millen schrieb:Nene, die Klage von der Telekom gabs, weil Meta aufgehört hat fürs Peering zu bezahlen aber die Telekom weiterhin gepeert hat.
Meta hat die Peering-Veträge 2020 gekündigt, so stehts auch in der PM des LG Köln was das Urteil inital gefällt hatte: https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2024/05/Meta-vs-Telekom-–-PM2024-01-33-O-178-23.pdf
Hintergrund ist dabei, dass die Beklagte seit dem Jahr 2010 bestehende vertragliche Beziehungen zwischen den Parteien bzw. Gesellschaften innerhalb der jeweiligen Konzernverbünde im Jahre 2020 gekündigt hatte.
Meta hat sich drauf verlassen das die Tkom die Peers von ihrer Seite kappt weil sie den Vertrag gekündigt haben und als die Tkom das nicht tat die Verbindungen einfach weiter genutzt.
Web-Schecki schrieb:So habe ich es auch verstanden. Da sie ein Angebot der Telekom fürs Peering vorliegen hatten und das Peering genutzt haben, haben sie laut Gericht implizit das Angebot angenommen.
Und mind. bis zum Vertragsende dieses unfreiwillig angenommenen Angebots werden sie es wohl auch noch nutzen, bezahlen müssen sie es sowieso...
Richtig, aber da der von Meta ungewollte Vertrag von 2020 ist werden dei Verträge wahrscheinlich schon durch sein. Seit 2024 nutzt Meta auf jeden fall nicht mehr das direkte Peering und macht (zumindest auf der Hinroute) alles über AS1299.