Auto verkauft - Fehler gemacht :(

Und was soll das sein?

Egal was der Käufer mit der Karre anstellt, sie gehört dir nicht mehr, Kaufvertrag liegt vor, ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor... und da deine Nummernschilder nicht mehr drauf sind, wird auch niemand das Auto mit dir in Verbindung bringen. Wenn er rote Kennzeichen mitgebracht hat, hat er bereits übergangsweise ne Versicherung für die Karre abgeschlossen, und die ist verantwortlich wenn er Mist baut.

Du hast mit dem Auto null komma garnichts mehr zu tun.

Sogar wenn die Adressangabe auf dem Kaufvertrag falsch ist und sich der Kerl im Nachhinein nicht mehr ermitteln lässt, ist das nicht dein Problem. Kein Mensch kann von dir verlangen dass du so ne Adresse auf Richtigkeit prüfst, und zum Aufschreiben seiner Personalausweisnummer kannst du ihn auch nicht zwingen.
 
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redsector schrieb:
Und was soll das sein?

Egal was der Käufer mit der Karre anstellt, sie gehört dir nicht mehr, Kaufvertrag liegt vor, ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor... und da deine Nummernschilder nicht mehr drauf sind, wird auch niemand das Auto mit dir in Verbindung bringen. Wenn er rote Kennzeichen mitgebracht hat, hat er bereits übergangsweise ne Versicherung für die Karre abgeschlossen, und die ist verantwortlich wenn er Mist baut.

Du hast mit dem Auto null komma garnichts mehr zu tun.

Das stimmt so nicht ganz. Er müsste zweifelsfrei nachweisen wer das Auto gekauft hat und das könnte er nicht wenn die Angaben falsch wären. Dann hätte er ein Problem. Wie gesagt ist nur Theorie, praktisch wird das wohl nicht der Fall sein. Uns ja, man muss sich einen Ausweis zeigen lassen! Professionelle Händler machen das auch.
 
Mkay... mal noch eine andere Frage... Ich hab ihn ja abgemeldet.. der meinte er meldet ihn nicht an sondern das Auto geht direkt die Tage nach Afrika.. Wie läuft das ab? Bekommt die Zulassungsstelle bescheid, dass die Karre in Afrika gelandet ist und dann sollte ich ganz ausm Schneider sein oder?! Kann ich das ncahfragen bei der Zulassungsstelle mit irgendwelchen z.b. KFZ Brief nummer oder so!?
Ergänzung ()

So ist es Fahrzeuge die ab 01.10.2005 abgemeldet
wurden erhalten keine Abmeldebescheinigungen
mehr. Anstelle der Abmeldebescheinigung gibt
es den entwerteten Fahrzeugchein mit Stillegungs-
vermerk zurück.
Habe ich gerade gefunden... D.h. ich hab jetzt nichts in der Hand wann ich ihn abgemeldet habe? Oder bekomm ich noch was per Post? :-\
 
Die Karre geht nach Afrika und du sagst das der Zulassungsstelle. Meine Karre ging nach Russland, habs gesagt, die wollten nen Kaufvertrag sehen und die Sache war erledigt. Dein Ex Auto ist auch weiterhin unter dem Kennzeichen bei der Zulassungsstelle auffindbar. Ruf da halt mal morgen an und frag nach. Ist besser als hier mit Halbwissenden zu verkehren.

Edit:

Beim Kfz-Verkauf beachten:
Stellen Sie die Abmeldung/Ummeldung sicher! Sonst bleibt die Kfz-Steuer bei Ihnen und geht ein Unfall zu Lasten Ihres eigenen Versicherungsvertrags!​
Beste Lösung:
Selbst abmelden und vorübergehend stilllegen. Nur dann muss der Käufer das Fahrzeug mit eigener Versicherung neu anmelden.​
Außerdem Ihrer eigenen Versicherung den Verkauf mitteilen.​
Ansonsten:
In jedem Fall aber sofort der Zulassungsstelle den Verkauf mit Namen und Anschrift des Käufers und Nachweis der Übergabe von Kfz-Brief und Kfz-Schein mitteilen, außerdem die Versicherung über den Verkauf benachrichtigen. (Das Kfz läuft mindestens noch 1 Monat auf Ihre Versicherung, wenn es durch den Käufer nicht versichert wird: >> Prämie, Schadensfreiheitsrabatt, in dieser Zeit keine Neuanmeldung auf gleichen Vertrag möglich!)​
Wenn eben möglich, entfernen Sie Ihr Kennzeichen vom Kfz und behalten es bei sich.​
Vordrucke für die o. g. Mitteilungen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle und von Ihrer Versicherung.​
Aus unserer Praxis (Kfz wird vom Verkäufer nicht umgemeldet oder gleich weiter verkauft):​
- Zwangsabmeldung nicht möglich, weil Käuferadresse nicht mit Ausweis übereinstimmt,
- Zwangsabmeldung nicht möglich, weil Kfz ins Ausland verschwindet,​
- Kurzzeit-Kennzeichen des Käufers keine Sicherheit: Kfz muss nicht angemeldet werden(!).


