Ausbeutung in Deutschland

Dusa01

Lt. Junior Grade
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Mir ist ein schier unglaublicher Fall von Betrug unter die Augen gekommen. Meine Frau arbeitet nach Babypause aushilfsweise bei Burger King. Dort hat sie auch ein Vertrag über 12 Stunden die Woche und 5,50€ bekommen. Nach neuem Recht beginnt der Teilzeitstatus bei 20 Stunden die Woche. Jetzt hat meine Frau im Monat Januar aber 120 stunden gearbeitet. Gestern bekam sie nun die Abrechnung für Monat Januar. Laut Abrechnung wurden aber nur 72 Stunden bezahlt. Die restlichen Stunden sind unter dem Tisch gefallen. Natürlich ist meine Frau sofort hin und hat nachgehakt, warum der Rest nicht überwiesen wurde. Die lapidare Antwort:
Sie haben doch nur einen Aushilfsvertrag. Also bekommen sie nur bis 400€ bezahlt. Ist mir doch egal wieviel Sie gearbeitet haben. Die Stempelkarten interessieren mich nicht.

Ich hätte nicht gedacht ,das sowas in Deutschland möglich ist. Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken, wie wir an das Restliche Geld kommen. Meine Frage ist nun, wie man da vorgehen könnte. Ob Anwalt oder Anzeige oder Gewerbeaufsichtsamt u.s.w.
Auf jeden Fall sind das höchstkriminelle Machenschaften, auf die wir hier gestoßen sind, und die wir so nicht hin nehmen werden.
 
sicher das die stunden verfallen? hatte auch mal einen ähnlichen vertrag, und da wurden überzählige stunden für nachfolgende monate angerechnet....und darauf kann man eigentlich auch bestehen mit entsprechenden arbeitszeitnachweisen, dazu werden diese immerhin geführt....
 
In so einem Fall, sofort zum Anwalt, am besten mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht.
Den Job ist deine Frau dann los, aber du glaubst mir bestimmt, wenn ich dir sage, dass es bessere Teilzeit/ Aushlifsjobs gibt...
 
Mein Arbeitgeber macht es so, dass Mehrleistung auch bezahlt wird. Sprich man bekommt es im nächsten Monat ausgezahlt oder so möglich über 400€ Tarif aber noch unter der Versteuerungsschwelle (jährlich).

Bin allerdings auch Student.
Ein Arbeitgeber der was aus seinen Mitarbeitern hält und diese auch behalten will tut sowas nicht. Weg da.
 
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Zwirbelkatz schrieb:
Mein Arbeitgeber macht es so, dass Mehrleistung auch bezahlt wird. Sprich man bekommt es im nächsten Monat ausgezahlt oder so möglich über 400€ Tarif aber noch unter der Versteuerungsschwelle.

Bin allerdings auch Student.
Ein Arbeitgeber der was aus seinen Mitarbeitern hält und diese auch behalten will tut sowas nicht. Weg da.

Für Studenten gibt es ohnehin ganz andere Regeln.
Versteuert wird da garnichts, ausser Lohnsteuer bei Werkstudentenverträgen, welche man am darauffolgendem Jahr wiederbekommt.
 
naja hängt auch vom Vertrag ab den sie hat, bei uns dürfen Aushilfen gar keine Überstunden machen, steht auch so im Vertrag ... wers trotzdem macht hat auch keinen Anspruch auf Zahlung ... aber wie gesagt nur für Aushilfen richtige Angestellte kriegen ihre Stunden au bezahlt ...
 
serra.avatar schrieb:
naja hängt auch vom Vertrag ab den sie hat, bei uns dürfen Aushilfen gar keine Überstunden machen, steht auch so im Vertrag ... wers trotzdem macht hat auch keinen Anspruch auf Zahlung ... aber wie gesagt nur für Aushilfen richtige Angestellte kriegen ihre Stunden au bezahlt ...

Ja richtig, aber wenn man zu Mehrarbeit aufgefordert wurde, dann siehts anders aus.
 
Fragt doch nochmal genauer nach, vielleicht werden die Mehrstunden ja mit Urlaub vergolten.

