WLP erneuern, und Garantie/ Gewährleistungsverlust bei GraKa`s

H

Haydar

Gast
Im FB hab ich jetzt schon einige mal gelesen dass das Wechseln der WLP zum Verlust der Garantie/ Gewährleistung führt.
Die Vorstellung kam mir etwas wiedersinnig vor.
Dass gerade ein Bauteil welches die höchste thermische Belastung ertragen muss Durch Gesetz vor der Pflege geschützt ist.
Naja, ich hab grad mal bei Mindfactory angerufen und mich abgesichert.
Die gestezliche Gewährleistung geht beim Wechsel der WLP nicht verloren.
Weiß jemand noch andere Geschäfte die es ähnlich handhaben?
So quasi als Infoquelle für jeden...
 
Sobald du den Kühler der Grafikkarte abnimmst, musst du im Regelfall ein Siegel brechen. Dessen Bruch geht mit einem Verlust der Gewährleistung einher. Hat der Mitarbeiter dich auch richtig verstanden, dass du die WLP der Grafikkarte - was unweigerlich mit einer Entsieglung verbunden ist - wechseln möchtest?
Eigentlich bietet nur EVGA an, dass man die WLP ohne Gewährleistungsverlust wechseln kann. (Zotac auch?)

Ich geh davon aus, dass der Mitarbeiter dich fehlinformiert hat. Aber sollte es doch stimmen, wäre es net tolle Sache :)
 
Wie mein Vorredner schon sagte, normalerweise ist die Garantie bzw. Gewährleistungspflicht nach Abnahme des Kühlers weg. Die Hersteller sehen es eben als Risiko an, dass der potenzielle "Laie" bei solch einer Aktion die Graka beschädigt oder die WLP nicht fachmännisch aufträgt.
Kenne jetzt auch nur EVGA, die trotz Kühlertausch Garantie geben.
 
Ich bin mir gar nicht so sicher ob dann die Garantie weg ist. Es müsste dir im Schadensfalle nachgewiesen werden, dass deine "umbauten" für den eventuellen defekt verantwortlich sind. Auch ein Kühlertausch, sollte kein Grund sein, dass die Garantie erlischt, auch wenn es der Hersteller reinschreibt. Wer Recht bekommt, kann am Ende im schlimmsten Falle nur ein Anwalt klären. Es gibt aber bereits ähnliche Rechtsverdrehungen bei z.B. komplettPCs die angebl. nicht geöffnet werden dürfen, da sonst die Garantie verfallen würde.

Hier ist der Link und darunter die Interessanteste Passage als Auszug:

http://www.wer-weiss-was.de/theme24/article3318757.html

Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten: Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die bestimmt, daß die Gewährleistung ausgeschlossen ist, wenn der Käufer oder ein Dritter in das verkaufte Gerät eingreift, es ändert oder beschädigt, verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 11 Nr.10a AGB-Gesetz, in jedem Fall aber gegen § 9 AGB-Gesetz, und ist daher unwirksam.
Dies gilt selbstverständlich auch für die oben erwähnten Aufkleber, die das Gehäuse eines Gerätes versiegeln und dem Nachweis eines Eingriffs dienen, sowie entsprechende Aufdrucke/Hinweise auf der Geräterück-/-unterseite. Entweder sind sie rechtlich ohne Bedeutung, oder aber sie sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit aus den genannten Gründen unwirksam.
Es besteht also kein Grund, sich aus Angst vor einem Verlust der Gewährleistung der Veränderung, Verbesserung oder Reparatur eines gekauften Gerätes zu enthalten oder sich bei Eintritt eines späteren Gewährleistungsfalles mit der auf solche Allgemeine Geschäftsbedingungen gestützte Verweigerung des Verkäufers zufriedenzugeben. Man muß sich jedoch vergegenwärtigen, daß es hierbei zu einem Prozeß kommen kann, in dem die Frage der Fehlerhaftigkeit des Gerätes bei Übergabe in vollem Umfang bewiesen werden muß.
 
Ich bin mir eigentlich sicher.
Ich habe den Mitarbeiter speziel auf mein Vorhaben hingewiesen und Ihm auch den Typ der GraKa beschrieben.
Er hat mich nicht ausreden lassen und mir sofort bestätigt das ich auch im Fall des selbstdurchgeführten Wechsels der WLP einen Anspruch von 24 Monaten habe.
Zur Sicherheit werde ich morgen nochmal anrufen.
Vielleicht erzählt mir ein anderer Mitarbeiter etwas Anderes.
Ich bin guter Dinge und schreibs hier morgen rein.
Guten Abend noch
 
Dafür besteht keine Notwendigkeit mehr.
Der andere Mitarbeiter eben am Telefon hat die Sache abgelehnt.
Also doch Verlust der Garantie/ Gewährleistung.
Schön wärs gewesen...
 
gewährleistungsanspruch hast du trotz allem, solange der fehler nicht durch den wlp-wechsel verursacht wurde. garantieleistungenen bzw. die komplette garantie kann dir allerdings gestrichen werden. garantie != gewährleistung.
 
