B
Binalog
Gast
Ich bin immer noch der Meinung, dass das Thema eigentlich in die Rubrik "Beruf" gehört und nicht zu "Recht".
Natürlich kann man seinen Arbeitgeber (Vertragspartner, gegnerische Partei,...) Briefe schreiben, Fristen setzen und ihn verklagen. Unternehmen bezahlen ja auch ihre Mitarbeitern ein Gehalt damit diese ihnen Ärger und Probleme machen oder sie verklagen. Diese Mitarbeiter steigen dann auch schnell auf und bekommen ein höheres Gehalt um sich einen noch besseren Anwalt leisten zu könnne, der...
Ironie off.
Ein Arbeitgeber sieht die Dinge nun mal aus seiner Sicht und er wird diese allein nach seinen(!) kurz-, mittel- und langfristigen Plänen ausrichten. Ein Arbeitnehmer braucht nicht zu kuschen, dazu kann ihn niemand zwingen, genauso wenig kann jemand den Arbeitgeber dazu zwingen Querulanten zu mögen die gegen die ungeschriebenen Gesetze des Berufslebens verstoßen. Dies gilt insbesondere für Neulinge, die den Betrieb bisher nur Geld gekosten haben und noch nichts auf der Habenseite verzeichnen können.
Wie gesagt, jeder muss da seinen Weg finden, aber mit zunehmender Anzahl an "Auffälligkeiten" bzw. "Abweichungen von der Norm" wird es schwieriger. Ein erfahrener Abteilungsleiter wird einen betriebsbekannten Querulanten kaum zum Teamleiter machen, denn wenn sich die Besetzung als falsch erweisen würde, dann hat der Abteilungsleiter ein Gespräch beim Hauptabteilungsleiter, der ihn fragt "Wie konnten Sie diesen Mann befördern, es war doch bekannt dass der nur Ärger macht!"
Zur ersten "Auffälligkeit" würde ich im vorliegenden Fall schon das zweite Studium zählen. Wer hängt an ein abgeschlossenes Studium ein duales Zweitstudium dran? Aus meiner Sicht ist bereits damit das "Guthaben" schon ausgeschöpft, es sollte die nächsten 5 Jahre nichts Weiteres dazu kommen. Schon gar kein unnötiger Schriftverkehr mit Personalern, die in der schlimmsten Wirtschaftskrise seit bestehen dieses Landes mit der Umsetzung von Coronamaßnahmen (Home Office, Freistellungen,...) ohnehin Wichtigeres zu tun haben als sich mit völlig belanglosem Zeug rum zu ärgern.
Natürlich kann man seinen Arbeitgeber (Vertragspartner, gegnerische Partei,...) Briefe schreiben, Fristen setzen und ihn verklagen. Unternehmen bezahlen ja auch ihre Mitarbeitern ein Gehalt damit diese ihnen Ärger und Probleme machen oder sie verklagen. Diese Mitarbeiter steigen dann auch schnell auf und bekommen ein höheres Gehalt um sich einen noch besseren Anwalt leisten zu könnne, der...
Ironie off.
Ein Arbeitgeber sieht die Dinge nun mal aus seiner Sicht und er wird diese allein nach seinen(!) kurz-, mittel- und langfristigen Plänen ausrichten. Ein Arbeitnehmer braucht nicht zu kuschen, dazu kann ihn niemand zwingen, genauso wenig kann jemand den Arbeitgeber dazu zwingen Querulanten zu mögen die gegen die ungeschriebenen Gesetze des Berufslebens verstoßen. Dies gilt insbesondere für Neulinge, die den Betrieb bisher nur Geld gekosten haben und noch nichts auf der Habenseite verzeichnen können.
Wie gesagt, jeder muss da seinen Weg finden, aber mit zunehmender Anzahl an "Auffälligkeiten" bzw. "Abweichungen von der Norm" wird es schwieriger. Ein erfahrener Abteilungsleiter wird einen betriebsbekannten Querulanten kaum zum Teamleiter machen, denn wenn sich die Besetzung als falsch erweisen würde, dann hat der Abteilungsleiter ein Gespräch beim Hauptabteilungsleiter, der ihn fragt "Wie konnten Sie diesen Mann befördern, es war doch bekannt dass der nur Ärger macht!"
Zur ersten "Auffälligkeit" würde ich im vorliegenden Fall schon das zweite Studium zählen. Wer hängt an ein abgeschlossenes Studium ein duales Zweitstudium dran? Aus meiner Sicht ist bereits damit das "Guthaben" schon ausgeschöpft, es sollte die nächsten 5 Jahre nichts Weiteres dazu kommen. Schon gar kein unnötiger Schriftverkehr mit Personalern, die in der schlimmsten Wirtschaftskrise seit bestehen dieses Landes mit der Umsetzung von Coronamaßnahmen (Home Office, Freistellungen,...) ohnehin Wichtigeres zu tun haben als sich mit völlig belanglosem Zeug rum zu ärgern.