Was passiert Schwarzsehern, die bisher keine GEZ-Gebühr gezahlt haben, obwohl sie das hätten tun müssen?
Wer bislang nicht angemeldet war und eine Wohnung bewohnt, muss ab Januar 2013 aktiv werden und seine Wohnung beim Beitragsservice anmelden. Die Formulare dafür sind auf der Internetseite
www.rundfunkbeitrag.de abrufbar. Nichts zu tun, ist nicht ratsam. Durch den Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter erfährt der Beitragsservice ab 2013, wer unter einer Wohnadresse gemeldet ist. Ertappte müssen auch rückwirkend zahlen, maximal für die zurückliegenden drei Jahre. Beispiel: Stellt der Beitragsservice im Dezember 2016 fest, dass jemand seit 2013 an einer Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet war, ohne die Wohnung auch beim Beitragsservice anzumelden, muss er 650 Euro nachzahlen. Zusätzlich kann eine Geldbuße und ein Säumniszuschlag erhoben werden. Theoretisch kann der Beitragsservice auch für Zeiträume vor 2013 Geld nachfordern. Dafür müsste er aber Nichtangemeldeten nachweisen, dass diese ein Empfangsgerät in der Wohnung haben. Gerade das war in der Vergangenheit mitunter schwierig. Es ist nicht anzunehmen, dass der Beitragsservice und die GEZ-Ermittler nach dem Inkrafttreten der GEZ-Reform ihre gesamte Kraft dafür aufwenden, Altfällen nachzuspüren.