Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

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Das Problem ist dass hier in die Politik immer wieder von Terrorgefahr gesprochen wird-

Welche Gefahr?

Wann war die letzte Terroranschlag?


Ziemlich lange her.

Sogar in die Zeiten von die IRA in GB(ich bin Brite) hat Kameras usw nicht geholfen-Auch wenn das Inet überwacht wird-Mann kann alles Verschlüssen,Briefe schicken usw Da kriegen die polizei dann auch kaum was mit..

Meine Meineung.

1. Schaüble muss weg-So unfähig ist keine!

2.Alles dient hier nur Kontrole über die Bürger zu kriegen und nicht zu Terrorabwehr-ZB Filesharing unterbinden-ZB 3rd Party auskunft usw.


Hoffentlich wird die BvG hier diese ganze Mist unterbinden -Sogar werden die d
Dateien zu Repressalien benutzt zu Demostranten....(obwohl die meisten nur FRIEDLICH portestieren...)
 
Freiheit ist vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. [George Orwell]

zum thema bespitzelung äh überwachung per google-cookie oder der scan der emails bei googlemail o.ä private firmen/ anbieter/ kontolleure. läßt sich das mit wenigen worten zusammenfassen: das ist in weiten grenzen freiwillig. man nutzt diese dinge freiwillig und bewußt. und man hat jederzeit die möglichkeit, damit aufzuhören. geht dieses aber von staatlicher seite aus, dann sind die möglichkeiten eher begrenzt, diesem aus dem weg zu gehen.

zum neuen bsi-gesetz bin ich etwas fauler und nutze einfach die pressemitteilung der gesellschaft für informatik e. v. :

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundesministers des Innern eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes und anderer Gesetze am 14. Januar 2009 verabschiedet. Die GI sieht gegenüber den im Jahre 2008 mehrfach überarbeiteten Entwürfen erhebliche Fortschritte und erkennt auch die Umsetzung einiger - im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses bereits vorgetragener - Hinweise an; allerdings existieren noch die beiden folgenden erheblichen Sicherheitslücken, die aus der Sicht der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) im Gesetzgebungsverfahren beseitigt werden müssen:

1. Überwachung der gesamten Sprach- und Datenkommunikation und Verletzung des Fernemeldegeheimnisses


weiter: http://www.gi-ev.de/presse/pressemitteilungen-2009/pressemitteilung-vom-20-januar-2009/
 
pookpook schrieb:
Welche Gefahr?

Wann war die letzte Terroranschlag?

Der Anschlag auf Djerba in Jahr 2002 starben unter anderen auch 14 deutsche Touristen.
Zu den Drahtziehern gehörte vermutlich ein deutscher Staatsbürger.

Der versuchte Anschlag auf deutsche Regionalzüge ist nun mal de Facto nur deswegen nicht zu einer Katastrophe geworden, weil die Bombenleger gepatzt haben. Die Bedrohung ist allerdings mehr als real gewesen.

Der Anschlag in Madrid bei dem 191 Menschen ums Leben kamen zeigte, dass Islamisten durchaus geneigt sind terroristische Anschläge als politisches Mittel zu nutzen. Die Anschläge beeinflussten schließlich massiv das Ergebnis der Wahlen in Spanien.

Es gab seid 2001 noch diverse Planungen zu Anschlägen in Deutschland, welche zum Glück im Vorfeld ermittelt und somit vereitelt wurden.

Es sei allerdings angemerkt, dass wir nun einmal in der EU leben. Nationalistisches Gedankengut a la "na in Deutschland ist ja bisher noch nichts passiert" ist IMO vollkommen unangebracht.

Deutschland war die "Schaltzentrale" für die Anschläge am 11. September. Es wäre falsch zu behaupten, dass Deutschland nicht mit in der Verantwortung wäre.

pookpook schrieb:
1. Schaüble muss weg-So unfähig ist keine!

Eine wirklich qualifizierte Aussage differenziert und im Detail belegt. Klasse, weiter so!

pookpook schrieb:
2.Alles dient hier nur Kontrole über die Bürger zu kriegen und nicht zu Terrorabwehr-ZB Filesharing unterbinden-ZB 3rd Party auskunft usw.

Na wäre es denn so schlimm wenn man den illegalen Austauch urheberrechtlich geschützten Materials komplett unterbinden könnte?

