Wie verhält man sich am besten nach einem Unfall?

Deine Erfahrung beruht also auf einem völlig von der Norm abweichenden Einzelfall - da der Unfallgegner ihm wohl zustehende Gelder nicht eingeklagt hat.

Dieses "ohne, dass eine Notwendigkeit besteht" hast du nach wie vor nicht argumentativ unterfüttert. Woher genau weißt du denn zuvor, dass eine Notwendigkeit besteht? Und warum genau sollte man als Nicht-Schadensverursacher den ganzen Ärger mit verschiedensten Stellen haben, wenn man das von einer Fachperson erledigen lassen kann? Man hat ja selbst nichts falsch gemacht, soll dann aber den Aufwand und das Risiko tragen. DAS finde ich asozial.
 
Also, asozial ist das bestimmt nicht, wenn man sich einen Anwalt nimmt, beispielsweise auch, weil man überhaupt keine Ahnung von der Rechtslage hat uns sich sonst gar nicht zu helfen weiß. Aber einen Anwalt kann man auch immer noch nachträglich einschalten, falls die Versicherung ihre Pflichten nicht oder nur unzulänglich erfüllen möchte.

Aber vorliegend kann man dem TE nicht zu einem Anwalt raten, zumindest nicht, bevor er sich erst mal mit der Versicherung in Verbindung gesetzt hat; die meisten Versicherungen sind bei Bagatellschäden und ziemlich eindeutiger Rechtslage sehr kulant und tun alles, gerade um zusätzliche Kosten, wie etwa Anwalt und Gutachter, die echt ins Geld gehen, zu vermeiden.

In sofern ist es schon richtig, erst mal Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen; stellt die sich dann blöd an, bleibt der Weg zum Anwalt immer noch offen; dabei ist es aber blauäugig, anzunehmen, der Anwalt sitzt jetzt gerade so da herum und wartet nur auf mich, um meinen tollen Bagatellfall zu übernehmen, für den er von der Schadenshöhe her wohl eher mickrige Gebühren abrechnen kann; vielmehr ist es in der Praxis eher so, dass Anwälte solche kleinen Fälle schon gerne "durchlaufen" lassen, sich aber groß um Details kaum kümmern oder besondere Anstrengungen unternehmen werden, es sei denn, man ist dem Anwalt bekannt und auch sonst ein geschätzter Mandant ! Denn sein Geld bekommt der Rechtsanwalt so und so, ob er nun viele Finger rührt oder gar keinen.
 
Also ich habe jetzt bei der Versicherung der Frau angerufen und dort meinte man, dass sie den Schaden bereits gemeldet hätte. Ich habe jetzt die Telefonnummer des Sachbearbeiters und die Schadensnummer bekommen. Dann würde ich heute bei dem Sachbearbeiter anrufen und ihn fragen wie das jetzt abläuft, auch mit dem Ersatzfahrzeug. Dann brauche ich der Frau selbst ja eigentlich nicht mehr anrufen, oder?
 
@ de la Cruz

Eben weil's Durchläuft bietet sich der Fachanwalt für Verkehrsrecht an. Er kennt die Rechte und Pflichten und vergisst keine (u. U. einem Wald-und-Wiesen-Anwalt unbekannten) Pauschalen etc.

Von nachträglich zum Anwalt rennen halte ich wenig. Ich mag auch nicht, wenn Leute dann zu mir kommen, wenn die Strategie bereits vorgeben und verkackt wurde und nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden kann.

Meine Erfahrung mit regulierenden Versicherungen ist recht negativ. Wir wickeln derartige Fälle intern ab und obwohl wir über eine weithin bekannte Finanzkraft verfügen, eskalieren die Versicherungen regelmäßig - teilweise bis hoch zu mir. Im Ergebnis bekommen wir dann was wir wollen, es ist halt viel Lauferei. Letztens wegen eines Schadens (LKW an parkenden PKW, 8 Zeugen, ein Video) in Höhe von 2800€ vier Briefe über die Unfallursache ausgetauscht... inkl. Anforderung von Zeugenaussagen.



