Alles rund ums Auto

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Ja, leider ist genau dies eingetroffen, wovor ich die ganze zeit gewarnt habe, und durfte mir dafür so einige Kommentare gegen mich anhören.
Ärgerlich für Dich, das es genau so eingetroffen ist, aber ich denke, beim nächsten mal machst du alles richtig :) Kopf Hoch, zum Glück ist der Schaden nicht teurer
 
Ja, garantiert. Ist halt blöd wenn mann sich beim Unfall direkt dazwischen reden lässt, weil man verunsichert ist, etc.. Das wird mir garantiert nicht nochmal passieren, stellt er sich weiter quer beautrage ich einen Anwalt, der sich damit auseinander setzt, selbst wenn ich aus unerklärlichen Gründen auf den Kosten sitzen bleibe, der gute Mann soll mal von seinem ross runterkommen...
 
Was für ein Auto fährst du denn? Hast du Ihn gerade? Beim Vertragshändler, oder ist dies eine Freie Werkstatt der dir die Kosten "geschätzt" hat?
 
wenn ascheberg keine 502 km weg wäre hätte ich gesagt , das ich mir das mal anschaue .. und dir das evtl für weniger machen kann .. aber bissl zu weit weg .
 
318 Ci Coupe, hab ihn ein halbes Jahr, ist mein erstes Auto. Kosten wurden vom BMW Händler geschätzt, sollte ich den juristischen Weg einlegen müssen, werde ich vermutlich zum Lackdoktor (CSP heißen die, machen normalerweise für VW-, Audi- und Porsche Fahrzeuge, die auf dem Schiffsweg nach DE gekommen sind, die Lackarbeiten) gehen und den Schaden beheben lassen, da ich als Schüler das Geld auch nicht so hab, dass ich den Anwalt, der sich sicher nicht mit 1000 Euro genügt, wenns länger dauert, und die Reperatur vorstrecken kann^^

Aber erstmal abwarten, villeicht kriegt er sich ja noch ein...
 
Ich stelle noch ein paar Kleinigkeiten klar:

Endschuldinge Sherman, dir ist aber bekannt, das man die Versicherung auch einstellen kann? dann hast du zwar ein Kennzeichen, aber kein Versicherungsschutz
Ja, das weiß ich. Ich mache das selbst 2x im Jahr. Wenn du die Haftpflichtversicherung einstellst, gibst du die Zulassungspapiere und die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle/Versicherungsmakler ab.

Dann gibt es noch Möglichkeit B) einiger Intelligenz-Maier: Das Kennzeichen eines Zweitwages ummontieren, damit man zum Beispiel im Winter mit dem Sommerauto herumdüst und sich die paar Euro Versicherungsbeiträge spart.

Problem hierbei: Das Kennzeichen stimmt nicht mehr mit der Prüfplakette und dem Zulassungsschein überein.
Außerdem fährt man in so einem Fall ohne Haftpflichtversicherung - Verboten.

Wie kann man hier beschissen werden, wenn man einigermaßen gründlich vorgeht?

So, halten wir fest. Ich hab alles falsch gemacht. Der Typ stellt sich jetzt schon quer, wollte damals alles schnell geregelt haben, deswegen wollte er keine Polente und keinen Unfallbericht ausfüllen, den ich natürlich dabei hatte.
Den Unfallbericht wirklich immer ausfüllen!! Ob du ihn anschließend zur Versicherung trägst (häufig nimmt dir die Werkstätte diesen Gang ab), oder sich die Streitpartner privat einigen können, spielt keine Rolle.
Auch wenn sich die Streitpartner nicht einigen können (vor Gericht gehen), der Unfallbericht bleibt das wichtigste Dokument, das den Unfallhergang beschreibt. (Zeugenaussagen hin oder her)


