pauschal nicht zurtifft)
 
cartridge_case schrieb:
Wenn im Postausgsangsbuch ein Brief vermerkt wurde, gilt der nach x Tagen auch als zugestellt. Oder denkst du, die nutzen Rückscheine?
Dafür hat heute fast jeder Brief eine automatische Sendungsverfolgung :)
 
Mickey Cohen schrieb:
(zumal das auch auf behörden so pauschal nicht zurtifft)
Natürlich gibt es aus Ausnahmen - immer. Aber ansonsten gilt das ja auch für Kanzleien o.Ä. Oder hat sich da in den letzten Jahren etwas getan?

JimmyTheApe schrieb:
fast jeder Brief eine automatische Sendungsverfolgung
Wie kommst du denn darauf?
 
cartridge_case schrieb:
Natürlich gibt es aus Ausnahmen - immer. Aber ansonsten gilt das ja auch für Kanzleien o.Ä. Oder hat sich da in den letzten Jahren etwas getan?
was konkret meinst du? wenn eine anwaltskanzlei einen brief/mail bei sich als versendet in der akte vermerkt, ist damit keinesfalls der zugang beim empfänger bewiesen. das war jedenfalls schon immer so.

"zugang" ist der "eintritt in den machtbereich des empfängers mit einhergehender möglichkeit zur kenntnisnahme unter zugrundelegung gewöhnlicher umstände". es reicht daher insbesondere nicht aus, zu beweisen, dass die absendung erfolgt ist.
 
tja, einschreiben - oder mitwirkung des empfängers vorausgesetzt: link zur zustimmung in der mail oder bitte um antwort.

tatsächlich ist das in der praxis ein riesen problem, dass man in deutschland im jahr 2023 (!) per email immer noch nicht rechtssicher einen zugang beweisen kann.

anwälte kommunizieren deshalb untereinander auch bevorzugt per "besonderes elektronisches anwaltspostfach", da gibt es dann eine übermittlungssignatur.
 
Ich rede ja aber von ganz allgemeiner Post. Klar gibt es Boten und das alles. Aber selbst das Bußgeldverfahren kommt per normalem Brief. Da gibt es grundsätzlich auch keinen Nachweis.

BEA kenne ich. Aber wir driften nun doch zu weit ab. :D Gehe davon aus, dass auch der TE informiert wurde.
 
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cartridge_case schrieb:
Komisch, meine Postfrau hat noch nie einen Brief vor dem Einwurf gescannt.
Sagen wir, der Umschlag zugestellt wurde :)

Ist ja ähnlich zu der Briefankündigung von der Post. Da erhältst Du in der App auch 1-2 Tage vorher eine Kopie der Vorderseite des Briefs :)
 
cartridge_case schrieb:
Ich rede ja aber von ganz allgemeiner Post. Klar gibt es Boten und das alles. Aber selbst das Bußgeldverfahren kommt per normalem Brief. Da gibt es grundsätzlich auch keinen Nachweis.

BEA kenne ich. Aber wir driften nun doch zu weit ab. :D Gehe davon aus, dass auch der TE informiert wurde.
naja, was soll schon passieren für die behörde, wenn das bußgeld nicht bezahlt wird? irgendwann kommts halt dann per einschreiben/zustellung im engen sinn. und wenn der empfänger bezahlt, hat er eh konkludent den zugang gestanden, da kann er sich dann im nachhinein auch nicht mehr irgendwie rauswinden.

ich glaube, das was JimmyTheApe meint gibt es nur, wenn man die Marke im Internet kauft.
 
Dachte ich mir: maximal "Geht in Zustellung" wird da geloggt. Naja.


JimmyTheApe schrieb:
Da erhältst Du in der App auch 1-2 Tage vorher eine Kopie der Vorderseite des Briefs :)
Nein, bekomme ich ganz sicher nicht. :D
 
cartridge_case schrieb:
was hast Du erwartet? Das jeder Brief geöffnet wird und der Inhalt gescannt? Könnte rechtlich schwierig werden.
Ergänzung ()

cartridge_case schrieb:
Nein, bekomme ich ganz und gar nicht
Ja Du, jeder andere der ein Smartphone besitzt, könnte es. :)
 
JimmyTheApe schrieb:
was hast Du erwartet?
Er meint vermutlich, ob der Briefträger bei der Zustellung den Brief scannt (für wurde zugestellt) vs. der Brief wird gescannt vor der Auslieferung und wenn der Zusteller zurück ist, dann wird einfach angenommen der Brief wurde zugestellt.

Quasi wie beim Brief für Otto-Normalverbraucher, wo es billig(er) die Basis-Sendungsverfolgung gibt vs. Sendungsverfolgung mit Zustellbestätigung.
 
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peakyblinder schrieb:
was kann ich als Verbraucher tun?
Die Preiserhöhung hinnehmen oder kündigen.

Ob du die E-Mail wirklich erhalten hast oder nicht spielt kaum eine Rolle. Wozu das Theater? Im "besten" Fall wird dir die Erhöhung erneut angekündigt und du bekommst einmalig 5-10€ zurück, das ist doch den Aufwand nicht wert.
 
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