Klar kann das auch anders laufen. Aber warum sollte man als Unschuldiger diese Gefahr eingehen. Man hat ja tatsächlich nichts falsch gemacht und so oder so genug Rennerei und Ärger.

Wie der TE sich in seinem konkreten Fall verhalten soll muss er wissen. Ich habe den Thread eher allgemein beantwortet, so dass jeder, der ihn liest, seine eigenen Schlüsse ziehen kann.
 
Der Anwalt steht einem schon zu.

Aber bei so einer Kleinigkeit werden hier nur unnötig Kosten verursacht.

Hier setzt man sich mit der gegnerischen Versicherung auseinander.
Die werden bei der Schadenhöhe vermutlich mit einem Kostenvoranschlag der Werkstatt zufrieden sein.

Fotos und Kostenvoranschlag eingereicht, fertig.
Anschließend Rechnung vom Schaden und Rechnung vom Ersatzfahrzeug zur Versicherung geschickt fertig.

Immer dran denken:
Das Ganze bezahlt man am Ende des Tages doch selber.
Wenn jeder immer gleich zum Anwalt rennt, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Versicherungsbeiträge am Ende des Jahres steigen.

Daher besser einfach mal die Kirche im Dorf lassen und das ganze auf dem normalen Weg abwicklen.
 
WhiteShark schrieb:
In meinem Einzelfall war es so, dass ich meiner Versicherung mitteilte, dass die Anwaltskosten keinesfalls übernommen werden sollen und der Gegner diese bei mir einklagen soll. Hat er nicht getan, dass ist richtig.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und der Anspruchsteller hat somit einen Direktanspruch gegenüber dem Versicherer, dass du nicht willst, dass dein Versicherer die Anwaltskosten übernimmt interessiert in diesem Fall niemanden, auch nicht deinen Versicherer, denn er ist dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Und genau das wird er auch getan haben, was auch der Grund ist warum der Anspruchsteller nicht gegen dich geklagt hat.
 
Wieso sollte man ohne Anwalt mit mehren Stellen zutun haben? Unfallbeschreibung, Kostenvorschlag, usw braucht man so oder so. Ob man das dem Anwalt oder der Versicherung schickt, macht vom Aufwand keinen Unterschied.
Der Anwalt erspart einem keine laufereinen oder Zeit. Wenn sich die Gegenseite nicht wehrt (was wohl meistens der Fall ist, bei klarer Schuldfrage), ist es nur ein unnötiger Kostenfaktor.

Ich halte nichts davon immer voreilig nen Anwalt hinzuzufügen.

Btw, meine Versicherung hat den Anwalt definitiv nicht bezahlt. Hätte sie das, hätte ich die Versicherung gekündigt.
Der Unfallgegner hatte mir auch noch die Rechnung geschickt und wollte sie bezahlt haben.
 
Da haben einige es wohl noch gar nie mit einem Anwalt zu tun gehabt und wohl auch schon gar nicht, wenn es eigentlich nur um eine Lapallie ging ! Lassdie doch mal ihre Erdfahrungen mit der Anwaltslauferei machen ! Ich wünsche denen sogar mal ne Abhängigkeit von einem Anwalt in einer wirklich komplizierten Sache, wo man tatsächlich einen Rechtsverdeher braucht ! Viel Spaß dabei ! Einen gescheiten Anwalt zu finden, der sich auch wirklich für einen einsetzt, ist schon fast so was wie ein Lottogewinn ! Und das Kostenrisiko kommt immer noch dazu, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat; wobei die Rechtsschutzversiucherungen dabei sind, ihre Versicherten relativ schnell hinauszuwerfen, wenn man sie ein- oder zweimal gebraucht hat - eine andere nimmt einem dann fortan gar nicht mehr !

