Xidus
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2011
- Beiträge
- 725
Hallo liebe Community,
ich hab leider etwas Stress mit meiner Firma und will daher nach der Ausbildung wo anders hin.
Mein Vertrag geht bis zum 31.12.2017.
Nach dem Rechner der IHK habe ich 20 Urlaubstage. (LINK
Begründung:
hier: eigentlich Teilurlaubsanspruch von 7/12 des Jahresurlaubsanspruchs
(= 1/12 pro vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses; §§ 19 Abs. 4 JArbSchG, 5 Abs. 1 BUrlG)
Ausbildungsende laut Vertrag jedoch nach dem 30.06.
Deshalb besteht gemäß § 5 Abs. 1c BUrlG mindestens der volle gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (24 Werktagen)
der errechnete Teilurlaubsanspruch von 14 Arbeitstagen würde diesen Wert unzulässigerweise unterschreiten
Ergebniskorrektur erforderlich (BAG Urteil vom 08.03.1984): 20 Arbeitstage
Meine Prüfung wir sehr wahrscheinlich aber am 21.06 sein. Stehen mir trotzdem die 20 Tage zu?
Auf der Seite steht:
Der im Ausbildungsvertrag anzugebende Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr des Ausbildungsendes richtet sich dabei grundsätzlich nach dem im Vertrag genannten Ausbildungsende.
Und meine Ausbildungsende ist ja mit dem 31.12.2017 datiert.
ich hab leider etwas Stress mit meiner Firma und will daher nach der Ausbildung wo anders hin.
Mein Vertrag geht bis zum 31.12.2017.
Nach dem Rechner der IHK habe ich 20 Urlaubstage. (LINK
Begründung:
hier: eigentlich Teilurlaubsanspruch von 7/12 des Jahresurlaubsanspruchs
(= 1/12 pro vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses; §§ 19 Abs. 4 JArbSchG, 5 Abs. 1 BUrlG)
Ausbildungsende laut Vertrag jedoch nach dem 30.06.
Deshalb besteht gemäß § 5 Abs. 1c BUrlG mindestens der volle gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (24 Werktagen)
der errechnete Teilurlaubsanspruch von 14 Arbeitstagen würde diesen Wert unzulässigerweise unterschreiten
Ergebniskorrektur erforderlich (BAG Urteil vom 08.03.1984): 20 Arbeitstage
Meine Prüfung wir sehr wahrscheinlich aber am 21.06 sein. Stehen mir trotzdem die 20 Tage zu?
Auf der Seite steht:
Der im Ausbildungsvertrag anzugebende Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr des Ausbildungsendes richtet sich dabei grundsätzlich nach dem im Vertrag genannten Ausbildungsende.
Und meine Ausbildungsende ist ja mit dem 31.12.2017 datiert.