Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

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@adam_smith

Ach nein, so denke ich auf keinen Fall, denn ein elementares Recht, dass inzwischen fast abgeschafft wurde, ist die Unschuldsvermutung. Die vermeintliche Akzeptanz ist eine Falsche, da die Menschen gezielt mit Kinderpornographie, Terroranschlagsvermutungen und den täglich lauernden U Bahn Überfällen geködert wurden.

Ich möchte in einer freien Welt leben und auch mal Grenzen überschreiten können, ohne dass ich beim Falschparken gefilmt werde oder sonst wo Daten von mir gesammelt werden. Das ist der Knackpunkt.

Gefunden kann sicher bei Jedem etwas werden, aber wo kämen wir denn dann hin?

Und wenn du meinst, dass man durch Wahlen etwas ändern kann, dann lies mal das hier:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27714/1.html

Der Lobbyistensumpf der Privatwirtschaft in der Regierung ist einfach zu groß und die Gesetze werden am Volk vorbei gemacht.

Heute ist es die Contentindustrie, Morgen sind es Versicherungen, Arbeitgeber und die geheime Staatspolizei (Wurden nicht in Hamburg vor dem G8 in der Hauptpoststelle sogar Briefe aufgerissen?). Und ob sich die Contentindustrie mittels der Gesetzeshüter bedient oder nicht, spielt für mich keine Rolle.

Zudem sollte man den Titel des Theads langsam abändern in: Wer hat Interesse, dass wir nun in einem Überwachungsstaat leben?
 
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Moment ... wo wird denn gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen, wenn aufgrund ausreichender Beweise bei Polizei und Staatsanwaltschaft die zur IP Adresse passenden Bestandsdaten ermittelt werden?

Die Unschuldsvermutung gilt bei Verhandlungen vor Gericht, keinesfalls aber bei der Ermittlung von jenen die gegen ein Gesetz verstoßen haben...

Irgendwie fehlt mir bei deinem ausschweifenden Reden der Bezug zum Thema und zur Realität ... Was konkret ist nochmal schlimm daran, dass die Contentindustrie das Recht hat ihre Rechtsansprüche geltend zu machen (im Zweifelsfall vor Gericht) ?!

War es nicht Grundsatz eines Rechtsstaates, dass jedem dem Unrecht widerfährt die Chance hat seine Rechte ggf. einzuklagen?!
 
Adam_Smith schrieb:
Das es die Menschen nicht interessiert ist übrigens kein Argument. Keine Meinung ist auch ne Meinung ...
Darauf habe ich gewartet. Soviel zur Demokratie. ;)
Viele bekommens doch gar nicht in dem Umfang mit, sind nicht so stark politisch interessiert und engagiert. Sie wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Überhaupt, diejenigen welche sich durch Petitionen & co. sogar dagegen zusammengeschlossen haben, wurden garnicht für voll genommen. Ja man spricht mal drüber, aber das wars schon wieder. Sowieso ist die träge und nicht geschlossene Masse leichter Spielball der Lobby und Politik. Der Politik würde es doch garnicht in den Kram passen, wenn wirklich jeder Bürger mit seinen Begehrlicheiten quasi den Reichstag überlaufen würde.

Adam_Smith schrieb:
Ein Gesetz kann nicht alle Eventualitäten erfassen sondern dient lediglich als Rahmen innerhalb dessen sich der Richter bewegen muss. Da Richter auch nur Menschen sind passieren Fehler bei der Interpretation, weshalb auch der Gang durch die Instanzen vorgesehen ist.
Die Richter profitieren von der Änderung bestimmt nicht. Wohl eher im Gegenteil, jetzt werden sie sogar stärker belastet. Es bedarf eines gefälligen und/oder unerfahrenen Richters, der gegen Entgelt von 200,- EUR durchwinkt. Durchwinken ist ja nichts außergewöhnlich neues.

Ein erster positiver Schritt ist die Deckelung bei Erstvergehen. Wobei, wie ich schonmal schrieb über die Einstufung selbigens Uneinigkeit herrscht. (Stichwort Album, Anzahl) Außerdem kann man als RA auch einen Beratervertrag abschließen, was diese Kostendeckelung wiederum relativiert. Also noch bei weitem nicht ausreichend. Wer sich hierdurch sicherer fühlt wird sich noch wundern.

