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http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_17.php
StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)
§ 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Die Sicht muss also _erheblich_ behindert sein, damit man sie benutzen darf.
Jetzt darf jeder selbst entscheiden, was erheblich ist.
StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)
§ 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Die Sicht muss also _erheblich_ behindert sein, damit man sie benutzen darf.
Jetzt darf jeder selbst entscheiden, was erheblich ist.