Ist Deutschland (noch) ein Sozialstaat

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daawuud

Ensign
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Hallo,

scheinbar gehen die Gesetze in den letzten Jahren zugunsten der Arbeitgeber/Krankenkassen und "sozialen" Aemtern wie dem Arbeitsamt. Moechte nach laengerer Recherche mit einem Beispiel das ganze (ohne Gewaehr) versinnbildlchen.

Krankenkasse
Nehmen wir mal an, ein lediger 20 Jahre langer Arbeitnehmer (welcher ueber ein Eigenheim verfuegt) mit einem Bruttoverdienst von 2.500 EUR (ohne Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten) erkrankt am ersten eines Monats aufgrund irgendeiner Krankheit (sagen wir mal Bandscheibenvorfall). Demnach wird seit 2017 das Krankengeld gemaess letztem Arbeitsmonat (und nicht mehr gemaess den letzten drei Monaten) berechnet, sofern nicht gleichbleibende Entlohnung.

Da der Bruttolohn vom Arbeitnehmer von Monat zu Monat zwischen 2.400 und 2.600 schwankt und er zufaelligerweise nur einen einzigen Tag gearbeitet hat, entspricht das etwa Brutto 83 und Netto 53 EUR. Das entspricht einem monatlichen Krankengeld von 42 EUR. Nun hat er keine andere Moeglichkeit als beim Jobcenter anzuklopfen. Jobcenter teilt ihm mit, Eigenheim verkaufen und mit diesem Geld leben.

Arbeitsamt
Auch die Berechnungsformel vom Arbeitsamt finde ich merkwuerdig. Wird ein Arbeitnehmer am letzten Tag eines Monats eingestellt und das Arbeitsverhaeltnis wird zum ersten eines Monats beendet -aus welchen Gruenden auch immer. Wird Monat 1 und 12 mit einem einzigen Arbeitstag berechnet, wodurch bedingt theoretisch zwei ganze Bruttoarbeitsentgelter zur Jahresdurchschnittsberechnung fehlen.

Was denkt ihr ueber diese Themen?

Gruss
 
Naja die ersten 6 Wochen Krankheit zahlt erstmal der Arbeitgeber.
 
Naja die ersten 6 Wochen Krankheit zahlt erstmal der Arbeitgeber.

Dann geben wir der ganzen Sache ein paar Datumsangaben:

Arbeitnehmer erkrankt zum 24.03.2017, wodurch bedingt er sechs wochenlang Entgeltfortzahlung seitens Arbeitgeber bis zum 01.05.2017 erhaelt.

Somit haette er aufgrund seines nicht-gleichbleibenden Gehalts nur ein Tag Anspruch Krankengeld. Da Berechnungsgrundlage in dem Falle der letzte Arbeitsmonat waere.
 
Weißte was,
zieh in das Ausland, egal wo, da wirst du mit Sicherheit nicht die Hängematte bekommen, die du hier noch bekommst
 
Zuletzt bearbeitet: (Ein wichtiges Wort hatte gefehlt)
daawuud schrieb:
Hallo,
...Demnach wird seit 2017 das Krankengeld gemaess letztem Arbeitsmonat (und nicht mehr gemaess den letzten drei Monaten) berechnet, sofern nicht gleichbleibende Entlohnung....

Demnach? Nach was? Was hat das Davorstehende damit zu tun? In §47 SGB steht was anderes - oder ich verstehe es nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie versteh ich das Konstrukt nicht. Oo Wieso sollte jemand nur 1 Tag im Monat in Vollzeit gearbeitet haben? Zumal stets der letzte vollständige Monat herangezogen wird.
 
Mustis schrieb:
Zumal stets der letzte vollständige Monat herangezogen wird.