Naja wenigstens hat man mit der aktuellen Änderung seine eigenen Schäfchen ins Trockene bringen können.
Doch man hätte die Staatsausgaben von vornherein vermeiden können, schon seit 2003. Nun, soweit wollte man im Vorfeld gar nicht denken, da hatte bei den Polikern zuerst die engagierteste Interessensgruppe als Wahlhelfer und ein "Nebenjob" bei selbiger Vorrang vor möglicher Steuergeldverschwendung oder Zusatzbelastung.

Außerdem ist ein "Gang durch die Instanzen" beileibe kein Zuckerschlecken. Klingt toller als es tatsächlich ist. Nicht jeder ist rechtsbewandert, hat Geld, Zeit und Nerven für diesen oft sehr langwierigen und unsicheren Aufwand. Warum einfach, wenns auch umständlich geht? Wohl eher als "ABM" für das Überangebot an auftragsschwachen RA zu sehen?

Adam_Smith schrieb:
Wie bereits durch Happy Mutant korrigierend zu meinem Post erwähnt wurde dürfen auch weiterhin nur die Staatsanwaltschaften und die Polizei an die Bestandsdaten. Ein direkter Zugriff seitens der Privatwirtschaft ist nicht möglich.
Mir ging es bei diesem Vergleich ganz allgemein um das aktuelle Ungleichgewicht zwischen Rechten der Contentindustrie/ Urhebern und anderen, sprich um das UrhG seit 2003 allgemein, nicht den aktuellen Diskurs.
In Zivilverfahren ist im Gegensatz zum Strafverfahren ein Beweisverwertungsverbot immernoch strittig, genauso die Anerkennung als Beweis. Damit kaum mehr Rechtssicherheit, sondern weiterhin recht lockere Interpretationsfreiheit von Gericht zu Gericht.

Polizei und Staatsanwaltschaften haben auch weiterhin das geringste Interesse an kleineren UrhG-Verletzern. Die waren aber auch vorher nicht das Hauptproblem, die hatten nur selber eines. Sondern ist es eben der zivilrechtliche Weg, durch welchen mehr oder weniger die Gesetze mit Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder und zur Umsatzsteigerung gebeugt werden können.

Adam_Smith schrieb:
Wer die Rechte der "Contentindustrie" nicht mit Füßen tritt wird auch wohl nicht befürchten müssen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich seiner Annehmen.
Die Rechte der Contentindustrie und Urheber werden beschleunigt ausgebaut, währenddessen andere Rechte mit weit weniger Enthusiasmus zeitgleich mitbedacht werden. Es geht hier bei weitem nicht nur um illegales Filesharing. Abmahnungen finden auf allen Gebieten statt, auch die missbräuchlichen.

Wie schnell man als eher unbedarfter Dritter ("dank" schnell veränderter Rechtslage und kreativer Winkeladvokaten) in die Rechtsfalle tappen kann, habe ich am eigen Leib erleben dürfen. Dieser Abmahnwahn ist überhaupt in der letzten Zeit erschreckend nahe in meinen Bekanntenkreis vorgedrungen, zu Personen die noch nie in ihrem Leben straffällig gewesen waren. Wer wirklich sicher gehen will nie mit sowas behelligt zu werden, sollte gleich sein Internet ganz abmelden und sich einbunkern. Diesen Zustand halte ich für unerträglich. Da hätte man wesentlich mehr erwarten dürfen. Zugesagt wurde jahrelang viel, gehalten wenig.
 
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Moment jetzt wirfst du aber derart viel zusammen in einen Topf, dass es nahezu unmöglich wird noch einen gescheiten Diskussionsansatz zu finden.

Es geht hier um die Ermittlung von Tätern die ein Recht gebrochen haben (hier das Urheberrecht). Es geht nicht um die teils sicher fragwürdigen Ansätze der Abmahnanwälte.

