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Es geht um Radfahrer die der Meinung sind sich überall an Auto vorbeiquetschen zu müssen und damit dann die Kreuzzug für beide blockieren. Mit sind die Paragrafen an dieser Stelle ehrlich gesagt auch ziemlich egal, hier geht es um vorausschauendes Fahren, zu dem schlichtweg viele nicht fähig zu sein scheinen, egal ob sie mit Rad oder Auto unterwegs sind.
Auch ohne Schutzstreifen ist es aber erlaubt, wenn der Platz ausreicht. Natürlich sollten alle aufeinander Rücksicht nehmen, aber als Autofahrer kann ich halt nicht einfach sagen, ich bin schneller und breiter, also habe ich die allgemeine Vorfahrt.
Das ist im Gesetz so eine typische Gummiformulierung. Was heisst denn ausreichend? Ist das so viel, dass man gerade so vorkeikommt, ohne das Auto zu zerkratzen? Ist es ein Meter? Oder doch 1,50m? Und muss der Beifahrer eigentlich damit rechnen, dass da gerade ein Radfahrer vorbei will, wenn er aussteigen will?
Mit dem Holländischen Griff sieht man den Radfahrer auch.
Ergänzung ()
xexex schrieb:
Dann sind viele denen ihn begegne anscheinend lebensmüde, weil wenn sie sich rechts an Autos vorbeischleichen provozieren sie, dass die Autos sie ohne jeglichen Sicherheitsabstand "überholen". Wie lange soll eine Autokolonne denn warten, bis die Radfahrer losfahren und die Kreuzung räumen?
Stolz darauf sich nicht an Gesetze zu halten?
Ich habe den Sicherheitsgurt im Auto bisher auch noch nie benötigt. Ich schließe ihn aber trotzdem bei jeder Fahrt, man weiß nie, wann der Tag kommt.
Den Helm brauchst du ja auch nicht, weil du sowieso bei Manipulation den Versicherungsschutz verspielt hast.
Wir hatten früher als Jugendliche auch gedacht, die Bullen sind zu doof zu bemerken, wie und ob das Moped frisiert ist
Pssssst, bei Verdacht wird einkassiert und zum Gutachter. Übrigens auch bei zu dunklen Sonenbrillen und fehlender Sehhilfe, oder lauten Kopfhörern- kleines Einmaleins worauf man mal beim eigenen Unfall mit darauf hinweisen kann.
Das ist schon klar, aber was ist mit "Verkehrsteilnehmenden", die sich nicht an die Verkehrsregeln halten? In der deutschen Gesetzgebung gibt es viele "Dehnfalten", die dann meist in einer Teilschuld enden. Problem dabei ist, wenn es nicht beim Blechschaden bleibt, weshalb vorausschauendes Fahren die höchste Maxime sein sollte.
Wer sich jemand vor mein Auto legt und ich ihn überfahre, bin ich dann schuld weil ich drüber gefahren bin? So einfach ist es eben nicht, wenn man nicht Rücksicht nur als Einbahnstraße sieht.
Das wird dann sowieso ein Fall für die Rechtsabteilungen der Versicherer.
Du darfst nicht die Tür aufreißen, aber auch nicht knapp an stehende (parkende) Autos vorbeifahren, wenn kein Grund besteht. Du bist als Fahrer verantwortlich für die Beifahrer (Türe aussteigen) Aber der Radfahrer muss mit angepasster Geschwindigkeit und Vorsicht an Ruhenden Verkehr vorbei....(ua mitschuld)
Wird wohl nicht sooooo oft vorkommen: Rote Ampel und grade dann treffen sich Beifahrer und Radfahrer im Türspalt.
Wirklich? Du gehst bei jeder Ampel aus dem Auto raus und schaust ob da jemand davor liegt? Bullshit! Man kann dir nicht die Schuld für etwas aufbrummen, wofür du nicht verpflichtet bist und womit du nicht rechnen kannst.
Eine grüne Ampel bedeutet du kannst fahren und wenn du dann jemanden mitnimmst der bei Rot gefahren ist, liegt die Schuld bei ihm. Genauso verhält es sich mit anderen Teilnehmern die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, es kann nicht vor dir verlangt werden deren Fehler jederzeit ausbügeln zu können.
Derjenige wird ja nicht aus dem Kanal gekrochen sein, also solltest Du ihn schon gesehen haben, bevor er sich vor Dein Auto legte. Aber das ist ja jetzt ein wenig arg konstruiert .
Genau darum ging es ja aber in dem "konstruierten" Beispiel. Du kannst nur zur Rechenschaft gezogen werden für Sachen mit denen du hättest rechnen können. In einer Parkzone zum Beispiel kann jederzeit ein Auto vor dir zum Stehen kommen. Du kannst aber von niemanden erwarten auf unerwartetes reagieren zu können und wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, kannst du es nicht für ihn ausbaden.
Letztendlich ist die Diskussion aber müßig, ich verweise hier einfach auf den §1 der StVO und mache Schluss für heute.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Doch, kannst Du. Speziell dann, wenn Du Dich auch nicht an die Regeln hältst, also z.B. einfach die Beifahrertür öffnest, ohne Dich zu vergewissern, dass das gefahrlos möglich ist.
Die letzten die ich so gehört hatte (2 gute Leute in 3 Jahren), waren auch weltbeste Fahrer.
Ich habe die natürliche Selektion als Biker (Motorrad) nun fast 40 Jahre "überlebt" und viele gehen sehen.
Und selbst ein Schumacher "konnte fahren" (egal wieviel Räder oder Kufen)
Nur das er mir (oder den anderen Einzahlern) später nicht auf die Tasche liegt.....
Vor allem in der City, wenn trotz Radwegen/Spur rechts schräg vorbeigemogelt wird und die Karawane bis zur nächsten roten Ampel sich da aufstaut und das Ganze wiederholt.
Das hast du in Aachen beobachtet. Ich auch, in der Blondelstraße zum Beispiel, wenn man Richtung Peterstraße und Bushof will.
Incanus schrieb:
Wenn ich sehe wie dicht Autos manchmal an Radfahrern vorbeifahren oder viel zu früh wieder einscheren, kann ich verstehen, dass Radfahrer sich ein wenig mehr Platz freisperren, als nötig wäre.
Ist mir letzte Woche mit 50er Roller auf Radweg - aber der W....er traute sich ja nicht anzuhalten.
Und das schafft man ja kaum mit E-Bike, geschweige MTB da hinterher. Ich hätte es auch wie ein Unfall aussehen lassen