Die Zugriffe auf Daten aus der VDS bzw. die Durchführung einer Online-Durchsuchung bedürfen auch weiterhin einer strengen richterlichen Kontrolle und als Voraussetzung ein Ermittlungsverfahren zu einer schweren Straftat. Also es ist nicht einmal absehbar, dass jemals eine "3rd Party" einfach so Zugriff auf diese Daten bekommt.


pookpook schrieb:
Hoffentlich wird die BvG hier diese ganze Mist unterbinden

Das Bundesverwaltungsgericht hat gar nicht die Befugnis diesen "Mist" zu unterbinden.

pookpook schrieb:
[...]Dateien zu Repressalien benutzt zu Demostranten....(obwohl die meisten nur FRIEDLICH portestieren...)

Genau. Online Durchsuchung zum Verbot von Meinungen und um Demonstranten zu gängeln ...

Klingt logisch, hast du auch Belege für deine Behauptungen?

/edit:

@hal900:

Schade ... ich hätte wirklich gehofft, dass du dir selbst die Mühe machst den Gesetestext zu lesen und zu verstehen.
Dann könnten wir uns den Loop jetzt sparen in dem ich dir belegen muss, dass die von dir verlinkte Quelle bei der Interpretation des von dir verlinkten Gesetzesentwurfes nicht richtig liegt.

GI e.V. schrieb:
Der Gesetzentwurf sieht in § 5 die ständige verdachtslose und sogar anlasslose (!) vollständige Überwachung (Verbindungsdaten und Inhalte) der gesamten Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger vor, die mit Bundesbehörden kommunizieren!

Das ist so nicht richtig. Der Gesetzentwurf sieht lediglich vor, dass das BSI Daten sichert die an den Schnittstellen zwischen externen Nutzern und den Datensystemen des Bundes anfallen. Also nicht die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger die mit den Bundesbehörden kommunizieren sondern die gesamten Sprach- und Datenkommunikationen die durch die Kommunikation der Unternehmen und Bürger mit dem Bund anfallen.
Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.

Zitat §5 BSIG
(1) Das Bundesamt darf zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes

1. Protokolldaten, die beim Betrieb von Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, erheben und automatisiert auswerten, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern bei der Kommunikationstechnik des Bundes oder von Angriffen auf die Informationstechnik des Bundes
erforderlich ist,
2. die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallenden Daten automatisiert auswerten, soweit dies für die Erkennung und Abwehr von Schadprogrammen erforderlich ist.


GI e.V. schrieb:
Hinsichtlich der Kontrolle des Grundrechtseingriffs besteht jedoch nur eine nachträgliche Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 24 BDSG. Dies entspricht nicht den der grundgesetzlichen präventiven Kontrolle von Eingriffen in die Fernmeldefreiheit durch einen Richtervorbehalt oder eine Überprüfung durch ein Kontrollgremium.

Auch dies ist nicht ganz exakt. Entsprechend BSIG gibt es den Richtervorbehalt immer dann, wenn das BSI personenbezogene Daten an Polizeibehörden weitergibt. (§ 5 Abs. 5 BSIG).

Der Passus zur Informationspflicht ist in meinen Augen zweifelhaft. Es bleibt zu prüfen ob dies im Vermittlungsausschuss oder in den Gremien der Parlamente noch geändert wird.

GI e.V. schrieb:
Die Bundesregierung muss alle ihr bekannt gewordene Sicherheitslücken und diese ausnutzende Schadprogramme unverzüglich veröffentlichen.

Es ist falsch, dass das Gesetz dem BSI vollkommene Freiheit bei der Frage lässt ob entdeckte Sicherheitslücken veröffentlich werden oder nicht.
Es gibt die Aussage, dass eine Veröffentlich unter anderem dann nicht statt finden soll, wenn diese Veröffentlichung eine Bedrohung der Allgemeinheit bedeuten könnte. In meinen Augen vollkommen richtig.
Wenn das BSI Lücken aufdeckt muss der erste Antritt sein diese Lücken zu schließen. Eine frühzeitige Veröffentlichung könnte bedeuten, dass Leute diese Lücke ausnutzen um illegale Dinge zu tun.
Ein Beispiel gab es unlängst. DECT Telefone sind nicht abhörsicher und das BSI hat bereits gewarnt. Nun hat irgendein Institut für EDV eine Software veröffentlicht mit der jeder Hans Wurst x-beliebige Telefonate über DECT Telefone abhören kann. Die Veröffentlichung dieser Software halte ich persönlich für absolut unverantwortlich.

Ich halte es für wichtig, dass eben nicht jede Sicherheitslücke veröffentlicht wird, wenn man nicht weiß wie man sie schließen soll. Denn diese Aufdeckung würde dann nur den Missbrauch fördern.