Da ist die Schadensdabwicklung durch die Versicherungen bei Bagatellschäden meist ein Kinderspiel dagegen ! Da die Versicherungen in Scvhadensfällen ohnedies die Schäden nicht alleine tragen, sondern im Verrund abrechnen, ist es denen ziemlich egal, ob ob sie jeweils den Schaden zu tragen haben oder die andere Versicherung; da geht es letztlich nur darum, möglichst unnötige immer relativ hohe Kosten wie von Anwälten und Gutachtern zu vermeiden !

Und das it auch gut so und dient letztlich auch den Versicherten !
 
@ de la Cruz

Also die Rechtsschutzversicherungen werfen einen nicht sofort nach 1 oder 2 maliger Nutzung aus. Halte ich für ein Gerücht. Wir haben den Klassiker "Miete/Arbeit/Verkehr" als Kombi Paket bei einem Versicherer und haben hier schon deutlich öfter die RSV genutzt. Ob dies nun Beratung am Telefon war oder sich ein Anwalt der Versicherer eingeschaltet hat oder Beauftragung eines "externen" Anwalts hatten wir alles schon.
 
Ja klar, wenn Du Recht bekommen hast; andernfalls siehts anders aus !
 
Ich habe "kein Recht bekommen" ... ging bisher nichts vor Gericht. Es reichten ja die Vorstufen von:
-> telefonischer Beratung
-> Anwalt der Versicherung kontaktiert Gegenpartei
-> ext. Anwalt kontaktiert Gegenpartei

... so konnten wir bisher alle Sachen klären.
 
Man setzt sich eben gerade nicht nur mit der gegnerischen Versicherung auseinander. Man setzt sich noch mindestens mit seiner Werkstatt wegen eines Kostenvoranschlages auseinander, oft genug auch mit einem Gutachter, denn ein erheblicher Teil der Menschen fährt kein uraltes Fahrzeug für 1000€ Restwert.

Dazu kommt dann eben der gar nicht einfache Prozess der Ersatzauswahl: Brauche ich einen Mietwagen? Brauche ich diesen nicht, so steht mir auch keiner zu. Der reine Ausfall des eigenen PKW reicht eben gerade nicht aus. Habe ich einen Anspruch auf einen Mietwagen, so steht die Frage im Raum: Nehme ich mir Urlaub und lasse mir das Geld auszahlen oder miete ich das Fahrzeug wirklich an? Wenn es wirklich angemietet wird, so muss - außer in Ausnahmen, z. B. extrem ländliche Gegend oder Gesundheitszustand, ein Kostenvergleich durchgeführt werden.

Zuletzt muss das Ergebnis dieses Denkprozesses mit der gegnerischen Versicherung abgesprochen werden. Am Ende muss man dann auch noch darauf achten, dass die Versicherung auch alle Kosten begleicht. Und dazu erstmal wissen, worauf man alles Anspruch hat, eben z. B. die bereits genannte Pauschale.

Das ist alles erheblicher Aufwand und bietet viele Fallstricke, gerade für Laien.


Die Alternative dazu ist: Ich gehe zum Anwalt, erzähle dem, was passiert ist, und der regelt alles. Dafür brauche ich keine Rechtschutzversicherung, denn dieses Vorgehen bietet sich nur dann in jedem Fall an, wenn man 100% keine Schuld hat. Z. B. gestanden und jemand ist drauf gefahren.



Konstruiert doch jetzt bitte nicht irgendwelche absurden Fälle, in denen dann unter Umständen eine ganz bestimmte andere Ansicht passen könnte. Das ist Sachverhaltsquetsche und bringt nichts.
 
Idon.

Wir haben verstanden.
Du bist Anwalt, oder arbeitest bei einem Anwalt.

Du wirst es nicht glauben. Aber es ist tatsächlich Möglich so einen keinen Blechschaden auch ohne Anwalt direkt mit der Versicherung ab zu wickeln.
 
Natürlich. Man kann auch einfach die Kosten abschreiben und darauf sitzenbleiben oder sich das Leben nehmen.

