News Das neue Widerrufsrecht im Online-Handel ist da

Jan

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Das Widerrufsrecht im Online-Handel erfährt mit dem heutigen Tag weitreichende Änderungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt ab sofort die Vorgaben der EU-Richtlinie 2011/83/EU (PDF-Datei) um. Anpassungen betreffen die Übernahme der Versandkosten, den Widerruf bei Downloads und die Belehrung der Kunden. Ein Überblick.

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Alles sehr solide Änderungen, die ich begrüße.
Nun muss man bei den Händlern eben kurz in die AGBs hineingucken, wenn man es nicht sowieso schon macht (was ich immer nur empfehle).
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann kann man sich also das DRM freie Witcher 3 legal und kostenlos organisieren...
 
In Bezug auf das Widerrufsrecht bei Downloads ist davon auszugehen, dass führende Anbieter wie Apple mit iTunes oder Google mit dem Play Store die Einwilligung des Kunden auf einen Verzicht zur grundlegenden Voraussetzung für den Einkauf machen.

Das dürfte doch, gerade bei Apple (dort können nur Apps aus dem Store installiert werden), den Wächtern der freien Marktwirtschaft ein Dorn im Auge sein.
Sowas zur Vorraussetzung zu machen kann und darf nicht rechtens sein, damit wird das Gesetz völlig ausgehebelt.
Man hat dann also ein EierPhone und kann es nicht nutzen, weil mein keine Apps installieren kann, da einem seine Rechte von Seiten des Herstellers verwehrt werden...
 
Bin gespannt ob sich bei Amazon was ändert .. Weil diese ich bestell mir 5 Sachen und schicke 4 zurück finde ich auch nicht in Ordnung.
 
Kunden können sich nicht wie bisher unbegrenzt auf ihr Recht zum Widerruf berufen. Für den Fall, dass der Verkäufer den Kunden nicht ausreichend über seine Rechte in Kenntnis gesetzt hat, endet der Anspruch auf Widerruf ein Jahr und vierzehn Tage nach Eingang der Ware beim Kunden.

? Ok, wie wird mein Recht auf Widerruf denn eingeschränkt?

Im 2. Satz wird das Widerrufsrecht nicht eingeschärnkt sondern erweitert? 1 Jahr und 14 Tage? Wie ist das zu verstehen.
 
Dann bin mal gespannt, wie das jetzt wirklich aussieht.
Die Käufer sollen ruhig die kosten zahlen, da viele gerne auf Allgemeinheitskosten zurückschicken.
 
Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt ab sofort auch für Downloads – egal ob eBook, Musik, Software oder Video. Im Gegensatz zu physischer Ware können Verkäufer und Kunde dieses Recht im Einverständnis allerdings verwehren. Das darf jedoch nicht in den AGBs erfolgen, sondern muss vom Kunden separat und ausdrücklich bestätigt werden.

Wie sieht es denn bei Steam aus? Wie mogeln die sich wieder raus?
 
Gerade letzter punkt ist interessant.
Aufjedenfall deutlich besser so, das wahnsinnige hin und her geschicke mach die Paket Dienste und firmen kaputt. Kunden sollen sich besser informieren und gezielt einkaufen.
Das schont die Umwelt und viele Nerven von Mitarbeitern.
 
Ist das denn überhaupt zulässig einen Wiederrufs-Verzicht bei Downloads mit dem Kauf automatisch zu verknüpfen , bei anderen Downloads die mit heimlichen Abo´s verknüpft wurden waren die automatischen Wiederrufe beim Kauf nicht zulässig.
Ich sehe da nämlich schon die Versuche der Portale den Wiederruf auszutricksen indem man beispielsweise ganz kleine Texte am unteren Rand der Webseite mit einen gesetzten Häckchen versieht das fast alle übersehen.
 
Hört sich in manchen Punkten nicht schlecht an. Ich finde, dass sowieso ein kurzes Statement zur Rücksendung gehört.
Ich hoffe nur, dass es dann nicht unzählige Abmahnungen an Verkäufern regnen wird. Ist mal wieder ein gefundenes Fressen für Abmahnwütige...
 
Jan schrieb:
Für den Fall, dass der Verkäufer den Kunden nicht ausreichend über seine Rechte in Kenntnis gesetzt hat, endet der Anspruch auf Widerruf ein Jahr und vierzehn Tage nach Eingang der Ware beim Kunden.

Bitte nochmal erklären, was damit gemeint ist. Danke
 
Eigentlich ändert sich ja nicht viel. Mann muss die Kosten für die Rücksendung bei einem Warenwert über 40€ tragen und das wird sich wahrscheinlich noch nichtmal durchsetzen. Ansonsten habe ich meinen Widerruf eh immer schriftlich angekündigt.
 
Wenn ich jetzt Musik oder Filme downloade, sie bspw. auf eine externe Festplatte kopiere und dann den Kauf widerrufe, funktioniert das dann? Oder ich kaufe mir ein eBook, lese es innerhalb von 14 Tagen und mache dann von meinem Widerrufsrecht Gebrauch. Kann ich jetzt also in Zukunft absolut kostenlos alle elektronisch erhältlichen Bücher lesen?
Bei Software macht das neue Widerrufsrecht ja noch Sinn, aber was hat sich die EU bitte bei Musik, Videos und eBooks gedacht?!
 
Das heißt ich kann nun auch Digital Erworbene Spiele bsp bei Steam zurückgeben?
 
Der Verkäufer wiederum ist dazu verpflichtet, dem Kunden den Eingang seiner Erklärung zum Widerruf zu bestätigen.

Dies hört sich in Ihrem Artikel pauschalisiert an, dies ist nur richtig, wenn der Verkäufer das Widerrufsformular als Webformular anbietet. Nur beim Webformular muss der Verkäufer den Eingang des Widerrufs bestätigen.
 
Shurkien schrieb:
Das heißt ich kann nun auch Digital Erworbene Spiele bsp bei Steam zurückgeben?
"
Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt ab sofort auch für Downloads – egal ob eBook, Musik, Software oder Video. Im Gegensatz zu physischer Ware können Verkäufer und Kunde dieses Recht im Einverständnis allerdings verwehren. Das darf jedoch nicht in den AGBs erfolgen, sondern muss vom Kunden separat und ausdrücklich bestätigt werden."

Wird wohl werden wie bei Origin, du willigst ein, dass du eine bestimmte Zeit zum zurückgeben hast oder gar keine.
 
finde ich gut, die position der verkäufer wird ein bisschen gestärkt, ohne dass sie den kunden hinters licht führen können. das einfache bestellen und innerhalb von 14 tagen zurücksenden (z.b. bei bücherjn filmen usw nach anschauen/lesen) würde nun immerhin den kunden etwas kosten
 
Möge der Abmahnwahn beginnen!
Ansonsten willkommene Änderungen.
 
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