[eBay] Bin ich im Recht?

Ignoriert hab ich den Käufer nicht. Probleme kann man klären.
So lange das ganze auf einem halbwegs zivilisierten Level geschieht spricht ja auch nix dagegen ;)

@Sunnyvale
erklär mir mal bitte warum das nicht koscher sein sollte.

- Ich könnt auch 20 andere Xboxen reparieren und alle auf einen Schlag verkaufen, wenn ich lust dazu hätte. Was wär daran bitte ominös, wenn ich jede einzelne wahrheitsgemäß beschreibe?:rolleyes:
 
g1mBeL schrieb:
@Sunnyvale
erklär mir mal bitte warum das nicht koscher sein sollte.

- Ich könnt auch 20 andere Xboxen reparieren und alle auf einen Schlag verkaufen, wenn ich lust dazu hätte. Was wär daran bitte ominös, wenn ich jede einzelne wahrheitsgemäß beschreibe?

Bei 20 reparierten und verkauften XBox würde ich als potentieller Kunde Dir Dein *ich verkaufe als Privatverkäufer* nicht mehr abnehmen und es würde Dich auf dem Marktplatz eBay in einem komischen Licht erscheinen lassen.

Grüße,

Blubbs
 
Es wird ja auch niemand zum Kauf gezwungen, sofern er nicht der höchstbietenste ist.

Nebenbei, wenn ich was über eBay kauf guck ich mir auch erst mal an was der Private Händler noch so anbietet und wieviel. Danach entscheid ich dann ob seriös oder nicht.

Ebay hat halt, wie alles im Leben, zwei Seiten.
 
g1mBeL schrieb:
Nebenbei, wenn ich was über eBay kauf guck ich mir auch erst mal an was der Private Händler noch so anbietet und wieviel. Danach entscheid ich dann ob seriös oder nicht.

.

Genau, das kann man als potentieller gut machen bei eBay. Es war ja auch nur eine Antwort auf Deine Frage. ... ich kann doch 20 Boxen verkaufen...

Das würde Dich für mich als guckender eBay Käufer als Privatverkäufer disqualifizieren.

Du wolltest ja eine Einschätzung zu Deinem speziellen eBay Verkauf haben.

Grüße,

Blubbs
 
Hast du was gemacht, dass die Box hatte bannen können?
Laufwerksflash oder "non jtag Inhalte"?
 
Es wird gerne mal was weggelassen bei eBay, wenn jmd Hardware verkauft und weiß woran es liegt aber schreibt "Grak liefert neuerdings kein Bild mehr, vllt kann ein Bastler dies aber weider hinbiegen", hört sich das natürlich interessant an für einen möglichen Käufer.

Kenn mich mit xBox nicht aus, wenn du nie damit online warst, also wirklich nicht weist, dass sie gebannt ist, weiß ich nicht ob er dann ein Recht auf Umtausch hat.

Hättest(!) du es gewusst und trotzdem mit der Beschreibung verkauft, wäre es halt ein bewusstes Verschweigen von Defekten gewesen.
Du benennst ja genau warum die xbox zuvor defekt war und wie sie repariert wurde, ich denke der Käufer schließt daraus dass du Ahnung hast und den Defekt(das Bannen in dem Fall) verschwiegen hättest.
Ist dann vllt der Frust der hoch kommt, dass sein Schnäppchen was er reparieren wollte doch nicht so ist wie er sich es vorgestellt hat.

€: Seh grad, 55€, ist das normal dass jmd so viel auf eine xbox mit RoD bietet?
Die 4 Verkaufs-Bewertungen die du hattest, waren zumindest sehr positiv. WV hat dein Käufer denn schon erstanden über eBay? Vllt guckt er des öfteren nach vermeindlichen Schnäppchen bei Neulingen und versucht die dann später zurückzugeben?
Will nichts unterstellen, nur son Gedanke.^^
 
Zuletzt bearbeitet:
@BlubbsDE

Danke für deine Einschätzung :daumen:


@DaDare

ich selber habe nur den ROD behoben.
Was der Besitzer davor mit der Xbox gemacht hat weiß ich halt nicht.


@Noldo89

Was hätte man den davon, wenn man sein Schnäppchen wieder zurück schickt, außer Umstand? ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben: defekte Xboxen kaufen, reparieren und dann (zum höheren Preis) und defekt mit Hinweis auf Funktionsfähigkeit (!) wieder verkaufen - das ist gewerblich - Punkt.

