Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

#Onkelhitman

wollte ich ja machen aber so eine klage ist nicht zulässig wenn ich das richtig verstanden habe ;.(

genau wie die klage gegen merkel wegen hochverrat (lissabon vertrag?) so weit ich das mitbekommen habe hatten
zwei personen sie verklagt aber das kam nicht mal bis zum gericht "klage nicht zulässig"


#Wechhe

das macht die gez schon seit hmm.. 2009 wenn ich mich nicht irre



wie dem auch sei - meinewenigkeit wird diese zwangsabgabe (steuer) nicht bezahlen

die drohen doch mit knast (?)
das wäre ja noch besser drei malzeiten, ein dach übern kopf und es kostet jeden tag 151,12.-Euro (Hamburg) das
sind im jahr 55158,80.-€ (Quelle)

stellt euch mal vor das machen nur 5000 leute - 55158,80x5000= 275794000.-€/jahr

glaube zwar nicht das sie soviel betten frei haben aber das ist ja auch nicht mein problem

.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Man kommt nur in den Knast wenn man keine oder zuwenig Steuern zahlt.

Bei der Rundfunkgebühr handelt es sich aber eben um eine Gebühr (oder Beitrag, wie auch immer) und wird von einem Privatinstitut (der ehemaligen GEZ), welche nichts anderes als ein Inkassounternehmen ist, eingefordert.

Wenn man nicht zahlt, so geht das nur vors Gericht und führt zu einem Titel, welcher dann zur Zwangsvollstreckung führen kann.
Konto wird dann gepfändet, Eigentümer, usw.
Und mit gepfändetem Konto geht es dann ganz schnell mit unbezahlten Rechnungen weiter. Führt dann uU zu einem stromlosen Haushalt und/oder auch zur Kündigung der Wohnung (aufgrund nicht bezahlter Miete).

Also spätestens wenn die GEZ einen Titel erwirkt hat, sollte man unbedingt zahlen, sonst wirds eklig.


Bezüglich Fragebogen:
Ich gehe davon aus, das eine Zahlungsaufforderung folgt wenn man den nicht hinschickt. Natürlich mit oben genannten Prozedere wenn man diese nicht beachtet (natürlich vorher Mahnungen, Mahnbescheid, usw).

Ich bin ja mal gespannt wann sie mich anschreiben.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Sobald die einen angeschrieben haben und in der Wohnung noch keiner zahlt, dann sollte man entweder zahlen oder direkt gerichtlich dagegen vorgehen. Einfach nicht zu zahlen ist einfach nur dämlich - das bringt nur unglaublich viel Ärger, wird sehr teuer und die Chance, da zu gewinnen, ist gleich Null. Entweder richtig (mit Anwalt und allem drum und dran ) oder gar nicht (einfach bezahlen).
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Fuck, wurde heute angeschrieben, na toll, grade die Schule beendet. -.-
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Wenn du noch bei den Eltern wohnst und die bereits zahlen, dann musst du nicht nochmals zahlen. Einfach deren Nummer angeben auf dem Fragebogen und Ruhe ist.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Genau. Im Prinzip muss man nur einmal pro Wohnung zahlen - egal wieviele und wer darin wohnt.
 
GEZ. Wohnung Student?

Hi zusammen

Bin mit meiner Freundin zusammen gezogen. Sie 21 Studentin bekommt Bafög. Ich 28 Student bekomme kein Bafög.

Haben nun Post von der GEZ bekommen zum 2. mal.

Wie verhält sich das nun. Kenne das von vielen von früher die diese Breite einfach ignoriert haben.
Andere wurden befreit da sie Bafög hatten. Nun wohnen wir ja zusammen. Und benutzen die Geräte auch zusammen. Pc TV Radio. Hand hat ja jeder ein eigenes.

Danke.
 
AW: GEZ. Wohnung Student?

Ist das hier ein Ratespiel? Finde die Frage oder was?

Wieso rufst du da nicht an und fragst nach?
 
AW: GEZ. Wohnung Student?

Und was für eine Frage hast Du?

Wirrer Beitrag.

Es gilt, ein Haushalt zahlt an die GEZ. Egal wie viele dort leben und wie viele Geräte dort bereit stehen.
 
AW: GEZ. Wohnung Student?

Was hat das Bafög damit zu tun? Es liegt am Einkommen. Man ist nicht per se befreit als Bafög Empfänger. Die Rundfunkanstalten haben eine Hotline dafür eingerichtet. Die beantworten Dir Deine Fragen.
 
AW: GEZ. Wohnung Student?

