Was ist der Heimweg? (Arbeitsrecht)

Kazool

Cadet 4th Year
Registriert
Juli 2010
Beiträge
65
Hallo liebe Community,
ich hoffe das eventuell sich hier in diesem fantastischem Forum jemand mit Arbeitsrecht auskennt. Folgende Situation:
Ich bin seid über 10 Jahren in einem Unternehmen als Servicetechniker tätig. Ich fahre also mit meinem Firmenwagen, zu verschiedenen Kunden raus. Unsere Arbeitszeit ist regulär Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Bis letztes Jahr sind wir als Servicetechniker morgens von zu Hause mit dem Privatauto zur Firma gefahren, haben um 8:00 Uhr unsere Aufträge bekommen, eventuell Ersatzteile eingepackt und sind zum Kunden gefahren. Zum Feierabend haben wir geschaut das wir gegen Ende unserer Arbeitszeit in der Firma sind, haben den Firmenwagen dort abgestellt und sind dann mit dem Privatwagen um 16:30 bzw. 15:00 Uhr nach Hause gefahren.
Seid letztem Jahr bekommen wir unsere Aufträge in Digitaler Form auf ein Tablet. Wir haben auch Änderungen dahingehend in unserern Arbeitsverträgen unterschrieben. Wir fahren jetzt von zu Hause mit dem Firmenwagen um 8:00 los zum ersten Kunden. Es wurde schriftlich festgehalten, das unser Firmenwagen unsere erste Arbeitsstätte ist, da das Führen des Fahrzeugs ein großer Teil unserer Aufgabe ist. Sozusagen ist der Weg von der Tür zum Auto mein "Arbeitsweg". Jetzt gehen aber bei uns in der Firma die Meinungen auseinander, was der "Heimweg" ist. Die einen sagen und so möchte es wahrscheinlich auch die Geschäftsführung, das die Servicetechniker ab 16:30 Uhr bzw. 15:00 Uhr vom letzten Kunden (in der Freizeit) Ihren Heimweg antreten müssen. Die anderen sagen, dass ich um 16:30 Uhr bzw. 15:00 Uhr mein Auto bei mir zu Hause abstellen "muss", da der Heimweg der Weg von der Arbeitsstätte zur Tür ist. Unterstrichen wird das durch die Erweiterung der Arbeitsverträge, dass der Firmenwagen nicht privat genutzt werden darf.
Gibt es dahin gehend irgendwie eine (gesetzliche) Regelung, damit diese ewige Diskussion in unserer Firma ein Ende hat? Oder vielleicht ist jemand auch als Servicetechniker unterwegs und kann mir vielleicht mal kurz in Worte fassen, wie sowas in seiner Firma geregelt wird.
Für jegliche Antwort bedanke ich mich im voraus!!
Gruß
Kazool
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Anoubis
Ich bin weiss Gott kein Profi was solche Dinge angeht. Aber wenn doch in deinem Arbeitsvertrag steht du darfst den Wagen privat nicht benutzen bedeutet das ja wohl wenn du erst um 16:30 beim Kunden wegfährst die Fahrt als Arbeitszeit (Überstunden) gilt. Sind Überstunden nicht erwünscht muss das Fahrzeug bei Arbeitsende eben dort stehen wo du Feierabend machst (vor deiner Wohnung).
 
Das ist echt ein guter Ansatz von loomes.

Wie sollst du Feierabend beim letzten Kunden machen, wenn du dannach das Auto in deiner privaten Zeit nach Hause bewegen musst.

Da du es privat nicht nutzen darfst müsste das Auto ja nach Feierabend stehen bleiben, also beim Kunden?


Anders:

Wenn du unbezahlt nach Hause fahren musst, könnte man Abwegen wie viel Geld man spart als immer zur Firma mit dem eigenen Auto zu pendeln, ggf stellt man sich mit der Regelung doch nicht sooo schlecht?
 
Damit habt Ihr mir schon geholfen, am Montag etwas Licht ins Dunkeln zu bringen. Vielen Dank dafür!!

@ohmsl Glaub mir, ich habe Google mehrmals gefragt, aber die Seite war bei mir kein Treffer. Manchmal ist wohl die Fragestellung entscheidend!
 
