Amazon Betrungsmasche

.one schrieb:
sondern, warum eigentlich?
Das ist die große frage,von "leistung genügt mir nicht" lass ich nicht gelten,es gibt 10000Tests,und wer PCs zusammenbaut weis auch wo er suchen muss.
 
.one schrieb:
entgegen der Vereinbarung irgendwie anders versendet wird als vereinbart
Sollte bei DHL abgegeben werden, wurde bei DHL abgegeben und so akzeptiert, das Risiko liegt ab da beim Verkäufer. Nicht zureichend verpackt fällt ja raus wenn die CPU genau so zurück ging wie sie kam.
Ich habe noch keine Schlüssige Erklärung gesehen wieso das so ein Problem ist aber eine Menge die meinen die haben TE aber so absolut erwischt mir ihrem schlauen Post.

Kayleigh schrieb:
Ich bin mir ziemlich sicher
Zitier mir das mal aus dem Link.

Warum man jetzt eine CPU bestellt und dann wieder zurückschickt ist ein komplett anderes Thema. Wäre mir auch nicht passiert aber es ist halt wirklich nicht relevant. Und ich weiß nicht was ihr euch so vorstellt, aber um eine CPU auf Funktionsweise zu testen muss man sie eben einbauen, was im Rahmen des Gesetzes erlaubt ist.
 
Stormfirebird schrieb:
CPU genau so zurück ging wie sie kam.
Ja aber mit der falschen Versandart,das wurde nun so oft erklärt,wie die am Ende nun angekommen ist weis halt niemand,ob das nune nochmal gewechselt wurde etc.
 
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Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie im Falle des Widerrufs verpflichtet, dem Verkäufer Wertersatz zu leisten. Auch hier wird nach Art der Leistung unterschieden:

Waren​

Bei einem Kaufvertrag wird Wertersatz fällig, wenn die Ware an Wert verloren hat, weil Sie nicht sorgfältig mit ihr umgegangen sind. Konkret bedeutet das: Sie dürfen die Ware auspacken, um die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise zu prüfen. Sie sollten dabei mit der Ware so umgehen wie beim Einkauf im Geschäft. So dürfen Sie beispielsweise ein Kleidungsstück nur anprobieren, aber nicht länger tragen. Voraussetzung für die Wertersatzpflicht ist allerdings, dass der Unternehmer Sie vor Vertragsschluss auch wieder per Post oder E-Mail darüber informiert hat. Sie sollten die Ware also während der Widerrufsfrist mit hoher Sorgfalt betrachten, prüfen und behandeln.

Beispielsweise hier in Bezug auf Klamotten - also nur anprobieren, nicht aber irgendwas kuerzen oder tragen (Schmutz oder andere Gebrauchsspuren).
 
Stormfirebird schrieb:
Und ich weiß nicht was ihr euch so vorstellt, aber um eine CPU auf Funktionsweise zu testen muss man sie eben einbauen, was im Rahmen des Gesetzes erlaubt ist.
Das Equivalent zu Kleidung anprobieren bei einer CPU?

Blood011 schrieb:
Ja aber mit der falschen Versandart,das wurde nun so oft erklärt,wie die am Ende nun angekommen ist weis halt niemand,ob das nune nochmal gewechselt wurde etc.
Du sollt mir nicht "erklären" dass es passiert ist das stand schon im ersten Post, lies doch bitte einfach vernünftig.
 
Stormfirebird schrieb:
Das Equivalent zu Kleidung anprobieren bei einer CPU?
...
Auslegung bitte mit dem BMUV besprechen - Dein Link enthaelt nichts in Bezug auf CPUs, GPUs, Yachten, Flugzeuge oder Kaese.
 
Kayleigh schrieb:
Dein Link enthaelt nichts in Bezug auf CPUs, GPUs, Yachten, Flugzeuge oder Kaese.
Ich bin anderer Auffasung, insbesondere was den Käse angeht, aber wenn du meinst das wäre nicht abgedeckt womit stützt sich dein "ziehmlich sicher sein" da muss es doch eine Quelle für geben. Oder eher nicht mehr so sicher?

Enthält tatsächlich auch dass hier, verrückt oder?
Sie müssen keine Begründung für Ihren Widerruf abgeben. Sie müssen nur eindeutig erklären, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten. Wer möchte, kann für den Widerruf auch das gesetzliche Muster-Widerrufsformular benutzen. Es ist aber nicht vorgeschrieben, dieses Formular zu verwenden.
 