Das würde ich auch mal so annehmen ohne es zu wissen, denn die Zahlung des Krankengeldes kann ja nicht davon abhängen zu welchem Datum genau der AN erkrankt, ob am 1.,2. oder 30. eines Monats.
 
daawuud schrieb:
Hallo, scheinbar gehen die Gesetze in den letzten Jahren zugunsten der Arbeitgeber/Krankenkassen und "sozialen" Aemtern wie dem Arbeitsamt. Moechte nach laengerer Recherche mit einem Beispiel das ganze (ohne Gewaehr) versinnbildlchen.

Nun, Deine Frage hast Du ja implizit schon selbst beantwortet: Wenn die Gesetze "scheinbar" zu Gunsten der Arbeitgeber/Krankenkassen etc. ausgehen, dann gehen sie ja in Wahrheit eben gar nicht zu Gunsten der von Dir genannten Institutionen aus !

Die Semantik besagt, dass "scheinbar" eben etwas "nur zum Schein" so aussieht oder sich verhält, in Wahrheit ist aber genau das Gegenteil der Fall !


Und hier noch eine generelle Anmerkung:

In Deutschland werden jedes Jahr Sozialleistungen in Höhe mehr als 900 MRD Euro erbracht; der gesamte Staatshaushalt der Bundesrepublik beträgt dagegen beispielsweie nur circa 400 MRD Euro.

Noch eine Frage ?
 
Zuletzt bearbeitet:
@TE

So lange im Bundeshaushalt der Posten Arbeit und Soziales der mit Abstand größte Ausgabenposten ist (rd. 41%), wird man wohl nicht umhin kommen, die BRD als Sozialstaat zu bezeichnen, auch wenn für Dich es ungerecht erscheint, wenn z. Bsp. beim Arbeitsamt (=Arbeitslosenversicherung?) anscheinend für die Berechnung des Arbeitseinkommens der letzten 12 Monate auch wirklich nur das tatsächliche Arbeitseinkommen genommen wird und die knapp 2 Monate Freizeit o.ä. nicht mit dem Durchschnittseinkommen der restlichen vollen 10 Arbeitsmonate mit angesetzt werden.
 
Übrigens werden für die Berechnung des Krankengeldes bei variierendem Monatseinkommen grundsätzlich die letzten drei Monate zugrunde gelegt, außerdem kommen zum ermittelten Durchschnitt noch das durchschnittliche Weihnachts- und Urlaubsgeld hinzu !
 
SpookyFBI schrieb:
Weißte was,
zieh in das Ausland, egal wo, da wirst du mit Sicherheit nicht die Hängematte bekommen, die du hier noch bekommst

Es geht doch gar nicht ums Ausland, sondern einfach um die genannte Fragestellung, warum kannst Du nicht sachlich bleiben. Es geht uebrigens um einen unverschuldeten Bandschreibenvorfall und nicht um "Sonderurlaub".

Ausserdem ist die Ueberschrift keine Hypothese, sondern eine Fragestellung.


Wird dann nicht der April als Grundlage genommen?

soviel ich aus verschiedenen Internetseiten entnehmen kann, ja.

Konnte bis jetzt nichts gegenteiliges finden.


Warum sollte man als Vollzeitangesteller nur einen Tag arbeiten?

bitte erneut durchlesen. Es geht nicht um einen Tag arbeiten als Vollzeitangestellter, sondern um den Schicksalsschlag mit dem Bandschreibenvorfall.


Demnach? Nach was? Was hat das Davorstehende damit zu tun? In §47 SGB steht was anderes - oder ich verstehe es nicht?

Irgendwie versteh ich das Konstrukt nicht. Oo Wieso sollte jemand nur 1 Tag im Monat in Vollzeit gearbeitet haben? Zumal stets der letzte vollständige Monat herangezogen wird.

(2) Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/47.html

Ist damit der letzte Arbeitsmonat oder die letzten vier Wochen vor der Lohnfortzahlung gemeint?


Das würde ich auch mal so annehmen ohne es zu wissen, denn die Zahlung des Krankengeldes kann ja nicht davon abhängen zu welchem Datum genau der AN erkrankt, ob am 1.,2. oder 30. eines Monats.

