ATI 4870 aber welche?! :(

@thommy_Cool

Habe auch ne Bestätigung und Rechnung. Storno hab ich noch net bekommen. Aber wird wohl bald der Fall sein, wenns bei den anderen auch so ist
 
ebenfalls storno erhalten ... aber der Artikel ist immer noch für 54 Euro bei denen gelistet .. nur als "nicht Lieferbar" gekennzeichnet, wie unsinnig
 
Storno...schade
 
Tja... Soviel dazu.

Hat jemand nochmehr so angebote?^^

@BennyHH: Wie hast du die eigentlich gefunden?
 
Meine wurde auch stoniert^^ aber ich versteh deren Gutschrift nicht o.O die Gutschrift die sie bei mir in einer PDF datei angeheangt haben ist die Rechnung zu der Graka.... versteh dsa net so ganz^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor allem bei Nachnahme macht die Gutschrift keinen Sinn. Naja, wenn etwas ankommt kann man's auf jeden Fall risikiofrei annehmen und im Fall, dass es nicht die Vapor-X ist das Geld zurücküberweisen lassen.
 
Bei mir wurde es auch storniert, aber jetzt kostet das Ding da nur noch 26,88€. ^^
 
ja, auch gerad gesehen, nur ist der Bestell Button leider grau hinterlegt :( sonst hätte ich mal direkt erneut n Dutzend bestellt :D
 
Langsam hab ich das Gefühl irgendein kleiner Mitarbeiter von denen liest hier mit und will uns alle nur verarschen^^
 
Ich hab denen geschrieben, das ich mich in diesem Fall anwaltlich beraten lasse. Da kam eine Mail zurück, dass der Vertrag erst mit Zusendung der Ware abgeschlossen wird. Hab ich glatt zurück geschrieben, dass ich das lt. Urteil im Fall Quelle ein wenig anders sehe und mein Recht auf Beratung mit einem Anwalt wahr nehmen. Hab dem Anwalt (kenn ich gut) heute dann eine Mail mit der Schilderung des Falles geschrieben und gebeten, meine Chancen zu bewerten. Wenn er meint, dass Aussicht auf Erfolg besteht, dann lass ich es darauf ankommen.
 
lol naja ob das 54€ wert ist ^^ den ganzen aufwand ?!
aber interessieren würde es mich auch , hab nähmlich auch 2 stück bestellt und würde die gerne haben :D.

falls du was neuigkeiten hast poste mal bitte
 
Mich interessiert viel mehr: Wenn ihnen der Fall doch bekannt ist, warum sie nicht einfach endlich den Preis richtig stellen?!
 
Was heißt 54€? 5400! :D
Und zum bestellen muss man nicht auf den gesperrten Button klicken. Zahl ins Kästchen eingeben, ENTER und fertig.

Nein im Ernst, es war klar, dass es ein Fehler ist und da irgendwas an der Datenbank ist, wird es den Artikel so gar nicht geben.

Ehrlich gesagt ist es schon dreist, das auch noch per Anwalt einfordern zu wollen, das ist doch total offensichtlich, der Fehler. Die haben ja auch nichts zu verschenken und wär ja schade, wenn diese Firma an den Prozesskosten zugrunde geht. Immerhin scheint es die noch nicht lange zu geben, beim Preisvergleich (Geizhals) sind die nicht in der Händlerliste vertreten. Keine Bewertungen, keine Angebote. Bei einem anderen Portal haben die ca. 20 positive Bewertungen.
 
Wieso dreist? Seh ich nicht so. In jedem Laden bekomm ich dir falsch ausgepreiste Ware, warum dann nicht im Online-Shop? Heutzutage gibt es doch wohl genügend technische Möglichkeiten, sowas zu verhindern.
 
