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Ribery88 schrieb:
Mike bitte lies genau was ich geschrieben habe
Ich habe von einer Nachlieferung geschrieben und nicht von einer Reparatur
Bei einer Nachlieferung das heißt Neulieferung muss der Verbraucher kein Refurbished Gerät akzeptieren

Alles klar, jetzt weiß ich, was du meinst. Es ist korrekt, dass Apple das oft genug versucht hat und vermutlich auch weiterhin so macht. In dem Fall ist ein klar als de jure refurbished deklariertes Gerät nicht zwangsläufig identisch mit de facto instand gesetzter Ware, die uns als Händler als Neuware mit ausgeliefert wird, ohne dass diese gekennzeichnet wird und deshalb als Neuware gilt. Das Gehäuse scheint ja auch Neuware zu sein, es dreht sich hier ja alles nur um die Verpackung.

Übrigens gibt es bisher keine allgemein bindende Rechtsprechung dazu, weder vom EuGH, noch vom BGH. Es gibt nur Urteile zu Einzelfällen, die in der EU keine allgemeine Weisungswirkung haben. Das deutsche Recht spricht nur von "mangelfreier" Ware, genau wie das EU-Recht von einer "Ersatzlieferung" spricht, aber nicht definiert, ob es sich dabei um Neuware handeln muss.

Tobi47 schrieb:
Angenommen der Lockdown ist vorbei und du sitzt mit deiner Familie im Lieblingsrestaurant. Du bestellst einen großen Teller Kartoffelsuppe, welcher dir promt nach ca. 15 Minuten vom Kellner an den Tisch gebracht wird. Du schaust dir die Suppe und den Teller an bevor du anfängst zu essen. Neben ein paar Spritzern auf dem Tellerrand fällt dir noch etwas merkwürdiges auf.
Du schaust genauer hin und entdeckst ein langes, schwarzes, sich gräuselndes Haar, direkt auf dem Rand, welches in einem Spritzer der Kartoffelsuppe festklebt.

Deine Analogie ist schlicht nicht ganz zutreffend. Wir verkaufen keine Lebensmittel und du beschwerst dich nicht darüber, dass du ein Haar in der Suppe oder am Teller hast, sondern dass die Serviette neben dem Teller oder das Tablett schmutzig war, auf dem deine Suppe geliefert wurde.

Und wie gesagt, das Restaurant Caseking sagt direkt: Du kannst deine Kartoffelsuppe einfach zurückgeben und bekommst dein Geld zurück. Wir haben aber gerade leider keine weiteren Kartoffeln mehr da. Du scheinst die Kartoffelsuppe aber trotz langem, schwarzem, sich kräuselndem Haar, direkt auf dem Rand essen zu wollen, möchtest dafür aber einen Rabatt haben. ^^

Ich wünsche übrigens niemandem, nach dem Lockdown direkt am ersten sonnigen Tag in der Gastronomie arbeiten zu müssen.

Liebe Grüße
Mike
 
Caseking-Mike schrieb:
Deine Analogie ist schlicht nicht ganz zutreffend. Wir verkaufen keine Lebensmittel und du beschwerst dich nicht darüber, dass du ein Haar in der Suppe oder am Teller hast, sondern dass die Serviette neben dem Teller oder das Tablett schmutzig war, auf dem deine Suppe geliefert wurde.

Mike du checkst es nicht! Es geht nicht um die Tischdecke, den Tellerrand, die Serviette...

Es geht um eine einfache Entschuldigung, wozu du allerdings nicht in der Lage bist!

Du bist in der Analogie der Keller der meine dreckige Serviette austauscht, den klebrigen Tisch abwischt und sich dem Anstand halber einfach für das Versäumnis, dass vom Tischpersonal etws übersehen wurde zu entschuldigen hat.

Ihr schickt mir einen versifften Karton mit einer doch fehlerfreien Ware, worauf ich dich höflich hingewiesen habe und du mir aber tagelang versuchst zu erklären, nicht dafür verantwortlich zu sein und ich mich damit abfinden soll.
Mir ist scheißegal wer dafür verantwortlich ist. Ich habe bei Caseking bestellt, Caseking hat geliefert und du bist Casekings Sprachrohr. Also verlange ich von dir einfach mal den Anstand dafür gerade zu stehen.
Zu mal Caseking zuerst nicht in der Lage war das richtige Gehäuse zu liefern, und ihr mich sozusagen erst in diese Situation gebracht habt.

Du bist das Allerletzte an Servicepersonal mit dem ich im Leben nochmal zu tun haben möchte.

