Der Bürgergeld Thread - Diskussionen rund ums Bürgergeld

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Erkekjetter schrieb:
Na logisch. Wenn ich die auswirkung eines faktors beobachten will, eliminiere ich andere faktoren die winfluss nehmen, die mich aber in der Untersuchung nicht interessieren.
Wie wäre es, wenn du nicht das Alter als Maßgabe betrachtest sondern den Fakt "Bewerber"? Und schon ist es völlig egal wer wie lange studiert hat.
 
du kapierst es nicht oder? Das Alter dient doch nur als Hinweis auf die Berufserfahrung. Ich hätte auch genauso 3 Bewerber skizzieren können und die jweilige Berufserfahrung angeben können. Es ändert absolut nicht an der Tatsache, dass länger studieren weil man nebenher arbeiten musste nicht nur mehr Aufwand bedeutet sondern sogar einen nachweisbaren Nachteil bedeutet. Das ist wissenschaftlich untersucht und belegt...

Da du das aber nicht verstehen willst, brauchen wir das aber auch nicht weiter zu diskutieren. Da andere wiederum nicht verstehen, wie man auf das Thema kam und warum es sehr wohl mit dem Bügrergeld zusammenhängt (warum grade Axxid das so sieht, hat er ja ziemlich deutlich gemacht, ist es doch stets nur eine Ausrede für die eigenen unzulänglichkeiten...), werde ich dazu nichts mehr sagen, meine Lebenszeit ist mit dafür dann doch zu schade. Die Fakten wurden (sehr einseitig) belegt.
 
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Also man muss doch in die Betrachtung der Realität schon einbeziehen, dass jemand der zwei Jahre länger studiert hat, automatisch mehr potentielle Konkurrenz hat.

1. Die neuen, die nicht zwei Jahre länger studiert haben
2. Die alten, die auch nicht zwei Jahre länger studiert haben, aber dafür 2 Jahre Berufserfahrung haben
 
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Zurück zum Bürgergeld: Es gibt mehr oder weniger schlicht keine Alternative dazu durch die massiv gestiegenen Kosten. Da die letzten Jahre ja immer getrickst wurde bei der Inflationsberechnung schlagen die halt voll durch. Die Erhöhung wird wahrscheinlich fast komplett verfressen. Das eine Diskrepanz zu Arbeitslöhnen besteht, sehe ich auch so.
 
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Apacon schrieb:
Deine Unfähigkeit einen anderen Standpunkt einzunehmen und zu verstehen ist ermüdend.
Ich finde deine Weigerung, eine simple Prämisse beizubehalten, auch ziemlich ermüdend.

Klar unterscheidbare Qualifikation -> Alter ist nicht wirklich entscheidungsrelevant.
NIcht unterscheidbare Qualifikation -> Alter der Bewerber KANN relevant sein.
Es geht im Grunde ausschließlich um letztere Situation.

Vielleicht verstehst du es mit einem Beispiel:
Stell dir einfach vor, du hast zwei traumhafte Bewerbungen bekommen (beide passen zu fast 100% zu den gestellten Anforderungen) und das einzige objektive Unterscheidungskriterium, mit dem du deine Entscheidung begründen könntest, ist das Alter.
Nutzt du dieses Kriterium, oder nutzt du es nicht?
 
@DerOlf
Natürlich nutze ich es. Das Alter ist aber ebenfalls nur ein sehr weicher Faktor und kann von Unternehmen zu Unternehmen, je nach Philosophie, einen Ausschlag geben. Meine Einblicke in die HR Prozesse verschiedener Unternehmen (welche natürlich nicht eine allgemeine Regel ableiten aber eben doch eine Tendenz) ist, dass 2 Semester länger von jeglicher Berufserfahrung und jeglicher persönlichen Wahrnehmung der Eignung eines Kandidaten geschlagen werden. Dabei kann, bis zu einem gewissen Alter, eben dieses auch definitiv ein Vorteil sein da man sich mit einer höheren Seniorität verkaufen kann. Was natürlich nicht heißt dass jüngeres Personal keinen guten, profesionellen Eindruck machen kann.