Im Falle der Urheberrechtsverletzungen passt eine Abmahnung im Falle einer Verletzung eben jenes Rechtes in meinen Augen übrigens vollends in mein Rechtsverständnis. Wenn einem die Kosten der Abmahnung zu hoch erscheinen steht es einem frei den Rechtsweg zu bestreiten.
 
@ Adam_Smith

Stimmt, ich schweife aus, aber auch zu Recht.

Die Unschuldsvermutung ist Teil eines Rechtsstaates. In dem Moment, wo der Staat massenhaft Daten von Allen Bürgern sammelt, um im nachhinein darin umherzuschürfen, kann man nur noch von einem Präventivstaat sprechen.

Die sogn. Contentindustrie hat durch die VDS mehr Chancen, ihre Rechte durchzusetzen, als vorher, da die Daten im Normalfall oft schnell gelöscht wurden.

Und das durch einen Datenberg, der eigentlich ja nur für schwerste Straftaten angelegt wurde.

Wenn man dann so argumentiert, dass da ja schließlich unrecht geschehen ist und die das im Nachhinein deshalb dürfen, halte ich für falsch.

Ich schweife nun wieder etwas ab: Wir haben das Jahr 2014 und die Raubkopierei wurde erheblich eingedämmt, eben auch deshalb, weil man einen langen Zeitraum auf Bestandsdaten aus der VDS zugreifen konnte. Ein illegaler Download kostet inzwischen 2000 Euro, weil es kaum noch welche gibt.

Durch den enormen Erfolg werden Stimmen in der Wirtschaft ähh Politik und in Sicherheitskreisen laut, dass man mit den Datenbergen ja noch viel mehr „Unheil“ eindämmen könnte. Und schon werden wieder Gesetze erlassen, die Unterschiede in den gesammelten Daten machen.

Sind es dann eventuell nur „bestimmte“ Verkehrsdaten? Wer weiß, nur wenn der Damm erstmal gebrochen ist, was er ja mit der VDS schon im Ansatz passiert ist, werden wir uns vor neuen Gesetzgebungen, die alle im Einklang mit irgend einem Recht stehen, kaum noch retten können.

Schöne heile Welt.
 
Die Abmahnanwälte und deren Mandanten haben aber durch die aktuelle Regelung so gut wie keinen Nachteil erfahren. Sie gehören ja auch mit dazu, man kann sie nicht einfach unter den Tisch kehren.
Das ist ja das Problem. Klar sollen Urheberrechte geschützt werden. Doch sollte der Bürger auch vor Mißbrauch und Beugung der Gesetze geschützt werden. Hier sehe ich kaum Fortschritte.

Genaugenommen sehe ich mit dieser Neuregelung nur einen wirklichen Vorteil in der finanziellen und aufwandstechnischen Entlastung der StA. Sonst eigentlich für niemanden, ja nicht mal für die Urheber. ^^ Dahingehend hat sich sogut wie nichts verändert.

Und natürlich stand und steht es jedem frei den Rechtsweg zu bestreiten. Aber ist das wirklich der Sinn der Sache, sich wegen jedem "Kleinkram" gleich durch die Instanzen verteidigen zu müssen? Es dürfte garnicht erst soweit kommen, müsste weitestgehend eingedämmt werden. Hier würde ich eine Entlastung und Vereinfachung begrüßen. Und natürlich darf die Contentindustrie auch niemals exklusive Privilegien erhalten, das entspricht nicht meinem Rechtsverständnis.
 
evox9 schrieb:
Die sogn. Contentindustrie hat durch die VDS mehr Chancen, ihre Rechte durchzusetzen, als vorher, da die Daten im Normalfall oft schnell gelöscht wurden.

Ach und es ist schlecht wenn ein Rechteinhaber die Chance bekommt seine Rechte auch durchzusetzen?
Vorher war das ja teilweise unmöglich, da der Provider die Daten gelöscht hatte bevor die Anzeige geschrieben war.

evox9 schrieb:
Und das durch einen Datenberg, der eigentlich ja nur für schwerste Straftaten angelegt wurde.