Bin mir Krankengeld-technisch nun auch nicht mehr sicher, aber Arbeitslosengeld 1-technisch schon.


Nun, Deine Frage hast Du ja implizit schon selbst beantwortet: Wenn die Gesetze "scheinbar" zu Gunsten der Arbeitgeber/Krankenkassen etc. ausgehen, dann gehen sie ja in Wahrheit eben gar nicht zu Gunsten der von Dir genannten Institutionen aus !

Ich meinte zum Vorteil der Arbeitgeber/Krankenkassen und Sozialaemtern.



In Deutschland werden jedes Jahr Sozialleistungen in Höhe mehr als 900 MRD Euro erbracht; der gesamte Staatshaushalt der Bundesrepublik beträgt dagegen beispielsweie nur circa 400 MRD Euro.


So lange im Bundeshaushalt der Posten Arbeit und Soziales der mit Abstand größte Ausgabenposten ist (rd. 41%), wird man wohl nicht umhin kommen, die BRD als Sozialstaat zu bezeichnen, auch wenn für Dich es ungerecht erscheint, [...]

nicht im gesamten oder im internationalen Vergleich ungerecht, aber bestimmte Regelungen koennten gerechter sein.


[...] wenn z. Bsp. beim Arbeitsamt (=Arbeitslosenversicherung?) anscheinend für die Berechnung des Arbeitseinkommens der letzten 12 Monate auch wirklich nur das tatsächliche Arbeitseinkommen genommen wird und die knapp 2 Monate Freizeit o.ä. nicht mit dem Durchschnittseinkommen der restlichen vollen 10 Arbeitsmonate mit angesetzt werden.

Als Freizeit kann man das nicht deklarieren. Er hat nun mal nur ein Tag krankheitsbedingt arbeiten koennen, dafuer kann er ja letztendlich nichts. Ueber das Einstellungsdatum zum letzten Monatstag kann man natuerlich ein Auge zu druecken. Arbeitnehmer sollten das bei Arbeitsvertraegen beruecksichtigen, denke ich.


Übrigens werden für die Berechnung des Krankengeldes bei variierendem Monatseinkommen grundsätzlich die letzten drei Monate zugrunde gelegt, außerdem kommen zum ermittelten Durchschnitt noch das durchschnittliche Weihnachts- und Urlaubsgeld hinzu !

das mit den drei Monaten scheint altes Gesetzt zu sein, weil man bezugnehmend auf Krankengeld und 2017 nur noch in den vorherigen Jahren das findet. Bei unserem Beispiel gehen wir nicht von Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld aus.
 
@daawuud

Ich weiß gar nicht, worauf du hinaus möchtest.

Bei deinem Fall:
"Arbeitnehmer erkrankt zum 24.03.2017, wodurch bedingt er sechs wochenlang Entgeltfortzahlung seitens Arbeitgeber bis zum 01.05.2017 erhaelt. "

Du nimmst also den 01.05.2017 als Bemessungsgrundlage? Müsste dies nicht der Februar, da letzter vollständiger Monat, sein?

Hier kannst du sicher davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer an seinem vorherigen Gehalt berechnetes, faires Krankengeld erhält. In den Behörden und KK sitzen auch Menschen, die einem Vollzeitarbeitnehmer, der die letzten Monate immer ordentlich gearbeitet hat, nicht nur 42€ Krankengeld überweisen.

Bist du denn persönlich betroffen? Falls ja, dann erklär uns doch die genaue Situation. Ansonsten klingt das eher für mich, dass du haltlose Anschuldigungen hier verbreitest. Dein geschilderter Fall ist sicher einer von Millionen sozialen Fällen in Deutschland und daran auszumachen, dass Deutschland kein Sozialstaat mehr ist, finde ich sehr gewagt. Für mich ist das einfach "Stammtischgerede" und mehr nicht.
 
daawuud schrieb:
Hallo,

scheinbar gehen die Gesetze in den letzten Jahren zugunsten der Arbeitgeber/Krankenkassen und "sozialen" Aemtern wie dem Arbeitsamt.
[...]