Ich würde auch gegen rechnen, was günstiger ist. Sofern es dir schriftlich verboten ist, den Wagen Privat zu nutzen, dürfte es steuerlich auch besser für dich aussehen!? Denn wenn er nicht Privat genutzt wird, hast du auch keinen Vorteil daraus, musst also nichts an das Finanzamt abführen.
Zur Not gilt der Firmenstandort als Arbeitsplatz (frage da aber bitte einen Anwalt).
Ich würde aber auch schauen, wieviele km der Kunde von deinem Wohnort entfernt ist. Sind es z.B. 200km und 3h würde ich dem Chef auch auf die Barikaden steigen. Ist es max. eine Stunde, kommst du zeitlich vielleicht auf das gleiche raus, was du sonst mit deinem Privatwagen braucht.
Wie gesagt frag einen Anwalt, und frage auch gleich nach, wie das vor der Berufsgenossenschaft* aussieht, denn die zicken als erstes rum, wenn du nicht pünktlich auf dem Hof bist.


* Hatte selber schon den Fall, das die BG verlangt hatte, das ich nach dem Kunden wieder zu Hause bin und nicht im Hotel, was bei 3h Anfahrt natürlich völlig unmöglich ist, da die Arbeitszeit sonst massiv überschritten wird.
 
Das sind aber auch alles nur Vermutungen. Helfen kann dir wirklich nur ein Arbeitsrechtler. Ich würde das als Laie jetzt aber auch so bewerten, in Kombination mit der Vereinbarung im Arbeitsvertrag, dass deine Arbeitszeit halt wirklich erst endet, wenn du das Auto als "Arbeitsstätte" vor deiner Haustür wieder abstellst.
IMHO hat sich der AG mit der "Zusatzklausel" keinen gefallen getan. Auf der anderen Seite kann es halt auch nicht sein, dass der Ende des letzten Kundentermins auch das Ende der Arbeitszeit bedeutet, wenn deine Heimreise durch die hohe Mobilität deiner Arbeit im Zweifelsfall ungleich länger ist, als, ich sage mal, vom eigentlichen Firmensitz, der im Zweifel ja wesentlich näher zu deinem Wohnort ist.

Kommt sicher auch immer darauf an...
Wie gesagt. Ein Anwalt kann da mehr ins Detail gehen und letztlich ist jeder Fall halt auch ein Einzelfall.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: andi_sco
Es gab ein Europäisches Urteil in genau diese Richtung. Ein Unternehmen hat seine Niederlassung geschlossen, und fortan sollte man direkt zum Kunden fahren. Das Urteil war, das die Arbeitszeit erst endete, wenn man das Auto zuhause parkt.

Der Arbeitgeber hat glaube ich argumentiert, das ja jetzt die Fahrt in die Niederlassung entfällt. Der Arbeitnehmer meinte, das die Fahrt zum und vom Kunden für ihn nicht beeinflussbar und planbar ist. Ich weiss leider nicht welches Urteil das war. Aber im Ergebnis war es dann Arbeitnehmerfreundlich.

In einigen Fällen könnte man noch gutheissen, das die Fahrt die man sich in die Niederlassung sparen würde an die Fahrt zum Kunden anrechnet. Ich glaube in manchen Fällen ist das sogar gültig.
Jedoch wie ist es mit einer entfallenen Niederlassung? Für Neumitarbeiter für die nie eine Niederlassung existierte, warum soll man da eine Fahrzeit anrechnen die es nie gab? Naja rein hypotetisch.
Ergänzung ()

Jedoch ist die Vertragsänderung deinerseits auch zu berücksichtigen. Die kennt hier ja keiner
 
Kazool schrieb:
Wir haben auch Änderungen dahingehend in unserern Arbeitsverträgen unterschrieben. Wir fahren jetzt von zu Hause mit dem Firmenwagen um 8:00 los zum ersten Kunden. Es wurde schriftlich festgehalten, das unser Firmenwagen unsere erste Arbeitsstätte ist, da das Führen des Fahrzeugs ein großer Teil unserer Aufgabe ist.
Wenn "das Führen des Fahrzeugs ein großer Teil unserer Aufgabe ist" so genau da drin steht, dann wird das Führen des Kfz nach Hause auch Teil der Aufgabe und damit Arbeitszeit sein. Denn das Kfz sollte nicht beim Kunden stehen bleiben.