Das ist falsch. Es sind lediglich die Verkehrsdaten die ausschließlich zum Zweck der Verfolgung von schweren Straftaten gespeichert werden.
Die Bestandsdaten sowie die Verknüpfung der IP Adresse ist davon nicht betroffen.

evox9 schrieb:
Wenn man dann so argumentiert, dass da ja schließlich unrecht geschehen ist und die das im Nachhinein deshalb dürfen, halte ich für falsch.

Was ist falsch daran, dass der Rechteinhaber sein Recht auch durchsetzen will?

evox9 schrieb:
Sind es dann eventuell nur „bestimmte“ Verkehrsdaten? Wer weiß, nur wenn der Damm erstmal gebrochen ist, was er ja mit der VDS schon im Ansatz passiert ist, werden wir uns vor neuen Gesetzgebungen, die alle im Einklang mit irgend einem Recht stehen, kaum noch retten können.

Schöne heile Welt.

Ich halte nichts von derartigen Fiktionen. Mich interessiert die aktuelle Rechtssprechung, nicht mehr nicht weniger. Da es für die von dir hier aufgeführten Ansatzpunkte keinerlei handfeste Argumente gibt, sind die reine Kaffeesatz Leserei. Kann auch alles ganz anders kommen ...
 
Adam_Smith schrieb:
Was ist falsch daran, dass der Rechteinhaber sein Recht auch durchsetzen will?
...

Nichts, absolut gar nichts.

Doch weshalb halten deiner Meinung nach Karlsruher Verfassungsrichter ein Schürfen in der VDS nur bei schweren Straftaten für Rechtens und bei leichteren Straftaten, wozu auch für mich ein Großteil des Filesharings zählt, nicht?

Du argumentierst, dass Bestandsdaten schon immer frei waren. Damit habe ich auch kein Problem, aber bitte nicht aus der VDS, dass ist der heikle Unterschied.

Das überhaupt so lange ermittelt werden kann, auch wenn es nur Bestandsdaten sind, halte ich für problematisch. Mir wäre es lieber, wenn die ihre Kapazitäten nur auf wirklich relevante Fälle konzentrieren könnten, was sie bisher auch taten. Eine Abmahnung wegen ein paar kleineren Downloads in Höhe von 3000 € können eine Familie ganz schön schröpfen.

Meine Ausführungen waren Fiktion und sollen es auch bleiben. Trotzdem bin ich von Solchem oder ähnlichem Ablauf überzeugt.

Erfolg weckt grundsätzlich Begehrlichkeiten, dass hat die Geschichte, und dazu brauche ich nicht im Detail kramen, wohl zur Genüge gezeigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
die meisten Leute, di bestraft werden erhalten eh nur eine Strafe in Höhe von wenigen hundert Euro. Dafür die VDS oder so einzuführen wäre viel zu teuer.

Gerade sind auch mehrere Proteste von Journalisten, die sich zu Recht mal wieder über die dadurch eingeschränkte Pressefreiheit beschwehren. Und, dass Missbrauch getrieben wird, auch wenn es nicht rechtens ist, zeigt das Beispiel, in dem eine Journalistin vom BND abgehört wurde.
 
@H€553

Bei allem Respekt, aber ich wollte hier nicht eine Debatte zwecks Unrechtmäßigkeit oder Strafhöhe beim illegalen Filesharing beginnen, sondern darüber, dass bereits bei leichten Straftaten die VDS genutzt werden wird.

Die Kosten der VDS spielten nie eine Rolle, da du sie bezahlst.

Daß die Pressefreiheit beschnitten wird, hat zwar weniger mit der Massenüberwachung zu tun, passt aber ins Gesamtbild des allgemeinen Machterhaltes.
 
