Bitte tragt einen Helm beim Radfahren!

Banger schrieb:
Aber an einer Stelle bei mir im Ort muss ich doch leider auf dem Gehweg fahren, auf der linken Seite in die Gegenrichtung, weil an der Stelle rechts nur ein Radstreifen auf der Straße ist, der die Einbahnstraße folgt und ich dort das Geisterfahren für gefährlicher halte, zumal die Geisterfahrt dort nicht vorgesehen ist. Die Stadt weiß das, dass man es einfach mit Radfahrer-frei-Schildern lösen kann auf der linken Seite. Ich hatte da nämlich diesbezüglich auf der Facebook-Seite der Stadt geschrieben und u.A. ein loker Politiker von den Grünen hat geantwortet. Getan hat sich bis heute nichts.
Ja, das ist bei mir auf der Strecke auf der ich pendel auch so, dass es eine Kreuzung gibt die Fahrradfahrern zu unpraktisch ist und deswegen hält sich da fast niemand an die Verkehrsregeln, außer mir. Man ist einfach zu flexibel mit dem Rad und die Verlockung zu groß 'mal eben' unerlaubt einen Abstecher zu machen. Die einen halt falsch im Kreisverkehr, die anderen falsch in der Einbahnstraße oder wie bei mir falsche Richtung auf Fußgängerweg / Radweg und/oder Straße (je nach Person und Tageszeit).

Anstatt Politiker auf Facebook spreche doch einfach direkt mit dem Straßenverkehrsamt, die können dir ggf. auch sagen ob das dort überhaupt möglich ist was du gerne hättest.
 
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Ja Radfahrer müssen am Zebrastreifen nicht absteigen haben aber dann auch kein Vorrang mehr auch wenn die das dann immer glauben^^
 
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fryya schrieb:
Mein persönliches Highlight sind immer Kreisverkehre, wenn möglich fahre ich da auf der Straße. Die Regeln kennen leider gefühlt 90% aller Autofahrer nicht oder sie ignorieren sie bewusst.

Bei einem Kreisverkehr am Ortsausgang warten die Autos in den meisten Fällen, um Fahrräder durchzulassen, obwohl Radfahrer das Vorfahrt-gewähren-Schild haben. Dort ist auf der rechten Seite ein einseitiger benutzungspflichtiger Rad-/Fußweg, der am Kreisverkehr die Straße von rechts überquert.

fryya schrieb:
Als Radler kann ich nur sagen, dass Wichtigste ist einfach vorausschauendes Fahren.

Wenn möglich, vermeide ich Stellen, die ich zu gefährlich halte. Das ist zum Beispiel in einem anderen Stadtteil eine stark befahrene Mischnutzungs-Straße, wo ich dann einen Weg in der Nähe nehme, der via Radverkehrsnetz NRW durch Nebenstraßen geht. Die Krefelder Straße in Aachen umfahre ich auch, also das Stück, was Berg hoch geht, da oben kurz vor dem Kreuzungsbereich die Radspur auf der Straße im Nichts verschwindet. Bei STAWAG und Carolus-Therme entlang ist auch mit weniger Berg. Ringstraßen mit gequetschen Radspuren auf der Straße werden auch oft gemieden und wenn ich links abbiegen muss, nutze ich bei diversen Kreuzungen lieber die Fußgängerampel mit, anstatt über die Kreuzung zu fahren. Je nach Platzsituation auf Straßen ohne gekennzeichneten Radspuren fahre ich auch rechts ran, um Autos durchzulassen und vorallem Busse.
Ergänzung ()

BeBur schrieb:
Anstatt Politiker auf Facebook spreche doch einfach direkt mit dem Straßenverkehrsamt, die können dir ggf. auch sagen ob das dort überhaupt möglich ist was du gerne hättest.

Groß Hoffnung habe ich da auch nicht. Selbst ein benutzungspflichtiger Bürgersteigradweg in einer 30er-Zone hat man in vielen Jahren nicht entfernt. Vor paar Jahren habe ich mal davon gehört, dass das eig. nicht zulässig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
KitKat::new() schrieb:
Bei ersteren muss nicht abgestiegen werden.
Wo steht das in der STVO?
KitKat::new() schrieb:
Radinfrastruktur ist oft auf Autos ausgelegt.
Irrelevant, eine rote Ampel gilt auch für Radfahrer.
Ergänzung ()

HyperSnap schrieb:
Ja Radfahrer müssen am Zebrastreifen nicht absteigen haben aber dann auch kein Vorrang mehr auch wenn die das dann immer glauben^^
Ok, danke, wieder etwas gelernt. Siehe auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Fußgängerüberweg#Radfahrer
 
Dann muss aber wie gesagt der Radfahrer warten, bis die Straße frei ist.
 