Jetzt steht sie für 26,88 Euro drin O_o

@Thommy_Cool

War das nicht so, dass man selbst durch die Onlinebestellung dem Verkäufer ein Angebot macht, dass dieser erst annehmen muss (i.d.R. durch Lieferung, Auftragseingangsbestätigung zählt nicht) ?
Dass viele Shops aus Kulanz und Angst vor schlechter Publicity trotz eines falschen Preises liefern, damit hast du dennoch recht.
Gibt aber auch mehr als genug Gegenbeispiele, mydealz Leser dürften das schon öfters selbst erlebt haben ;)
 
In den AGB's vom Shop steht eindeutig (zweideutig) "Der Kaufvertrag kommt mit der Lieferung der Ware zustande oder ggf. mit der Auftragsbestätigung per Email." Durch das "ggf"ist für mich nicht deutlich ausformuliert, das der Kaufvertrag erst bzw. ausschließlich mit Lieferung zustande kommt.

Desweiteren

»Falsche Preisauszeichnungen befreien Online-Shop-Betreiber nicht zwangsläufig von der Haftung«, so Rechtsanwalt Clemens Bergfort aus Essen, der die Urteile erstritten hat. »Wie diese Beispiele deutlich vor Augen führen, sollten Online-Versandhändler immer darauf achten, dass sie einerseits in diese Prozesse jederzeit eingreifen können und andererseits die Kontrollmechanismen verbessern, um sich im Fall der Fälle nicht die Möglichkeit einer Anfechtung zu verbauen.«

Quelle: http://www.crn.de/showArticle.jhtml?articleID=219400577&pgno=1

und

»Angesichts des im Internet-Shops vorhandenen Warenwirtschaftssystems und der online in Sekundenschnelle erfolgenden Kreditprüfung des Käufers ist die Rechtsfigur der „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ in Frage zu stellen«, so Bergfort.

Quelle: http://www.crn.de/showArticle.jhtml?articleID=219400577&pgno=1

"Einladung zur Abgabe eines Angebots" gibt es im Handel gar nicht. Da klebt ein Preis auf der Packung und ich gehe damit zur Kasse. HAt euch schon mal einer die Packung dort aus dem Korb genommen und gesagt, dass er das nicht zu dem Preis abgibt? Erst vor wenigen Wochen erwarb ein Arbeitskollege in einem Schuhgeschäft falsch ausgepreiste Schuhe. An der Kasse meinte die Verkäuferin, dass der Preis ein Fehler ist und die Chefin wurde hinzugezogen. Am Ende wechselten die Schuhe für den ausgewiesenen Preis den Besitzer. Wenn sich Online-Shops immer hinter "Fehlern" verstecken können, wird es wohl in Zukunft nur noch Online-Shops geben. Ist ja dann sowas wie rechtsfreier Raum (bzw. der Inhaber hat alle und der Kunde keine Rechte)

Ich will nicht kleinlich sein. aber wenn ich Fehler mache muss ich auch dafür grade stehen. Auch, das gestern 16:00 die Karte immer noch zu dem Preis im Shop stand, zwar als nicht lieferbar, lässt mich zweifeln was da gespielt wird. Normal hätte man den Preis ändern oder die Karte von der Page nehmen können. Oder hat der Händler keine Möglichkeit 7 Stunden nach Shop-Öffnung? Ist die Karte nun für den Preis zu haben und nicht lieferbar oder wie jetzt? Es sieht aus, als währe hier ein Lockangebot plaziert wurden um in diversen Suchmaschinen gelistet zu werden. Auf die Art und Weise verschaffe ich mit eventuell Kunden, die dann doch noch das eine oder andere kaufen. Auch jetzt noch steht die Karte online, nun sogar zu einem Preis von nur 26,88 EUR. Lockangebot für Trefferliste oder Unfähigkeit einen Shop zu administrieren?

Vor diesem Hintergrund möchte ich halt, dass nicht immer so eine Abspeisung des Kunden erfolgt und das werde ich jetzt halt prüfen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist so:
Laut Gesetzt kommt der Vertag zu stande aber die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum des Verkäufers und kann laut Paragraf ( schlach mich tot ) als nicht ernstgemeintes Angebot deklariert werden. Sollte die Ware bereits bezahlt sein kann der Verkäufer nur noch Gerichtlich gegen den Kaufvertrag angehen. Die change das ihr vor Gericht gewinnt ist eher niedrig.

§ 118 Mangel der Ernstlichkeit
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden
 
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