Du hast ja fast alles richtig gemacht und das Wichtigste, die Abmeldung hast du gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Quittung ist doch eine solche, nicht?
 
Marius schrieb:
Die Quittung ist doch eine solche, nicht?

Ich seh grad auf der Quittung von den 10,70€.. Da steht mein Kennzeichen drauf.. D.h. das ist wohl ne abmelde bestätigung ^^
Ergänzung ()

- Zwangsabmeldung nicht möglich, weil Käuferadresse nicht mit Ausweis übereinstimmt,
- Zwangsabmeldung nicht möglich, weil Kfz ins Ausland verschwindet,
- Kurzzeit-Kennzeichen des Käufers keine Sicherheit: Kfz muss nicht angemeldet werden(!).

Das hört sich wiederum nicht so toll an... Hab keine Ausweisnummer... Kfz ins Ausland... :-\ ... Kurzzeit... :-\
 
abgemeldet ist es doch! geht nur darum falls es im wald landet oder in einem see und die dann zu dir kommen könnten falls die adresse des neuen käufers nicht stimmt... hättest ja auch du sein können. aber mach dir da mal keinen kopf, wird schon so sein, dass die karre nach afrika geht.
 
Achso ok ^^ :D alles klar.. ich hoffe das beste :] Ich habe der Zulassungsstelle noch nichts mitgeteilt von wegen Verkauf(... Habe aber nur nen Vertrag 1 Blatt.. mit Adresse und Unterschrift und das er Brief usw hat.. ) sollte ich da noch was machen? oder jetzt einfach warten?!
 
Ameisenmann schrieb:
Das stimmt so nicht ganz. Er müsste zweifelsfrei nachweisen wer das Auto gekauft hat und das könnte er nicht wenn die Angaben falsch wären. Dann hätte er ein Problem. Wie gesagt ist nur Theorie, praktisch wird das wohl nicht der Fall sein. Uns ja, man muss sich einen Ausweis zeigen lassen! Professionelle Händler machen das auch.

wo steht das? in welchem Gesetz?
Für nen privaten Autoverkauf gibt es keine Vorgaben. Handschlag würde reichen.
Und was soll passieren?
Auto ist abgemeldet, Nummernschilder entstempelt, Versicherung bekommt Abmeldung von der Zulassungsstelle mitgeteilt, Verkäufer hat sein Geld
 
@NullDreiDrei

der Eigentümer eines KFZ ist dafür verantwortlich. Deine Karre kannst du verkaufen wie du willst, das stimmt. Aber wie willst du nachweisen, dass du nicht mehr der Eigentümer bist?
Ich könnte ja nur behaupten, dass ich es nicht mehr bin. Das kann ganz schnell sehr teuer werden. Wenn du mir nicht glaubst, dann frag doch selbst mal bei der Zulassungsstelle nach und schau mal im Internet nach geprellten Autoverkäufern.

Wie heißt es so schön? Den Letzten beißen die Hunde!
 
Ameisenmann schrieb:
@NullDreiDrei

der Eigentümer eines KFZ ist dafür verantwortlich. Deine Karre kannst du verkaufen wie du willst, das stimmt. Aber wie willst du nachweisen, dass du nicht mehr der Eigentümer bist?
Ich könnte ja nur behaupten, dass ich es nicht mehr bin. Das kann ganz schnell sehr teuer werden. Wenn du mir nicht glaubst, dann frag doch selbst mal bei der Zulassungsstelle nach und schau mal im Internet nach geprellten Autoverkäufern.

Wie heißt es so schön? Den Letzten beißen die Hunde!

A hat an B ein Auto für x € verkauft. Auto ist abgemeldet, Käufer hat Auto, Verkäufer seine Kohle.
Was soll denn jetzt noch teuer werden? Wer soll denn jetzt noch geprellt werden?
 
NullDreiDrei schrieb:
A hat an B ein Auto für x € verkauft. Auto ist abgemeldet, Käufer hat Auto, Verkäufer seine Kohle.
Was soll denn jetzt noch teuer werden? Wer soll denn jetzt noch geprellt werden?

