Wohngeld oder andere Zuschüsse

Nero80

Lt. Junior Grade
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Jan. 2009
Beiträge
450
Ja hallo erstmal :D

allgemeine Daten:
Alter: 18
Beruflich: Azubi schulische Ausbildung
Einkommen: Bafög und Kindergeld rund 300€
Wohnort: noch Zuhause
Entfernung zur Schule: rund 30km-38km
Standort der Schule: Hannover

Und zwar möchte ich gerne nach den Sommerferien ausziehen in ein Studtenwohnheim nahe meiner Schule.
Die Miete dort würde zwischen 150€-250€ betragen je nach Zimmergröße (10m²-20m²) Nebenkosten sind enthalten (glaube ich).

Meine Frage wäre jetzt hätte ich eine Chance Wohngeld zu bekommen und wenn ja wie viel?

Ich habe schon einwenig nachgeschaut und das hier gefunden: Wohngeldrechner

Es wäre nett wenn mir einer ein bischen helfen könnte :rolleyes:

MFG Malte :freaky:
 
Wenn du eine schulische Ausbildung (z.B. Berufskolleg) machst, bist du kein Azubi, sondern Schüler. Ich denke nicht, dass Schüler Wohlgeld bekommen. Kindergeld und Bafög ist hier wohl Standard.

Erlaubt dein Studentenwohnheim überhaupt Schüler?
 
ja tuht es
 
Ich schätze mal das du nicht bekommem wirst, da 30 km zu wenig sind um ein Ausziehen zu rechtfertigen und die sie sagen werden du könntest ja auch weiter bei deien Eltern leben
 
das problem ist nur das die verbindung von her aus nach hannover extrem unzuverlässig ist und auto wäre zu teuer, dazu noch das ich das hier nicht mehr lange mitmachen werde....
 
Soweit ich weiß bekommt man Wohngeld nur, wenn kein Anspruch auf BAFöG besteht. So wollten sie mir zumindest den abgelehnten BAFöG-Antrag versüßen.
 
dafür gibts von der kfw darlehen. dann kannst dir das locker leisten und musst nichtmal nebenbei kellnern oder so.
 
das bafög is aber auch nen witz bei mir obwohl halt nix übrig bleibt und ich selber noch zum teil aushelfen muss ..
Ergänzung ()

nee also mit schulden oder krediten will ich nichts am hut haben :D (außer bafög)
 
Wohngeld steht dir nicht zu, da du Bafög erhälst.

Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht.

Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/anspruch.html


Aber über Bafög kann auch die Miete bezahlt werden. Dazu dann einen Änderungsantrag ausfüllen (musste ja eh wegen neuer Adresse) und das Bafög sollte neu berechnet werden. Je nachdem was deine Eltern verdienen und ob dem Umzug stattgegeben wurde, wird dann dein Bafög u.U. entsprechend erhöht.


da 30 km zu wenig sind um ein Ausziehen zu rechtfertigen
das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn es keine zumutbaren Bahnverbindungen gibt, oder man nachweisen kann das die Miete günstiger wäre als jeden Tag mit der Bahn zu fahren, kann das als Umzugsgrund durchaus reichen.


Ich würde aufjedenfall beim Änderungsantrag auch die Mietkosten angeben, und als Grund für den Umzug die schlechte Bahnverbindung erwähnen.
Schaden kann es nicht.


das bafög is aber auch nen witz bei mir obwohl halt nix übrig bleibt und ich selber noch zum teil aushelfen muss ..
das ist normal. mir kommt es vor als hätte der staat lieber einen h4-empfänger mehr, als einem auszubildenen soweit zu fördnern das er leben kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
@WhiteShark ich glaub mehr braucht man net sagen um den rest kümmere ich mich selber
vielen dank euch allen :D

kann closed werden!!
 
ICh würd es einfach mal wirklich versuchen eien Antrag zu stellen und mir schon vorher ne gute Begründung vorbereiten. Also Fakten wie schlechte Verbindung,... ob die Familiäre Situation in Betracht kommt ist schwer zu sagen, dafür müsste es schon deutliche GRünde geben für das Amt, aber ich würde es schon mit erwähnen.

Aber aus erfahrung Bafög ist ein Witz und damit kommst du nie wirklich über die Runden. Ich kenne niemand der mit mir Studiert, der Bafög bekommt und nicht irgendwie noch anders Geld bekommt/verdient, ander kommst du nciht über die runden. Oder halt eben enn Kredit
 
bei der Arge gibt es eventuell nen Zuschuß, nennt sich Zuschuß zu Unterkunft und Heizkosten
Ist aber nen "Kann" Bestimmung, gibt es auch zum Bafög
Antrag stellen und hoffen;)
 
das stimmt aufjedenfall bafög is in der tat recht wenig! aber ich werde mich da jetzt mal in den nächsten wochen mal intensiv mitbeschäftigen.
 
