FreddyMercury
Rear Admiral
- Registriert
- Dez. 2002
- Beiträge
- 5.397
Juhu man was hab ich mich gefreut, als ich das lesen durfte.
Quelle: Zeit
Endlich bekommen die mal ein auf den Sack, die es verdient haben. War auch schon längst überfällig, das da mal Einhalt geboten wird.
Z.B.:
Da muss ich voll und ganz zustimmen. Wir zahlen und zahlen und dann haben wir noch nicht mal das Recht unsere Musik so zu behandeln wie wir es wollen. So seh ich das zumindest... Ist das gleiche wie wenn ich mir einen Ferrari kaufe und den Wagen aber nur begrenzt und teilweise gar nicht fahren darf.
Ich helf dann schon mal mit, indem ich eine Mail aufsetze, für ein freundliches Urheberrecht: klick
Quelle: Zeit
Im Auftrag des Verbraucherzentralen Bundesverbands (vzbz) hat Rechtsanwalt Till Kreuzer die Geschäftsbedingungen der führenden Download-Portale unter die Lupe genommen. Herausgekommen ist ein 153-seitiges Konvolut, das die oft widersprüchlichen Vertragsbedingungen aufzeigt, die die Downloadshops ihren Kunden zumuten. Die Verbraucherschützer sahen hierin nicht nur Unklarheiten, sondern auch Verstöße gegen das deutsche Recht
Endlich bekommen die mal ein auf den Sack, die es verdient haben. War auch schon längst überfällig, das da mal Einhalt geboten wird.
Z.B.:
So saß Kennedy im Mai in Köln mit Polizei und Staatsanwaltschaft an einem Tisch, um Durchsuchungen bei Hunderten von Privatleuten zu kommentieren, im Juni drohte er in Peking Yahoo China mit den neuen Urhebergesetzen im Reich der Mitte. Doch so viel Wert die Rechteorganisatoren auf das Urheberrecht legen, die Kundenrechte scheinen sie vergessen zu haben – das zumindest sagen die deutschen Verbraucherschützer.
Da muss ich voll und ganz zustimmen. Wir zahlen und zahlen und dann haben wir noch nicht mal das Recht unsere Musik so zu behandeln wie wir es wollen. So seh ich das zumindest... Ist das gleiche wie wenn ich mir einen Ferrari kaufe und den Wagen aber nur begrenzt und teilweise gar nicht fahren darf.
Ich helf dann schon mal mit, indem ich eine Mail aufsetze, für ein freundliches Urheberrecht: klick