Vorgehen beim Unfall:
  • Sich Beruhigen, nachsehen, ob man durch nachfolgenden Verkehr gefährdet ist, den Gegner nach seinem Wohlbefinden fragen
  • Überblick verschaffen
  • Nur Blechschaden oder hat sich auch jemand verletzt (auch wenn es nur leicht ist - Schleudertrauma kann schon bei 20km/h auftreten (sehr kleines gegen sehr großes Auto))
  • Personenschaden --> IMMER Polizei rufen
  • Nur Blechschaden --> Unfallbericht ausfüllen
  • Beim Ausfüllen folgende Daten kontrollieren:
    • Kennzeichen muss mit dem im Typenschein übereinstimmen
    • Personalausweis/Führerschein sich zeigen lassen und das Bild überprüfen
    • Nochmals kontrollieren, ob auch die richtigen Daten im Unfallbericht drinnenstehen
    • Telefonnummern austauschen
  • Sich einen schönen Tag wünsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus.
CyberdyneSystem schrieb:
Ja, leider ist genau dies eingetroffen, wovor ich die ganze zeit gewarnt habe, und durfte mir dafür so einige Kommentare gegen mich anhören.
Hätte er die Polizei gerufen, hätte die an der jetztigen Situation auch nichts geändert! Und da spreche ich aus Erfahrung. Die Polizei nimmt den Unfall auf, sorgt dafür, daß die Daten ausgetauscht werden, sagt dabei selber, daß man ein Unfallbericht ausfüllen soll, das war es dann auch.
Evtl. kommt noch ein Bußgeld raus, ansonsten mahnt sie niemanden dazu, sich anschließend korrekt zu verhalten, äußert sich zum Unfallhergang, gibt eine Stellungnahmen zur Höhe des Schadens ab oder sonst etwas in der Richtung. Will sagen, auch mit Polizei könnte er jetzt in der gleichen Situation sein.

Davon ab, hat er nicht einmal den Unfallbericht ausgefüllt.
Wenn sich da jemand quer stellt, diskutiere ich garnicht mehr und ruf die Polizei.

Grüßle ~Shar~
 
Ja, ihr habt vollkommen Recht. Es war halt mein Fehler, dass ich mich für dumm verkauft haben lasse. Ich hoffe jetzt einfach, dass er einlenkt und ich nicht auf meinen Kosten sitzen bleiben werde. Die ganze Aktion hatte aber einen sehr großen Lerneffekt, nur zu spät*g*

Mit einem Bußgeldbescheid wäre die ganze Aktion deutlich leichter gewesen, denn dann hätte ja die Polente erkannt, dass er Unfallverursacher war...
 
Wie kann man hier beschissen werden, wenn man einigermaßen gründlich vorgeht?
Wie, hast du selbst beschrieben. Es gibt genügend, die sich ein gebrauchtes Fahrzeug aus Privater Hand kaufen. Einige VK sind sehr gutmütig, und überlassen die Anmeldung den Käufer.

Wenn der Käufer dies aber nicht tut?....

Und die Versicherung springt nur so lange für Schäden ein, wenn die Beiträge auch gezahlt werden. Tut jemand dies nicht, existiert keine Versicherung, und das Fahrzeug müsste vom Kennzeichen befreit werden. Dafür zuständig ist z.b. das Ordnungsamt. Nur stellen einige Besitzer Ihr Fahrzeug dann nicht in unmittelbarer Wohnanschrift ab!

Hätte er die Polizei gerufen, hätte die an der jetzigen Situation auch nichts geändert!
Jain, es wäre jedenfalls ein Bericht incl Unterschrift vorhanden vom Unfallverursacher. Der darf dann auch ein Bußgeld zahlen als Verursacher. Sobald er sein Kürzel setzt kennt er selbst die schuld an den Unfall an.

Dann wird die Versicherung eingeschaltet. Diese setzt sich mit der Versicherung des Unfallverursachers auseinander. Sollte jetzt die Versicherung vom Unfallverursacher sich Querstellen, streckt die Versicherung vom Geschädigten ersten den Schadensbetrag vor, und holt sich das Geld vom Unfallverursacher wieder.