Unterm Strich bleibt festzuhalten, dass das BSI lediglich jene Daten aufzeichnet die der Bürger / das Unternehmen an den Staat sendet. Also verfügt eine zentrale Stelle im schlimmsten Fall über eine zusammenfassung aller Informationen die der Staat eh schon hat.
Dabei gibt es für den Umgang mit den persönlichen Daten strenge Regeln.

Also von "Monster-Überwachungsbehörde" kann ich da nichts erkennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, das lesen, das ist so ne sache.
ich hab es gelesen. bzw. ich lese noch immer darin. die persönliche interpretation liegt aber in jedermanns eingenen ermessen. und der eine oder andere hat eben eine andere sicht auf die dinge.

dect-telefone an sich sind abhörsicher. aber nur, wenn die hersteller die per standard vorgesehene verschlüsselung einbauen. da man dies aus unbekannten gründen "vergessen" hat, ist jetzt die situation, das dect abgehört werden kann. der bericht, der im zdf zu sehen war, war schon bedenklich. aber das die software veröffentlicht werden musste, ist schon etwas dümmlich. naja. um das prblem zu lösen, setzt man , wie schon oft, auf eine freiwillige selbstverpflichtung der industrie. wie der aklkoholkranke, der sich früh sagt, ab heute trinke ich nicht mehr.

du erwähnst immer wieder den richtervorbehalt. alles schön und gut, mag auch so im gesetzt drin stehen. wenn ich aber das hier http://www.welt.de/politik/article3099792/Hartz-IV-Regierung-sieht-keinen-Handlungsbedarf.html lese, dann sehe ich, wie es um die gesetzestreue im lande ist und glaube daher auch nicht ein fitzelchen, das es im bereich der vds und co. anders sein wird. ich sehe den abv vor mir, wie versucht, kommunikationsdaten auszuwerten, auf die er eigentlich keinen zugriff haben sollte.

weiß nicht, ob es passt, ich muß es aber abringen: http://www.jungewelt.de/2009/01-27/044.php

und - ein wenig musikalische untermalung http://de.youtube.com/watch?v=c9I5hyyjkPQ
 
Zuletzt bearbeitet:
hal9000 schrieb:
die persönliche interpretation liegt aber in jedermanns eingenen ermessen. und der eine oder andere hat eben eine andere sicht auf die dinge.


Nö bei Gesetzen ist das ja nun mal gar nicht so. Da bleibt nicht viel Spielraum für persönliche Interpretationen, sondern es gibt klare Vorgaben darüber wie ein solches Gesetz auszulegen ist.

hal900 schrieb:
du erwähnst immer wieder den richtervorbehalt. alles schön und gut, mag auch so im gesetzt drin stehen. wenn ich aber das hier http://www.welt.de/politik/article3099792/Hartz-IV-Regierung-sieht-keinen-Handlungsbedarf.html lese, dann sehe ich, wie es um die gesetzestreue im lande ist und glaube daher auch nicht ein fitzelchen, das es im bereich der vds und co. anders sein wird.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Im konkreten Fall hier vergleichst du ein Urteil mit einem Gesetz. Zwei unterschiedliche paar Schuhe. Das Gericht urteilte, dass die aktuelle Regelung für Kinder unter 14 Jahren nicht verfassungskonform ist. Wie man ein paar Zeilen weiter lesen kann, gibt es durch das Konjunkturpaket II eine neue Regelung die den Kindern höhere Beiträge zugesteht. Niemand kann wissen, ob dieser neue Regelsatz für Kinder unter 14 nun Verfassungskonform ist, denn im Urteil wurde hier keine Untergrenze vorgesehen. Von vollkommener Ingnorierung dieses Urteils kann keine Rede sein!

Was dies nun mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.

hal900 schrieb:
weiß nicht, ob es passt, ich muß es aber abringen: http://www.jungewelt.de/2009/01-27/044.php

Danke für dieses glanzvolle Beispiel journalistischen Unvermögens ...

Die Stellenausschreibung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gibt es wirklich. Und sicher wird sie auch über die Bundesargenturen für Arbeit verbreitet und ggf. eventuell passende Bewerber berücksichtigt. Übliches vorgehen bei Stellenausschreibungen des Bundes. Was soll daran verwerflich sein, wenn die ARGE genau das macht, wofür sie gedacht ist?