Muss er nicht.
Beispielsweise kann ein Autofahrer dem Radfahrer Vorfahrt gewähren, auch wenn er es nicht muss.
Auch kann der Radfahrer sich Vorfahrtsrecht holen, indem er sich mit dem Rechten Fuß auf den linken Treter stellt.

Ob man einfach gemeinsam mit Fußgängern drüber fahren darf, weiß ich nicht.
 
KitKat::new() schrieb:
Auch kann der Radfahrer sich Vorfahrtsrecht holen, indem er sich mit dem Rechten Fuß auf den linken Treter stellt.
Ernsthafte Frage dazu: Wie ist es bei E-Scootern? Sobald der ausgeschaltet ist (kann man von außen nicht erkennen) und mit dem Fuß manuell Geschwindigkeit erzeugt wird (leicht zu verwechseln mit der Anfahrt, wo das obligatorisch ist), vermutlich?
 
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KitKat::new() schrieb:

Doch, weil der Zebrastreifen nur für Fußgänger ist. Steigst du nicht ab, bist du auch kein Fußgänger.
Das heißt natürlich nicht, dass der Autofahrer nicht aus Rücksicht trotzdem warten kann, aber er muss es nicht.
 
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Karan S'jet schrieb:
Das heißt natürlich nicht, dass der Autofahrer nicht aus Rücksicht trotzdem warten kann, aber er muss es nicht.
Hättest meinen Post nicht weiterlesen können bevor du den Kommentar absendest?

@BeBur gute Frage
 
xexex schrieb:
Ein Helmpflicht würde für mich und viele andere bedeuten, das Rad letztlich zuhause stehen zu lassen und für den Weg ein Auto zu nehmen.
Genau das ist ein wichtiges Argument gegen eine Helmpflicht ( egal ob gesetzlich oder auch nur sozial) . Der positive gesundheitliche Effekt durch Radfahren ist wesentlich höher als die Gesundheitsgefahren durch dabei erlittene Unfälle. Jede Maßnahme, die den Radverkehrsanteil verringert, schadet Volksgesundheit. Soweit denken Helmapostel aber nicht.
FrankenDoM schrieb:
Definitiv nicht allgemeingültig. Ich fahr auch nicht Motorrad wie ein Wilder weil ich einen Helm aufhabe und noch wilder wenn ich Lederkombi und Helm trage.
Trotz Lederkombi und Helm haben Motorradfahrer aber ein erheblich höheres Todesrisiko ( etwa vierfach bezogen auf den gefahrenen Kilometer ) und für schwere Verletzungen( etwa doppelt so hoch) wie Radfahrer. Und haben den höchsten Anteil von Alleinunfällen.

Karan S'jet schrieb:
Einfach Kennzeichen ran und Ruhe ist…
Träum weiter. Autofahrer sind das beste Beispiel dafür, das Kennzeichen nicht davon abhalten Verkehrsregeln zu ignorieren. Wenn man sich die polizeiliche Unfallstatistik anschaut, muss man schließen, das Autofahrer sogar relativ häufiger die Verkehrsregeln mißachten wie Radfahrer. Denn Radfahrer sind bei Unfällen mit Fahrradbeteiligung zwischen 50% und 55% der Hauptverursacher (Alleinunfälle eingeschlossen) , Autofahrer aber zu über 80% bei Unfällen mit Autobeteiligung.
KitKat::new() schrieb:
Auch kann der Radfahrer sich Vorfahrtsrecht holen, indem er sich mit dem Rechten Fuß auf den linken Treter stellt.
Nein, nicht "Vorfahrtsrecht", sondern er gilt so als Fußgänger und hat damit Vorrang. Fußgänger können nie "Vorfahrt" haben, weil sie nicht fahren. (Ja, das ist Korintenkacken ;-) )
 
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mkossmann schrieb:
Träum weiter. Autofahrer sind das beste Beispiel dafür, das Kennzeichen nicht davon abhalten Verkehrsregeln zu ignorieren.

