Finnisches Gericht erklärt DVD-Schutz für unwirksam

Christoph Becker
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Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, hat ein in Finnland ansässiges Gericht den bei DVDs eingesetzt Kopierschutz CSS („Content Scrambling System“) für unwirksam erklärt. Mit dieser Begründung sprach das Gericht zwei Angeklagte frei, die auf einer Webseite eine Anleitung zur Umgehung des Kopierschutzes verbreitet hatten.

Wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung weiter ausführte, konnte es in den beiden Angeklagten keine schuldhafte Handlung erkennen, da der Kopierschutz erwiesenerweise unwirksam sei und würde damit nicht mehr unter den Tatbestand der Umgehung technischer Maßnahmen zum Schutz von Datenträgern fallen. Das finnische Urheberrecht folgt dabei aufgrund einer EU-Richtlinie grundsätzlich dem 2003 novellierten deutschen Recht, das einen ähnlichen Paragraphen zum Schutz der Umgehung von Kopierschutzmechanismen kennt.

So setzen beide Straftatbestände voraus, dass ein „wirksamer“ Kopierschutz umgangen werden soll. Wie das Amtsgericht Helsinki nun allerdings erkannte, würde es sich bei CSS nicht mehr um einen im Sinne des Gesetzes wirksamen Kopierschutz handeln. So sei der Kopierschutz bereits 1999 erstmals ausgehebelt worden und im Internet gebe es bereits eine Vielzahl von Programmen, die mit einfachsten Mitteln CSS umgehen. Darüber hinaus würden auch schon erste Betriebssysteme mit einer implementierten Funktion zur Umgehung von CSS ausgeliefert werden. Seine Ansichten begründete das Gericht dabei auf die Gutachten zweier Experten, die im Rahmen des Prozesses ausgesagt hatten.

Der Verteidiger der beiden Angeklagten feierte den Freispruch seiner Mandanten dann auch dementsprechend als einen durchschlagenden Erfolg. Ob damit nun allerdings wie der Anwalts behauptet, das gesamte europäische Urheberrecht in Bezug auf die Aushebelung von CSS vor einem Umbruch steht, mag derzeit noch bezweifelt werden. Schließlich handelte es sich beim nun ergangenen Urteil lediglich um eines der ersten Rechtsinstanz. Um auch andere europäische Rechtsordnungen, deren Urheberrecht aufgrund einer EU-Richtlinie grundsätzlich ähnlich aussieht, zu beeinflussen, bedarf es aber eines höchstinstanzlichen Urteils.