Sowohl VDS, als auch UrhG sind umgesetzte EU-Richtlinien. Allerdings in D nicht wie die Zypries behauptet nur minimal umgesetzt, sondern im Gegenteil, überengagiert übers Ziel hinausgeschossen.
Allerdings passen diese Regelungen gut zum aktuellen EU-Reformvertrag, der Rechte und Sicherheiten überwiegend von Wirtschaft und Politik stärkt, für kaum jemanden sonst.
Die VDS wurde sicher nicht speziell zum Ermitteln von UrhG-Verletzungen eingeführt. Sie ist jedoch allgemein probates Mittel und Grundausstattung für jegliche Verfolgung. Ist sie einmal eingeführt, was sie ja bereits ist, dann unterliegt es dem jeweiligen Staat, wie weit er diese anwendet. Das ist ja das Bedenkliche. Zeiten und Politik ändern sich, die VDS bleibt.
 
evox9 schrieb:
Doch weshalb halten deiner Meinung nach Karlsruher Verfassungsrichter ein Schürfen in der VDS nur bei schweren Straftaten für Rechtens und bei leichteren Straftaten, wozu auch für mich ein Großteil des Filesharings zählt, nicht?

Ganz einfach eigentlich:

Die Verfassungsrichter halten ein "Schürfen in der VDS" nur bei schweren Straftaten für Rechtens so fern die Daten die zum Zwecke der Ermittlung genutzt werden persönliche Daten sind die über die reinen Verbindungsdaten hinaus gehen.
So bald es um Inhalte des Datentransfers geht halten die Richter es für notwendig, dass diese nur bei schweren Straftaten ausgelesen werden.

Bei der reinen Zuordnung von IP / Zeit und Anschlussinhaber trifft das oben genannte aber nicht zu. Diese Daten, vergleichbar ungefähr mit einem Einzelverbindungsnachweis beim Telefon, dürfen auch mit weitaus geringeren Hürden und bei weniger schwerwiegenden Straftaten für Ermittlungszwecke heran gezogen werden.

evox9 schrieb:
Das überhaupt so lange ermittelt werden kann, auch wenn es nur Bestandsdaten sind, halte ich für problematisch. Mir wäre es lieber, wenn die ihre Kapazitäten nur auf wirklich relevante Fälle konzentrieren könnten, was sie bisher auch taten. Eine Abmahnung wegen ein paar kleineren Downloads in Höhe von 3000 € können eine Familie ganz schön schröpfen.

Dann hätte diese bemitleidenswerte Familie sich vielleicht vorher überlegen sollen was man da eigentlich macht im Internet. Nein eben wegen der Vielzahl der kleinen Fälle muss hier ein deutliches Zeichen gesetzt werden. Auch das sharen einiger weniger Daten ist bereits ein vergehen. Und wenn die Familie meint, dass 3000 € zu viel sind, dann steht ihnen der Rechtsweg offen. Denn einer Abmahnung einzuwilligen ist lediglich ein außergerichtlicher Vergleich, niemand zwingt die Familie diesen einzugehen.

Außerdem gibt es ein ganz pragmatisches Problem:

Die Auswertung der getauschten Datenmengen kann eben nur über die Dauer der Verbindung erfolgen. Ist die Verbindung unterbrochen und der Filesharer wählt sich neu ein so ist für den Ermittler nicht erkennbar, dass dieser Nutzer genau der ist, der vorher schon 20 Dateien getauscht hat. (natürlich abhängig von gewählten P2P Netzwerk)
Diese Verbindung lässt sich erst herstellen, wenn man die der IP Adresse zugehörigen Bestandsdaten hat.
Würde man eine Bagatellgrenze also z.B. bei 20 Musiktiteln festlegen so wäre es möglich binnen kürzester Zeit dennoch eine Datenmenge von mehreren tausend Titeln illegal zu tauschen.

evox9 schrieb:
Erfolg weckt grundsätzlich Begehrlichkeiten, dass hat die Geschichte, und dazu brauche ich nicht im Detail kramen, wohl zur Genüge gezeigt.

Die Geschichte hat ferner auch gezeigt, dass die Auslegung unserer Verfassung in einem sehr engen Rahmen statt findet und das die Verfassungsrichter ihrer Aufgabe immer sehr gut nachgekommen sind und sich eben nicht zu Lakaien der Regierung haben machen lassen. Da zudem die Artikel der Verfassung die einer ausufernden Nutzung der Verkehrsdaten im Wege stehen unabänderlich sind, sehe ich eben diese Gefahr die du aufzeigst als sehr unwahrscheinlich an.
 