Steht nur drin, dass der Firmenwagen die ERSTE Arbeitsstätte ist, dann sollte nach meinem Verständnis der Rückweg keine Arbeitszeit sein.

Und das ist der Knackpunkt.
Ohne den exakten Wortlaut eurer neuen Arbeitsverträge wirst du keine verlässliche Aussage erhalten können.
 
Kazool schrieb:
das die Servicetechniker ab 16:30 Uhr bzw. 15:00 Uhr vom letzten Kunden (in der Freizeit) Ihren Heimweg antreten müssen. Die anderen sagen, dass ich um 16:30 Uhr bzw. 15:00 Uhr mein Auto bei mir zu Hause abstellen "muss", da der Heimweg der Weg von der Arbeitsstätte zur Tür ist.
Geht es darum wer diese Zeit bezahlt?
Oder geht es darum wie lange ihr vor Ort beim Kunden aktiv sein müsst?
Weil wenn du um 16:30 beim Kunden Feierabend hast, kann man da auf 16 Uhr noch einen schnellern Termin legen. Heimfahrt als Überstunden.

Wenn du um 16:30 daheim parken sollst, dann geht da um 16 Uhr in den meisten Fällen kein Termin mehr.
Was machst du dann, wenn du um 15:45 beim Kunden fertig bist? 20 Minuten heimfahren und 16:30 aufschreiben?

Ihr habt doch sicher ne Überstundenregelung. Gerade im Außendienst funktioniert geht strikt nach Uhrzeit doch sowieso nicht.
 
Finde eine feste Arbeitszeitenregelung im Außendienst sehr schwierig umzusetzen.
Kenne das noch aus meine Außendienstzeit Abfahrt von zu Hause zum Kunden= Beginn der Arbeitszeit und Rückkehr zu Hause vom letzten Kunden = Ende der Arbeitszeit...

Alles andere empfinde ich als Unsinn...
 
Das die Fahrt zu und vom Kunden als Arbeitszeit gewertet wird hat ja auch versicherungstechnische Auswirkungen im Vergleich zu einer Privatfahrt.
 
Stelle ich mir auch interessant vor, wenn ich um 15 Uhr noch einen Termin bei einem Kunden mit dreistündiger Rückfahrt zugewiesen bekomme.
 
Für mich ganz einfach:
Da du einen Firmenwagen hast den du ausdrücklich NICHT privat nutzen darfst kann die Rückfahrt gar nicht privat (schon Freizeit) sein sondern muss noch Arbeitszeit sein. Dein Arbeitgeber kann dir ja nicht vorschreiben was du in deiner Freizeit machst (stupide direkt vom Kunde nach Hause fahren) und da du ja nirgendwo privat hin darfst mit dem Firmenwagen, z.B. an den See zum baden oder Umweg zum Kumpel, kann es ja nur Arbeitszeit sein. Du erfüllst ja in der Zeit (während der Rückfahrt) einen betrieblichen Zweck (den Firmenwagen sicher wieder am vereinbarten Ort abstellen).

Auf was anderes würde ich mich gar nicht einlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
h00bi schrieb:
Gerade im Außendienst funktioniert geht strikt nach Uhrzeit doch sowieso nicht.
Seh ich absolut genauso.

Wir hatten bei uns in der FIrma ne ähnliche Diskussion, Kunde 2h weg. Hier war dann auch am Ende das klare Ergebnis, Heimfahrt = Arbeitszeit. Privat bin ich ja nicht 200km weiter weg, das mach ich ganz sicher nicht in meiner Freizeit. Kannst du ja dem Kunden erklären, wenn du ne Stunde heim fährst das du deswegen jetzt Feierabend machst und alles liegen lässt. Finden die bestimmt super :mussweg:
 
Da gibt es auch andere Modelle, wo die Arbeit immer an einem regionalen Stützpunkt beginnt und endet.
Dort beginnt die Arbeitszeit dann erst auf der Baustelle und die Fahrt dor hin ist keine AZ, gut das sind jetzt maximal 1-2h Anfahrt aber trotzdem. Nennt sich Einsatzwechseltätigkeit und ist auch so abgesegnet.

Der Dienstwagen wird da ebenfalls nicht privat genutzt.
 
Zurück
Oben