@Smily Du kannst hier schließen, wir sind fertig.
 
Caseking-Mike schrieb:
Übrigens gibt es bisher keine allgemein bindende Rechtsprechung dazu, weder vom EuGH, noch vom BGH. Es gibt nur Urteile zu Einzelfällen, die in der EU keine allgemeine Weisungswirkung haben. Das deutsche Recht spricht nur von "mangelfreier" Ware, genau wie das EU-Recht von einer "Ersatzlieferung" spricht, aber nicht definiert, ob es sich dabei um Neuware handeln muss.

Das ist nicht richtig, denn diese gibt es schon alleine aus dem Vertragsverhältnis

Vereinbart wurde eine mangelfreie Neuware und geliefert wurde eine mangelhafte Neuware
Was meinst du wie dann eine Nachlieferung definiert wird
Nämlich eine mangelfreie Neuware

Natürlich liegt es am Händler eine Nachlieferung abzulehnen aufgrund unverhältnismäßig hohen Kosten und stattdessen eine Reparatur anzubieten
 
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@Tobi47
du bist es falsch angegangen, du hast ja gleich nen Rabatt gefordert und dein Ton war auch nicht gerade hilfreich.
auch schon mal daran gedacht, dass eventuelle Haare im Zustellfahrzeug waren etc pp?
 
Ohne hier zu sehr in Details gehen zu wollen:

1) Die Prüfpflicht für gewerbliche Käufer ergibt sich nach unter deutschem Recht aus § 377 HGB. Sofern der gewerbliche Käufer dieser nicht nachkommt oder nachkommen möchte, ist das sein unternehmerisches Risiko.

2) Ob Neuware geschuldet ist oder nicht kommt auf die jeweiligen zu erwartenden Umstände an. Fraglich ist in der Regel, was der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher erwartet, sofern die Sache nicht eindeutig beschrieben ist.
Für den vollen Preis bei einem Premiumhändler wie Caseking würde ich, bei fehlender Angabe, jedenfalls Neuware erwarten.


Es ist jedoch so, dass auch Widerrufs-Rückläufer durchaus Neuware sein können, nämlich dann, wenn sie Neuware quasi 1:1 entsprechen. Ob das hier beim TE der Fall ist, weiß ich nicht, er kann sich damit ja an einen Anwalt wenden, sofern er hier Klärung haben möchte.


Dass Händler nicht in Pakete schauen können stimmt weiterhin nicht. Das war zumindest früher völlig normal, als es verbogene Pins bei Mainboards gab und Garantie-Betrug bei Festplatten und die Seriennummer nicht auf den Packungen stand.




Imho finde ich juristische Diskussionen beiderseits aber immer etwas unglücklich. Warum sich Mike als offensichtlicher Nicht-Jurist hier darauf einlässt verstehe ich nicht; ich verstehe aber auch nicht, warum Kunden nicht einfach klar ihre Wünsche und Ziele artikulieren.

Ich empfehle meinem Arbeitgeber auch hier und da pragmatische Lösungen und insbesondere zur Risikominimierung ein Abweichen von gesetzlichen Regularien oder der ständigen Rechtsprechung, allerdings breite ich das nicht öffentlich aus. :)

Zuletzt halte ich ein Berufen auf Corona für schwach. Das Argument habe ich von Kunden und Lieferanten im März/April 2020 schon nicht akzeptiert und mittlerweile ist zumindest in meinem Einblicksfeld internationaler Konsens, dass der Grund durch ist.



Edit:
Nur zur Klarstellung: Wenn mir ein Händler Aufwand bereitet, dann erwarte ich da eine Kompensation. Ich finde 10€ ehrlich gesagt ziemlich wenig dafür, dass ich ein Etikett drucken muss, das schwere Paket zur Post schleppen muss, und dann auch noch meine Pläne verschieben muss - obwohl der Fehler zu 100% nicht bei mir lag.
 
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SpookyFBI schrieb:
@Tobi47
du bist es falsch angegangen, du hast ja gleich nen Rabatt gefordert und dein Ton war auch nicht gerade hilfreich.
auch schon mal daran gedacht, dass eventuelle Haare im Zustellfahrzeug waren etc pp?

Ich habe keinen Rabatt gefordert sondern darum gebeten, und das nur einmal im „Einleitungspost“ zur ganzen Misere. Im Folgenden habe ich mehrmals klar und deutlich von einer reinen Entschuldigung gesprochen, was der Herr bis jetzt nicht auf die Reihe bekommen hat, weil er damit zu tun hat Ausreden zu finden.

