OLG Köln: Tagesschau-App war in alter Form unzulässig

Daniel Kurbjuhn
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OLG Köln: Tagesschau-App war in alter Form unzulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass die Tagesschau-App in der verhandelten Form unzulässig war. Damit folgten die Richter der Auffassung der Zeitungsverlage, die die App als presseähnliches Angebot eingestuft hatten.

Beurteilung der App vom 15. Juni 2011

Der Rechtsstreit zwischen den klagenden Zeitungsverlagen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ARD ist bereits seit Mitte 2011 rechtshängig und hat auch schon mehrere Instanzen durchlaufen. Ausgangspunkt ist dabei die Ausgabe der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011, die für Beurteilung der Klage maßgebend durch alle Instanzen war.

Mit Bezug auf diese Version wenden die klagenden Parteien ein, dass die Tagesschau-App ein nichtsendungsbezogenes, presseähnliches Angebot darstelle. Solche Angebote sind den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jedoch untersagt (§ 11 d Rundfunkstaatsvertrag). Mit dieser Regelung sollen die Zeitungsverlage durch weitgreifende Eingriffe der Rundfunkanstalten im Internet geschützt werden, die durch den Rundfunkbeitrag finanziert werden.

Auswirkung des Urteils ungewiss

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sieht sich mit dem heutigen Urteil des OLG Kölns bestätigt und macht sogleich deutlich, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun zur Handlung aufgefordert sind. „Mit neuen Nachrichten-Apps wie RBB24, BR24 oder ARDText haben die Landesrundfunkanstalten ihr Textangebot im Internet in einer Weise ausgeweitet, die mit der heutigen Entscheidung des OLG Köln unvereinbar ist“, erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in einer Mitteilung auf der Website des Verbands.

Die ARD ist hier anderer Auffassung und sieht insbesondere für die aktuelle Version der Tagesschau-App kaum Handlungsbedarf. ARD-Sprecher Steffen Grimberg betonte nach der Urteilsverkündung, dass die App schon jetzt deutlich anders aussehe, als es noch Mitte 2011 der Fall gewesen sei. Insbesondere werde bei der App wesentlich stärker auf Audio- und Video-Inhalte gesetzt. Zudem kritisierte die ARD die Urteils-Findung, die anhand eines Textausdrucks stattfand und nach Meinung der ARD zudem unvollständig gewesen sei.

Bereitschaft zur Zusammenarbeit

Die Niederlage vor dem OLG Köln ist endgültig, denn die Richter ließen eine Revision nicht zu. Folglich müssen beide Seiten mit der nun getroffenen Entscheidung über die Momentaufnahme der Tagesschau-App leben. Die ARD signalisierte umgehend, dass der Sender zur Zusammenarbeit mit den Zeitungsverlagen bereit sei, um die App nach Maßgabe des Urteils zu gestalten. Im eigenen Beitrag betonte die ARD jedoch auch, dass sich für den Nutzer keine wesentlichen Änderung ergeben werden.