Ebay Kleinanzeigen Konto gesperrt Geld weg?

Hier bleibt nur vermutlich ein Anwalt oder aus Spaß an der Freud, Kleinanzeigen unter Zahlungsverzug setzen.

Um welche Summe reden wir @vitoo89 ?
 
Finde ich immer frech das sich dann da immer tot gestellt wird wenn der acc warum auch immer geperrt wurde.
Das scheint echt Mode zu sein und das nicht nur bei kleinanzeigen.

Deshalb nutze ich auch nicht die bezahlform dort schon allein das man nen kontoauszug hochladen muss als vk ob das konto auch echt ist lul.

Hört sich irgendwie schon wieder wie ne neue Betrugsmasche an,käufer hat dann ware und es geld wieder..vk kann nix machen da geaperrt.....


Weil kleinanzeigen sagt ja nicht warum du gesperrt wurdes oder wer was gemeldet hat......so kann man das null nachvollziehen.


Helfen kann ich dir da leider nicht,aber das nächste mal nur über PP,Überwesiung oder Selbstabholung,was anderes kommt mir da nicht mehr in de tüte.

Und dann immer de versandnummer hinterlegen,dann haben potenzielle betrüger auch kb nen fall bei PP aufzumachen...
 
Blood011 schrieb:
Deshalb nutze ich auch nicht die bezahlform dort schon allein das man nen kontoauszug hochladen muss als vk ob das konto auch echt ist lul.
Die wollen auch Steuernummer und Personalausweis sehen, war im Netz zu lesen.
Das sind mir etwas zu viel Daten die da abgegriffen werden. Deshalb nur Barzahlung bei Abholung oder Überweisung per Vorkasse auf das Girokonto. Habe ich bislang immer so gehalten, gab nie Probleme.
 
Ich konnte nun über die Bezahlplattform jemanden telefonisch erreichen. Hier hab ich jetzt zwecks Verifizierung meinen Personalausweis via Online- Ticket eingereicht. Das faszinierende an der Sache der Typ, war tiefenentspannt und kannte das Problem von Kleinanzeigen in einer breiten Masse! Er meinte auch dass dort kein Grund angegeben sei, weshalb mein Konto gesperrt wurde. Ich hoffe auf jeden Fall dass mir so mein Geld ausgezahlt werden kann. Er hat von sich aus gesehen, um welche Summe es geht. Sprich, er hat die Summe auf der Plattform gesehen und konnte sie so auch zuordnen… andernfalls hätte ich natürlich nicht meinen Personalausweis hochgeladen. Aber ja in Zukunft nur noch Bargeld oder PayPal wobei ich da mittlerweile auch sehr sehr kritisch bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
vitoo89 schrieb:
Aber ja in Zukunft nur noch Bargeld oder PayPal wobei ich da mittlerweile auch sehr sehr kritisch bin.
Naja Bargeld kann man zu not auf de Bank einzahlen das ding meldet sich schon wenns Falschgeld ist.

Und PP macht sich wohl kaum einer die Mühe,vorallem wenn du in PP ne tracking NR hinterlegt hast.

Nix ist halt 100% sicher,da muss man auch oft nach gefühl gehen wem man was vk oder von wem man was kauft.

Oft reichen da paar ausgetauschte sätze,wenn mir da irgendwas komisch vor kommt,mach ich auch kein Handel mit dieser Person.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: NasterX21
Warum machst du da draus dein Problem? Du hast einen Kaufvertrag mit deinem Käufer. Ware ist versendet, aber du hast kein Geld. Somit ist der Kaufvertrag einseitig nicht erfüllt;)
 
Ich weiß nicht wie das ist mit Kleinanzeigen als Treuhänder dazwischen. Wenn er seiner Verpflichtung nachgekommen ist, dürfte der Käufer aus der Nummer raus sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Incanus
@vitoo89 ,

fordere "Kleinanzeigen, rechtsverbindlich in Schriftform (Einwurfeinschreiben) auf, unter Fristsetzung (eine Woche Woche sollte ausreichend sein) Dir das Geld auszuzahlen.