Sagen wir mal nur z.B. jemand kauft günstig dein altes Auto mit falschen Personalien. Er zahlt dir 200 Euro weil der TÜV schon abgelaufen ist und der Auspuff defekt ist. Motor und Getriebe sind noch im super Zustand. Er holt sich Motor und Getriebe aus der Karre und vielleicht noch die Frontscheibe und spart sich die Entsorgung beim Schrottplatz und stellt das ausgeschlachtete Teil an einen ruhiger Ort in den Wald wo es dann in einem halben Jahr auffällt. Die ermitteln den letzten Eigentümer bzw. Halter über die Fahrgestellnummer und kommen zu dann zu dir! Wenn du nicht nachweisen kannst wer die Karre gekauft hat, darfst du auch noch die Entsorgungskosten zahlen und kassierst vielleicht noch ne Anzeige.
 
Na toll :-\ Das hört sich ja nicht gut an :-\ Sollte ich denn jetzt noch was machen? Bzw. wenn die Karre wirklich heut oder morgen nach Afrika geschippert wird... Würde ich, wenn ich die Zulassungsstelle kontaktiere (ich habe den Verkauf bisher nicht bekannt gemacht, weil ich ja nur die Adresse hab nicht z.b. die Perso nr... :-\) die Information bekommen, dass die Karre in Afrika ist und ich somit wirklich 100% nichts mehr damit zu tun hab?! Bzw wann kann ich sicher sein, dass ich 100%ig nichts mehr mit zu tun habe?!
 
Was ist denn dein Problem?
Du schreibst, dass du keinen richtigen Vertrag hast, weil seine Perso-Nummer fehlt?
Schonmal dran gedacht, dass es auch nicht verboten ist an ausländische Staatsbürger bzw staatenlose Menschen ein Fahrzeug zu verkaufen?

Ich bin in einem Autohaus aufgewachsen. Und du brauchst nichts zu befürchten.
Du hast dein Auto bei der Zulassungsstelle und bei deiner Versicherung abgemeldet.
Das mit der Versicherung erfolgt normalerweise auch automatisch, aber es selber nochmal (schriftlich natürlich) bei der Versicherung zu melden schadet auch nicht (nicht vergessen eine Kopie der Abmeldebestätigung bzw der Quittung über die 10,70€ beizufügen).

Von staatlicher Seite droht dir also erstmal nichts mehr, solange du nicht an eine absolute Schattengestalt verkauft hast.
(Man muss bei jedweder Form von Transaktion seinen gesunden Menschenverstand einschalten und gucken, dass man keine Hehlerware kauft bzw Geldwäsche unterstützt. Aber solange es da keine EINDEUTIGEN Anzeichen für gibt bist du da nicht zu belangen.)
Also: "Der Staat" will dir nix böses.

Die Perso-Nummer wäre sowieso nur für den Fall, dass es sich um Geldwäsche oder ähnliches handelt.
Dann hat es die Polizei leichter, wenn der andere Typ so dumm wäre eine echte Nummer anzugeben.
Aber die Perso-Nummer nachzuprüfen ist genauso wenig zumutbar wie die Adresse nachzuprüfen.
(Die mit einem Perso abzugleichen IST zumutbar, allerdings kann der genauso gut gefälscht sein und ein Laie hat da keine Chance was zu erkennen.)

Wenn in dem Vertrag drinnen steht, dass der Wagen gekauft wird wie gesehen, dann bist du auch was den Käufer angeht aus dem Schneider.
Du darfst nur nichts verheimlichen, also nicht verschweigen, dass der Motor in letzter Zeit 1 Liter Öl auf 150km schluckt etc.
Solange du in dem Vertrag aber keine technische Mängelfreiheit zusicherst kann dir niemand was.
Denn einem Autohändler (und als solcher tritt der Käufer hier augenscheinlich auf, siehe rote Nummer) ist es zuzumuten technische Mängel zu erkennen.
Verzichtet ein Händler auf eine Inspektion bzw Probefahrt, dann kann er sich auch eventuelle Ansprüche in die Haare schmieren, weil er das halt verpennt hat.
(Bei uns haben wir mal ein Auto gekauft, bei dem sich nach dem Weiterverkauf herausgestellt hat, dass das Getriebe hin ist. Da haben wir, weil wir Händler sind, dem Käufer das neue Getriebe gezahlt, obwohl wir dadurch bei dem ganzen Deal signifikant Geld verloren haben... Wir sind Händler: Das ist Geschäftsrisiko und deshalb unser Problem.)

Also geh' ins Bett, schlaf dich aus und gönn dir von den Euros was schönes. Blackjack, Koks, ..., ..., ...

Grüße vom:
Jokener
 
Mein Gott, machst Du Dir einen Kopf :evillol: ... wenn Du aus jeder Mücke einen Elefanten machst, dann hast Du echt ein hartes Leben :rolleyes:

Du hast die Kohle, Wagen ist abgemeldet und fertig aus.

Aber damit Du ruhiger schlafen kannst, flieg nach Afrika und such dann dort Dein Auto :rolleyes: :evillol:
 
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