BGH Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. VIII ZR 55/15

Da ging es zwar um einen Auto-Katalysator, aber die Begründung war insbesondere, dass der zum Test eingebaut werden muss und das über einen Test vergleichbar wie in einem Ladengeschäft vor Ort deutlich hinausgeht. Im Umkehrschluss heißt das, das man das machen darf, was man auch im Ladengeschäft machen könnte. Und einbauen und testen gehört regelmäßig eben nicht dazu.

Natürlich sind viele Teile ohne Spuren einbau- und testbar, zudem ist oftmals seitens des Händlers ohnehin Kulanz im Spiel, weil man das eh eingepreist hat. Eine CPU in der boxed-Fassung, insbes. natürlich bei Nutzung des Boxed-Kühlers ist eher nicht spurenlos testbar.

Nichtsdestotrotz ist die Kommunikation von Amazon in diesem Fall - und ich gehe dabei davon aus, dass sich alles wie geschildert zugetragen hat - verwirrend und nicht zufriedenstellend. Man sollte erwarten können, dass ein Problem klar und eindeutig benannt wird. Andererseits ist das leider das typische Problem ausgelagerter Bearbeitung durch wechselndes Personal und die ausgiebige Nutzung meist unzutreffender Textbausteine.
 
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Stormfirebird schrieb:
Ich bin anderer Auffasung, insbesondere was den Käse angeht, aber wenn du meinst das wäre nicht abgedeckt womit stützt sich dein "ziehmlich sicher sein" da muss es doch eine Quelle für geben. Oder eher nicht mehr so sicher
Ich bin kein Rechtsexperte; meine Aussage spiegelt nur mein persoenliches Rechtsempfinden wieder. Und Dein Link hat das auch entsprechend bestaetigt, indem gesagt wurde, dass sich der Haendler nicht alles gefallen lassen muss.

Da keiner in dieser Runde (vom TE mal abgesehen) wissen kann, wie die CPU aussah und wie die Ruecknahme mit Amazon besprochen wurde (also z.B. ob Amazon auf die Gebrauchsspuren vorher aufmerksam gemacht wurde bevor die Ruecksendung vereinbart wurde), ist die Diskussion sowieso hinfaellig.

Und dem BGH nach zu urteilen aendert sich auch der Wertersatz individuell von Fall zu Fall. Insofern werde ich da keine spezielle CPU-Aussage treffen.

Madcat69:
Nichtsdestotrotz ist die Kommunikation von Amazon in diesem Fall - und ich gehe dabei davon aus, dass sich alles wie geschildert zugetragen hat - verwirrend und nicht zufriedenstellend. Man sollte erwarten können, dass ein Problem klar und eindeutig benannt wird. Andererseits ist das leider das typische Problem ausgelagerter Bearbeitung durch wechselndes Personal und die ausgiebige Nutzung meist unzutreffender Textbausteine.
Genau da liegt mein Problem. Ich fuerchte, dass wir nicht alle Details kennen - wie bereits gesagt wissen wir nicht, ob Amazon informiert wurde, dass Gebrauchsspuren existieren. Insofern kann ich mir durchaus vorstellen, dass die neuwertige CPU erwartet wurde und Amazon deshalb mauert. Sprachlich bin ich natuerlich auch ueber den Ablauf verwirrt - und ich denke auch, dass Amazon Ruecknahme mit Wertersatz anbieten sollte. Das haette aber vorher besprochen werden muessen; denn jetzt hat der TE erstmal den vollen Betrag zurueckerhalten und Amazon soll, laut TE, in die Roehre schauen. Das halte ich persoenlich fuer ungerecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
ikarus1603 schrieb:
Ich nehme also Kontakt mit amazon auf ...
Warum ?

Hast du Langeweile ? Du hast den Rücksendebeleg und dein Geld also wozu Lebenszeit verschwenden ?
Kommt eine ungerechtfertigte Abbuchung dann kann man die mit einem Klick online direkt widerrufen.

Kommt eine Mahnung per Post dann wirft man die weg bis zum gelben Brief (gerichtlicher Mahnbescheid).
Dort kreuzt man an Widerspruch und die Sache ist erledigt. Amazon hat keinerlei Handhabe für Irgend Etwas.
 
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Zusammengefasst: CPU mal benutzt, nicht gefallen, mit DHL ohne Umverpackung in der OVP zurück geschickt. DHL hat Mike Tyson gespielt. Amazon hat das Paket lose so bekommen und direkt gesehen. Damn das sieht aber nicht NEU aus. Amazon jo ist nicht das Produkt was wir erwartet haben. Amazon checkt so gut wie keine Retoure jedenfalls nicht die umverpackt ist. Viel zu viel Aufwand. Gibt doch zig Berichte wo Amazon das zeug einfach wegschmeißt oder an Händler verkauft.
 
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