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Wann hat man Rückgaberecht?
- Ersteller MeinNamex
- Erstellt am
Alexus6677
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2017
- Beiträge
- 1.000
Du hast denen 3 Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben. Jetzt kannst du den zurückgeben und bekommst das Geld wieder .
Edit : Habe auf die schnelle das hier gefunden :
http://www.business-netz.com/Verbraucher/Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-setzt-erfolglose-Nacherfuellung-voraus
Edit : Habe auf die schnelle das hier gefunden :
http://www.business-netz.com/Verbraucher/Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-setzt-erfolglose-Nacherfuellung-voraus
Moselbär
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2011
- Beiträge
- 33.443
Das gleiche Bauteil gibt Dir das Recht auf Wandlung - Klartext - Rücktritt vom Kaufvertrag.
Allerdings wirst Du je nach Hersteller massiv Geld verlieren - Erstattet wird der Restzeitwert des Gerätes.
Es sei denn der Händler gibt was drauf auf Kulanz.
Allerdings wirst Du je nach Hersteller massiv Geld verlieren - Erstattet wird der Restzeitwert des Gerätes.
Es sei denn der Händler gibt was drauf auf Kulanz.
Zuletzt bearbeitet:
(Tippfehler)
Alexus6677
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2017
- Beiträge
- 1.000
Hey , das mit dem Restzeitwert würde ich nicht akzeptieren. Das Produkt hat schließlich nie ordnungsgemäß funktioniert
Hey , das mit dem Restzeitwert würde ich nicht akzeptieren. Das Produkt hat schließlich nie ordnungsgemäß funktioniert
Naja, das "ordnungsgemäß funktioniert" des ganzen PC´s ist ja nur bei einem USB Anschluss eher eine Frage der Definition. Ich denke eher, dass der Händler aus Kulanz den gesamten Preis erstatten würde.
wenn du belegen kannst, dass dieser Bruch beim Transport oder während der Reparatur durch den Händler verursacht wurde, dann ja.Gilt auch ein Bruch am Frontpanel als Mangelware und Rückgabegrund?
Moselbär
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2011
- Beiträge
- 33.443
Der Restwert ist gesetzlich geregelt meines Wissens.
Hatte das Porblem mal mit einem Samsung Laptop - 12 Monate alt - davon rund 8 Monate in Reparatur.
Ein rund 800€ teures Gerät wurde mit weniger als 350€ bewertet - der Händler hat damals kulanter Weise aus seiner Tasche mehr als 200€ draufgelegt - das war´s.
Hatte das Porblem mal mit einem Samsung Laptop - 12 Monate alt - davon rund 8 Monate in Reparatur.
Ein rund 800€ teures Gerät wurde mit weniger als 350€ bewertet - der Händler hat damals kulanter Weise aus seiner Tasche mehr als 200€ draufgelegt - das war´s.
Commongood
Cadet 1st Year
- Registriert
- Sep. 2017
- Beiträge
- 14
Generell hat ein Händler das Recht 3 mal nachzubessern.
Würde es vor Gericht gehen, läuft es meistens leider tatsächlich auf einen Vergleich heraus.
Häufig entscheiden die Richter hier nicht mit gesundem Menschenverstand.
Stelle deine Forderung schriftlich, dann warte was als Antwort kommt.
Schreib dann einfach, was die Antwort ist, dann sehen wir weiter.
Im Prinzip sind solche Angelegenheiten immer nur eine Frage des lieben Geldes.
Es gibt nicht viele Möglichkeiten:
1. Der Händler ist lieb und nimmt den Rechner zurück und überweißt dir dein Geld -> Alles gut
2. Der Händler nimmt den Rechner zurück und will für die Nutzungsdauer Geld -> Dann musst du argumentieren, dass du genauso Aufwand hattest und ihr müsst euch einig werden oder alternativ einen Anwalt aufsuchen
3. Der Händler stellt sich quer und geht nicht freiwillig auf deine Forderung ein -> Gang zum Anwalt
Am besten ist bei sowas immer erstmal Kontakt aufnehmen und im guten Versuchen.
Sag, dass der Rechner jetzt 3x in Reparatur war und du eigentlich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest, weil du wenn er denn mal läuft, super zufrieden bist.
Damit zeigst du Interesse an einer friedlichen Lösung und siehst gleich, wie er auf den Rücktritt reagiert.
Im Prinzip musst du rechnen, was du bei einem Rechtsstreit zu verlieren hast.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt, kannst du es versuchen.
Hast du 100 EUR Eigenbeteiligung, lohnt es sich eigentlich schon nicht mehr.
Du kannst ja dann rechnen, was dich ein Austausch der möglichen Komponenten kosten würde.
Würde es vor Gericht gehen, läuft es meistens leider tatsächlich auf einen Vergleich heraus.
Häufig entscheiden die Richter hier nicht mit gesundem Menschenverstand.
Stelle deine Forderung schriftlich, dann warte was als Antwort kommt.
Schreib dann einfach, was die Antwort ist, dann sehen wir weiter.
Im Prinzip sind solche Angelegenheiten immer nur eine Frage des lieben Geldes.
Es gibt nicht viele Möglichkeiten:
1. Der Händler ist lieb und nimmt den Rechner zurück und überweißt dir dein Geld -> Alles gut
2. Der Händler nimmt den Rechner zurück und will für die Nutzungsdauer Geld -> Dann musst du argumentieren, dass du genauso Aufwand hattest und ihr müsst euch einig werden oder alternativ einen Anwalt aufsuchen
3. Der Händler stellt sich quer und geht nicht freiwillig auf deine Forderung ein -> Gang zum Anwalt
Am besten ist bei sowas immer erstmal Kontakt aufnehmen und im guten Versuchen.
Sag, dass der Rechner jetzt 3x in Reparatur war und du eigentlich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest, weil du wenn er denn mal läuft, super zufrieden bist.
Damit zeigst du Interesse an einer friedlichen Lösung und siehst gleich, wie er auf den Rücktritt reagiert.
Im Prinzip musst du rechnen, was du bei einem Rechtsstreit zu verlieren hast.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt, kannst du es versuchen.
Hast du 100 EUR Eigenbeteiligung, lohnt es sich eigentlich schon nicht mehr.
Du kannst ja dann rechnen, was dich ein Austausch der möglichen Komponenten kosten würde.
Zuletzt bearbeitet:
Moselbär
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2011
- Beiträge
- 33.443
3 mal war der in Reparatur - jedes Mal mit dem gleichen Bauteil (Festplatte).
Die Letzte die gewechselt wurde hielt sage und schreibe einen Tag.
Darauf wurde über den Händler beim Hersteller Wandlung beantragt.
Dem Ersuchen wurde nach Prüfung stattgegeben - der Wandlungsbetrag auf die o.a. Summe festgelegt.
Der Händler war genau so überrascht wie ich - wegen der niedrigen Summe - und der Geschäftsführer hat spontan was draufgelegt - zwar Alles nur als Gutschein - aber egal.
War seinerzeit in einem PRO Markt.
Die Letzte die gewechselt wurde hielt sage und schreibe einen Tag.
Darauf wurde über den Händler beim Hersteller Wandlung beantragt.
Dem Ersuchen wurde nach Prüfung stattgegeben - der Wandlungsbetrag auf die o.a. Summe festgelegt.
Der Händler war genau so überrascht wie ich - wegen der niedrigen Summe - und der Geschäftsführer hat spontan was draufgelegt - zwar Alles nur als Gutschein - aber egal.
War seinerzeit in einem PRO Markt.
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