News Bußgeld gegen Google wegen WLAN-Datenaufzeichnung verhängt

Kann man unter profitables Verbrechen abhaken.
Selbst simple Paketsniffer wie das Wireshark tool sind Gesetz technisch schon kritisch...
 
der Image schaden dürfte ein größeres loch in die Portokasse reißen als die Strafe selber...
 
Vivster schrieb:
Am Rand möchte ich noch bemerken, dass Personen, die ihre Daten unverschlüsselt in die Welt hinausstrahlen offensichtlich nicht möchten, dass diese Daten privat bleiben.

Ich nicht nur am Rand.
Wenn jemand im öffentlichen rumlabert, dann kann das auch folgen haben.
So ist es eben auch im WLan, bloß das hier alle zuhörer Stress bekommen :rolleyes:
 
Man sieht auch hier wieder das das Gesetz der Realität hinterherhinkt und dringend mal an die realen Unternehmensgrössen angepasst werden müsste, wenn der Bestrafte von der Strafe überhaupt nichts mitbekommt verkommt unser ach so toller Datenschutz für grössere Unternehmen zu einer optionalen Kleinigkeit die man nicht ernstnehmen muss und verfehlt damit sein Ziel genau dort wo er am wichtigsten wäre.
 
Der Vergleich mit den DECT Telefonen hinkt ein wenig.
Unbefugte Benutzung und unbefugtes Mithören werden bei DECT, wie bei anderen Mobilfunksystemen auch, durch drei Methoden erschwert, von denen zwei obligatorisch sind:

1. Anmelden: Der mobile Teilnehmer meldet der Basisstation seine Empfangsbereitschaft.
2. Ausweisen: Bei jedem Rufaufbau muss sich das Mobilgerät bei der Basisstation durch Verwendung eines geheimen Schlüssels ausweisen.

Daneben gibt es eine dritte, optionale Methode der DECT-Spezifikation, die Verschlüsselung.

Auch wenn das Umgehen eine sehr kleine technische Hürde darstellt, muss sie doch umgangen werden. Bei einem offenen WLAN ist das nicht der Fall. Wobei das "Umgehen" bei so manchen "geschützten" Routern auch nicht sonderlich schwer ist (Und täglich grüßt die Router-Lücke)

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren, unter anderem aus nachfolgenden Gründen, bereits vorher eingestellt:
Beim Speichern von Netzwerkkennungen (MAC-Adressen und SSIDs) sowie Datenfragmenten konnte demnach kein Verstoß gegen Strafnormen festgestellt werden. Diese Daten seien reine Verwaltungsdaten und nicht als personenbezogen geschützt.

Das sei jedoch nicht strafbar, da dazu keine besondere Zugangssicherung überwunden wurde.
http://www.heise.de/newsticker/meld...rfahren-gegen-Google-eingestellt-1750617.html

Das ungewollte abhören ist in Deutschland nicht "strafbar", erst wenn die gewonnen Daten gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden.

ps. wer nicht will dass sein Router in der Datenbank von Google auftaucht, kann bei der Bezeichnung seines WLANs (SSID) die Endung "_nomap" verwenden (z.B. "meinWLAN_nomap"), gilt allerdings nur für Google und nicht für die anderen Firmen wie MS, Apple bzw. Skyhook oder openwlanmap.
 
4cc schrieb:
wenn der Bestrafte von der Strafe überhaupt nichts mitbekommt
Es handelt sich hier aber nicht um eine Strafe, da es keine Straftat ist, sondern ein Bußgeld, da es eine Ordnungswidrigkeit ist. Nicht ganz viel anders, als wenn ein Google Mitarbeiter mit einem Firmenwagen ohne TÜV fährt. Sollten dann auch für so was Strafen in Millionenhöhe verhängt werden?
Ihr müsst mal eure Anti-Google Brille abnehmen und den Tatbestand nüchtern betrachten.
 
Öhm ja, ich denke, dass man bei jedem Konzern in dieser Größe davon ausgehen kann, dass sie genau wissen, was sie tun. Da gibt es kein "oops". Der Artikel ist ja mal totaler Müll. "Nur 600GB Daten". Rechne dir mal aus wie groß der Datensatz wäre, wenn du von jedem Menschen auf der Erde Vorname, Nachname, Adresse und Telefonnummer hättest...
 
@KamehamehaX10: Nein. Besonders bei so einem Unternehmen in der Größe kommt es schnell zu Fehlern wie dem unabsichtlichen Sammeln von Daten. Da hat dann ein Programmierer falsch verstanden, was der Vorgesetze gesagt bekommen hat, was die erreichen wollen und schon werden unnötige Daten gesammelt. Bei einer kleinen Firma ist das wesentlich unwahrscheinlicher.
 
Dann hätte ich das im Zuge der Presse auf den Verantwortlichen geschoben und ihn gefeuert.
 
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