Kommt aber natürlich sehr stark auf die Branche und das Tätigkeitsfeld an. Suche ich einen Top-Vertriebler nehme ich lieber den 50-jährigen mit Branchenkenntnis und Berufserfahrung. Suche ich einen Junior-Dev für neuere Sprachen suche ich lieber einen 22-jährigen. Es gibt bei der Wahl von Kandidaten einfach sehr viele Faktoren. Welche die so ziemlich zuletzt betrachtet werden sind dabei (mMn) wie viele Semester man im Bachelor gebraucht hat.

Aber vielleicht begraben wir das Thema an dieser Stelle einfach. Ich werde eure Meinung nicht annehmen und ihr offensichtlich nicht meine.
 
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https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahle...deutschland/61737/dauer-der-arbeitslosigkeit/

Warum wird eigentlich bei >1 Jahr aufgehört zu differenzieren?

Es hinterlässt irgendwie einen faden Beigeschmack wenn gewollt? nicht genauer hingesehen wird.
Denn es macht doch einen erheblichen Unterschied, ob die meisten in den 14% 2 oder 10 Jahre arbeitslos sind.

Man könnte viel mehr Daten liefern, wenn man nicht etwas versucht zu verstecken.
So könnte man auch den Kritikern viel Wind aus den Segeln nehmen, wenn klar erkennbar ist, was die Politik für die Langzeitarbeitslosen macht und ob/welche Wirkung diese Maßnahmen haben.
 
Apacon schrieb:
Meine Einblicke in die HR Prozesse verschiedener Unternehmen (welche natürlich nicht eine allgemeine Regel ableiten aber eben doch eine Tendenz) ist, dass 2 Semester länger von jeglicher Berufserfahrung und jeglicher persönlichen Wahrnehmung der Eignung eines Kandidaten geschlagen werden.
Und wieder ignorierst du die Prämisse.

Zwischen den beiden Bewerbern in der Argumentation von @Erkeljetter gibt es keine objektiv messbaren Unterschiede ... ausser eben die 2 Semester mehr bis zum BA.
Und natürlich sind die in Ermangelung anderer Kriterien auch mal entscheidungsrelevant.

Wenn du gedacht hast, dass wir denken, Personalentscheidungen würden ausschließlich durch den Faktor Alter bestimmt, dann liegst du komplett daneben.
 
DerOlf schrieb:
Zwischen den beiden Bewerbern in der Argumentation von @Erkeljetter gibt es keine objektiv messbaren Unterschiede ... ausser eben die 2 Semester mehr bis zum BA.
Und natürlich sind die in Ermangelung anderer Kriterien auch mal entscheidungsrelevant.
Sehr praxisrelevanter Vergleich.

Eher entscheidet die Nase als dass die 2 Semester bei ansonsten absolut identischen Bewerbern diese den Ausschlag geben. Klar, wenn sogar die Nase gleich ist wird irgendwann sowas herangezogen.

Aber dann sind wir schon soweit ab der Realität dass dies einfach irrelevant wird.
 
Andy8891 schrieb:
Warum wird eigentlich bei >1 Jahr aufgehört zu differenzieren?
Ich bin mir zwar unsicher, aber hierin vermute ich eine Begründung dafür:

Kurz & knapp: Mindestlohn für Langzeitarbeitslose​

Wer gilt als langzeitarbeitslos?
Als Langzeitarbeitslose werden Personen bezeichnet, die bereits seit einem Jahr oder noch länger arbeitslos sind.
Erhalten Langzeitarbeitslose den Mindestlohn?
Nein, Langzeitarbeitslose zählen zu den Ausnahmen vom Mindestlohn.
Ab wann müssen ehemalige Langzeitarbeitslose mit dem Mindestlohn entlohnt werden?
Erst nachdem sich ehemalige Langzeitarbeitslose sechs Monate lang im neuen Arbeitsverhältnis befinden, erhalten sie den Mindestlohn.
https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-langzeitarbeitslose/
Nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit kann man bis zu 6 Monate lang unter Mindestlohn bezahlt werden ... eine weitere Differenzierung ist daher schlicht unnötig, denn mehr als "Langzeitarbeitslos" ist in den Mindestlohngesetzen eh nicht vorgesehen.