Oder ist das was Du geschrieben hast der genaue Wortlaut gewesen?
Denn wenn er wirklich gesagt hat das es ihm egal ist, wieviel sie gearbeitet hat, dann würde ich zum Anwalt gehen.

Greetz Despa
 
Oh man.

Selbst McDonalds bezahlt 7,95€ die Stunde. Burger King nimmt sich auf jedenfall ganz schön was raus. Hol dir dein Geld und lass deine Frau nie wieder dort arbeiten.
Musst zwar Steuern und Sozialabgaben bezahlen, aber da bekommste immernoch mehr als für die 400€. Und wenn lt. Schichtplan die 120 Std. angesetzt waren, müssen sie die auch bezahlen!
 
Arbeitsgericht einschalten, da braucht man unter Umständen keinen Anwalt zu zahlen.
 
und: so geht man in aller regel vor allem mit leuten um, die man eh nicht wiedersehen will; weil sie sich blöde oder ungeschickt anstellen, (vermeindlich) zu viel privat schwätzen, oder deren nase nichts ins team passt, oder ... .

und in aller regel besteht dann die absicht, auf keinen fall noch irgendwas zu bezahlen. "weg mit schaden" sozusagen.

hauptsache ihr schlaft erstmal trotzdem gut!


nebenbei: gerade heute erst war wieder im "spiegel" ein artikel, der sich mit den unterschiedlichen qualitäten von arbeitstellen in deutschland befasste

- hier industrie, (mit wachstumsraten von 4% pro jahr in deutschland - und freiwilliger bezahlung der (qualifizierten!) mitarbeiter über tarif)
- da dienstleister, "die alle nicht mal den mindestlohn zahlen können und wollen", mit allen geldgierigen tricks stunden erst schinden "müssen" - und dann, wenns an's bezahlen geht, stunden wegmogeln oder weglügen wollen.

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,534216-2,00.html

"Das Comeback der deutschen Industrie widerlegt die These, dass die Zukunft den Dienstleistungen gehöre. Produktionsfirmen sind der Wachstumstreiber - auch für den Servicesektor. ...

Die Stärke deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten besteht darin, dass sie ein Paket anbieten aus ihren Erzeugnissen und produktbegleitenden Dienstleistungen", stellt Hans-Joachim Haß fest, Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Da liefert etwa ein Werkzeugmaschinenhersteller eine Produktionsstraße in die USA und betreibt sie so lange mit dem Personal einer eigenen Servicegesellschaft, bis einheimische Arbeiter angelernt sind. ...

Deutschland verfügt noch über viel mehr industrielle Kompetenz und Substanz als beispielsweise Großbritannien. Hierzulande gilt die Industrie, anders als dort, nicht als eine weitgehend überkommene Wirtschaftsform aus dem 19. Jahrhundert und die Dienstleistungsbranche nicht uneingeschränkt als das allein seligmachende Modell der Zukunft. ...

Deutsche Unternehmen haben sich zudem hervorragend auf die Erfordernisse der Globalisierung eingestellt. Sie haben sich spezialisiert, in ihren Nischen sind sie nicht selten Weltmarktführer. ...

"Wir haben konsequent auf industrielle Kerne gesetzt, das zahlt sich jetzt aus", meint Wirtschaftsstaatssekretär Pfaffenbach. "Wir können nicht davon leben, dass wir uns gegenseitig die Haare schneiden."

von daher qualifiziere sich jeder, der kann. weg aus dem dienstleistungsgewerbe!


und bleibt auch: als meine frau jung war und kleine kinder hatte, "konnte die irgendwie nicht arbeiten". "war zuviel östrogen zwischen ihr und der erkenntnis, den erfordernissen eines teams, logischer abläufe usw.". wurde aber wieder besser. gibt aber auch frauen, denen nach 3 oder mehr kids ( aka: viel hormon) länger der weg (zurück) ins berufsleben versperrt ist oder bleibt. (redet auch keine emanzipation von:(). (@frau: heute ist sie nur noch jung. zum glück.)


p.
 
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werkam schrieb:
Arbeitsgericht einschalten, da braucht man unter Umständen keinen Anwalt zu zahlen.

