Ranayna schrieb:
Ich habe heute Morgen zu dem Thema einen interessanten Radiobericht gehoert. Sicherlich nicht die beste Werbung fuer den freiwilligen Wehrdienst.
Aber, wichtig in diesem Kontext, ausser diesem einen Radiobericht weiss ich kaum etwas darueber wie Reservistenuebungen funktionieren.
Und zwar ist anscheinend ein Gesetz auf dem Weg, das den Reservistendienst, insbesondere die Teilnahme an Uebungen, verpflichtend werden. Sowohl fuer den Reservisten, der hin muss, als auch fuer den Arbeitgeber, der das hinnehmen muss, dass der Reservist relativ kurzfristig (Im Radiobericht wurde gesagt, dass es auch mal mit Zweiwochenfrist zu einer Uebung kommen kann), fuer einige Tage ausfaellt.
Es wurde auch explizit gesagt, dass das auch insbesondere fuer neu verpflichtete Wehrdienstleistende gelten soll.
Das war schlecht aufbereitet vom Radio . Die Freistellung vom AG steht formell schon immer so im entsprechenden Gesetz (bis zu 6 Wochen im Jahr ohne Zustimmung des AG) zur Zeit setzt die Bw das nicht um sondern holt immer die Zustimmung ein, auch für 1 Tag.
Ansonsten muss ein AG auch folgendes hinnehmen:
- Freistellung für Schöffen
-Freistellung Katastrophenschutzfälle
-Freistellung für Feuerwehreinsätze (in meiner Wehr mit sehr wenig Einsätzen, ca. 10 Einsätze pro woche)
Prangerst du das auch an?
knoxxi schrieb:
Meines Wissens nach nein. Bisher ist es so, hast du deinen Wehrdienst, oder deine Zeit als SaZ gedient, wirst Du gefragt ob Du Mitglied in der Reserve werden möchtest. Das steht Dir frei Dich dafür zu entscheiden.
Das ist falsch. Per Defintion ist jeder der einen Tag gedient hat Reservist, es sei denn man verweigert.
Und "Mitglied" der Reserve kann man nicht werden. Was du meinst ist Beorderung das ist was anderes.
Im Prinzip gibt es 3 Säulen
- Reservisten die in aktiven Truppenteilen üben (Spiegeldienstposten)
- Reservisten die im Ersatztruppenteil oder im Heimatschutz sind
- Reservisten die weder zu 1 oder 2 gehören
Wobei man aktuell nach der Dienstzeit eine Grundbeorderung erhält für ich meine 3 Jahre. Aber bisher basiert das ganze auf Freiwilligkeit ob man dann auch übt.
Wielange ist man Reservist und kann, bzw. dann spaeter muss, man an Uebungen teilnehmen?
Reservist ist man solange es das Gesetz vorgibt. Gehört man zur allgemeinen Reserve muss man gar nicht.
Und aktuell gar nicht.
Wie gesagt es steht seit 50 Jahren im Gesetz das man bis zu 6 Wochen ohne Zustimmung freizustellen ist.
Die Masse wird in den Heimatschutz gehen da sind Übungen von Donnerstag bis Sonntag und 1 oder 2x im Jahre 2 oder 3 Wochen.
Es ist bei weiten nicht so das man monatelang weg ist. Das gibt es auch sind die sog. "Berufsreservisten" aber das sind meist Beamte oder Selbständige oder langzeitarbeitslose die das machen.
Ich musste in der Reserve aufgeben weil mein AG mich keinen Tag freistellen wollte. (Auch weil der Plan der Bw sich mehrmals geändert hat).
Daher hätte mir das neue Gesetz in die Hände gspielt, aber es gilt nur für Soldaten die DZE nach dem 30.6.2011 hatten.