EU schafft Grundregeln zur Glasfaserregulierung

Maximilian Schlafer
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Wie die Financial Times Deutschland berichtet, plant die EU-Kommission am kommenden Montag Grundregeln für Glasfaserinfrastruktur zu verabschieden. Dabei will man sicherstellen, dass sich große Telekomkonzerne – wie etwa die deutsche Telekom oder Vodafone/Arcor – beim Infrastruktur-Ausbau nicht eine Monopolstellung sichern.

Mit dieser Maßnahme will man der bisher größten Hemmschwelle bei dem Ausbau der Glasfasernetze – der Unsicherheit ob der Regeln über die Nutzung ebendieser – den Garaus machen. Die Vorgaben sollen nun derart aussehen, dass jeglicher Errichter von Glasfaserinfrastruktur in der EU seinen Konkurrenten Zugang dazu ermöglichen muss. Auch die dabei anfallenden Entgelte sollen einer Regulation unterliegen, um so ein Hinausdrängen eines Mitbewerbers mittels überhöhter Preisforderungen von vornherein zu unterbinden.

Im Falle Deutschlands würde es dann der Bundesnetzagentur obliegen zu überprüfen, dass „Investoren ausreichende Kabelschachtkapazitäten für Dritte installieren und einen kostenorientierten Zugang zu diesen Kapazitäten gewähren“, wie einem Kommissionsentwurf zu entnehmen sei. Auf der anderen Seite solle jedoch auch das von den Infrastruktur-Errichtern getragene wirtschaftliche Risiko „angemessen berücksichtigt“ werden. So soll es den Netzbetreibern selbst erlaubt sein, über Mindestabnahmemengen und Langzeitbindungen ebendieses Risiko abzumildern. Auf diese Weise will die Kommissarin für Wettbewerb, Neelie Kroes, einerseits den Wettbewerb – mit seinen für die Nutzer erfreulichen Wirkungen auf die Endkundenpreise – ankurbeln und andererseits sicherstellen, dass es auch genügend Anreiz gibt, Investitionen voranzutreiben.

Die Entscheidung, die Materie derart zu regeln, steht diametral zu dem 2009 propagierten Ansinnen von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Diesem zufolge sollte die EU-Kommission den großen Telekomfirmen die Option einräumen, Konkurrenten die Bedingungen zum Zugang zu den erforderlichen Einrichtungen vorgeben zu dürfen. Merkels Hintergedanke soll dabei ein Investitionsstimulus für die Konzerne gewesen sein.

Die großen Telekom-Konzerne finden diese Regelung naturgemäß wenig erquicklich. Ihrer Ansicht nach sei „die systematische Anwendung kostenorientierter Zugangsverpflichtungen nicht angemessen für die Netze der neuen Generation“. Unter solchen Voraussetzungen sei der Ausbau eine „Herausforderung für Investoren“. Der VATM hingegen begrüßt diese Regelung unter anderem auch als Vorteil für die Konsumenten.

Des Weiteren will die Wettbewerbskommissarin die europäischen Kommunen dazu bewegen, mehr Fördermittel aus den Töpfen der EU in den Ausbau der Internetinfrastruktur zu investieren. Auch soll es ein Ultimatum bis 2013 geben, wonach die Mitgliedsstaaten die durch den Wechsel der Fernsehsender auf Digitaltechnik freiwerdenden Frequenzen für die Anbindung ländlicher Gebiete an das Internet nutzen müssen. In Deutschland wurde dies bereits umgesetzt.