Nö, die erste Instanz zahlt der Kläger. http://www.palm-bonn.de/kosten.htm
Die Kostenerstattung der Anwaltskosten läuft im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz ganz anders als im zivilgerichtlichen Verfahren. Während dort der "Sieger" einen kompletten Kostenerstattungsanspruch hat, werden die Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz von der Gegenseite nicht ersetzt , wenn diese verliert.

Ein Arbeitnehmer mit geringen finanziellen Möglichkeiten soll nicht nachher auch noch die Prozesskosten des Chefs tragen. Man mag darüber diskutieren, ob diese Regelung wirklich sinnvoll ist. Denn auch Arbeitgeber lassen es dann mitunter auf Prozesse ankommen, die sie nicht gewinnen können, weil das Kostenrisiko kein Motivationsfaktor ist, auf solche überflüssigen Prozesse zu verzichten. Außerdem mag manche "Abfindung" in den Anwaltkosten verschwinden, wenn man etwa keinen Rechtsschutz hat. Für die 2. Instanz gelten die allgemeinen zivilprozessualen bzw. kostenrechtlichen Grundsätze.

Und ob es klug ist sich selbstvor dem Arbeitsgericht zuvertreten (ist das überhaupt möglich?) ist fraglich. Allein die Formulierung der Klageschrift setzt Sachkenntnisse voraus. Wobei:
Eine Klage kann jedoch vom Kläger auch mündlich zu Protokoll des Arbeitsgerichts erklärt werden.
http://www.arbeitsrecht.damm-pp.de/Rechtsstreit.htm

Dennoch daumen-drück. Aber die Service-Arbeitswelt in D ist wirklich krank.
 
Wie schon gesagt, fragt nochmal nach, wie das mit dem "Restgeld" genau läuft. Viele Firmen zahlen nur 400€ aus, um Steuern zu sparen. Wenn dann später weniger gearbeitet wird und das Einkommen unter 400€ liegt, wird das vorher verdiente Geld mit ausgezahlt.
Dies ist eine gängige Praxis, um sich die Steuern zu sparen.
 
Es ist tatsächlich so, dass jede Partei in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht selbst die anfallenden Kosten zu tragen hat. Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung im Rücken hat.

Man müsste für den vorliegenden Fall die Vertragsbedingungen kennen. Wenn im Vertrag eine feste Stundenzahl festgeschrieben ist, dann wird zunächst einmal genau diese Anzahl bezahlt. Wenn der Angestellte nicht den Weg nach Hause findet, sondern länger hinter der Theke bleibt, kann das nicht das Problem des Arbeitgebers sein.

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten zu Überstunden verdonnert hat (Dienstplan usw.). Dann muss er diese Stunden natürlich auch bezahlen, sonst wird ihn der Richter beim Arbeitsgericht zerfleischen.

Die Arbeitsgerichte urteilen im Regelfall selten gegen die Interessen der Arbeitnehmer, weil sich die Arbeitgeber normalerweise in einer besseren Ausgangslage befinden. Wenn der Verdacht einer Übervorteilung im Raum steht, verstehen die Richter selten Pardon.

Der Arbeitgeber hat nun einmal die größere Erfahrung, wenn es um Arbeitsverträge geht. Da kann er nicht einfach einen Vertrag über 72 Stunden aufsetzen und die Leute 48 Stunden länger arbeiten lassen. Denn die 400-Euro-Grenze interessiert höchstens den Arbeitgeber, weil sie sozialversicherungstechnisch so einfach zu handhaben ist. Aber das sollte dem Arbeitnehmer gleichgültig sein. Der will sein Geld für seine Arbeit sehen. Und das sollte er im Normalfall auch bekommen.

Ich würde dazu raten, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und ihm deutlich machen, dass man keineswegs gewillt ist, auf die Bezahlung zu verzichten. Wenn er clever ist, wird er wissen, dass er die Zahlung nicht umgehen kann und im schlimmsten Fall noch zusätzliche Anwaltskosten übernehmen muss. Da ist eine sofortige Auszahlung für ihn günstiger.
 
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