Wichtig ist es jedoch, das man selbst auch eine gute Versicherung hat. Versicherungen die man kaum kennt, und daher Günstiger sind als andere, sollte man meiden, weil die dann in solch einem Fall nichts Vorstrecken.

Und genau da spreche ich aus eigener Erfahrung. Mein erster Unfall war mit 19jahren, und da war ich nicht schuld dran. Es lief genau so ab, wie ich es hier bislang immer geschildert habe. Der Verursacher hatte keine Versicherung, und somit hat meine HDI vorgestreckt, und ich konnte mein damaliges Auto Reparieren.

Edit:
Mit einem Bußgeldbescheid wäre die ganze Aktion deutlich leichter gewesen, denn dann hätte ja die Polente erkannt, dass er Unfallverursacher war...
Ganz genau. Denn nicht der Unfallbericht ist das wichtigste, sondern, das die Polizei selbst erkennt, und sagt, derjenige ist dran schuld an der ganzen Lage. Und dann muss der Unfallverursacher Unterschreiben! Und sobald er dies getan hat, stimmt er dem zu.

Und wenn die Polizei sagt, der Herr oder die Frau sowieso ist an dem Unfall schuld, und muss für gerade stehen, dann ist dies so.
 
Zuletzt bearbeitet:
@CyberdyneSystem
Ich bleibe dabei: Die Polizei ist bei einem Blechschaden-Unfall nicht nötig.

Es gibt genügend, die sich ein gebrauchtes Fahrzeug aus Privater Hand kaufen. Einige VK sind sehr gutmütig, und überlassen die Anmeldung den Käufer.
Wo kann man bitte angemeldete Fahrzeuge mit Kennzeichen drauf kaufen? Wenn der Käufer die Anmeldung macht (das ist immer so!) bekommt er die Kennzeichen, nachdem er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Falls der Käufer irgendwelche Kennzeichen draufpappt, wird er trotzdem keinen passenden Zulassungsschein vorlegen können, oder?


Jain, es wäre jedenfalls ein Bericht incl Unterschrift vorhanden vom Unfallverursacher.
Der Unfallbericht wird von beiden Streitparteien unterschrieben.

Und die Versicherung springt nur so lange für Schäden ein, wenn die Beiträge auch gezahlt werden. Tut jemand dies nicht, existiert keine Versicherung, und das Fahrzeug müsste vom Kennzeichen befreit werden.
Hmm....kommt es dann nicht zu einer sogenannten Stichtagskündigung? Bis zu diesem Stichtag ist das Kennzeichen und der Typenschein wieder bei der Versicherung. (ganz sicher bin ich mir hier auch nicht)

Und was kann in diesem Fall, der vermutlich auf weniger als 1 Promille aller Verkehrsteilnehmer zutrifft, die Polizei machen? Richtig, nichts außer zusätzlich eine Anzeige machen.


Die Polizei braucht man, wenn man sich beim Unfallhergang nicht einigen kann, oder der Streitpartner sonst irgendwie stresst. (gibt keinen Namen raus, usw.)
Wenn man sich nicht einigen kann: Macht die Polizei eine Sachverhaltsdarstellung und der Rest geht über das Gericht!!

Der darf dann auch ein Bußgeld zahlen als Verursacher. Sobald er sein Kürzel setzt kennt er selbst die schuld an den Unfall an.
Das ist falsch! Einerseits geht bei weitem nicht jedem Unfall eine verkehrsordnungswidrige Handlung voran und andererseits hat dieses Kreuzerl vor Gericht überhaupt kein Gewicht. (Der Sachverhalt wird dort komplett neu aufgerollt)

Beim äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass dir jemand reinkracht, der keine Haftpflichtversicherung hat, hilft dir die Polizei genau gar nichts. Keine Ahnung wie du dann zu deinem Geld kommst - die Bullen werden es dir wohl nicht überweisen, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine kurze Frage :
Ist Energiewandler des gleiche wie Energiebereitstellungssysteme oder sind das zwei verschiedene Begriffe ?
Weil bei Wikipedia und so kann ich nur was über Energiewandler finden und über Energiebereitstellungssysteme finde ich nichts in Google und so..
Könnte ich also in Wikipedia z.B das wort Energiebereitstellungsysteme für Energieumwandler ersetzen und nichts wäre falsch ?
MFG
 
Das tut mir Leid Farmer, ich drück dir die Daumen, dass sich schlussendlich noch alles klären wird, denn auf einem kaputten Auto / Rechnungen sitzen zu bleiben ist für uns Schüler besonders schmerzhaft !