Also Fakt ist, dass man, wenn dieses Urteil Bestand hat, zwar auf die Daten die auch vorher schon vom Provider gesammelt werden durften, nun (etwas) schneller zugreifen kann, aber eben nicht auf die Daten im Rahmen der VDS. Und was anderes lese ich nirgends raus.

Das stimmt doch nicht. Ich kenne genug Provider, die nur 1 Tag gespeichert haben. Also gegenüber dem damaligen Vorgehen ist die jetztige Speicherung ein deutlicher Rückschritt. Es geht hier auch mehr darum ob es irgendeine Rechtfertigung (ja ja ich weiss der Terror das allmächtige Schreckgespenst) für die Speicherung dieser Massen an Daten gibt. Ich sehe keine und es wird auch in Zukunft keine geben. Deswegen ist es für mich eine reine verdachtsunabhängige Speicherung und damit in jeglicher Form zu verurteilen. Datenknappheit sollte eigentlich die Devise sein.
 
Ich seh das ganz pragmatisch.
Ich zocke gerne und kauf mir alle 2 Monate ein Spiel.
Wenn ich jetzt höre, dass viele Entwickler nicht mehr für den PC produzieren wollen, weil da nix zu verdienen ist (Raubkopieen), dann kann mir die Verschärfung der Strafverfolgung in diesem Bereich nur Recht sein.
 
Sorry aber das ist doch FUD und nichts anderes. Die Gründe sind ganz woanders zu suchen und hier sind wir auch einem Punkt der sehr wichtig ist. Selbst wenn es Möglichkeiten gäbe alles immer sicherer und sicherer zu machen, dann sollte man trotzdem sehen das die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Und ich bin ganz ehrlich, riesige Datenbanken anzulegen nur um die Industrie zu schützen kann nicht der richtige Weg zu sein. Hier geht es nicht um Spiele oder geklaute Musik hier geht es darum Freiheit zu gewährleisten. (natürlich ist wichtig das das Urheberrecht gewahrt bleibt, aber eben nicht um jeden Preis. Und mit Freiheit ist etwas anderes gemeint als irgendwelche Musik herunterzuladen) Und um es nochmal deutlich zu machen, die Bevölkerung wird geködert mit der Terrorangst und die eigentlichen Gründe wie die Verfolgung von Copyright Vergehen werden unter der Hand durchgeschoben.
 
den[N]is schrieb:
Das stimmt doch nicht. Ich kenne genug Provider, die nur 1 Tag gespeichert haben.

Es braucht keine Terrorangst um zu erkennen, dass man durch die oben beschriebene Tatsache einen wunderbar rechtsfreien Raum schafft.
Siehst du es anders? Wie soll jemand der geltendes Recht im Internet bricht ermittelt werden wenn die Verbindung zwischen dem was im Internet passiert und der natürlichen Person, sprich die Verbindung von IP Adresse / Zeitpunkt mit den Bestandsdaten, zu dem Zeitpunkt wo die Anzeige geschrieben ist bereits nicht mehr existiert?

Bitte beantworte mir doch mal diese Frage ...

den[n]is schrieb:
Also gegenüber dem damaligen Vorgehen ist die jetztige Speicherung ein deutlicher Rückschritt.

Liegt im Auge des Betrachters, oder meinst du nicht?
Der Rechteinhaber der "Contentindustrie" sieht es sicher als enormen Fortschritt der im bei der Wahrung seiner Rechte behilflich ist.

den[n]is schrieb:
Es geht hier auch mehr darum ob es irgendeine Rechtfertigung (ja ja ich weiss der Terror das allmächtige Schreckgespenst) für die Speicherung dieser Massen an Daten gibt.

Ich spreche bei der Speicherung jetzt erst einmal primär von der o.g. Verbindung von IP Adresse und Nutzerdaten. Die Verkehrsdatenspeicherung wurde vom BVerfG ja bereits massiv eingeschränkt (bzw. die Nutzung dieser Daten) und es kommt noch ein Urteil dazu.

