Urlaub im letzten Ausbildungsjahr

Xidus

Lieutenant
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Hallo liebe Community,

ich hab leider etwas Stress mit meiner Firma und will daher nach der Ausbildung wo anders hin.

Mein Vertrag geht bis zum 31.12.2017.

Nach dem Rechner der IHK habe ich 20 Urlaubstage. (LINK

Begründung:

hier: eigentlich Teilurlaubsanspruch von 7/12 des Jahresurlaubsanspruchs
(= 1/12 pro vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses; §§ 19 Abs. 4 JArbSchG, 5 Abs. 1 BUrlG)
Ausbildungsende laut Vertrag jedoch nach dem 30.06.
Deshalb besteht gemäß § 5 Abs. 1c BUrlG mindestens der volle gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (24 Werktagen)
der errechnete Teilurlaubsanspruch von 14 Arbeitstagen würde diesen Wert unzulässigerweise unterschreiten
Ergebniskorrektur erforderlich (BAG Urteil vom 08.03.1984): 20 Arbeitstage

Meine Prüfung wir sehr wahrscheinlich aber am 21.06 sein. Stehen mir trotzdem die 20 Tage zu?

Auf der Seite steht:
Der im Ausbildungsvertrag anzugebende Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr des Ausbildungsendes richtet sich dabei grundsätzlich nach dem im Vertrag genannten Ausbildungsende.

Und meine Ausbildungsende ist ja mit dem 31.12.2017 datiert.
 
Du möchtest also den vollen Urlaub obwohl du am 21.06 ausscheidest? Ich kenne niemanden der 20 Tage Urlaub hatte, wenn er die Firma nach der Prüfung verlassen hat.
Auch ich habe die Firma verlassen und hatte glaube 14 oder 15 Tage, weil ich 30 im Jahr habe.

Selbst wenn im Vertrag 31.12 steht, du erfüllst doch aber nicht deinen Part bis zu diesem Datum.
Warum sollte die Firma es tun?
 
Ich möchte das was mir vom Gesetzt her zusteht und
da dort steht das wenn das Vertragsende nach dem 30.6 ist man min. die 20 tage hat und auf der Seite der IHK auch steht das sich das nach dem im Vertrag stehenenden Ende richtet.
Müsste ich ja die 20 Tage haben.

Wenn ich halt die "extra" Tage bekommen würde noch zum Lernen frei nehmen.
Da ich auch im Betrieb keine Unterstützung in Richtung Prüfung und Abschlussprojekt bekomme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Ausbildung endet mit dem Tag der bestandenen Prüfung.
keinen Tag früher und kein Tag später.

ab 22.06.2017 bist du also Arbeitssuchend.
die Restlichen Urlaubstage bekommst du von deinem neuen Arbeitgeber.
 
florian. schrieb:
Deine Ausbildung endet mit dem Tag der bestandenen Prüfung.
keinen Tag früher und kein Tag später.

ab 22.06.2017 bist du also Arbeitssuchend.
die Restlichen Urlaubstage bekommst du von deinem neuen Arbeitgeber.

Nach IHK ist vor dem 21.6 aber nicht sicher ob ich ja bestehe oder nicht und der Rechner der IHK sagt ja 20 Tage.
Das mein Vertrag Endet am 21.06 ist mir klar und ich dann ab 22 bei meinem neuen Arbeitgeber anfangen kann.
 
Bleibt natürlich die Frage, ob der neue Arbeitgeber eine Bestätigung vom alten Arbeitgeber einfordert. Wenn ja ist es quasi egal.
 
Du hast es ja schon raus gefunden:

Dir steht NICHT der volle Jahresurlaub zu, sondern nur die errechnete Teilmenge.

Deinen Urlaubsanspruch legt übrigens nicht die IHK fest, sondern der Arbeitgeber. (Frage am Rande, sind es nicht 24 Mindesturlaubstage? Oder ist das in der Ausbildung anders).

Du hast Anspruch auf die Teilmenge bis zum 21.6.
Generell wird davon ausgegegangen, dass du bestehst.
Solltest du NICHT bestehen, ändert sich ja eh nichts. du bleibst in der Firma und bekommst erst dann ab 01.7. Anspruch auf die weiteren Urlaubstage.

Ob in deinem Vertrag 31.12. steht, ist dabei irrelevant. Das ist nur das "geschätze Ende". Durch Verkürzung und die daraus Resultierenden Prüfungstermine endet dein Vertrag am 21.6. -->Teilanspruch.
 
Zensai schrieb:
Du hast es ja schon raus gefunden:

Dir steht NICHT der volle Jahresurlaub zu, sondern nur die errechnete Teilmenge.

Deinen Urlaubsanspruch legt übrigens nicht die IHK fest, sondern der Arbeitgeber. (Frage am Rande, sind es nicht 24 Mindesturlaubstage? Oder ist das in der Ausbildung anders).

Du hast Anspruch auf die Teilmenge bis zum 21.6.
Generell wird davon ausgegegangen, dass du bestehst.
Solltest du NICHT bestehen, ändert sich ja eh nichts. du bleibst in der Firma und bekommst erst dann ab 01.7. Anspruch auf die weiteren Urlaubstage.

Ob in deinem Vertrag 31.12. steht, ist dabei irrelevant. Das ist nur das "geschätze Ende". Durch Verkürzung und die daraus Resultierenden Prüfungstermine endet dein Vertrag am 21.6. -->Teilanspruch.



Hab ich das?