Puuuh, dagegen hab ich ja noch richtig Glück gehabt.
 
@Allrounder41
Wie soll jemand diese beiden aus dem Zusammenhang gerissenen Wörter definieren?
Ich weiß du schreibst mir relativ viele PMs diesbezüglich, aber möchtest du DEIN Referat nicht allmählich selbst machen?

Energie kann nicht erzeugt werden, sie wird immer nur von einer Form in eine andere umgewandelt. (Energiewandler - siehe Wikipedia)
Ich wählte damals in deinem Thread das Wort Energiebereitstellungssystem, da man sich als Nicht-Techniker vielleicht eher etwas darunter vorstellen kann.

Solarzelle und Brennstoffzelle stellen die Energie in Form von elektrischen Strom dem E-Motor zur Verfügung. (Energie-Bereit-Stellung)
Eine Solarzelle wandelt die Sonnenenergie (Photonen) und eine Brennstoffzelle wandelt chemische Energie in elektrischen Strom um. (physikalisch korrekt Energiewandler)

Bist du mit dieser Antwort zufrieden?
 
Wo kann man bitte angemeldete Fahrzeuge mit Kennzeichen drauf kaufen? Wenn der Käufer die Anmeldung macht (das ist immer so!) bekommt er die Kennzeichen, nachdem er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
ich sehe gerade, du wohnst nicht in D^^.
Nochmal: Wenn ich mein Fahrzeug verkaufe Privat, und ich melde es nicht ab! Und verkaufe es, in der Hoffnung, das der Käufer es auf seinem Namen umändert! Tut er dies nicht, passiert genau dies, was ich oben geschildert habe.
Der Unfallbericht wird von beiden Streitparteien unterschrieben.
Das spielt keine Rolle!. Die Unterschrift ist aber vorhanden vom Unfallverursacher^^
Hmm....kommt es dann nicht zu einer sogenannten Stichtagskündigung? Bis zu diesem Stichtag ist das Kennzeichen und der Typenschein wieder bei der Versicherung.
Korrekt, wenn sie das Fahrzeug finden
Und was kann in diesem Fall, der vermutlich auf weniger als 1 Promille aller Verkehrsteilnehmer zutrifft, die Polizei machen? Richtig, nichts außer zusätzlich eine Anzeige machen.
Korrekt, und die Polizei hat einen Anhaltspunkt und geht dem schnellsten nach.
Die Polizei braucht man, wenn man sich beim Unfallhergang nicht einigen kann, oder der Streitpartner sonst irgendwie stresst. (gibt keinen Namen raus, usw.)
Zustimme!
Macht die Polizei eine Sachverhaltsdarstellung und der Rest geht über das Gericht!!
Das ist falsch! Einerseits geht bei weitem nicht jedem Unfall eine verkehrsordnungswidrige Handlung voran und andererseits hat dieses Kreuzerl vor Gericht überhaupt kein Gewicht. (Der Sachverhalt wird dort komplett neu aufgerollt)
Hat man die Polizei vorher aber nicht eingeschaltet und es kommt zur Vorladung vorm Gericht, dann steht Aussage gegen Aussage. Wenn die Polizei aber Ihr Bericht abgibt, wird diese sicherlich berücksichtigt!
Beim äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass dir jemand reinkracht, der keine Haftpflichtversicherung hat, hilft dir die Polizei genau gar nichts. Keine Ahnung wie du dann zu deinem Geld kommst - die Bullen werden es dir wohl nicht überweisen, oder?
Bitte meinen Beitrag nochmal durchlesen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal: Wenn ich mein Fahrzeug verkaufe Privat, und ich melde es nicht ab! Und verkaufe es, in der Hoffnung, das der Käufer es auf seinem Namen umändert! Tut er dies nicht, passiert genau dies, was ich oben geschildert habe.
Wenn der Käufer die Haftpflicht-Versicherung nicht abmeldet, dann ist auf dem Auto eine Haftpflichtversicherung (nämlich die des eingetragenen Fahrzeughalters).
Wobei ich mir wirklich nicht vorstellen kann, dass irgendein Verkäufer ein angemeldetes Fahrzeug übergibt. (alleine schon die drohenen Verkehrsstrafen usw.)
EDIT: Und die Kennzeichen und den Zulassungsschein muss er Verkäufer erst wieder irgendwann zurückgeben.