Das Kennzeichen macht aber die Strafverfolgung einfacher. Insbesondere wenn man Dashcam Material hat. :)
 
Banger schrieb:
Groß Hoffnung habe ich da auch nicht. Selbst ein benutzungspflichtiger Bürgersteigradweg in einer 30er-Zone hat man in vielen Jahren nicht entfernt. Vor paar Jahren habe ich mal davon gehört, dass das eig. nicht zulässig ist
Das steht so in §45 StVO:
(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.
 
Also doch erlaubt?

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

Also am Anfang verläuft quer eine Bundesstraße mit Ampel. In der davon abgehenden 30er-Straße ist Wohngebiet, aber am Anfang auch Gewerbe. Hohe Fußgänger-, Fahrraddichte und hoher Querungsbedarf ist da nicht.
 
Banger schrieb:
Also doch erlaubt?
Nein, die Behörden halten sich da nicht an die Verordnung ( im Falle des Radweges an den letzten Satz) und wer Zeit und Lust hat kann da Widerspruch oder Klage gegen die Anordnung der 30 km/h Zone erheben.
 
Dieser Thread war das Zünglein an der Waage. Gerade vom Einkaufen zurück. Sollte eigentlich nur nen Helm für die kleine geben.

20220716_111238.jpg
 
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mkossmann schrieb:
Trotz Lederkombi und Helm haben Motorradfahrer aber ein erheblich höheres Todesrisiko ( etwa vierfach bezogen auf den gefahrenen Kilometer ) und für schwere Verletzungen( etwa doppelt so hoch) wie Radfahrer. Und haben den höchsten Anteil von Alleinunfällen.
Ist mir als Motorradfahrer durchaus bewusst, hat aber nichts mit meiner Aussage zu tun.

Die Verkehrsregeln sind ja nicht einmal hier allen klar.
Am liebsten ist mir das Argument Kennzeichen ans Rad und es wird besser. Sieht man ja direkt am Auto wie super das klappt.

Das größte Problem ist dieses gegeneinander im Straßenverkehr. Für viele scheint es eine persönliche Niederlage zu sein wenn der Radfahrer beim überqueren des Fußgängerüberweges, so heißt das übrigens korrekt, nicht ansteigt und gemeinsam mit dem Fußgänger drüber fährt oder wenn der Radfahrer an der Ampel bei rot neben einem Held. Man selbst hätte ja hinten halten müssen.
 
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Tucholsky hat das schon 1929 beschrieben:
Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um recht zu haben. Dem Polizisten gegenüber; dem Fußgänger gegenüber, der es übrigens ebenso treibt – und vor allem dem fahrenden Nachbarn gegenüber.
LINK
 
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FrankenDoM schrieb:
wenn der Radfahrer an der Ampel bei rot neben einem Held.
Das Problem dabei ist eigentlich noch ein ganz anderes, ist dort ein Fahrradstreifen ist es gar kein Problem. Oft quetschen sich aber Radfahrer auch an engen Stellen vor die Autos, und nun erkläre mir mal wie ein Autofahrer da den eigentlich vorgeschriebenen 1,5m Sicherheitsabstand beim Überholen erreichen soll?

Es ist kein allgemeines Radfahrerproblem, es ist ein Problem was praktisch alle Verkehrsteilnehmer betrifft. Vorausschauendes Fahren ist oft schlichtweg Fehlanzeige, Hauptsache ich komme voran und wenn sich dann mal wieder irgendwo alles staut sind immer die anderen schuld.

Es fällt keinem Radfahrer ein Zacken aus der Krone, wenn er sich an engen Stellen hinten anordnet und es fällt auch einem Autofahrer kein Zacken aus der Krone wenn er mit einem Überholvorgang solange wartet, bis viel schnellere Fahrzeuge an ihm vorbeiziehen.
 
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Axxid schrieb:
Tucholsky hat das schon 1929 beschrieben:

LINK
Also wenn ich mir andere Länder so anschaue - fast die gesamte Welt - da fahren wir hier in Deutschland sehr gesittet und ich bin sehr froh darum.
 
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