Urteil in 1. Instanz: Valve soll Weiterverkauf von Spielen ermöglichen

Max Doll
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Urteil in 1. Instanz: Valve soll Weiterverkauf von Spielen ermöglichen
Bild: Steam

Ein französisches Gericht sieht Valves Nutzungsbestimmungen in 14 Punkten als rechtswidrig an, unter anderem müsse der Verkauf von Spielen möglich sein, befand das Tribunal de Grande Instance in Paris. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht, Valve hat angekündigt, in Berufung zu gehen.

Die Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir hatte schon im Jahr 2015 Klage eingereicht und nun in weiten Teilen Recht bekommen. In der Klage ging es um die Gültigkeit von Teilen der Steam-Nutzungsbestimmungen.

Kauf ist Kauf, kein Abo

Das Gericht urteilte, dass Steam-Kunden die Möglichkeit haben sollten, ihre Spiele wieder zu verkaufen. Dass es sich beim Kauf auf Steam lediglich um ein Abo handele, wie von Valve vorgebracht, überzeugte die Richter nicht. Die Transaktion weise keine Merkmale eines Abonnements, sondern nur die eines Kaufes auf: Nach einer einmaligen Zahlung habe ein Nutzer unbegrenzt lange Zugriff auf ein Produkt.

Auf dieser Basis beziehen sich die Richter auf weitere Urteile europäischer Rechtsprechung: Auch beim Digitalkauf werde ein Eigentumsrecht in Form einer Lizenz erworben, für die der Käufer gemäß des Erschöpfungsgrundsatzes unter anderem das Recht zur Wiederveräußerung habe. Dass ohne Datenträger erworbene Produkte ebenfalls gehandelt werden können, hatten Gerichte schon vor Jahren geurteilt.

Betroffen sind alle Shops

Aufgrund der Fundierung des Urteils in EU-Recht ergeben sich potentiell weitreichende Auswirkungen nicht nur für Frankreich, sondern für weitere Länder der Staatengemeinschaft. Darüber hinaus sind im Grundsatz sämtliche Distributionsplattformen für Spiele wie Uplay, Origin, der Epic Store oder die Shops der Konsolenhersteller betroffen, aber auch Angebote für Bücher oder Filme. Die UFC hat bereits angekündigt, das Urteil durchsetzen und auf weitere Plattformen ausdehnen zu wollen.

Nicht zulässig ist es gemäß des Urteils außerdem, dass Steam-Guthaben verfallen, wenn ein Nutzer sein Konto schließt. Hier muss es eine Möglichkeit geben, die Auszahlung des Guthabens anzufordern. Valve soll außerdem klarstellen, unter welchen Bedingungen ein Nutzer aufgrund schlechten Verhaltens den Zugriff auf sein Konto verlieren kann. Darüber hinaus werden die Rechte des Unternehmens an Mods und Community-Inhalten eingeschränkt. Sollte ein Gegenstand auf Steam selbst im Beta-Status Schäden verursachen, muss Valve zudem in die Verantwortung genommen werden können.

Valve will in Berufung gehen

Valve hat nun einen Monat Zeit, dem Urteil nachzukommen und die Bestimmungen publik zu machen. Anschließend wird dem Unternehmen bis zu einer Dauer von sechs Monaten ein Zwangsgeld von 3.000 Euro pro Tag Verzug auferlegt, im Höchstfall also rund 555.000 Euro. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Gegenüber verschiedenen Webseiten, darunter PC Gamer, hat Valve in stets gleichen Worten erklärt, mit der erstinstanzlichen Entscheidung nicht einverstanden zu sein und in Berufung zu gehen. Während des laufenden Verfahrens werde das Urteil keine Auswirkungen auf Steam haben.