Hier die Stellenausschreibung: http://www.verfassungsschutz.de/download/SHOW/sa_20090106_Observationskraefte.pdf

Das Behinderte bei ansonsten gleicher Qualifikation bevorzugt werden ist bei vielen Stellen des Staates üblich und in meinen Augen moralisch vorbildlich, da es behinderte Menschen in unserer Welt viel zu oft deutlich schwerer haben einen Job zu bekommen.

Es sei wohl die Frage erlaubt wie man auf der einen Seite den Dienst beim Bundesamt für Verfassungsschutz verweigern will (sofern einem eine Stelle angeboten wird für die man geeignet ist) und auf der anderen Seite von dem Staat den man nicht zu unterstützen bereit ist Geld verlangt. Klingt etwas paradox, findest du nicht?
Oder gilt hier: "Staat ist scheiße aber Geld soll er mir trotzdem geben?"

Also was die Junge Welt hier aus einer vollkommen normalen Stellenausschreibung des Bundesamtes für Verfassungsschutz macht ist einfach nur Lachhaft. Danke, dass du drauf reinfällst ...
 
Na wäre es denn so schlimm wenn man den illegalen Austauch urheberrechtlich geschützten Materials komplett unterbinden könnte?

Hier beginnt und hier endet unsere Debatte. Kreativität entsteht durch Inspiration .... wo fängt das Urheberrecht wirklich an ?! das ist doch alles Mumpitz ...

Hier mal ein Beispiel, was wäre wenn ?
http://www.gulli.com/news/barack-obama-urheberrecht-2009-01-27/

Vielleicht begründest du mit sowas ja die Welt, die manche düstere Zukunft nennen!
Ich bin immer noch Verfechter dafür das alle Informationen frei sein sollten und jeder sich inspirieren kann um die Menschheit an sich weiter zu bringen und da sollte man sich Konzepte ausdenken, die dieses ermöglichen wie die Kulturflatrate, oder andere Sachen. Die Content Mafia ist überholt und nicht mehr zeitgerecht. Wie viel Polizeiarbeit wird beansprucht, nur um "IP-Addressen" für "Sie" zu verfolgen ?!
http://www.gulli.com/news/s-dkorea-polizei-hilft-2009-01-23/

Naja aber dies ist ja hier nicht das ThreatThema ...

und doch ist wohl auch irgendwie der entscheidende Punkt, wir können nicht alles kontrollieren und der Versuch wird eher alles zerstören, als irgendwas zu retten ....
In China werden Greenpeace übrigens als Terroristen angesehen



EDIT:

und das ist ja wohl auch mehr als ein Scherz ;)
Nö bei Gesetzen ist das ja nun mal gar nicht so. Da bleibt nicht viel Spielraum für persönliche Interpretationen, sondern es gibt klare Vorgaben darüber wie ein solches Gesetz auszulegen ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung#Kritik
Der § 129a gilt bei Kritikern als „Gummiparagraph“



Und zum Richtervorbehalt muss man aber auch wissen, dass die Richter in Bayern z.B. nur etwa 3 Minuten zeit haben, über einen Durchsuchungsbeschluss zu bestimmen und es ist im allgemeinen so, dass der Aufwand, den ein Richter hat, um einem Antrag zuzustimmen geringer ist, als ihn abzulehnen und dies zu begründen!

Wenn man alles hinterfragt, bei allem Respekt vor der Tragweite eines solchen Ein-
griffs, bekommt man bei dem Pensum, was die Amtsrichter haben, dieses Pensum
nicht erledigt.
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/erste630.pdf



Meine Professorin in Recht konnte mir übrigens auch nie erklären, wie die VDS durchgekommen ist, ohne das irgendwo genau bestimmt ist wie die Daten "sicher" gespeichert werden sollen.
Wie sehen doch in England, dass hier Tag ein Tag aus Daten verschwinden und niemand für die Sicherheit sorgen soll, außerdem wer soll das bezahlen ? Ein class3 Rechenzentrum brauch z.b. erheblichen Schutz der ziemlich teuer ist, aber was ist mit dem Schutz für solch Daten wie die der Vorratsdatenspeicherung ? wo steht, wie der gewährleistet werden soll ? wie soll die Löschung der Daten nach fristen gewährleistet sein ? gibt es Backups ? inkrementell ? wer löscht die ? was ist mit den redundanten Daten ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Multiple Satzendzeichen entfernt.)
so, mal kucken, was heut nacht hier reingestanzt wurde.