Eigentlich hab ich raus gefunden das wenn mein Vertrag länger als der 30.06 geht ich den mindest Urlaub von 20 Tagen ( was ja nicht mein Jahres Urlaub wäre (das sind 24 tag).

Da dort ja steht das:
Der im Ausbildungsvertrag anzugebende Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr des Ausbildungsendes richtet sich dabei grundsätzlich nach dem im Vertrag genannten Ausbildungsende.

ps: Mindest Urlaubstage sind 20 Tage (4 Wochen x 5 Tage)
 
Ob es den Leuten nun passt oder nicht - es ist schon richtig, wenn dein Ausbildungsende nach dem 30.06 stattfindet, dann hast du Anspruch auf das gesetzliche Minimum und bei Tarifverträgen manchmal sogar noch mehr!

Wenn der Vertrag vorher endet, dann wird gezwölftet. War bei mir damals auch so. Beim Ausbildungsjahr davor endete die Ausbildung vor dem Stichtag - war irgendetwas mit 20. und bei mir war es das Jahr darauf der 01.07 und daher hatte ich das gesetzliche Minimum. (eigentlich noch mehr durch Tarifvertrag aber egal).

Ob in deinem Vertrag 31.12. steht, ist dabei irrelevant. Das ist nur das "geschätze Ende". Durch Verkürzung und die daraus Resultierenden Prüfungstermine endet dein Vertrag am 21.6. -->Teilanspruch.
Nein. Sein Ausbildungsvertrag geht ganz normal bis zum Enddatum und endet nur, wenn die Prüfung bestanden wurde. Die Ausbildung endet auf keinen Fall, wenn die Prüfung abgelegt wurde, sondern erst nachdem diese bestanden wurde und sowieso nicht vor der Bekanntgabe der Ergebnisse - also auch nicht am Prüfungstermin bzw nicht dem Termin der schriftlichen Prüfung, sondern erst nach der Vorstellung des Projekts etc. und da liegen oft große Fristen dazwischen. Wenn der Termin am 21.07 der mündliche Termin ist, dann wäre nach bestehen dieser Prüfung danach wirklich Schluss.
Verkürzung und vorzeitige Prüfungszulassung sind auch nicht das gleiche Thema. Bei der vorzeitigen Zulassung wird nämlich kein Änderungsvertrag aufgelegt. Einmal BBIG §8 und einmal §45.

https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Azubis/pruefungen/VZ_AP/670872

Übrigens die IHK verweist auch nur auf das BBIG oder das BUrlG und die sind bindend, ob es den AG nun gefällt oder nicht.
Wäre also wichtig, ob es nur eine vorzeitige Zulassung oder gar ein Änderungsvertrag ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bin auch gerade im 3. Ausbildungsjahr (Einzelhandelskaufmann, falls relevant), mein Vertrag geht regulär bis zum 31.07. Iwo steht aber nochmal geschrieben das mit bestehen der Prüfung die Ausbildung beendet ist. Also ich habe jetzt auch anteilig meinen Urlaub bekommen, sollte ich die Prüfung nicht bestehen und somit ein halbes Jahr dran hängen, würde ich auch die restlichen Urlaubstage bekommen. Da du ja eine "Lernpflicht"? ( habe gerade nicht den genauen Begriff im Kopf) hast, wird eben davon ausgegangen das du die Prüfung besteht und du deswegen nur anteilig den Urlaub bekommst. Das ist soweit auch rechtlich korrekt.

Mfg NyzeNo
 
Ganz unabhängig davon ist es natürlich sehr geschickt, sich wegen der paar Tage im Endspurt seiner Ausbildung (und anstehenden Beurteilung) einen Namen zu machen...
 
Du hast den Urlaub nur anteilig, den es ist davon auszugehen, dass dein Vertrag im Juni endet (es wird davon ausgegangen, dass du bestehst). Da ein ordentliches vorzeitiges Ende im Juni absehbar ist, hast du eben keinen Anspruch auf die vollen 20 Tage. Diesen erhältst du wieder, wenn du die Prüfung nicht bestehst. Der Hintergrund dabei ist, dass du, wenn du jetzt 20 Tage bekämst, den vollen Jahresurlaub erhalten hättest obwohl er dir bei erfolgreicher Prüfung nicht zustünde. Du müsstest ihn dann also zurückzahlen/abarbeiten und das ist so kaum möglich.

Du könntest aber auch bei der IHK anrufen und dort nachfragen, wenn du hier den Leuten keinen Glauben schenkst. Die von dir zitierte Passage ist soweit auch korrekt, berücksichtigt aber nicht den Sonderfall der bestandenen Ausbildung vor dem vertraglichen Ende.
 
@Rhizojo

Das ist doch völlig egal. Beurteilungen sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt werden. Bei jeder Beurteilung hat man relativ großen Spielraum was Anpassungen angeht. Man muss sich halt nur drum kümmern. Und wenn wegen so einer Geschichte dort etwas negatives steht, würde ich das zur Not auch mit dem Anwalt durchboxen ;)
 
@Phear: Weil die Personalchefs ja auf gar keinen Fall miteinander sprechen. Und hast du ne schlechte Beurteilung, dann stehst du bei jeder Stellenvergabe erst mal ganz hinten. So viel zu "es ist nichts wert".

@TE: Was hast du denn normalerweise als Jahresurlaub?
 
Zuletzt bearbeitet:
Glaub du, was immer du möchtest, die Realität sieht anders aus.
 
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