Was sich durch Hartz4 und die angeschlossenen Massnahmen in dem Bereich geändert hat, ist gut dokumentiert ... NICHTS ... die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist in DE seit Jahren ziemlich konstant (ca. 1Mio .. mal 1,1Mio ... für 2022 weist statista 0,92Mio aus ... Schwankungen im Bereich von ~200k).
https://de.statista.com/statistik/d...zahl-der-langzeitarbeitslosen-in-deutschland/
Egal, was da veranstaltet wurde, es hat nicht wirklich dazu beigetragen, Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen.
 
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@DerOlf
Das sind doch nur Strohmänner... Er versucht doch hier gezielt das Thema auf etwas zu lenken, was keiner behauptet hat und bestreitet/widerlegt dann diese angeblich Aussage...

Er ignoriert auch, dass diese 2 Semester nur eine beispielshaft ausgewählte konkrete Auswirkung ist, die sich eben aus dem finanziellen Background einer Person ergibt, und diese mit weiteren Begleiterscheinungen einhergehen. Auch da hatte ich beispielhaft weitere genannt, was vollkommen ignoriert wurde. Als ob es allein und ausschließlich um 2 Semester gehen würde.
 
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Apacon schrieb:
Ich habe mich in dieser Zeit bei einem Unternehmen beworben wo ich die Überprüfung durchführen musste. Hat genau eine Woche gedauert. Anfang der Sommerferien dieses Jahr.
Du hast im Sommer eine Sicherheitsprüfung in Folge einer Bewerbung als Flughafenangestellter durchgemacht?
Und als Resultat den Job dann auch angetreten?
 
DerOlf schrieb:
Nach 12 Monaten Arbeuitslosigkeit kann man 6 Monate lang unter Mindestlohn bezahlt werden ... eine weitere Differenzierung ist daher schlicht unnötig.
Unnötig für wen?

Wenn die Gegner vom sanktionfreien Bürgergeld das Argument anführen, dass man Leuten die nicht arbeiten wollen ein quasi BGE zahlt, dann kann man dieses Argument doch nur damit entkräften, dass man nachweisen kann, dass die Leute > 5 Jahre arbeitslos tatsächlich nur eine Randerscheinung sind.

Gibt es eine Statistik die dies klar belegt? Wenn nein, warum nicht? Wenn man die Zeit hat, jeden der eine Maßnahme beginnt, aus der Statistik rauszurechnen, warum liefert man keine Statistik, dass es keine signifikante Anzahl an > 5 Jahren Arbeitslose gibt.

€ Mit einer zusätzlichen Differenzierung nach Qualifikation.
 
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Andy8891 schrieb:
Unnötig für wen?
Für die Unternehmen, die überhaupt Bewerbungen von Langzeitarbeitslosen annehmen oder Stellenausschreibungen an die Jobcenter übermitteln.

Ich war sehr froh, dass mein aktueller AG diesen Trumpf bei mir nicht gezogen hat. Ich weiß aber nicht, wie häufig Arbeitgeber sind, die Langzeitarbeitslosen ab Tag 1 Mindestlohn bezahlen, obwohl sie dazu gesetzlich nicht gezwungen sind.
 
h00bi schrieb:
Du hast im Sommer eine Sicherheitsprüfung in Folge einer Bewerbung als Flughafenangestellter durchgemacht?
Und als Resultat den Job dann auch angetreten?
Nein. Ich musste für den Bewerbungsprozess bei einer Airline (oder damit verknüpfte Firmen) eine Sicherheitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG durchführen lassen um den Bewerbungsprozess überhaupt weiter durchführen zu können.

Dafür musste ich entsprechende Unterlagen nach Düsseldorf schicken, dort wurden die Anträge und meine Angaben geprüft, halt die Standardsicherheitsüberprüfung für die Luftfahrt, welche auch alle Mitarbeiter auf dem Rollfeld/Gepäckabfertigung/Sicherheitsbereich durchführen lassen müssen. Den Job habe ich letztlich nicht angenommen weil ich von einem anderen Unternehmen ein besseres Angebot bekommen habe. Aber ich bin laut LuftSiG und Ergebnis der Prüfung der ZÜP dazu geeignet im Sicherheitsbereich des Flughafens zu arbeiten.

