[Abzocke?] Handyversicherung über Telekom

H

hrnshn<3

Gast
Hallo liebe CB-Gemeinde,
ein Bekannter von mir fühlt sich wirklich übers Ohr gehauen - folgende Geschichte:

Martin (geänderter Name) ist in Berlin unterwegs und besucht mit seinen Freunden eine Discothek.
Als er zu später Stunde draußen mit einer Freundin eine Zigarette raucht und etwas mit ihr spaziert, um sich besser zu unterhalten, wird er mit einer Gruppe junger Männer mit Migrationshintergrund in eine Schläegerei verwickelt, bei der ihm das Handy aus der Tasche fällt.

Nach der Schlägerei entfernen sich beide Parteien vom Ort des Geschehens, nur das Telefon wird von einem der Jugendlichen mitgenommen. Martin ruft natürlich die Polizei+Krankenwagen und macht eine Anzeige für seine Versicherung. (Versicherung -> deckt laut dem Berater alles ab, Diebstahl/Herstellungsfehler/Unfallschäden... und wurde von der Telekom empfohlen bei Abschluss des Vertrages)

Die Versicherung hat bis heute keinen Euro bezahlt, weil es sich nicht um Diebstahl handelt, sondern um Raub!
Auch auf Anfrage auf Kulanz, kam nur die Antwort, dass es im Polizeibericht eindeutig steht, dass es Raub war.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Was haltet ihr von dieser Geschichte?
Ist das Kundenverarsche oder dreiste Abzocke?
Wie würdet ihr an Martins Stelle vorgehen?

Jeder normale Mensch versteht doch unter Diebstahl, dass ihm etwas entwendet wird? Raub ist für mich höchstens eine spezielle Form des Diebstahls.
 
Zuletzt bearbeitet:
Raub setzt sich eben aus Diebstahl und Nötigung, sprich Zwang zusammen.

- Ich bestehle dich, wenn ich dir deine Geldbörse aus der Tasche klaue.
- Ich beraube dich, wenn ich dir die Nase breche und dich zur Herausgabe deiner Geldbörse zwinge.
(Wobei ich dir die Nase nicht brechen muß - es reicht, wenn ich dich zwinge).

Ist also nicht dasselbe und scheint somit nicht mitversichert zu sein.
 
da kannst du dich bei den Beamten bedanken die da einen Raub hinfantasiert haben.

die wollten wohl das im falle eines Verfahrens nicht nur Körperverletzung sondern auch raub verhandelt wird/werden kann.
das gibt dann eine erheblich höhere Strafe.

aber warscheinlich kannst du da angeben was du willst, entweder bist du laut versicherung fahrlässig weils unbeobachtet war, oder sonstwas.

und wenn man sich den Zeitwert - den du ersetzt bekommst - nicht den neupreis - anguckt kann man sich das in den meisten fällen eh sparen.

merke:
handyversicherungen sind in 95% sinnlos oder sogar abzocke.
 
Mal in die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung (sofern vorhanden) schauen - da ist Raub teilweise enthalten.
 
Taltos schrieb:
Ist also nicht dasselbe und scheint somit nicht mitversichert zu sein.

Ich würde ganz spontan behaupten, dass ein Raub auch immer ein Diebstahl ist! Sollte also Raub nicht ausgenommen sein....

Aber wie immer würde es wohl helfen, wenn man sich seine Versicherungsbedingungen tatsächlich mal durchlesen würde. Ich weiß, viel komplizierter Text undso...

-aranax
 
Rechtlich gibt es sehr wohl einen Unterschied, denke aber die Versicherung sucht sich hier trotzdem nur ein Schlupfloch um nicht zahlen zu müssen. Weg ist das Handy so oder so, beides mal aufgrund von Taten eines Dritten. Da aber von Raub wahrscheinlich im Vertrag nichts drinstehen wird, würde ich die Chancen auf Geld relativ gering einschätzen.
 
iks-deh schrieb:
Rechtlich gibt es sehr wohl einen Unterschied

Wie ich bereits sagte, jeder Raub ist auch ein Diebstahl...

Solange aber keiner in die Versicherungsbedingungen guckt, können wir aber auch annehmen, dass der Versicherungsnehmer bei Vollmond dreimal auf einem Bein um den Block hüpfen muss...

-aranax
 
Handyversicherung ACE servicepyphone über die telecom sollte man auf keinen Fall abschließen.
Sie zahlen nicht.
Verkäufer(Hr.Wand, Kaufpark Göttingen Telecomshop) versprach bei Abschluß der Versicherung, Sie zahlt in jedem Fall, egal- was passiert.
Während einer Kegelfahrt war morgens mein Display gerissen.
Diesen Schadenfall schilderte ich meiner Versicherung. Sie lehnte ab, da ich den Schadenshergang nicht genau beschrieben habe.
Nach mehrmaligem genauerem Beschreiben auch die dritte Ablehnung.
Ich lasse nun das Handy auf meine Kosten reparieren.
 
Erstmal : ein Raub besteht aus einem Diebstahl plus Nötigungsmittel WELCHES EINGESETZT WIRD UM GERADE DIE WEGNAHME UNMITTELBARZU ERLEICHTERN ODER MÖGLICH ZU MACHEN.

das hier ist wohl nicht der Fall wenn das Handy nach der Schlägerei da noch lag und nur mitgenommen wurde. Auch wurde die Schlägerei nicht begonnen um das Handy zu stehlen. Demnach kein Raub.

ob es überhaupt ein Diebstahl ist kann man auch bezweifeln da hier nicht klar ist wer zum Zeitpunkt der Wegnahme Gewahrsam am Handy hatte.
wenn es dein Freund noch war der Gewahrsam hatte (begriff bitte googlen) dann ist es möglicherweise ein Diebstahl, sonst wohl eine Unterschlagung.


Gruß
​Chris
 
Zurück
Oben