Und als "gewerblicher" Verkäufer, unerheblich ob 1, 10 oder 100 Boxen verscherbelt - haste in der Beschreibung leider alles falsch gemacht.

Die Frage ans Auditorium war "[eBay] Bin ich im Recht?": meiner Meinung nach nein, die Begründungen stehen oben - wenn dir die Antwort nicht passt, hätteste nicht fragen dürfen!

Versuche dich mit dem Käufer zu einigen, bekommt er eben einer deiner anderen Boxen - die hoffentlich nicht gebannt ist.
Ein fähiger Anwalt fährt dir damit ganz schmerzhaft an den Karren :(
 
Ich meine das so. Käufer: kauft ein Produkt für wenig Geld, legt kurz Hand an, und hat eine funktionstüchtige xbox. Aber wenn sie nicht funktioniert, hätte er ja Geld zum Fenster rausgeworfen. Ok? Wenn er die dann aber aufgrund einer Kleinigkeit oder Ungenauigkeit wieder zurückschicken kann, kann er sich auf die Suche nach einem neuen Schnäppchen machen.
Er versucht vllt sein Risiko dadurch zu mindern, wer weiß.


Mich wunderts irgendwie, wenn der Käufer von dir schon eine privat reparierte xbox ersteigern möchte, hat er dann wenigstens vor Auktionsende mal genaueres gefragt? Generelle Sachen wie Alter, wie oft benutzt, wie lange is der Defekt schon da ect...
Wenn nicht, wäre das ja von ihm auch ein bischen blauäugig... bzw vllt sogar zu deinem Gunsten?

Wollte mal einen Plattenspieler ersteigern der als "funktionstüchtig" beworben wurde, nur hat er ihn nie getestet weil er keine Platte zu hause hatte. Hatte einfach mal nachgefragt, da stellte sich herraus der ganze Tonarm ist nicht mal vorhanden...soviel dazu^^
 
Dies ist eine Privatauktion. Eine Rücknahme oder ein Umtausch des ersteigerten Artikels wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Dieser häufig verwendete Satz macht vielleicht Eindruck, ist aber nicht rechtens und somit wirkungslos,
wenn bspw. arglistige Täuschung vorliegt.
§ 444 Haftungsausschluss
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html

§ 434 Sachmangel
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html#Seitenanfang

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Es ist wie H_D_Case geschrieben hat.
Du hast es lediglich als defekt bezeichnet, weil es Temperaturprobleme gibt,
nicht wegen der Sperre.

Es liegt nun an dir zu beweisen, dass du von der Sperrung nichts wusstest.
Auf der sicheren Seite wärst du im konkreten Fall mit einen Hinweis wie "ungetestet und daher defekt".
Erst dann ist für den Käufer eindeutig, dass es ein Glücksspielkauf ist.

yxcv
 
Zuletzt bearbeitet:
Sunnyvale schrieb:
Eben: defekte Xboxen kaufen, reparieren und dann (zum höheren Preis) und defekt mit Hinweis auf Funktionsfähigkeit (!) wieder verkaufen - das ist gewerblich - Punkt.

Und als "gewerblicher" Verkäufer, unerheblich ob 1, 10 oder 100 Boxen verscherbelt - haste in der Beschreibung leider alles falsch gemacht.

Das ist so pauschal schlichtweg falsch. Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit ist immer auch eine dauerhafte, planmäßige Ausrichtung auf eine Vielzahl von Geschäften. Da gibts schwierige Grenzfälle, aber das hier ist sicherlich keiner. Bei einer oder zwei verkauften xBoxen gilt man noch nicht als Unternehmer.

Allerdings halte ich es persönlich es für recht unglaubwürdig, dass jemand, der defekte xBoxen kauft und das know-how hat diese zu reparieren bei einem folgenden Funktionstest nicht überprüft ob die xBox gebannt ist. Aber seis drum...

