@GaBBa-Gandalf
bitte nicht alle Händler über einen Kamm scheren
auch wenn du es nicht so meinst, kann dein Eröffnungsbeitrag denoch falsch verstanden werden
schön, das du nun ein wirklich neues Laptop bekommen hast
@MountWalker
pass nur auf, das DHL dich nicht noch bei anderen Firmen als "Querulant" weitermeldet

sorry, aber die haben sicher keine Akte von dir, die sie immer wieder aufrufen, solltest du deren Dienste noch mal in Anspruch nehmen wollen
zudem sitzen in den Callcentern (oder Servicebüros) kaum noch Angestellte von DHL selber, sondern fast ausschliesslich Subunternehmer, denen es vermutlich egal ist, ob du nun noch an deine ~10 Euro kommst oder nicht
wenn der Mailverkehr nichts bringt und du wegen 14ct/Min nicht telefonieren möchtest, dann geh doch einfach mal zum nächsten DHL-Shop und sprich mit jemanden persönlich
entweder sucht man den Kontakt oder man verschenkt halt Geld, aber egal: ist ja dein Geld und nicht meins
@Perryjin
10 Jahre schon Dienstleister und nicht gelernt, das man seine Kunden weder als AK noch sonstwie bezeichnen sollte, egal wie unverschämt sie sich verhalten?
was das mit Einzelkind in dem von dir genannten Fall zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen
ich bin nun schon seit über 15 Jahren Dienstleister und generell gilt erstmal: der Kunde hat Recht
dies hat er zumindest solange, bis ich das Gegenteil beweisen kann oder eben auch nicht
immerhin sorgen meine Kunden dafür, das ich am Ende des Monats mein Gehalt aufs Konto bekomme
egal wie mir ein Kunde entgegentritt, sammle ich erstmal alle Fakten und dann kriegt der Kunde die Info, das ich mich drum kümmern werde und mich bei ihm melden werde
wenn mich ein Kunde gleich total blöd und lauthals anmacht (bevorzugt am Telefon), dann kriegen sie von mir nur die Auskunft, das sie sich entweder beruhigen sollen, damit man im ruhigen Ton darüber sprechen kann oder später nochmal anrufen, wenn der Puls wieder einen normalen Wert erreicht hat
ansonsten können sie mir das ganze auch per Mail oder Fax schicken und ich werde mich dann bei ihnen wieder melden
wichtig ist, das man selber dabei ruhig und gelassen bleibt
@Fernabsatzgesetz
es gibt einige Shops, die dem versuchen entgegenzuwirken, indem sie eine Nutzungsgebühr auf zurückgeschickte Waren erheben oder aber nur eine bestimmte Anzahl eines Artikels im Warenkorb zulassen
um das Beispiel mit dem X3 aufzugreifen, ist es somit nicht möglich, mal eben 10 Stück zu bestellen und dann bei nicht freischaltbarem vierten Kern die CPUs einfach wieder zurückzuschicken
ein benutztes Produkt kann keine Neuware sein, aber das sehen viele Händler, das FAG und einige Richter ja leider anders
wenn ein Produkt, z.B. eine CPU zurückkommt, dann müsste der Händler ja theoretisch die CPU auf Defekte/Beschädigungen kontrollieren, ggfs. Wärmeleitepastereste wieder entfernen und wieder ordentlich verpacken
das kostet Zeit und Geld und dann finde ich es auch ok, wenn dafür eine gewisse Gebühr erhoben wird oder aber eben nicht der volle Kaufpreis rückerstattet wird
leider ist das FAG hier noch etwas lückenhaft...
so, zurück zum Kunden, der der Meinung ist, das er den vollen Kaufpreis für eine selber übertakte und geschrottete Grafikkarte wieder bekommt....