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist wendest Du Dich an eine Verbraucherzentrale, deren Kosten "Kleinanzeigen" zu zahlen hat.
 
Man nutzt ganz einfach keine Zahlungswege, über die man keine Kontrolle hat. D.h. kein Paypal, kein eBay, oder wie auch immer der Mxxt gerade heißt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Madcat69
Scythe1988 schrieb:
Warum machst du da draus dein Problem? Du hast einen Kaufvertrag mit deinem Käufer. Ware ist versendet, aber du hast kein Geld. Somit ist der Kaufvertrag einseitig nicht erfüllt;)

Der Verkäufer hat Kleinanzeigen als Zahlungsmethode angeboten, der Käufer an diese gezahlt. Damit ist der Käufer seiner vertraglichen Verpflichtung nachgekommen und hat geleistet. Das Problem liegt jetzt nur im Innenverhältnis Verkäufer-Treuhänder.
Ergänzung ()

Froki schrieb:
[fordere "Kleinanzeigen, rechtsverbindlich in Schriftform (Einwurfeinschreiben) auf, unter Fristsetzung (eine Woche Woche sollte ausreichend sein) Dir das Geld auszuzahlen.

Ein Einschreiben ist nicht rechtssicher, es ist maximal ein Anscheinsbeweis. Du kannst damit ja nur eine Zustellung nachweisen aber nicht, was zugestellt wurde.

Rechtssicherheit ist nur bei Zustellung per Gerichtsvollzieher geben (oder als Behörde per Postzustellungsurkunde, aber das ist privat eben keine Option).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
Und für ca 20€ ein Schnäppchen.
 
Madcat69 schrieb:
Rechtssicherheit ist nur bei Zustellung per Gerichtsvollzieher geben
Nö.

Der TO könnte ein Mahnschreiben aufsetzen, unterzeichnen und dann im Beisein eines Zeugen dieses Schreiben in einen Brifumschlag stecken und diesen Brief dem Zeugen aushändigen. Der Zeuge macht sich mit diesem Briefumschlag, der das Mahnschreiben enthält, auf zur Post und versendet diesen Brief dann per Einwurf-Einschreiben an den Empfänger.

Die Post stellt dieses Schreiben dann dem Empfänger zu.

Damit ist das Schreiben dem Empfänger zugegangen,.

Der Einlieferungsbeleg, die Unterschrift des Postzustellers und die Aussage des Zeugen, dass er das "Mahnschreiben" zur Post gegeben hat, welches der Postzusteller in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen hat, sollte als Zustellungsnachweis ausreichen, d. h., dass der Beweis des ersten Anscheins für den Versender spricht. ;):)
 
Froki schrieb:
Der Einlieferungsbeleg, die Unterschrift des Postzustellers und die Aussage des Zeugen, dass er das "Mahnschreiben" zur Post gegeben hat, welches der Postzusteller in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen hat, sollte als Zustellungsnachweis ausreichen, d. h., dass der Beweis des ersten Anscheins für den Versender spricht. ;):)

Damit sind wir bei dem von mir benannten Anscheinsbeweis ;) Der wird in der weit überwiegenden Zahl der Fälle auch ausreichen aber per Definition ist es damit nicht "rechtssicher".

Hab ich auch schon genutzt, weil beim Finanzamt im Jahr davor in deren Hausbriefkasten eingeworfene Unterlagen angeblich nicht angekommen waren habe ich im Folgejahr vor der Tür geparkt, das Einlegen jeder einzelnen Seite in einen Umschlag mit klar erkennbarem Inhalt, dann das Verschließen des Umschlags und Einwerfen in den Hausbriefkasten, ohne Schnitt gefilmt und das im Beisein eines Zeugen. Dieser Anscheinsbeweis dürfte schwer zu erschüttern sein, geht vom Aufwand aber vom ursprünglich erwähnten Einwurfeinschreiben auch deutlich weiter.