Haydar schrieb:
Dafür besteht keine Notwendigkeit mehr.
Der andere Mitarbeiter eben am Telefon hat die Sache abgelehnt.
Also doch Verlust der Garantie/ Gewährleistung.
Schön wärs gewesen...

Ich würde sagen, das die Garantie nicht verfällt, wie oben in meinem Post zu lesen.
Ich denke solche Klauseln sind unwirksam..

SPAWNI
 
@ spawngold: Mit Garantie hat das doch nichts zu tun. Denn diese geht verloren, sobald es in den AGB des Herstellers steht. Die Garantie ist nur eine freiwillige Leistung des Herstellers. Es ist aber davon auszugehen, dass die Garantie (wenn es denn überhaupt eine gibt) Flöten geht.

Wie das mit der Gewährleistung aussieht weiß ich nicht.
 
spawngold schrieb:
Ich würde sagen, das die Garantie nicht verfällt, wie oben in meinem Post zu lesen.
Ich denke solche Klauseln sind unwirksam..

SPAWNI

Mal davon ab, das Garantie und Gewähr nicht das gleiche ist, bezieht sich dein Text da oben, auf das Wechseln von RAM, HDD etc, was auch tatsächlich erlaubt ist ohne den Verlust der Gewährleistung, egal was der Hersteller sagt.

Bei Grafikkarten bzw speziell dem Kühlerwechsel oder auch dem Tausch der WLP sieht das ganze aber etwas anders und wurde auch schon zur Genüge diskutiert ...

Und nebenbei, mal davon ab, das dies wahrscheinlich zu eben jenem Verlust der Gewährleistung führt, beweise dem Hersteller mal, wenn er sagt Schaden durch WLP Wechsel entstanden, das Gegenteil ;)
.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Pandora

Ich bezog mich bei diesem Beispiel auch mit auf den Passus "Siegel" bzw. "Aufkleber" brechen.

Ich darf z.B auch ein Fernsehgerät öffnen "incl Siegel brechen" und die Garantie/Gewährleistung wird nicht verfallen.

@ sudfaisel "sobald es in den AGB des Herstellers steht." Bedeutet ja nicht, das es Rechtlich über alles erhaben ist. Ich kann ja auch in die AGBs nicht reinschreiben, das du dich mit dem Kauf der Karte bereit erklärst mir monatlich 100 Euro zu überweisen ;)

Ich denke die Frage kann nur ein Rechtsverdreher "rechtsverbindlich" beantworten. Ich bin der Meinung, der Hersteller kann mir nicht verbieten die WLP oder den Lüfter zu tauschen.

Im Schadensfalle wird der Hersteller mir beweisen müssen, das dass Gerät durch mein Eingreifen geschädigt wurde.
 
Garantie ist nicht die Gewährleistung!
Du hast keinen Anspruch auf Garantie. Das ist nur eine freiwillige Leistung des Herstellers und da darf er die Regeln festlegen. Wenn der Ottonormaldeutsche von Garantie spricht, meint er Gewährleistung, doch das ist ganz was anderes!

Ich bin der Meinung, der Hersteller kann mir nicht verbieten die WLP oder den Lüfter zu tauschen.

Da er die Regeln bei der Garantie aufstellt, darf er das. Naja, eigentlich darf dir niemand irgendwas verbieten. Steht ganz vorne im Grundgesetz. Bis auf paar Ausnahmen.
 
sudfaisl schrieb:
Garantie ist nicht die Gewährleistung!
Du hast keinen Anspruch auf Garantie. Das ist nur eine freiwillige Leistung des Herstellers und da darf er die Regeln festlegen. Wenn der Ottonormaldeutsche von Garantie spricht, meint er Gewährleistung, doch das ist ganz was anderes!

Da er die Regeln bei der Garantie aufstellt, darf er das. Naja, eigentlich darf dir niemand irgendwas verbieten. Steht ganz vorne im Grundgesetz. Bis auf paar Ausnahmen.




Jap, Garantie ist nicht Gewährleistung. Ich muss dir da recht geben, das was ich geschrieben hatte trifft auf die gesetzliche Gewährleistung zu, nicht aber auf die Garantie.

Ist etwas verwirrend in DE. Wobei die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland meines wissens 2 Jahre ist und sich meisst mit der Dauer der Herstellergarantie matcht.
 
Mir ging es eigentlich nur darum festzustellen ob irgend ein Verkäufer die Geistesgegenwart besitzt den Widerspruch zu erkennen.
Ganz richtig, Garantie ist nicht Gewährleistung.
Garantie kann und Gewährleistung muss.
Letztenendes ist es in der Gewährleistung aber so dass die Beweislast nach 6 Monaten auf den Käufer übergeht, da wird es schon schwierig.
Aber BtT
Es gibt wohl keine Händler die es so sehen?
 
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