Vorbestellung Rückgängig machen?!

Hornisse

Ensign
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Es geht um ein MMO was für Juni diesen Jahren angekündigt wurde und die Preorder im Frühjahr anfing.
Da es jetzt aber so aussieht das es frühestens 2010 Released wird, würde ich gerne die Preorder rückgängig machen, auf Mail reagiert der Versender nicht.

Meine Frage: ist es möglich das Geld wieder zubekommen und wie mach ich das am besten.?

thx im vorraus
 
Gab es einen festen Release Termin?
Wenn ja würde ich ein Einschreiben an den Versender schicken und ihm sagen, dass er seine Pflichten aus dem Kaufvertrag zu diesem Termin zu erfüllen hat und andernfalls eine Störung des KV vorliegt.
 
Wo hast du denn bestellt? Hast du ne Telefonnummer? E-Mails werden schon mal gerne ignoriert, wenn man direkt anruft kann man sowas meistens schneller lösen!

MfG Tim
 
Wieso muss man denn bei einer Vorbestellung bezahlen? Das wäre mir ja schon spanisch vorgekommen...

Die Idee mit dem Einschreiben ist aber nicht schlecht. Die Frage ist natürlich wieviel Geld du dann noch investieren willst. Anrufe, Briefe etc. kosten ja alle ein klein wenig Geld.
 
Danke für die Antworten, bei Preorder must immer bezahlen, wäre mir Neu wenn es anders ist.
Der Witz kommt ja jetzt, hab mit dem Kundecenter telefoniert, wenn ich es Rückgängig mache kostet das satte 13 Euro Bearbeitungsgebühr etwa 1/4 des Games :-), okay war meine erste und letzte Bestellung bei euch, habs nicht rückgängig gemacht, sonst hätte ich noch mehr Verluste.

Ps.: handelt sich um das lang erwartete Jumpgate Evolution, im letzten Interview mit dem Producer sprach er von frühestens 2010, der Release war für Juni diesen Jahres eigentlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist folgende:

Hast Du mit der Verzögerung rechnen müssen bzw. lag dies erkennbar im Bereich des Möglichen?

Wenn nicht, brauchst Du keinerlei Bearbeitungsgebühren zu zahlen und kannst vom Vertrag zurücktreten. Dass der Firma, bei der Du bestellt hast, durch die Verzögerung ein Schaden entstanden ist (Verwaltungsaufwand), ist in diesem Falle nicht Dein Problem. Diese müsste ihre Rechte gegenüber der Produktionsfirma geltend machen.

Wenn Du aber in diesem Falle mit einem Einschreiben nicht das gewollte Ziel (vollständige Rückerstattung) erreichst und auch der Hinweis auf die Rechtslage Dich nicht weiter bringt, bleibt Dir nichts weiter als eine Klage übrig.

MfG,
Dominion.
 
bei Preorder must immer bezahlen
ich hab für eine preorder nur 1x was bezahlt und zwar bei HG:L - ganze 5€
ich weiss ja nicht, wo du vorbestellst. abgesehen davon bestellt man normalerweise nicht vor, bevor eine open oder zumindest closed-beta läuft.
 
Generell brauchst Du Dich auf Stornogebühren für die Vorbestellung NICHT einlassen! Es sei denn, daß dies expliziet auf der Bestellseite vermerkt worden ist. Ebenso muß dort auch vermerkt worden sein , daß es evt. zu Lieferverzögerungen kommen kann.
Wurden diese Hinweise nicht gegeben kannst Du ohne Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.
 
Dort stand: Der Release Termin ist für den 26.06.2009 angesetzt.
Tja wie interpretiert man das jetzt 'angesetzt' als Fix Termin oder Variabler Termin.?! :-)
 
Also ich würde das als Fix Termin sehen, so dass du so verfahren kannst, wie ich es dir geschildert habe.
Weise am besten die voll Summe aus, und schreibe deutlich auf welches Konto das Geld gebucht werden soll.
Lass dich auf keinen Fall auf Bearbeitungsgebühren ein.
 
Wenn du gerade lustig bist, kannst du ihnen auch eine Frist zur Erfüllung setzen und den Rücktritt nach Fristablauf ankündigen. :D
 
Hornisse schrieb:
(...)Release Termin ist für den 26.06.2009 angesetzt.
Tja wie interpretiert man das jetzt(...)

Auf keinen Fall als fixen Termin, doch das hat noch lange nichts zu sagen. Die Frage ist, welche Verzögerungen "branchenüblich" und zumutbar bei derartigen Terminzusagen sind.

Konkrete Zahlen kann ich freilich nicht nennen, doch würde ich ein bis zwei Monate noch als zumutbar ansehen. Diese Zeitspanne ist vorliegend ja längst überschritten.

FidelZastro hat einen durchaus guten Hinweis gegeben: Frist zur Lieferung setzen (zB zwei Wochen ab Zugang Deines Schreibens, danach kürzere Nachfrist setzen (zB eine Woche ab Zugang). In beiden Schreiben für den Fall der Nichteinhaltung klar den Rücktritt vom Vertrag ankündigen. Keine Bearbeitungsgebühr zahlen, da vorliegend unzulässig (Schuldnerverzug ist dann gegeben).

MfG,
Dominion.
 
@dominion1:

Ich weiß jetzt nicht, ob es sich da nicht doch um einen fixen Termin handelt.
Er müsste die genaue Beschreibung nennen, denn wenn da ein definitives Datum steht dann ist es einer, aber dieses "angesetzt zum" macht die Sache wieder schwammig, was eher eine grobe Richtung anspricht.
 
@ t-kay187:

Japp, Du hast die Begründung bereits genannt: Es geht um das "angesetzt zum...". Dies ist an sich schon ein auslegungsfähiger Rechtsbegriff.

Doch selbst wenn dort gestanden hätte: "Erscheinungsdatum: XY", also ein festgelegtes Datum, würde dies im rechtlichen Sinne nicht sofort zum Rücktritt berechtigen, denn es gilt grundsätzlich das, womit ein sog. "objektiver Beobachter" hätte rechnen müssen. Will heißen, es gilt die Begutachtung einer Person, die sich mit den üblichen Gepflogenheiten der Branche auskennt. Da man von sehr Spielen eine Zurückstellung des Erscheinungsdatum kennt, muss man damit auch rechnen. Somit erstmal kein Rücktrittsrecht.

Allerdings muss sich dies im Rahmen des Zumutbaren abspielen. Wer ein Spiel aufgrund von Verzögerungen zB vier Monate lang trotz Vorbestellung nicht erhält, dem gesteht das Gesetz ein Rücktrittsrecht zu. Denn niemandem ist es objektiv zumutbar, dass das Interesse an dem Produkt so lange auch bestehen bleibt.

Daher würde ich im vorliegenden Falle das Rücktrittsrecht bejahen, allerdings nur, wenn der Schuldner auch in Schuldnerverzug gesetzt wird (durch Aufforderung zur Lieferung).

MfG,
Dominion.
 
Das ist auch der Grund, warum mein Schwerpunkt im Studium nichts mit dem Internet zu tun haben wird ;)
 
Sitzt dieses Unternehmen in D. oder wenigstens in der EU?
Bei dem MMO handelt es sich um eine Dienstleistung. Diese fällt ebenso wie Waren unter das Fernabsatzrecht.
Du kannst also von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen, sodass im Ergebnis keine Kosten entstehen.
Da bisher nur eine Vorbestellung vorliegt und keine Leistung seitens des Unternehmens erbracht wurde, sehe ich auch kein Fristproblem.
 
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