Wie verhält man sich am besten nach einem Unfall?

de la Cruz schrieb:
wenns unbefriedigend verläuft kannst Du immer noch zum Anwalt

Klar, dann laufe ich für die fehlenden 200€ auch noch zum Anwalt Wenn dieses Ereignis in meiner Wahrnehmung tatsächlich die Ausnahme wäre, könnte ich dir zustimmen. Ich kenne Fälle ohne Anwalt aber nur mit "Die Versicherung bezahlt erst mal weniger (auch bei Gutachten) und schaut was passiert".

Sorry, ICH möchte einen möglichst reibungslosen Ablauf. Ich hab mit dem Schaden sowie so genug Komfortverluste, da muss ich mich nicht mit Versicherungen rumschlagen. Für einen Anwalt ist das Routine. (Wer schon zu doof ist einen brauchbaren Anwalt zu finden, würde bei eigenständiger Regulierung sowieso auf die Schnauze fallen).

P.S. Hier wird immer von Kleinigkeiten geredet: bei halbwegs neuem Auto kostet jeder Parkrempler 1000€+
 
mastaqz schrieb:
Asozial finde ich, dass Verkehrsteilnehmer nicht aufpassen.

Daran ist nichts assozial. Menschen machen eben Fehler. Kann dir genauso passieren.
So ein Fehler ist ärgerlich genug. Da braucht man nicht einen drauf setzen, indem man voreilig nen Anwalt einschaltet.
 
Ja, dann mal viel Glück bei Deinem Erfahrungssammeln mit der Arbeitsweise von Anwälten !

3mal gemacht über die Jahre, 3mal top.
Sache weitergeleitet, alles erledigt.
Das ist sein Job.
Ich bin Laie und habe keine Ahnung davon.

Wenn mein Auto defekt ist, gehe ich in die Werkstatt,
anstatt mir ein "Autoreparieren für Dummies" zu kaufen und da selber auf Gut Glück rumzuhantieren.
 
Normale Verkehrsrechtssachen wickelt man heutzutage mit maximal einem persönlichen Termin ab - regelmäßig aber einfach nur via E-Mail/Telefon und per Post (Vollmacht).

Und ja, gerade Einzelfachanwälte leben von diesen Bagatellen. Aufgrund der Erfahrung spachteln die das in kurzer Zeit herunter, wissen, was sie beim Mandanten erfragen müssen etc. Natürlich ist man da nicht DER Topmandant. Muss man aber auch gar nicht sein.


Letztlich kann man natürlich grundlos auf seine Rechte und Möglichkeiten verzichten, das geht stets. Was auch immer einen nachts in Ruhe schlafen lässt.
 
Die Zeche bezahlt am Ende des Tages die Versichertengemeinschaft.

Warum für 3 Fotos und eine Rechnung an die Versicherung schicken, einen Anwalt beauftragen, der einige hundert Euro Zusatzkosten verursacht?
 
Ich habe jetzt bei der Versicherung angerufen und die Schadensnummer bekommen. Die meinten jetzt noch, dass ich so schnell wie möglich das Gutachten von dem Sachverständigen schicken soll.

Kurz darauf hat mir dann der Sachverständige gesagt, dass er das Gutachten fertig hat und an die Versicherung schickt, also ist das erledigt. Es kostet jetzt wohl um die 2000€, das ist schon mehr als man zunächst vermutet hätte, aber kann ich mir da wirklich sicher sein, dass die Versicherung das übernimmt? Und wie sieht es aus mit der Übernahme der Kosten des Ersatzfahrzeuges, das ich ab morgen brauche? Sollte ich das noch extra beantragen?
 
@ JardelBenz

Weil du vorher nie (!) weißt, ob alles klar geht.
- Ob dich die gegnerische Versicherung bescheißt (z. B. Höhe der Auszahlung, Pauschalen).
- Ob du dich selbst in eine dumme Situation bringst (z. B. Werkstattersatztarif, Anmietung ohne Notwendigkeit).
- Ob dich der Unfallgegner in eine dumme Situation bringt (z. B. andere Sichtweise auf zuvor klaren Verlauf).

Dazu kommt, dass habe ich bereits ausgeführt, dass du Rennerei auf dich nimmst, die dir der Anwalt gebündelt abnehmen kann.


Ja, meine Ansicht verursacht Mehrkosten. Aber sie sichert den, der nichts verursacht hat und aus dieser Situation nicht nachteilig herausgehen soll, ab. Das ist aus meiner Sicht wichtiger als u. U. ein wenig Geld sparen, welches im Fall der Fälle dann teurer nachgebessert werden muss - falls das dann noch überhaupt möglich ist.


@ Libertarian

Lass dir das Ersatzfahrzeug vorher von der Versicherung schriftlich bestätigen. Fallstricke in diesem Zusammenhang habe ich bereits in diesem Thread genannt.
 
Libertarian schrieb:
Ich habe jetzt bei der Versicherung angerufen und die Schadensnummer bekommen. Die meinten jetzt noch, dass ich so schnell wie möglich das Gutachten von dem Sachverständigen schicken soll.