Wie sollen die Haare aus dem Zustellfahrzeug bitte in der hohen Zahl in das Paket kommen? Weil der Karton durch so viele Transporte ziemlich mitgenommen war, wie man auf den Bildern unschwer erkennen kann, waren sogar die Kanten zugeklebt.
 
@SpookyFBI Lies dir den letzten Satz in Post #19 bitte nochmal genau durch. Es ist eine höfliche Frage zu einer Bitte für eine 10€ Gutschrift.
Ich bin Mike dabei gefühlt in den Arsch gekrochen.
 
Das war vermutlich der Fehler.

Wenn ich eine Kompensation fordere, dann mache ich das zwar höflich, jedoch deutlich und begründet. Ich bitte nicht darum, denn ich habe die Ursache nicht zu vertreten.


Es ist wichtig, hier auch immer zu überlegen, wie die Gegenseite (Händler generell, nicht Caseking im Speziellen) reagieren, wenn man selbst a) eine Ware beim Widerruf beschädigt zurücksendet, auch die Verpackung b) seinem Teil der Leistung, also die Zahlung, nicht rechtzeitig oder nicht komplett nachkommt.

In aller Regel werden dann auch Kompensationen fällig - Abzug für übermäßige Nutzung, Mahnkosten, Inkassokosten etc.


Warum dem Käufer, der auch noch Verbraucher ist, keine Kompensation zustehen soll bzw. warum man beim Fordern einer eben solchen schief angeschaut wird, habe ich bis heute nicht verstanden.



Edit:
Das mit den Haaren ist eine unsägliche Scheindiskussion. Der Händler steht gegenüber dem Verbraucher für den Transport gerade. Wenn er für die Auslieferung einen Dienstleister wählt, der sorglos nebenbei Hunde fängt (überspitzt ausgedrückt), dann ist das zu 100% das Verschulden des Händlers. Womöglich hat der Händler dann Ansprüche gegenüber seinem Dienstleister, aber das kann dem Kunden grundsätzlich völlig egal sein.

Viel Wahrscheinlicher ist da die Geschichte des TE: Jemand hat seine Farbe bekommen und er die Farbe des anderen. Bei dem ganzen Aufwand ohne Kompensation würde ich mir da als Käufer auch nicht die große Mühe geben und sorgsamst alles einpacken und teures TESA-Klebeband verwenden etc.


Wenn mich jemand ankotzt, dann benutze ich dafür womöglich sogar absichtlich alte, versiffte, bereits mehrfach verwendete Umschläge. Und die klebe ich womöglich so zu, dass da kein Brieföffner durch kommt, sondern nur rohe Gewalt hilft. Insbesondere dort möglicherweise genial, wo alles automatisiert (Brief empfangen, öffnen, einscannen) abläuft. Ein paar getrocknete Klebetropfenreste etc. legen unter Umständen den gesamten automatisierten Prozess lahm.
 
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Idon schrieb:
Das war vermutlich der Fehler.

Wenn ich eine Kompensation fordere, dann mache ich das zwar höflich, jedoch deutlich und begründet. Ich bitte nicht darum, denn ich habe die Ursache nicht zu vertreten.

Der Fehler ist, dass Mike als Servicekraft nicht dazu in der Lage ist, sich für die, dem Kunden bereiteten Unnannehmlichkeiten zu entschuldigen. Da gibt es kein Richtig oder Falsch. Ich habe ihm einen Umstand gemeldet den so sicherlich die wenigsten Kunden akzeptieren werden und ihm meine verärgerung ausgedrückt.
Er ist nicht in der Lage das zu erkennen oder gewillt so zu handeln.
 
Womöglich ist das Unternehmenspolitik und es soll der Eindruck vermieden werden, dass man (juristisch) Sachverhalte anerkennt.
 
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Tobi47 schrieb:
@Smily Du kannst hier schließen, wir sind fertig.
Bin zwar nicht Smily, aber ich mache hier zu, weil wir drehen uns im Kreis. Da haben sich mal wieder die Richtigen getroffen. Vermutlich wäre das an der Ladentheke in 2 min. zur Zufriedenheit aller geklärt gewesen.
 
Mir ist unbekannt, wer Idon ist, und auch wenn ich gerne noch eine vermutlich viel zu lange Antwort zu abweichenden Ansichten unserer Rechtsabteilung etc. hier verfasst hätte, werde ich mich ebenfalls daran halten, und hier nichts weiter schreiben. Ich stehe bei wichtigen Anliegen per PM zur Verfügung.

Liebe Grüße
Mike
 
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