Die Einstellung von Spiele-Discs ist für mich im Kampf um Verbraucherrechte nur ein Nebenschauplatz.
Wer eine digitale Lizenz rechtmäßig und dauerhaft erwirbt, muss sie auch weiterverkaufen dürfen. Das muss unabhängig davon gelten, ob es sich um Software, Spiele, Musik, Filme oder E-Books handelt. Entscheidend ist nicht, ob ein Produkt auf einem Datenträger oder als Download ausgeliefert wird, sondern dass der Kunde dafür bezahlt und ein dauerhaftes Nutzungsrecht erwirbt.
Der fehlende Gebrauchtmarkt stärkt ausschließlich die Macht der Plattformbetreiber. Sie kontrollieren nicht nur den Erstverkauf, sondern verhindern zugleich jede Konkurrenz durch gebrauchte Lizenzen. Der Kunde zahlt den vollen Kaufpreis, besitzt wirtschaftlich jedoch nichts. Gleichzeitig verschwinden physische Datenträger zunehmend, sodass Verbraucher kaum noch auf frei veräußerbare Produkte ausweichen können.
Die EU muss deshalb einen verbindlichen digitalen Erschöpfungsgrundsatz schaffen. Jede dauerhaft erworbene Lizenz muss einzeln aus einem Benutzerkonto herausgelöst und vollständig auf eine andere Person übertragen werden können. Entgegenstehende AGB-Klauseln müssen unwirksam sein. Eine übertragene Lizenz muss dieselben Funktionen, Updates und Nutzungsrechte besitzen wie eine neu erworbene.
Wären digitale Lizenzen frei und unkompliziert veräußerbar, würde der digitale Vertrieb für die Unternehmen einen seiner größten Vorteile verlieren: die vollständige Ausschaltung des Gebrauchtmarktes. Digitale Lizenzen könnten innerhalb weniger Sekunden weltweit angeboten und übertragen werden.
Physische Datenträger könnten für Hersteller dann sogar wieder attraktiver werden, weil ihr Weiterverkauf durch Versandkosten, Lieferzeiten und regionale Märkte deutlich stärker begrenzt ist. Die Unternehmen bekämpfen physische Medien schließlich nicht aus Fortschrittsliebe, sondern weil ihnen nicht übertragbare digitale Lizenzen wesentlich mehr Kontrolle über Preise, Kunden und den gesamten Markt verschaffen.