Internet droht Sendezeitbegrenzung

Thomas Hübner
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Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll ein Diskussionspapier vorliegen, in dem durch Änderung des Jugendschutzgesetzes der Schutz von Jugendlichen und Kindern vor ungeeigneten Inhalten auch auf das Internet ausgeweitet wird. So kann man es derzeit als Meldung lesen.

Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums erklärte, dass man an einer Änderung des JÖSCHG und des GjS arbeite um diese entsprechend zu ergänzen. So soll laut dieser namentlich nicht bekannten Sprecherin, das völlig überalterte und überholte Gesetz endlich novelliert werden. Man plant eine Anpassung an die technischen Entwicklungen der letzten Zeit. So sei ein Eckpunkt dieser Novellierung beispielsweise die Einführung einer Strafbarkeit für das Zeigen oder besser das Zugänglich machen von Jugendgefährdenden Computerspielen geplant. Allein das bloße Zusehenlassen sei bereits strafbar. Laut dieser Sprecherin sei zwar noch kein Gesetzesvorschlag eingegangen aber man überprüfe derzeit die Gefährdungstatbestände. Grundsätzlich sei hierzu gesagt, dass sich das abstrakt gesehen schön anhört. Allerdings wer soll das überwachen? Das Jugendamt-ist nur bis 15.30 h erreichbar. Die Polizei besitzt neben dem Jugendamt auch eine Originäre Zuständigkeit. Sollen die in die Wohnungen gehen und schauen? Es bleibt also abzuwarten wie das Gesetz konkret aussieht und was unsere Volksvertreter tatsächlich auf die Beine bringen.