Welche Mahngebühren sind üblich?

rg88

Fleet Admiral
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Hallo zusammen,

Vorgeplenkel
ich mach noch auf Gewerbeschein nebenbei kleinere Aufträge.
Nun hab ich das erste Mal einen Kunden der nicht bezahlt. Betrag sind gute 400 Euro, rein Dienstleistung, kein Hardware.
Der Auftrag wurde ordnungsemäß ohne Beanstandungen ausgeführt.

Zahlungsziel war wie üblich 10 Tage ohne Abzüge. Das Zahlungsziel ist nun 14 Tage überschritten und ich sehe es nicht länger ein, mich mit fadenscheinigen Ausreden abspeisen zu lassen. (An Geld mangelt es ihm übrigens sicherlich nicht.) Für den Kunden werde ich sicherlich nicht mehr arbeiten.
Ich werde nicht auf das Geld verzichten und gehe wenn nötig bis zu einem gerichtlichem Mahnverfahren, aus Prinzip.

Nun zur konkreten Frage:
Da dies die erste Mahnung ist die ich ihm schicke (und überhaupt je schicken musste) stellt sich nun die Frage wieviel Mahngebühr ich draufschlagen kann/soll. Was ist denn so üblich und angemessen? 5 Euro halt ich für zu wenig für den Extraaufwand. 25Euro? Gibts da rechtlich was zu beachten?

Danke schonmal an alle die Erfahrung und Ahnung mit sowas haben.

Viele Grüße
rg88
 
und wieso nicht? Dass er in Verzug ist weiß er selbst. Mir entsteht ein erheblicher Mehraufwand durch diese zahlungsmoral. Auf ihn als Kunde verzichte ich gerne in Zukunft, bin auf so Leute nicht angewiesen
 
Befindet er sich denn bereits in Verzug? Sicher?

Die erlaubte Gebühr ist lächerlich niedrig, wird ab und an kassiert und man hat nur noch mehr Stress.
 
Ich finde halt irgendwie nur Infos die das Privatverbraucherrecht (keine Ahnung wie so was richtig heißt, ich hatte nur zwei Semester Medienrecht) betreffen.
Hier gehts ja um die Rechnung zwischen zwei Gewerbetreibenden, er ist ja kein Privatkunde (falls das nicht so hervorgegangen ist, sry)
 
Du kannst ja wohl "Verzug BGB" googeln. Dann findest du §286 BGB. Anschließend liest du ihn durch und überlegst dir, ob Verzug vorliegt.
 
Die Mahnung hat er ja bereits mündlich von mir bekommen. Gibts auch Zeugen dazu, dass ich mit ihm telefoniert hab. Also ist die Mahnung damit ausgesprochen und er Verzug eingetreten, oder?
 
Ich finde es schön zu sehen, wie jemand nachliest; das passiert viel zu selten^^ So kann man dann auch mal Missverständnisse aufklären.

Was du zitierst, bezieht sich auf den Fall, dass du deine Forderung doch noch gerichtlich durchsetzen musst. Dabei entstehen Kosten, die natürlich höher liegen als die 40 Euro. Sagen wir mal 500. Die darfst du unter Umständen ersetzt verlangen. Davon sind jedoch die 40 Euro abzuziehen.

Im Ergebnis sorgt die Gesetzgeberin dafür, dass man die ganzen misslichen Umstände bei der Forderungsbeitreibung mit pauschal 40 Euro einigermaßen abgegolten bekommt. Im Fall höherer bezifferbarer Kosten sind aber allein diese maßgeblich; für die Pauschale besteht dann kein Bedürfnis mehr.
 
Alles klar danke :)

Das einzige wo ich mir jetzt noch nicht wirklich sicher bin: gilt meine mündliche Erinnerung/Mahnung nun als Mahnung oder nicht...
Ich hab halt nicht die geringste Lust da jetzt Zeit für den Entwurf einer Mahnung und das Porto zu investieren, wahrscheinlich noch verbunden mit einem Einschreiben mit Rückschein, damit ich auch im Zweifel Beweise habe.
Klar, die realen Kosten sind 3 Euro + Zeit, aber mich regt so etwas unglaublich auf. Ich bezahle jede meiner Rechnung vor der Frist (außer GEZ, da läuft der Dauerauftrag immer einen Tag später ;) ), aber andere nehmen sich solche Unverschämtheiten heraus und können nicht negativ belangt werden.

Wenn man auf das Geld angewiesen wäre, weil man wegen Hardware oder anderen Einkäufen in Vorleistung gegangen ist, dann kann man bei ein paar solcher Kunden quasi schon mal vorsorglich Insolvenz anmelden. :mad:

Bisher kannt ich nur diese Frechheit, dass man einen Tag vor Zahlungsziel bezahlt und sich dann 3% Skonto abzieht, obwohl davon nichts auf der Rechnung steht. Das hat sich zumindest aufgehört seit "zahlbar ohne Abzüge" drauf steht.

