News Entscheidungsgründe des BGH zu usedSoft-Urteil

Soweit ich weiss hat doch die Verbraucherzentrale Steam angemahnt wegen des unmöglich machens seine Spiele zu verkaufen, was aus der Geschichte jetzt geworden ist weiss ich natürlich nicht. Ich schätze mal Steam zahlt das Preisgeld mit einem lächeln. Jedoch empfinde ich es als richtig seinen Account weiterveräussern zu dürfen, wenn man nicht mehr spielen will wieso soll man das nicht dürfen.
 
Da zwischen beiden Urteilen ein Widerspruch besteht und EU-Recht Bundesrecht bricht, sollte die neue Klage so formuliert sein, dass sie den Grundgedanken des aktuellen Urteils aufgreift und die Argumente des alten Urteils geschickt umschifft.

Im zitierten Alturteil geht es darum, dass die Bindung eines Spiels an einen Onlineaccount grundsätzlich zulässig ist. Eine Änderung dieses Zustands soll ja auch nicht Ziel der neuen Klage sein, sondern die Übertragung dieses Accounts oder einzelner Lizenzen daraus an eine andere Person entsprechend dem neuen Urteil.

Wenn man beide widersprüchliche Urteile genau liest und die Argumente gegenüberstellt, dann findest man genug Angriffspunkte für eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird auch von Aufsplittung von Volumenlizenzen geredet, ist es denn nun legal diese an mehrere Nutzer zu verkaufen?

z.b: Windows Volumenlizenzen ?
 
Nein, Aufsplittung ist soweit ich weiß illegal und das bleibt auch so (wäre ja sonst blöd).
 
@Byce:

Ich versteh das so wenn ich eine Volumenlizenz kaufe für 50 Geräte und nachweisen kann das ich diese Lizenz nur an 40 Geräten verwende.
Warum sollte ich die 10 weiteren Plätze dieser Volumenlizenz nicht an ein anderes Unternehmen/Privatperson verkaufen dürfen.
 
"Auch das Aufspaltungsverbot von Lizenzen wird näher definiert. Eine unzulässige Aufspaltung einer Lizenz bezieht sich lediglich auf einzelne Lizenzen im Wortsinn, nicht aber auf Volumenlizenzen. Diese stellen eine Ansammlung von Einzellizenzen dar. Eine teilweise Veräußerung von Volumenlizenzen ist somit laut BGH zulässig. Eine unzulässige Aufspaltung liegt vor, wenn ein Ersterwerber seine Lizenz weiterveräußert, die von ihm genutzte Kopie aber nicht zeitgleich unbrauchbar macht (Randnummer 63)."


Ich lese so heraus das es damit erlaubt ist solche Windows Volumenlizenzen zu splitten. @Ununhex
 
Hm, das klingt wirklich so.

Aber so könnte man doch ziemlich leicht ein Gewerbe daraus machen, Volumenlizensen "aufzusplitten" und zu verkaufen? Immerhin gibts ja schon Mengenrabatte bei Volumenlizenzen?
 
etking schrieb:
Da zwischen beiden Urteilen ein Widerspruch besteht und EU-Recht Bundesrecht bricht, sollte die neue Klage so formuliert sein, dass sie den Grundgedanken des aktuellen Urteils aufgreift und die Argumente des alten Urteils geschickt umschifft.

Das stimmt so nicht ganz. EuGH sagt, dass weiter verkauft werden DARF. BGH stimmt den zu, außer es wird technisch verhindert, da kein RECHT darauf besteht. So wie es hieraus zumindest hervor geht.
 
Immerhin tut sich da was! So wie die Rechtslage momentan ist, ist es eine Frechheit! Ob Software, Hardware oder sonst was, wenn ich es nicht mehr brauche oder nicht mehr möchte, dann soll ich es auch weiter verkaufen dürfen!

Jedem Hersteller ist der Gebrauchtmarkt, wahrscheinlich, ein Dorn im Auge. Die Software Fuzis sind da natürlich schlauer, sieht man ja.
 
djbergwerk schrieb:
Jedem Hersteller ist der Gebrauchtmarkt, wahrscheinlich, ein Dorn im Auge. Die Software Fuzis sind da natürlich schlauer, sieht man ja.
Seh ich bis zum 2. Teil genauso. Aber andere Hersteller sorgen dafür, dass ihre Produkte den Weiterverkauf gar nicht erst erleben oder bis dahin unbeschreiblich teuer im Unterhalt werden :D
Die einzigen Gewinner der bisherigen Diskussion haben wahrscheinlich Jura studiert oder verhökern gewerblich Software weiter :x

Wenn ich mich recht erinnere, dann ist multimillionen$teure Software im Explorationsbereich derart stark an den Kunden angepasst, dass der Weiterverkauf nur mit der zugehörigen Mine (etc) überhaupt sinnvoll wäre :D
 
Übrigens hat Steam in der ersten Instanz vor dem LG Berlin gegen die Verbraucherzentrale NRW gewonnen. Die Klage des Verbraucherschutzes wurde abgewiesen.

Begründung ist noch nicht veröffentlicht worden, deshalb kann ich im Moment noch nicht mehr sagen.
 
WutzDieSau schrieb:
Wahrscheinlich fangen dann alle Hersteller an, ihre Software nur noch über einen Service wie "Steam" anzubieten und die Software an einen Account zu binden.

Machen sie doch jetzt schon... Ausnahmen sind höchstens Indie-Developer, wobei die meistens auch parallel auf Steam anbieten wegen der Werbewirkung dort.


ich kauf ja mittlerweile das meiste direkt über Steam weils einfach bequemer ist und die Sales gute preise bieten... Spiele verkauf ich eigentlich eh nie. Gab da bisher nur eine Ausnahme weil ich mal explizit gefragt wurde. Ich zock gern mal auch was altes wieder.
 
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