Hat man die Polizei vorher aber nicht eingeschaltet und es kommt zur Vorladung zum Gericht, dann steht Aussage gegen Aussage. Wenn die Polizei aber Ihr Bericht abgibt, wird diese sicherlich berücksichtigt!
Sag ich doch - die Sachverhaltsdarstellung geht auch ans Gericht. Aber es ist nicht Angelegenheit der Polizei festzustellen wer am Unfall schuld hat.

Ich glaube so kann man das stehen lassen - ich stimme jedem deiner Punkte zu. (bis auf die Sache beim Gebrauchtwagenkauf)^^


Ich hatte in meinem Leben leider schon einige Unfälle miterlebt. (5 in den letzten 6 Jahren)
Ich war bis auf einmal immer nur Beifahrer - und einmal ist mir hinten ein Besoffener draufgeknallt.

Bei 5 Unfallgegner lief das immer gleich ab. Unfallbericht rausholen, gemeinsam Skizze und Bemerkungen ausfüllen; unterschreiben. Der eine bekommt das Original, der andere die Durchschrift.
Einmal benötigten wir die Polizei, da eine Person am Knie verletzt war. Die Rettung war nach 5 Minuten da, die Polizei benötigte gemütliche 20 Minuten.:freak:
Anschließend wurde noch (auf der Wache) eine kurze Aussage der Beteiligten aufgenommen.

Fertig - und überhaupt keine Hexerei. Beim Ausfüllen des Unfallberichtes gab es nie Streit. Vor allem sind solche Kleinigkeiten wie (Gegner hat nicht geblinkt, usw.) ohnehin belanglos. Ich habe bei so einer Kleinigkeit auch nachgegeben, nachdem uns der Gegner wegen dem Überfahren eines Stoppschildes reingekracht ist.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Käufer die Haftpflicht-Versicherung nicht abmeldet, dann ist auf dem Auto eine Haftpflichtversicherung (nämlich die des eingetragenen Fahrzeughalters).
Wobei ich mir wirklich nicht vorstellen kann, dass irgendein Verkäufer ein angemeldetes Fahrzeug übergibt. (alleine schon die drohenen Verkehrsstrafen usw.)
Oh doch, da gibt es ganz ganz viele. Ich habe mir auch schon ein Fahrzeug gekauft, und ich habe es selbst um gemeldet.
Sag ich doch - die Sachverhaltsdarstellung geht auch ans Gericht.
Na das schrieb ich doch schon die ganze zeit :D. Daher halte ich es für sicherer immer die Polizei anzurufen (sind im Ernstfall deine zeugen):)

Bei 5 Unfallgegner lief das immer gleich ab. Unfallbericht rausholen, gemeinsam Skizze und Bemerkungen ausfüllen; unterschreiben. Der eine bekommt das Original, der andere die Durchschrift.
Ja, wenn man eine dabei hat, kann man dies gerne tun. Das hatte ich ja schon mal geschrieben das es keine Pflicht gibt, ein Unfallbericht immer dabei zu haben. Hat man diese nicht dabei, und es sollte Knallen, dann auf jedenfall die Polizei anrufen.