Kurz darauf hat mir dann der Sachverständige gesagt, dass er das Gutachten fertig hat und an die Versicherung schickt, also ist das erledigt. Es kostet jetzt wohl um die 2000€, das ist schon mehr als man zunächst vermutet hätte, aber kann ich mir da wirklich sicher sein, dass die Versicherung das übernimmt? Und wie sieht es aus mit der Übernahme der Kosten des Ersatzfahrzeuges, das ich ab morgen brauche? Sollte ich das noch extra beantragen?

Im Gutachten steht, wie lange die Reparatur dauert.
Solange wird auch der Ersatzwagen bezahlt.

Die Versicherung wird anstandslos die Reparaturkosten nach Gutachten und auch den Ersatzwagen bezahlen.

Lass dich von den Schauermärchen von unserem "wir brauchen unbedingt den Auftrag, sonst verhungern wir" Anwalt nicht verunsichern.

Dass der Anwalt seine Arbeit nicht vernünftig abwickelt kann genau so gut passieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Gutachten schickst Du per Fax, dann ist es sofort dort; vorher rufst Du den Schadenssachbearbeiter an und lässt Dir die Fax-Nummer geben und fragst gleichzeitig wie das mit dem Ersatzfahrzeug geregelt wird.
 
Ich brauche den Ersatzwagen schon ab heute, deswegen ist das mit dem schriftlichen bestätigen nicht so gut. Aber wenn die Reparaturdauer im Gutachten drinsteht dürfte das ja eigentlich kein Problem sein, falls das in jedem Gutachten steht. Ich selbst bekomme das Gutachten erst morgen, aber ich habe dem Gutachter gestern die Daten der Versicherung per E-Mail geschickt, das müsste dann ja eigentlich so am schnellsten gehen, weil er meinte, er schickt das dann an die Versicherung.
 
JardelBenz schrieb:
Im Gutachten steht, wie lange die Reparatur dauert.
Solange wird auch der Ersatzwagen bezahlt.

Die Versicherung wird anstandslos die Reparaturkosten nach Gutachten und auch den Ersatzwagen bezahlen.

Lass dich von den Schauermärchen von unserem "wir brauchen unbedingt den Auftrag, sonst verhungern wir" Anwalt nicht verunsichern.

Dass der Anwalt seine Arbeit nicht vernünftig abwickelt kann genau so gut passieren.

Und sollte die Versicherung nicht anstandslos nach Gutachten bezahlen übernimmst bestimmt Du die Differenz.

Woher weißt Du was im Gutachten steht? Hat der Gutachter die Verrechnungssätze des Vertragshändlers angenommen oder die der freien Werkstatt? Darf er ggf. die des Vertragshändlers annehmen, weil das KFZ dort lückenlos gewartet wurde? Sollte das so sein, ist der Serviceplan im Gutachten enthalten der die Lückenlosigkeit bestätigt? Oder ist das KFZ schon immer bei einer freien Werkstatt und muss deshalb auch mit diesen Verrechnungssätzen berechnet werden? usw.
Fragen über Fragen und das sind bei weitem nicht alle...

Du hast keinerlei Informationen und schreibst solche Sachen. Hut ab! Aber ist ja nicht Dein Geld bzw. Schaden.

Wie viele "hunderte Euro" kostet den der böse Anwalt bei Abwicklung eines Bagatellschadens ohne Schwierigkeiten?

Idon hat völlig Recht und das sage ich als Mitarbeiter einer Versicherung und aus persönlicher Erfahrung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte Mitte November auch einen Versicherungsfall. Auf dem Parkplatz hat jemand vergessen die Handbremse zu ziehen und den Gang einzulegen = Auto rutschte in mein Auto.

Dies war mein Ablauf bei einer fiktiven Abrechnung:

17.11.17 – Unfall
17.11.17 – nachmittags zum Gutachter und Gutachten erstellen lassen
21.11.17 – Gutachten wurde vom Gutachter an die Versicherung und an mich geschickt
06.12.17 – Geld von der Versicherung war auf meinem Konto (Reparaturkosten ohne MwST + Wertminderung + Kostenpauschale = 1980€)
16.12.17 – habe ich den Schaden beheben lassen (120€)
18.12.17 – Mail an die Versicherung wegen der Nutzungsausfallentschädigung (habe Bilder mit der Tageszeitung gemacht und an die Versicherung geschickt)
05.01.18 – Brief das mir die Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 195€ (3 x 65€) ausgezahlt wird

Kosten:

Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer: 1.700€
19 % Umsatzsteuer: 323€
Reparaturkosten inkl. Umsatzsteuer: 2.023€
Wertminderung: 260€
Reparaturdauer in Arbeitstagen: 3 Tage
Kostenpauschale: 20€
Gutachterkosten: 550€

Also habe ich 2.175€ von der Versicherung bekommen und den Schaden für 120€ beheben lassen ;) somit eine Win Win Situation^^
 
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Kann nicht sein, du hast doch gar keinen Anwalt beauftragt der das alles für dich organisiert und trotzdem hat die Versicherung ohne Probleme nach Gutachten erstattet, wenn das gewisse Personen mitbekommen, da bricht die Welt zusammen.
 