Mir ist auch klar, dass ich hier jetzt mehr Zeit hier im Forum verschwende als wenn ich einfach die Mahnung rausschicken würde ohne Gebpühren und nebenbei googlen. Ich will aber gerne wissen, wie andere das handhaben, was nun wirklich im realen B2B Geschäft der Fall ist und wie ich in der Zukunft damit verfahren soll.
Darum hab ich diesen Post erstellt.

Eines weiß ich zumindest: Künftig wird wohl sofort eine Mahnung am Tag des Zahlunsziels rausgehen, weil wenn da noch nichts da ist, kommts auch nicht am nächsten Tag.
 
Gern :)

Dass du jetzt hier mehr Zeit verbrauchst, als für eine schriftliche Mahnung draufgeht, musst du nicht verteidigen. Man informiert sich halt auch mal.

Zu deinem Hintergrund wüsste ich gern, ob es nicht viel mehr so ist, dass du nach deiner schriftlichen Mahnung mit einem gerade noch rechtzeitigen Geldeingang rechnest und also um die Entschädigung fürchtest?^^ Ich würde mich da nicht so verrückt machen. Entweder er zahlt halt doch noch oder auch nicht; und für die Zukunft gestaltest du die Forderung gleich so, dass eine Mahnung für den Verzug nicht erforderlich ist. (Eine nach dem Kalender bestimmbare Leistungszeit.)

Eine Mahnung bedarf nicht der Schriftform. Auf deren Vorteile muss ich hier wahrscheinlich nicht besonders hinweisen :D

Im Übrigen kann ich noch verstehen, wenn dich einfach die Gebräuchlichkeiten anderer Gewerbetreibender interessieren. Dazu kann ich dir aber leider nichts sagen.

PS: Worauf Idon mit "Machs doch einfach richtig." wahrscheinlich zu Recht hinweisen möchte, ist, dass du, wenn du mit deiner Sache Geld verdienst, am besten in nicht all zu ferner Zeit Geld und/oder Zeit in die Hand nimmst und es in das Thema Recht investierst ;) Das sind Ausgaben, die jedem Unternehmer absolut genauso gewöhnlicherweise anfallen wie die Kosten für das Briefpapier.
 
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Es ist nur ein Nebenerwerb. Ich könnte auch meine Rechtsschutz damit bemühen, verliere aber dann meinen Schadensfreiheitsrabatt wegen so jemanden. Das ist es mir aktuell (noch) nicht wert.

Mir gehts nich um die fehlende Entschädigung, sondern darum einfach endlich mein Geld zu bekommen und mit der Sache abzuschließen. Ich nehme absichtlich nur kleinere Aufträge an, weil ich einfach nicht die Muse und Geduld habe da jedem Honk nachzulaufen und potentiell mal wirklich vor einem finanziellen Risiko zu stehen. Sonst würde ich rein selbstständig oder als Freelancer arbeiten. So ist das einfach der kleine Nebenverdienst der dem nächsten Auto den Quattro finanziert oder den Ryzen zu einem Threadripper macht ;). Quasi Dinge die man nicht unbedingt braucht, aber haben will und doch viele Sachen in der Freizeit einfach mit mehr Spaß aufbessert. Also das "Koks & Nutten" für Technikbegeisterte :D
 
Schon klar, dass du da nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Anwalt oder deinen RS hinzuziehst :D Es gibt daneben aber andere Möglichkeiten, dich persönlich in dieser Richtung weiterzubilden. Und sei es nur ein einführendes Buch über Recht für Kaufleute oder ähnliches. Also nicht auf einen Einzelfall bezogen, sondern in deinem eigenen Interesse auf umfassendere Weise.

Wegen mir darfst du aber gern weiterhin hier oder auch in anderen Foren (vllt welche, die einschlägiger sind; zB juraforum.de) Fragen stellen^^; ich persönlich freue mich über den allgemeinen Austausch im Internet!
 
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Imho kann man für das erste Schreiben ja nach Tagesslaune des Gerichts zwischen 1,20€ und 2,50€ verlangen.

Und mit mach's richtig meinte ich einerseits das Aufsuchen professioneller Beratung, auf die du dich dann auch berufen kannst, andererseits aber auch eine Abkehr von "habe ich mündlich gemacht, kenne auch jemanden, der das bezeugt". Das am Ende fast immer für unnötigen Ärger und Aufwand.

Wenn du dein Geld willst, dann ist eine Rechtsfolgenandrohung viel wichtiger und mächtiger als ein paar Euro Mahngebühr.
 
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