Für die Speicherung der Verbindungsdaten allerdings sehe ich die Rechtfertigung allein schon im Urheberschutz gegeben.
Ein weiterer Aspekt ist die BKA Studie die irgendwo in dieser Diskussion schon bemüht wurde. Dort erkennt man, dass bei einem nennenswerten Prozentsatz der Ermittlungen im Internet eine die Erstellung einer Strafanzeige nicht möglich war, da die Täter aufgrund der fehlenden Zuordnung von IP Adresse zu Nutzer nicht ermittelt werden konnten.

Dabei ging es um Fälle wie z.B. Kinderpronographie, aber auch Betrugsdelikte, Eigentumsdelikte, ...

Terrorfälle spielten eine sehr untergeordnete Rolle (ein Fall). Wer sich immer auf den Terror fokussiert der wird sicherlich ins Zweifeln kommen. Wer allerdings auch die alltäglichen Verbrechen sieht, der kann durchaus die Relevanz für ein derartiges Gesetz erkennen.

Dabei macht die Politik im Grunde auch das, wozu wir Bürger sie ein Stück weit zwingen. Wenn man nämlich erst irgendwelche BKA Studien gegenüber der Wählerschaft präsentieren und erläutern muss, dann schalten die meisten Menschen einfach ab (oder zappen weiter zu den Teletubbies). Also ist der Politiker doch nahezu gezwungen möglichst einfache Erklärungen zu liefern. Terrorismus ist eine davon, die versteht jeder.

den[n]is schrieb:
Ich sehe keine und es wird auch in Zukunft keine geben.

Daraus folgere ich, dass für dich die Verfolgung der oben genannten Verbrechen, sowie der Vergehen gegen den Urheberschutz, unwichtig ist.

Sehe ich das falsch?
 
Adam es geht nur um folgendes. Ist es verhältnismäßig eine Datenbank anzulegen obwohl man zu 99% Daten speichert, die nie gebraucht werden? Natürlich kann ich Gründe finden warum ich diese und jene weitere Sicherheitsmaßnahmen brauche, der Punkt ist nur ob man jegliche Maßnahmen ergreifen darf.
Genauso bin ich gegen eine Ausweitung der Kameraüberwachung. Und an dem Punkt wirst du mir die Frage stellen "Willst du das Leute falsch parken, willst du das sie auf der Straße andere Verbrechen begehen?". Darauf sage ich dir "Nein ich möchte dies nicht, ich halte es aber für übertrieben um diese Straftaten aufzuklären zu solchen Mitteln zu greifen.".

Ich möchte damit sagen, es geht nicht darum ob etwas möglich ist sondern ob man es auch wirklich tun sollte. Datenknappheit sollte und muss immer die Devise sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du weichst meiner Fragestellung aus:

Möchtest du, das das Internet ein rechtsfreier Raum ist in dem man zwar Rechtsvergehen feststellen und registriert, sie aber zu einem großen Teil nicht ahnden kann, da die Täter aufgrund der fehlenden IP Zuordnung nicht ermittelt werden konnten?
 
@ Dennis

Wie gesagt; ich habe pragmatisch argumentiert. Für dich mögen die Gründe ganz wo anders liegen, es ist aber ein Fakt, dass für viele Spiele Entwickler die Plattform PC immer unlukrativer wird. Stichwort Ironlore.
Wie gesagt, ich finde Raubkopieren ist eine riesen Sauerei und es ist absolut richtig, dass die Gesetze verschärft werden.
Schau dir doch mal die ganzen Kiddies an, bei denen laufen die einschlägigen File sharing Programme doch Tag und Nacht. Das ist wie wenn man Tag ein Tag aus in den Supermarkt um die Ecke spaziert und sich einfach nimmt was man braucht - für lau wohlgemerkt.
Ich will gar nicht wissen wie hoch die jährlichen volkswirtschaftlichen Schäden sind.
 
@Adam:

Ich bin mit dem Beispiel der Kameras auf deine Frage eingegangen. Mehr muss ich dazu nicht sagen.

@DugDanger:

Die Hersteller wandern zu den anderen Platformen ab weil dort eine Platform steht, die 1zu1 in jedem Haushalt gleich ist.
 
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