Da ich mich in letzter Zeit auch mehr oder weniger ständig mit der Frage Wohngeld, Hartz IV und andere Unterstützungen rumschlagen durfte, kann ich dir schonmal sagen, als Azubi oder Student hat man kein Anrecht auf Wohngeld. Die einzige Einnahmequelle, die du hast, wäre Bafög (für Studenten) bzw. das entsprechende Pendant für Azubis/Schüler. Beides wird aber (ungeachtet deines Alters, was aber erst ab 25 wirklich relevant wird) sowohl nach deinem eigenen Einkommen (Ausbildungsvergütung, eventuell Nebenjob) und dem Einkommen deiner Eltern berechnet.

Was aber interessant ist zu wissen: Sobald eine einzelne Person in einer Bedarfsgemeinschaft Antrecht auf Wohngeld hat, so hat es auch der gesamte Haushalt. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass z.B. eine Studenten-WG nicht als Bedarfs- sondern nur als Wohngemeinschaft gezählt wird, wo diese Regelung nicht zutrifft.

Was ich aber sagen will ist folgendes:

- Hättest du nur einen Minijob und wärst nicht in der Ausbildung: Anrecht auf Wohngeld.
- Wärst du selbst in Ausbildung und hättest eine Freundin, die nur einen Minijob hat und nicht in der Ausbildung ist und mit dir gemeinsam eine eigene Wohnung teilt: Anrecht auf Wohngeld.
- Hättest du eine Freundin, die eine Ausbildung macht und ein Kind!!! ohne eigenes Einkommen: Anrecht auf Wohngeld.

Du siehst, es gibt sicher mehrere Möglichkeiten trotz einer Ausbildung an Wohngeld "ranzukommen" allerdings würde das in deiner Situation wohl mehr Aufwand als Nutzen bedeuten.

Zudem ist das Problem, dass du erst 18 bist, und somit theoretisch durch die "nur" 30 km gezwungen werden könntest, bei deinen Eltern zu leben. Diese Regelung gilt glaube ich, bis du 25 bist. (Korregiert mich, wenn ich falsch liege.)

dirky8 schrieb:
bei der Arge gibt es eventuell nen Zuschuß, nennt sich Zuschuß zu Unterkunft und Heizkosten

Heizkostenzuschuss wurde gestrichen.
 
Der restliche Teil der zur Bafög-Höchstgrenze fehlt, muss halt von den Eltern beigesteuert werden.
Mit der derzeitigen Baföghöchstförderung ist es eigentlich ganz gut möglich über die Runden zu kommen (Nein ich hab diese nicht bekommen, daher weiß ich wie es ist mit wenig Geld auskommen zu müssen)
Der KfW Kredit ist keine shclechte Sache. Der derzeitige Zinssatz liegt bei 2%, man kann bis zu 300€ im Monat beantragen und muss es erst 4 Jahre nach Ende der jeweiligen Ausbildung in Raten zurückzahlen.
Wenn dir also nix anderes über bleibt, kann ich nur das empfehlen :)
 
bei der Arge gibt es eventuell nen Zuschuß, nennt sich Zuschuß zu Unterkunft und Heizkosten
Ist aber nen "Kann" Bestimmung, gibt es auch zum Bafög
das ist richtig, aber sowas gibt es nur im wirklichen Härtefall und ist schwer zu bekommen.
In diesem Fall wird das aber nicht möglich sein.

Die Höhe der Warmmiete liegt noch unter dem Höchstsatz für den Mietzuschuss von Bafög (sind glaube 220€, ohne Gewähr). Daher wäre dafür dann sowieso Bafög erstmal zuständig.
Nur wenn die Miete über dem Höchstsatz liegen würde, könnte man den Zuschuss der Arge unter einigen Vorraussetzungen bekommen.

Heizkostenzuschuss wurde gestrichen.
Nur bei dem Zuschuss oder meinste jetzt generell bei H4? Da würde mich ne Quelle interessieren, wäre mir sehr neu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Wohngeld wurde es gestrichen. Beim Hartz IV scheint es ihn noch zu geben.

Tante Edit(h) hat noch was Interessantes im großen Netz gefunden: Thematik Ausbildung und Hartz IV:

... Wenn die Ausbildungsvergütung und BAB nicht zur Deckung der Unterkunftskosten ausreichen, so erhalten auch Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen einen Zuschuss von der ARGE. Auszubildende unter 25 Jahren erhalten diesen Zuschuss nur, wenn die Ausbildungsstätte vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit zu erreichen ist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit schwer wiegende soziale Gründe geltend zu machen, die ein Wohnen bei den Eltern ausschließen. Der Gesetzgeber sieht eine sogenannte Nestflucht nicht vor.
...
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/ausbildung-hartz-iv.php
 
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