Dann würde ich (auch wenn ich so einen Bericht immer dabei hätte), unterscheiden was genau passiert ist, und wie deutlich der Schaden am Fahrzeug ist. Auch dazu hatte ich schon geschrieben, das man, z.b. bei einem Kratzer nicht unbedingt die Polizei rufen muss, ich dies aber vom verhalten des Unfallverursachers abhängig mache:)
 
Servus.
CyberdyneSystem schrieb:
Na das schrieb ich doch schon die ganze zeit :D. Daher halte
ich es für sicherer immer die Polizei anzurufen (sind im Ernstfall deine zeugen):)

Genau das sind sie eben nicht, außer sie haben den Unfallhergang beobachtet; in dem Fall gelten sie als ganz normale Zeugen, wie jeder andere Passant auch. Ansonsten äußert sich die Polizei absolut nicht über den Hergang (der ja vor Gericht von Relevanz ist), gibt ein Statement dazu ab, wer Schuld sei oder über die Höhe des Schadens.

Nochmal: Wenn ich mein Fahrzeug verkaufe Privat, und ich melde es nicht ab! Und verkaufe es, in der Hoffnung, das der Käufer es auf seinem Namen umändert! Tut er dies nicht, passiert genau dies, was ich oben geschildert habe.
In dem Fall ist der Wagen ganz normal versichert. Bei einem Unfall kommt die Versicherung von dem Wagen auf, völlig egal, wer damit gefahren ist.
Die KFZ-Haftpflichversicherung ist immer fahrzeuggebunden und eben nicht an Halter oder Fahrer.
Wenn du dein Wagen mit Zulassung (und damit mit HPF) verkaufst und den Wagen so übergibst, trägst du bzw. deine Versicherung die Haftung.

Zu der Sache mit dem Kennzeichentausch oder falschen Kennzeichen. In dem Fall ist derjenige noch zusätzlich wegen Urkundenfälschung dran.


Grüßle ~Shar~
 
Genau das sind sie eben nicht,
Jetzt muss ich mich erneut wiederholen? :D
Wenn die Polizei aber gerufen wurde, und sie feststellen wer der Unfallverursacher ist (und das ist immer der, der ein Bußgeld zahlen muss), dann kann man von ausgehen, sollte es vorm Gericht landen, man deutlich mehr Chancen hat, als ohne vorher die Polizei gerufen zu haben.

In dem Fall ist der Wagen ganz normal versichert. Bei einem Unfall kommt......
auch dazu habe ich mich mehrmals wiederholen müssen, das dies eben nicht immer der Fall ist! (siehe mein Beitrag)

Das ist jetzt aber auch mein letzter Post hier. Ich muss mich immer und immer wiederholen ;).
 
ich dachte hier gehts ums auto ? wurden zu dem thema nicht schon oft genug post´s gemacht ?

kommt schreibt nen fehler :D ich antworte wie im motortalk (wie ich es da kenne und nein bin da nicht angemeldet :D ) .. oder schreibt was über neue technologien what ever .. ;)
 
Sherman123 schrieb:
Vor allem sind solche Kleinigkeiten wie (Gegner hat nicht geblinkt, usw.) ohnehin belanglos.
Von wegen belanglos, nicht blinken bringt beim Auffahrunfall unter Umständen eine Teilschuld ein.

CyberdyneSystem schrieb:
Wenn die Polizei aber gerufen wurde, und sie feststellen wer der Unfallverursacher ist (und das ist immer der, der ein Bußgeld zahlen muss), dann kann man von ausgehen, sollte es vorm Gericht landen, man deutlich mehr Chancen hat, als ohne vorher die Polizei gerufen zu haben.
Schuld zuweisen dürfen in Deutschland nur Gerichte.
Bußgeld hat auch nichts mit alleiniger Schuld zutun, bestes Beispiel das von Sherman, beim Abbiegen nicht geblinkt und deswegen einer drauf gefahren: Nicht blinken gibt ein Bußgeld, trotzdem hat er höchstwahrscheinlich nur den kleineren Teil der Schuld, da der andere drauf gefahren ist.
 
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