Australiens Oberster Gerichtshof lehnt Providerhaftung ab

Maximilian Schlafer
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Australiens Oberster Gerichtshof, der High Court of Australia, hat heute ein richtungsweisendes Urteil gefällt. In diesem hat es festgestellt, dass in Australien Internet Service Provider (ISPs) nicht mittels der sogenannten „Providerhaftung“ zur Unterbindung illegaler Aktivitäten ihrer Kunden gezwungen werden können.

Die Streitsache entwickelte sich im Jahre 2009 insofern, als dass damals Nutzer des australischen ISPs iiNet entgegen den Nutzungsbestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmen Urheberrechtsverletzungen über ein Peer-to-Peer-Netzwerk begingen. Das rief die Australian Federation Against Copyright Theft, kurz AFACT, auf den Plan, die im Namen von 34 australischen und amerikanischen Firmen der Unterhaltungsindustrie iiNet aufforderte gegen besagte Aktivitäten seiner Nutzer vorzugehen. Als Sanktion wurde etwa gefordert, die Verträge mit den entsprechenden Personen aufzukündigen. Dieser Aufforderung kam der ISP – er ist im Übrigen der zweitgrößte seiner Art in Australien – nicht nach.

Dementsprechend beschritten die 34 Firmen, unter ihnen Schwergewichte wie Sony oder Universal Pictures, den Rechtsweg, welcher sie durch alle Instanzen hindurch zum Obersten Gerichtshof führte. Sie warfen iiNet dabei vor, durch seine passive Haltung selbst zu Urheberrechtsverletzungen beigetragen zu haben. Da sowohl die erste als auch die zweite Instanz ihr Ansinnen abwies, letztere ihnen aber die Anrufung des High Court offen ließ, nahmen sie diese – mit dem Hinweis auf eine ihrer Ansicht nach falsche Rechtsanwendung der zweiten Instanz – vor. Der High Court wies dieses Rechtsmittel jedoch einstimmig ab. Als Begründung führte er an, dass iiNet keinerlei technische Möglichkeit habe, die Nutzung eines Bit-Torrent-Netzwerkes durch seine Kunden zu unterbinden.

Nach Ansicht des Gerichtes war auch der Informationsgehalt der Mitteilungen der Klägerseite bezüglich behaupteter Urheberrechtsverletzungen zu gering, als dass dadurch Vertragsauflösungen durch iiNet gerechtfertigt gewesen wären. Dementsprechend lautete die Conclusio des Gerichtes, dass iiNet durch sein Verhalten keinerlei Verletzung der Schutzrechte der Kläger begangen habe.

Die AFACT stellt den Richterspruch zwar nicht in Frage, sieht nun aber die australische Regierung in der Pflicht. Es könne ihrer Ansicht nach nicht in deren Interesse liegen, dass Australien weiterhin eine Rechtslage aufweise, die in Belangen des Copyright-Schutzes im Internet derart anderen Staaten hinterherhinke. Als Argument dafür bieten sie auch die Aussage der Richter auf, in welcher das Urheberrecht in Australien als nicht mehr zeitgemäß tituliert wird.

Während die AFACT nach dieser Niederlage also die Regierung zu einer Gesetzesänderung auffordert, rät der CEO des siegreichen ISPs in einer Stellungnahme den Rechteinhabern, sich eher auf die umfangreichere, schnellere und günstigere Bereitstellung ihrer Inhalte im Internet zu konzentrieren. Dies sei seiner Ansicht nach der beste Weg, um Copyright-Verletzungen zu verhindern. Er führte darüber hinaus an, dass sehr viel dafür spreche, dass eine umfassende Kooperation zwischen ISPs, Rechteinhabern und entsprechenden legalen Webangeboten viel mehr zur Verhinderung von „Piraterie“ beigetragen habe, als die gerade ausgefochtene rechtliche Schlacht vor Gericht.