die persönliche interpretation, was der gesetzgeber mit seinen gesetzten aussagt und bezweckt, liegt sehr wohl in jedermanns ermessen. erst wenn man gegen ein gesetzt verstößt und dieses auch verfolgt wird, dann endet der persönliche spielraum. aber keine sekunde eher. nachdenken über gesetze läßt sich eh nicht verhindern.

was das obst angeht, also die birnen und die äpfel, dann ist der vergleich ganz bewußt gewählt. das gericht urteilte, das die regelung für unter 14jährige nicht verfassungskonform ist. sozusagen illegal. und das nicht erst seit gestern oder einem jahr. im gegenteil, hundertausende müssen damit seit jahren leben. und ich weiß nicht, ob die 100 €-einmalzahlung und die anhebung von 60 auf 70 % des regelsatzes die allumfassende beglückung ist. wer kinder hat, der weiß, das man mit dem betrag auf keinen fall über die runden kommt. http://www.bundesregierung.de/nsc_t...onFile.pdf/2009-01-13-konjunkturpaket-2-top13
und wenn die bunde regierung der meinung ist, es besteht kein handlungsbedarf, dann haben die damen und herren keinen plan, was sie tun, oder es steckt ein gewisses maß an absicht dahinder. womit wir beim richtervorbehalt wären. wenn man so lapidar mit dem schiksal hunderttausender, was noch viel verwerflicher ist, hunderttausender kinder, umgeht, dann erwarte ich im bereich der vds nicht, das man im fall des richtervorbehaltes auch sehr lotterhaft damit umgeht. und wenn , wie bucky anmerkt, ein richter (in bayern, in anderen ländern sicher ähnlich) nur drei minuten zeit hat, eine entscheidung zu fällen, dann wird das nur noch eine unterschriftenaktion. haken dran und weiter.

auch was zum lustigen stellenangebot. es ging mitnichten um die behinderten. da gibt es keinen diskussionsbedarf, das diese leute bevorzugt behandelt werden sollten. den text hättest du dir sparen können.

wenn man bedarf an obsevationskräften hat (wofür nur?), wäre es dann nicht besser, solche mitarbeiter von der pike auf auszubilden? will man schnellbesohlte in die geheimdiensttätigkeit einführen und aufs volk loslassen.

was den möglicherweise scheiß staat und eine tätigkeit für diesen betrifft, so könnte man alle, ausnahmslos alle die dienstfähig sind und geld vom staat bekommen zur bundeswehr einberufen. schließlich könnte man etwas gutes tun und am hinukusch mit verteidigen. oder polizei. oder grenzschutz. oder zoll. in der verwaltung etc. leute werden überall gebraucht. und an manchen stellen tut man auch was sinnvolles. quasi der staat tut was für seine bürger.

das die junge welt in einem anderen stil darüber schreibt, als z.b. die etablierten oder bürgerlichen medien, liegt wohl daran, das manch einer die dinge anders sieht. wobei der eigentliche inhalt so nicht falsch ist.

und warum genau dem verfassungsschutz nicht verweigern? manch einer hat gewissensgründe. reicht das nicht? darf man das nicht, nur weil man vom staat geld bekommt? wo landen wir dann neben dem potentiellen überwachungsstaat? beim arbeitsdienst? gab es schon mal. manch einer mag sicher denken, das es sich ja bewährt hat. und, jetzt liefere ich mal neue munition, der spitzeldienst beim ministerium für staatssicherheit der deutschen demokratischen republik war auf freiwilliger basis. und eine verweigerung war nicht mit solch gravierenden auswirkunegn für gesundheit, leib und leben verbunden.

eigentlich hätte ich eher ne reaktion auf das youtube-viedeo erwarte.
 
Manche begreifen es nicht.

Ich lese wieder mal eine Schlagzeile, von einem empörten Autor über Mitarbeiterüberwachung etc.

Wenn man eines klaren Verstandes ist, dann kann und sollte man erahnen können das dies Alltag sein wird.

Wir leben in einem Überwachungsstaat.
Man kann nur mit anderen Staaten vergleichen welcher mehr überwacht und in welchen Bereichen.

Manche leben wirklich in einer Traumwelt.
 
Da es hier schon seit zig Seiten nicht mehr auch nur im entferntesten um das Thema geht mit dem der Thread einst eröffnet wurde bitte ich die Mods hier mal dichtzumachen.
Die diversen Off-Topic Diskussionen können sicherlich in separaten Threads fortgeführt werden was sicherlich auch der Übersichtlichkeit zuträglich ist. ;)
 
Auf Wunsch des TE geschlossen.
 
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