Der TE hat aber nach der besten Möglichkeit gefragt. Nicht nach abstrusen Alternativmöglichkeiten mit variablen Aufwands- und Erfolgsaussichten.
 
Warum soll es die beste Möglichkeit sein, wenn man die Schadenhöhe unnötig in die Höhe treibt?
 
Ist es nicht ... und wie gesagt, den Anwalt möchte ich mal sehen, der sich bei einer Bagatellsache die Beine rausreißt und sich um alle Details, vor allen Dingen auch schnell, dann kümmert.

Wenn ich nah dem Unfall der Versicherung anrufe, dann kann ich sofort die Details klären, dann reicht es, einen Anwalt einzuschalten, wenn etwas nicht befriedigend verläuft ! Der Anwalt sitzt jedenfalls nicht dar und wartet gerade nur auf meine Bagatellsache; erst muss ich mal einen Termin bekommen, dann muss ich persönlich hingehen, dann dauert es, bis der Anwalt persönlich aktiv wird, bin ja schließlich nicht sein einziger Mandant und schon gar kein wichtiger; dann müssen vielleicht weitere Details geklärt werden, dann wird hin- und hergeschrieben, dann schreibt der Anwalt an die Versicherung und die schreibt zurück an den Anwalt und der schreibt dann mirt und schickt mir die Antwot der Kopie, dann habe ich Einwände oder was ander Darstellung zu korrigieren, schreibe wieder ich an den Anwalt und der an die Versicherung und die wieder zurück ...... usw. usf. ... bis dahin wird zweimal Ostern und es treten weitere Mißverständnisse auf, da der Anwalt die Sachlage nicht aus eigener Anschgauung kennt ... und für was .... für etwas, das ich im Normalfal mit einem Telefonat sofort beim Versicherer klären kann und bei vom Unfallgegner unbestrittener Sachlage im Normalfall schnell und zügig erledigt werden wird.
 
Polizei, Anwalt.

Hatte zwei Fälle, bei denen ich stand und jemand in mich reingefahren ist. Direkt beim Unfall war alles klar, dann auf einmal war ja doch alles anderst. Hat mich einiges an Nerven, Telefonaten und Urlaubstagen gekostet. Nie wieder.

Jetzt bezahle ich einen Profi, der das regelt und gut ist. Asozial finde ich, dass Verkehrsteilnehmer nicht aufpassen.
 
JardelBenz schrieb:
Warum soll es die beste Möglichkeit sein, wenn man die Schadenhöhe unnötig in die Höhe treibt?


Die Versicherung könnte eine abweichende Schadenshöhe ermitteln und regulieren. Was dann?
 
Ist doch ganz einfach; wenns unbefriedigend verläuft kannst Du immer noch zum Anwalt; das ist aber die Ausnahme !


mastaqz schrieb:
Direkt beim Unfall war alles klar, dann auf einmal war ja doch alles anders. Hat mich einiges an Nerven, Telefonaten und Urlaubstagen gekostet. Nie wieder.

Das sagt doch überrhaupt nix ! Das kann Dir mit Anwalt genauso passieren, wenn nicht sogar noch viel eher ! Wahrscheinlich hattest Du aber kein Unfallprotokoll ausgefüllt und vom Unfallgegener unterschreiben lassen !?



mastaqz schrieb:
Jetzt bezahle ich einen Profi, der das regelt und gut ist. Asozial finde ich, dass Verkehrsteilnehmer nicht aufpassen.

Ja, dann mal viel Glück bei Deinem Erfahrungssammeln mit der Arbeitsweise von Anwälten !
 
Zuletzt bearbeitet:
aranax schrieb:
Die Versicherung könnte eine abweichende Schadenshöhe ermitteln und regulieren. Was dann?

Dann könnte ich immer noch zum Anwalt gehen.

Wird aber bei so einer Kleinigkeit nicht passieren.

Wer dennoch Angst davor hat, der sollte weniger Plus-Minus schauen.
 
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