Ähm, der einzige nachvollziehbare (wenngleich trotzdem zweifelhafte) Grund gegen die Hinzuziehung eines Profis ist, dass dies (unnötige/mehr oder weniger..) Kosten (..mehr oder weniger .. ..) für die Allgemeinheit erzeugt, und nun soll ein Beispiel herhalten, in welchem der Versicherung zulasten der Allgemeinheit ein ganz schön teurer Irrtum unterlief?

Abgesehen von der Diskussion ist es natürlich eine nette Geschichte und ich gönne jedem alles, was er kriegen kann ;)
 
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß der Unfallgegner spätestens beim Kostenvoranschlag zu Nölen anfängt. Bei (relativ) neuen Autos - lackierte Stoßstangen, Einparkhilfen - wird der Schaden schnell dreistellig, obwohl man kaum Beschädigungen sieht. Bei meinem ersten kleinen Rempler hat mich mein Unfallgegner wüst beschimpft, als ich im eröffnet hatte, daß der kleine Rempler 650€ kostet.

In zweiten Fall habe ich den Schaden ans Autohaus abgetreten, das hat inkl. Leihwagen alles über einen Anwalt mit der gegnerischen Versicherung geregelt. Es hat trotzdem genau ein Jahr(!) gedauert, bis die Versicherung gezahlt hat. Da war ich echt froh, daß ich keine Rennerei hatte.
 
Bei mir war die Sache Glasklar und somit hatte die Versicherung wenig Grund zu meckern. Wenn das Auto auf meins rollt, obwohl ich nicht vor Ort bin, kann ja nur der Gegner Schuld sein und irgendwas anzweifeln macht keinen Sinn ;)

Des Weiteren ist mein Auto etwas über ein Jahr alt und recht hochpreisig. Wenn man dann die netten Luxusmarkenwerkstattpreise zur Rate zieht, kostet eine Stoßstangenlackierung schon mal gerne 1.000€ und mehr. Somit kann hier auch nix gekürzt werden.

Bei etwas komplizierteren Vorfällen würde ich persönlich auch einen Anwalt zur Rate ziehen. Weil wenn man Pech hat, wie bei meiner Arbeitskollegin, kann es schon ein Jahr und länger dauern, bevor man sein Geld sieht.
 
Eure Sandkastenerfahrungen sind ja schön gut - die habe ich auch. Und ja, auch ich habe schon beruflich und privat problemlose Abwicklungen erlebt.

Trotzdem hat der TE nach der für ihn besten Lösung gefragt. Nicht nach Glücksspiel.

Oft ist das Gutachten gar nicht das große Problem. Da wird zwar oft versucht herumzukürzen, aber das hat man letztlich schwarz auf weiß. Probleme ergeben sich regelmäßig bei den Leihwagen. Gerade dann, wenn eben kein Vergleichsangebot eingeholt wurde (mangels Wissen oder teilweise auch mangels Zeit) oder dann, wenn der Leihwagen nicht notwendig war (z. B. super ÖPNV-Anbindung, keine entfernte Arbeitstätigkeit etc.) oder durchaus auch mal dann, wenn der Leihwagen in derselben Klasse war (was grundsätzlich in Deutschland, anders als z. B. in Österreich, zulässig ist).


Nochmal: Ohne Anwalt kann das alles gut gehen. Es kann auch mit Anwalt schiefgehen. Grundsätzlich ist es aber mit Anwalt bequemer und für das Ergebnis sicherer.

PS: ICH gebe derartige Sachen auch an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Und ich kann das rein fachlich natürlich selbst in hervorragender Qualität. Es geht um Absicherung und Auslagerung des Aufwandes.
 
Offensichtlich - mal wieder - nicht.

Wie immer wieder wird hier Hilfesuchenden von absoluten Laien irgendwelcher Unsinn erzählt, der sie schlechter stellt, als sie eigentlich stehen könnten und sollten. Das finde ich schade und asozial - und deshalb werde ich auch immer wieder den Weg betonen, der objektiv und mit Fakten unterfüttert am Sinnvollsten ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
FrankenDoM schrieb:
Und sollte die Versicherung nicht anstandslos nach Gutachten bezahlen übernimmst bestimmt Du die Differenz.

Woher weißt Du was im Gutachten steht? Hat der Gutachter die Verrechnungssätze des Vertragshändlers angenommen oder die der freien Werkstatt? Darf er ggf. die des Vertragshändlers annehmen, weil das KFZ dort lückenlos gewartet wurde? Sollte das so sein, ist der Serviceplan im Gutachten enthalten der die Lückenlosigkeit bestätigt? Oder ist das KFZ schon immer bei einer freien Werkstatt und muss deshalb auch mit diesen Verrechnungssätzen berechnet werden? usw.
Fragen über Fragen und das sind bei weitem nicht alle...

Du hast keinerlei Informationen und schreibst solche Sachen. Hut ab! Aber ist ja nicht Dein Geld bzw. Schaden.

Er will reparieren.

Deine Fragen über Fragen spielen daher überhaupt keine Rolle ;)
 
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