„Three-Strikes“-Gesetz in Frankreich mit Lücken

Patrick Bellmer
27 Kommentare

Das seit Januar in Frankreich wirksame „Three-Strikes-Gesetz“ zum Schutz geistigen Eigentums im Internet hat ein großes Schlupfloch. Entdeckt wurde dieses vom Internet-Serviceprovider Free, welcher dieses ausnutzt.

Das „Three-Strikes-Gesetz“ sieht vor, dass Verstöße gegen das Urheberrecht via Internet strenger als bislang geahndet werden. Nach zwei schriftlichen Verwarnungen droht beim dritten Verstoß eine bis zu einjährige Sperrung des Internet-Anschlusses sowie ein Geld- und Haftstrafe. Zuständig ist die Hadopi-Behörde (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l'Internet), die von den Serviceprovidern über Verstöße ihrer Kunden informiert werden muss. Aufgrund dieser Hinweise versendet die Behörde dann über den zuständigen Provider die entsprechenden Verwarnungen.

Genau hier ist Free aber auf eine Lücke im Gesetzestext gestoßen. Laut Aussage des Providers ist man nämlich nicht dazu verpflichtet, die entsprechenden E-Mails im Namen der Hadopi-Behörde zu verschicken. In der Regel würden die Provider die Mails über ihre eigenen Server verschicken, Free war dazu aber nicht bereit – angeblich, da man keine Kompensation erhalten würde. Somit erhalten Kunden, die in dem Verdacht stünden gegen das Urheberrecht zu verstoßen, keine Verwarnungen.

Ein konkurrierender Provider hat inzwischen aber Beschwerde eingelegt. Als Begründung wurde ein unlauterer Wettbewerbsvorteil genannt. Der zuständige Kulturminister – Frédéric Mitterand – hat daraufhin angekündigt, eine Verordnung zu erlassen, die das Verhalten Frees verbieten und unter Strafe stellen soll.

Schon vor seiner Einführung hatte das „Three-Strikes“-Gesetz für Diskussion gesorgt. Während Verbraucher von Sippenhaft und einem Überwachungsstaat sprachen, begrüßten die Medienunternehmen den Schritt. Auch in Deutschland wurde über ein solches Gesetz diskutiert, bislang verweisen die Parteien aber auf datenschutzrechtliche Bedenken.