Das Ergebnis habe ich nach knapp über einer Woche gehabt. Das ganze war letzten Sommer, während der Sommerferien als die Zustände in Frankfurt und Düsseldorf durch die Medien gegangen sind. Die langen Wartezeiten bei der Überprüfung, welche häufig als Grund genannt wurden aus dem man keine neuen Mitarbeiter einstellen kann, kann ich also nicht bestätigen. Ich glaube es liegt eher am Wirtschaftlichen Willen der Flughafenbetreiber.
 
Mal zurück zum Bürgergeld.
Laut offiziellen Zahlen ist die Inflation jetzt bei ca. 10%.
Das heisst wenn ich das Bürgergeld nehme in Höhe von 502 Euro, und davon dann 90% nehme, dann lande ich bei 451 Euro was so ziemlich genau dem Hartz IV Satz entspricht.

Mit den Verschärfungen der CDU und der Inflation ist das Bürgergeld damit de Facto nichts anderes als Hartz IV + Inflationsausgleich.
Allerdings, und das ist wichtig, ist laut diverser Berechnungen Hartz IV sowieso schon viel zu niedrig angesetzt gewesen und überdies gab es dort Jahrelang keinen adäquaten Inflationsausgelich was dafür sorgt dass die Basis des Bürgergeldes auch viel zu niedrig ist.

Und, wichtig bei der Inflation, DIE Inflation ist ja ein Durchschnittswert der sich aus verschiedenen Teuerungsraten berechnet. Jetzt ist es aber so, dass z.B. Lebensmittel und Energie sich extrem verteuert haben, also das wofür Betroffene das meiste Geld ausgeben.
Sachen wie Kinobesuche hingegen sind kaum von der Inflation betroffen.

Also ganz einfach dargestellt, wenn jetzt Kino um 1% teurer wird und Lebensmittel um 19%, dann habe ich eine Durchschnittliche Inflation von 10%. Ist natürlich stark vereinfacht, aber das Prinzip ist klar denke ich.

Und bei Hartz IV / Bürgergeld ist es jetzt so, dass das wofür die Betroffenen das meiste Geld ausgeben sich stark verteuert hat (Wohnen, Energie, Lebensmittel), wohingegen die Sachen wofür sowieso wenig Geld ausgegeben wurde bzw. schlicht kein Geld da war, sich kaum verteuert haben.
Dies führt dazu dass arme Menschen viel stärker von der Inflation betroffen sind als der Rest.
 
D0m1n4t0r schrieb:
Mit den Verschärfungen der CDU und der Inflation ist das Bürgergeld damit de Facto nichts anderes als Hartz IV + Inflationsausgleich.
Ist dem tatsächlich so? Wurden denn die umfangreichen Pläne für Aus und Weiterbildung gestrichen? Was ja letztlich der wichtigste Aspekt darstellt.
 
Apacon schrieb:
Es ist für ungelernte auch deutlich einfacher an bessere Jobs zu bekommen. Paketzusteller bei DHL verdienen zum Einstieg mehr als Mindestlohn, in der Industrie am Band stehen kann man auch ohne Ausbildung und verdient dank Tarifverträgen auch deutlich mehr als Mindestlohn.
Damit bist du ein Kandidat fürs Bürgergeld denn damit hast du nirgendwo eine Chance.

Was ich schlecht am Bürgergeld finde ist das man noch immer keinen Fallbetreuer bekommt der Ahnung hat von dem was man gelernt hat. Auch sollte man nur Anspruch haben wenn man Kurse besucht die einen beruflich weiter in den Arbeitsmarkt bringen. Das Prinzip sollte sein das ein Arbeitsloser nur durch Bildung in Arbeit kommen sollte und nicht durch Kurse die nichts bringen.
 
D0m1n4t0r schrieb:
Und bei Hartz IV / Bürgergeld ist es jetzt so, dass das wofür die Betroffenen das meiste Geld ausgeben sich stark verteuert hat (Wohnen, Energie, Lebensmittel), wohingegen die Sachen wofür sowieso wenig Geld ausgegeben wurde bzw. schlicht kein Geld da war, sich kaum verteuert haben.
WObei man das aber auch andersherum wieder relativieren kann. Die größten Treiber der Inflation sind Energiekosten und auch Miete ist nicht gerade gering. Beide werden aber zu 100% vom Amt getragen, d.h. dass auch ein großer Teil der Inflationstreiber Sozialhilfeempfänger gar nicht betrifft.
 
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