Bafög Empfänger können sich befreien. Da du aber kein Bafög empfängst wirst du für den ganzen Haushalt aufkommen dürfen.
 
AW: GEZ. Wohnung Student?

Nope, genau die gleiche Situation.
Freundin bekommt Bafög , ich nicht, da ich nicht bekomme
wird die Wohnung voll berechnet.
 
AW: GEZ. Wohnung Student?

Nur weil du kein Bafög bekommst, wird man dich nicht von der GEZ freistellen. Ich bekomme auch kein Bafög und muss GEZ bezahlen.
Die GEZ gilt ab 2013 pro Haushalt glaub ich.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Servus.

Nachdem das andere Thema gerade in der Phase geschlossen wurde, wo ich meinen Beitrag zusammen stellte, schreibe ich es nun hier rein.

Onkelhitman schrieb:
DU hast die Auskunftspflicht. Nicht DIE müssen dich anschreiben und DANN hast du die Auskunftspflicht.


Soweit ich bei dem "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" lese, ist man erst Anzeigepflichtig, wenn für die Wohnung in der man wohnt noch kein eingetragener Schuldner abkassiert wurde.
D.h. wohnt man in einer Wohnung, in der noch kein Beitrag gezahlt wurde und für die noch kein Schuldner bei dem Abzockerverein eingetragen ist, ist man automatisch Anzeigepflichtig. (vergl. §8)

Kommt man dieser nicht nach, kann von dem Abzockerverein ein Ordnungswidrigkeit angezeigt werden. (vgl. §12)

Gibt es bereits für die Wohnung einen Schuldner der bereits abkassiert wurde, ist man m.E. dann auch nicht zur Anzeige verpflichtet. Hier hat dann aber der Abzockerverein ein Auskunftsrechts gegenüber demjenigen. Kann derjenige nicht klar einer Wohnung zugeordnet werden, für die es bereits einen abkassierten Schuldner gibt, ist der Abzockverein dazu berechtigt, Auskunft von dem potentiellen Schuldner einzufordern. Fragebogen. (vergl. §9)

Erweist sich der Anspruch an den potentiellen Schuldner als nichtig - weil bereits für die Wohnung abkassiert wird - ist der Abzockerverein dazu verpflichtet, die eingeholten Daten dieses Schuldners zu löschen. (vergl. §9Abs.9/2, §11 Abs. 5)

"Lustig" an dem Ganzen ist noch, daß der Abzockerverein für den einmaligen Abgleich im Rahmen der Umstellung, von der Meldebehörde entsprechende Daten anfordern kann. Und jetzt kommts, diese Auskunft ist kostenpflichtig für der Abzockerverein. (vergl. §14 Abs. 9)


GEZ gibt es in dem Sinn ja nicht mehr. Bis zum Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag war man allerdings erst dann zur Auskunft verpflichtet, wenn man ein anmeldepflichtiges Gerät bereit hielt. Hatte man keines, war man zu keiner Zeit zur Auskunft verpflichtet.


Grüße ~Shar~
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Gibt es bereits für die Wohnung einen Schuldner der bereits abkassiert wurde, ist man m.E. dann auch nicht zur Anzeige verpflichtet. Hier hat dann aber der Abzockerverein ein Auskunftsrechts gegenüber demjenigen. Kann derjenige nicht klar einer Wohnung zugeordnet werden, für die es bereits einen abkassierten Schuldner gibt, ist der Abzockverein dazu berechtigt, Auskunft von dem potentiellen Schuldner einzufordern.
Völlig richtig. Muss ich dir zustimmen. Das bedeutet jedoch für dich, so oder so, du musst dich bei denen melden. Wenn einer schon bezahlt, wunderbar, dann bist du im gleichen Haushalt und das wars. Wenn nicht oder wenn der Status wegen irgendwas nicht ganz klar ist, wirst du zur Kasse gebeten. Es ist ja noch nichtmals so, dass alles zahlen müssen, jetzt werden die, die in WGs wohnen eben nur einmal abkassiert, was jedoch EBENSO WENIG GERECHT ist, wie ALLE abzukassieren ;)
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Vor 2 Monaten haben die mir 50 Euro abgezogen obwohl ich noch bei meinen Eltern wohne. Ich hab dann ein Formular ausgefüllt und hingefaxt. Bisher hab ich das Geld noch nicht zurück bekommen. Kann ich das einfach selbst zurückbuchen oder dauert das noch?
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Warum hatten die denn deine Bankdaten? Zurückbuchen kannst du nur 6 Wochen lang.
 
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