Ich halte mich da einfach an die Vorgaben meines Profs für Zivilrecht, auch wenn das fast 30 Jahre her ist, an der Zustellung hat sich ja nichts geändert.

knoxxi schrieb:
Und für ca 20€ ein Schnäppchen.

Je nachdem wie hoch die Summe ist oder wie unzuverlässig man die Gegenseite einstuft, kann das gut angelegtes Geld sein. Ich bin sogar positiv überrascht nach einem Blick in die Gebührenordnung, dass der Betrag nicht höher ist.
 
@Madcat69 das war von mir auch gar nicht ironisch gemeint.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Madcat69
ich hatte auch ewiges Geschiß mit denen, aber ich hab nun mein Geld bekommen.

Das Problem ist wesentlich folgendes:

1)

Ich hatte für Ware 1 ca. 30 Interessenten; als die Ware 1 abgeholt war, hatte ich allen übrigen standardmäßig abgesagt der Häufigkeit halber - das brachte mich in irgendwelche Filter und deswegen zickte das System bei der Anmeldung rum

2)

Ich hatte mich irgendwann mit einer Uralt - Handynummer angemeldet, die es nicht mehr gibt; dann habe ich "sicher verkaufen" aktiviert mit der Folge, daß man sich legitimieren muß.

Ich verkaufte etwas, das Geld ging ein und ich wollte das Geld haben; der Einfachheit halber hatte ich eine Saldenbestätigung mit klar lesbarer IBAN als PDF geschickt, doch wurde diese nicht akzeptiert. Es kam nur eine Floskelbegründung, nicht aber der wahre Grund, der dann irgendwo stand:

Es muß ein Kontoauszug mit einer Mindestanzahl von Buchungen sein, doch kann man die Buchungstexte schwärzen. Damit ging dann die Legitimation.

3)

Natürlich wollen die "zur Legitimation" die uralt - Handy - Nummer haben, die ich gerade noch erraten konnte. Eine neue Legitimation der neuen Nummer führt aber auch dazu, daß man die Genialität des Dienstes deutlich sieht:

Es wird ein Code per SMS geschickt an die Nummer, doch ist der Code genau 5 Minuten gültig.

Natürlich kommt die SMS mit dem Code selbst wenn man die Legitimierung mitten in der Nacht macht, erst nach ca. 50 Minuten an.

4)

Die Suche nach Fehlern verlangt eine klare Fehlerbeschreibung, eine Liste möglicher Probleme und das Ausschließen von Problemen.

Im Support von kleinanzeigen,de sitzen aber nur Leute, die einfach nur querfeldein zu Themen argumentieren, die mit dem Problem aber nichts zu tun haben - wer über Äpfel redet, sollte sich nicht über Birnen aufregen.

So ist die Hilfestellung eine Qual, weil man weder den Ausgangspunkt noch das Ziel noch den klaren Weg von Ausgangspunkt zum Ziel sieht.


5)

Wenn man die Leute dann auf ihre ach so hohe Qualität bei der Arbeit anspricht, reagieren Sie schnell eingeschnappt und hochnäßig oder wie Kleinkinder

6)

Und vor allem: Wenn ich das im Geschäftsverkehr übliche "Sie" erwarte, wird mir das verweigert, weil es ja Firmenpolitik sie, alle mit "Du" anzureden.

7)

Warum legitimiert man denn die Handy - Nummer nicht wenigstens bevor man "Sicher verkaufen" einrichtet ? Es ist eine arge Resistenz gegen konstruktive Vorschläge zu verzeichnen.

8 )

Und das allerbeste ist: Sie integrieren diesen Service "sicher verkaufen" in ihre website als würde man mit kleinanzeigen.de sicher verkaufen abschließen. Treten Probleme auf, sind sie auf einmal nicht mehr verantwortlich, man solle sich an deren "Dienstleister" wenden, der irgendwo im Ausland sitzt.

Wo ist denn nun die Nahtstelle, an der man sieht, daß man einen Vertrag mit einem externen und im Ausland sitzenden Dienstleister abschließt ?
 
Zurück
Oben