Drosselpläne der Telekom im Konflikt mit dem Fernmeldegeheimnis

Andreas Frischholz
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Dass die Telekom im Laufe der kommenden Jahre alle Bestandsverträge mit Drossel-Klauseln ausstatten will, sickerte bereits vor einigen Tagen durch. Nun nannte Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom, mit dem Jahr 2018 ein konkretes Datum, bis zu dem alle Anschlüsse auf IP-Technik umgestellt werden soll.

Van Damme äußerte sich dementsprechend in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt, konkrete Details wollte er aber nicht nennen, denn: „Das sind fünf Jahre, bis dahin wird es vermutlich ganz andere Tarife geben, weil es auch neue Produkte geben wird.“ Ebenso wenig wollte er kommentieren, welche Folgen sich daraus für potentielle Datengrenzen ergeben. Ohnehin hält van Damme die Aufregung über die Datenvolumen-Drosselung für übertrieben, eine Kündigungswelle sei bislang ausgeblieben.

Detaillierter antwortete er indes auf die Frage nach dem Umgang mit Film-Streaming-Portalen wie Maxdome oder Lovefilm. Die Telekom sei „offen für Gespräche mit diesen Anbietern, um ihre Angebote in Entertain zu integrieren oder neue Kooperationsmodelle zu finden“. Erste Gespräche führe man bereits und sei grundsätzlich bereit, mit jedem Anbieter über entsprechende Modelle zu verhandeln. Bei einer Zusammenarbeit mit den verschiedenen Streaming-Anbietern wäre es dementsprechend auch vorstellbar, dass das Datenvolumen der Dienste nicht für die Nutzer nicht angerechnet werde.

Im Mobilfunk machen wir das bereits mit dem Musik-Streaming-Dienst Spotify. So etwas wäre sowohl mit Marktgrößen wie YouTube als auch mit Newcomern möglich“, so van Damme. Kleinere Start-Ups sollen übrigens bei so einem Modell im Vergleich zu Branchenriesen wie Youtube nicht benachteiligt werden. Nichtsdestotrotz könnten die von der Telekom erdachten Pläne noch juristischen Ärger für den Konzern nach sich ziehen. So schreibt der IT-Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog Internet-Law, die Äußerungen van Dammes würden rechtliche Fragen aufwerfen, die „über das hinausgehen, was aktuell rechtspolitisch unter dem Stichwort Netzneutralität diskutiert wird“.

Telekommunikationsanbietern wie der Telekom ist es aufgrund des Fernmeldegeheimnisses untersagt, sich „Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen“. Aber eben diese Inhalte müsste die Telekom bei jedem Kunden ermitteln, argumentiert Stadler, sofern der Konzern einzelne Streaming-Angebote wie Youtube oder Spotify bei der Volumenbegrenzung ausklammern will. Anders ließe sich nicht erkennen, ob der anfallende Traffic bei einem Kunden von dem Angebot eines Telekom-Partners stammt oder einem Anbieter, dessen Daten auf die Volumenbegrenzung angerechnet werden.

Das heißt allerdings nicht, dass die Volumenbegrenzung grundsätzlich gegen das Gesetz verstößt. Solang keine Dienste ausgeklammert werden, muss die Telekom den Traffic nicht analysieren, so Stadler. Demzufolge könnte das Thema für die Telekom bereits heute schon kritisch werden, weil beim Mobilfunk Spotify nicht auf die Datenbegrenzung angerechnet wird.