Nein, das tun die Gesetze, vor allem aber die Rechtsprechung nicht.

Zu deinen Beispielen:
a) Was wäre die Alternative? Dass der 20-Jährige, der ohne eigene Arbeitsleistung bereits ein Eigenheim hat dieses behält und ihn die Gesellschaft aufgrund einer für das Alter äußerst unüblichen Arbeit 60-80 Jahre durch das Leben sponsort?

Warum hat er eigentlich keine Arbeitsunfähigkeitsversicherung etc.?

b) Ungewöhnlicher finde ich eher diese konstruierten Arbeitsbeginn- und Enddaten. Wo kommt das in der Praxis vor und welcher Arbeitnehmer sollte dem zustimmen?
 
Ist der Thread ernst gemeint oder ein schlechter Trollversuch? Die Gesetzestexte sind eindeutig. Keine Ahnung wie man auf solche hirnrissigen Fantasien kommt wie 83 € Monatslohn und 20jährige mit Eigenheim und 2500 Gehalt...
 
@alle Deutschschwache

Der AN ist nicht 20 Jahre alt, sondern hat 20 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet.

@TE
Ist Jemand innerhalb der letzten 12 Monate krank, dann zählt sein Krankengeld mit zum Arbeitseinkommen für die Berechnung des ALG1!
Gleiches trifft zu, wenn er zum Bsp. in bezahltem Urlaub war oder in der Reha o.ä. (alle Lohnersatzleistungen).
Deine Auflistung der reinen anwesenden Arbeitstage ist deswegen in die Irre leitend. Es kommt auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses an.

Die Arbeitslosenversicherung ist übrigens keine reine Arbeitgeberversicherung.
Erhält ein Arbeitsloser unberechtigt zu viel Geld, so schadet er auch allen anderen Arbeitnehmern.
 
Nein, Deutschland ist dank Schröder/SPD und ALG II kein Sozialstaat mehr sondern eher ein Sklavenstaat!

Als Single bekommt man ALG II unterhalb der Armutsgrenze, was ein Menschenwürdiges Leben extrem erschwert.

ALG II darf dann auch noch bis zu 100% gestrichen werden, wenn du nicht das machst was dir der Staat befiehlt. Somit ist ein Menschenwürdiges Leben nicht mehr möglich, und dieses ALG II dürfte laut Grundgesetz so gar nicht existieren (Menschenwürde und so).
 
@ Uninstaller

Hahahahaha ! Ich würde an Deiner Stelle ob der menschenunwürdigen sozialen Verhältnisse sofort aus Deutschland auswandern in ein sozialistisches Arbeiter- und Bauernparadies ! Nach Kuba vielleicht, Nordkorea, China oder Venezuela vielleicht ? Allerdings, wenn Du nicht so weit reisen willst, - schade, dass es die DDR nicht mehr gibt, - würde es auch schon eine Übersiedlung beispielsweise nach Polen, Spanien oder England tun, Dir die Augen einmal so richtig übergehen zu lassen !

Aber mal allen Ernstes: Hast Du Dir Deinen Verstand etwa selbst "unistalled" ???
 
Zuletzt bearbeitet:
@Uninstaller:
Menschenunwürdig? Sklavenstaat? Du kriegst in Deutschland eine Wohnung und H4 – und alles was man von dir verlangt ist, das du zumindest so tust als würdest du versuchen zurück in Lohn & Brot zu kommen. Das klingt total Menschenunwürdig. Sozial wäre es natürlich, wenn man eine Villa mit Swimmingpool und monatlich 5-Stelligem Betrag bekommen würde. Natürlich ohne dafür irgendwas zu leisten weder jetzt noch in Zukunft.

Aber wem sag ich das – wenn ich mir deinen PC anschaue muss ich zugeben – das ist ziemlich Menschenunwürdig. War eine 1080 TI wohl nicht mehr drin?
 
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