In der Beschreibung steht detailiert welchen Defekt die xBox hatte (RoD), wie sie repariert wurde (X-Clamp), was sonst noch für Änderungen vorgenommen wurden (120mm Lüfter) und das sie funktionsfähig ist. Daraus lässt sich nicht schließen, dass die Konsole außerdem von MS gebannt ist. Der Artikelzustand "defekt" ist meiner Meinung nach kein Freibrief für weitere Mängel, die nicht in der Beschreibung auftauchen. Erst recht nicht, wenn es sich dabei um so schwerwiegende Mängel wie einen Bann handelt. Damit musste der Käufer nicht rechnen. Ob du von dem Bann nun gewusst hast oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
 
Nein,
was ich meinte, ob du dran schuld haben könntest wegen den Bann.
Sprich ob du dein Laufwerk hast flashen lassen oder No-Jtag Inhalt (fake Profile, 10 000 punkte Accounts von ebay, etc.). Ein vllt. reicht.
 
Ich sage mal du bist im Recht!

Du hast geschrieben sie sei Defekt....so....da hast du schonmal die Hardware Seite abgesichert dass du bei einem Defekt nichts machen kannst...und....was zählt zur Hardwareseite auch noch...das Flaschen etc....geht ja auch nur über die Hardware oder??.:-)

Somit kannst du alles Ruhig angehen....ob die jetzt gebannt oder nicht funktioniert....damit hätte der Kunde rechnen können....:-)

Die Frage ist natürlich wann hat er sich bei dir gemeldet??? Nach wieviel Tagen??

Außerdem als du die Xbox repariert hast..merkt man da nichts dran dass die Xbox "manipuliert" wurde??
 
@DaDare

Da kann ich dir ein ganz klares "Nein" geben


@Ribery88
Nach 8Tagen hat er sich bei mir gemeldet.
Mir ist beim Xbox auf machen nix verdächtiges aufgefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
g1mBeL schrieb:
@Ribery88
Nach 8Tagen hat er sich bei mir gemeldet.
Mir ist beim Xbox auf machen nix verdächtiges aufgefallen.

Aha, 8 Tage...
Laut ebay wurde die Auktion am 05. Sep. 201118:36:18 MESZ beendet. Wie kommst du bitte auf 8 Tage?
 
Wie oft hast du denn die Privatverkaufsklausel in letzter Zeit bei ebay verwendet?

Ggf. ist sie unwirksam und dann sieht die Sache nicht mehr wirklich gut für den Verkäufer aus, denn in der Gesamtschau darf der Verkäufer eine funktionierende Xbox erwarten, dass sie formell als defekt deklariert wird, dürfte hier nicht weiter ins Gewicht fallen.

I.Ü. dürfte selbst bei einem Hardwaredefekt nicht zu erwarten sein, dass die Box vom Anbieter gesperrt wurde.

Es wird also darauf ankommen, ob die Haftung für Sachmängel wirksam ausgeschlossen wurde und wenn ja, ob sich dieser Ausschluss auf die Sperrung von MS erstreckt.
 
Also Auktion wurde am 05.Sep. beendet....du hast die Xbox frühestens am 06. 09 versenden können...ein Tag für den Versand, er hat sie am 08.09 erhalten....somit kann der Käufer schwer etwas am Gerät machen....schwierig schwierig.....was du machen kannst....wenn du die SN der Konsole noch hast bei MS anrufen und nachfragen wann die XBOX gebannt wurde..:-)
 
@motzfrosch

sorry, er hats am 8ten erhalten


@Ribery88
Ich bezweilfle auch, das der Käufer dran rumgebastelt hat.
Wie ich ja am anfang schon geschrieben hab, kann es sein das der Besitzer davor dran rumgebastelt hat, ich aber davon nix wusste, weil ich nie Online ausprobiert habe. Muss mich halt mit dem Käufer einigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
g1mBeL schrieb:
Ignoriert hab ich den Käufer nicht. Probleme kann man klären.
So lange das ganze auf einem halbwegs zivilisierten Level geschieht spricht ja auch nix dagegen ;)

@Sunnyvale
erklär mir mal bitte warum das nicht koscher sein sollte.

- Ich könnt auch 20 andere Xboxen reparieren und alle auf einen Schlag verkaufen, wenn ich lust dazu hätte. Was wär daran bitte ominös, wenn ich jede einzelne wahrheitsgemäß beschreibe?:rolleyes:

Da könnte man dir aber dann bestimmt einen gewerblichen Handel nachweisen und dann gibt's uU erst richtige Probleme.

An deiner Stelle würde ich die Konsole wieder zurücknehmen und das mal überprüfen was dein Käufer dir vorwirft.
 
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