Erfahrungen mit behaupteter Verleumdung auf Google Maps?

Und was würdest Du sagen, wenn Du ein Restaurant betreibst und dort anonyme, negative Bewertungen eintreffen, bei denen Du nicht einmal nachvollziehen kannst, ob derjenige überhaupt Gast bei Dir war?

So oft wird hier alles immer nur aus einer Perspektive betrachtet. als Käufer ist man froh, dass es auf Plattformen einen sehr guten Käuferschutz gibt, falls mal was nicht passt. Als Verkäufer beschwert man sich dann, dass ein Käufer es zu einfach gemacht bekommt etc.
 
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ReactivateMe347 schrieb:
(Wobei ich das Resume "Abzocke" nach einer sachlichen Begründung nicht wirklich als Beleidigung/Verleumdung empfinden kann).
ReactivateMe347 schrieb:
wenn man unliebsame Bewertungen einfach als "Verleumdung" bezeichnen kann

"Abzocke" unterstellt nun mal, dass der Betreiber absichtlich so vorgeht.
Mal als Beispiel: Nur weil du nicht in die Karte geschaut hast, dass die 0,7l Gastroflasche stilles Wasser 8€ kostet, ist das halt keine Abzocke, wenn du "Wasser" bestellst und die Frage nach einer Flasche bejahst.

Aber bevor die Leute mal lernen, sich in der Gastro ordentlich zu artikulieren, motzen sie lieber.
Mein absoluter Gastro Hate ist ja, wenn andere am Tisch in meine Bestellung rein rufen "für mich auch" oder noch schlimmer "Zwei!" oder "Drei!" - und am Ende dann irgendwas nicht stimmt und drüber gemotzt wird.
 
N.o.L.i.m.i.t. schrieb:
Oh, die sind schon real. Ich bin auf eine Anwaltskanzlei hereingefallen, die mir versprochen hat (natürlich nicht schriftlich, nur am Telefon), von meiner privaten Krankenversicherung um die 14.000 Euro unberechtigt erhobene Prämien zurückholen. Was ist passiert? Endlose Schreiben hin und her, 100,-- Selbstbeteiligung und die Entscheidung des Gerichts, dass nichts geht.
Klingt ähnlich wie das Geschäftsmodell von Einsprüchen bei Blitzerfotos. "Oft sind Einsprüche erfolgreich, nur leider nie bei unseren Kunden" - komisch :D
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Knecht_Ruprecht schrieb:
Google anonym nutzen ist aber schon eine Herausforderung. Evt. über das TOR Netzwerk mit einem Einmalaccount möglich. Nur, wer mach sich den Aufwand wenn Google solche Bewertungen dann einfach löscht?
Ist richtig. Mit Strafverfahren und Providerauskunft - aber soweit muss man erstmal kommen. Ist jedenfalls viel aufwendiger, als wenn Max Meier dran steht.
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Incanus schrieb:
Und was würdest Du sagen, wenn Du ein Restaurant betreibst und dort anonyme, negative Bewertungen eintreffen, bei denen Du nicht einmal nachvollziehen kannst, ob derjenige überhaupt Gast bei Dir war?
Bei einer Einzelbewertung erstmal nichts.
Grundsätzlich hinterfrage ich erstmal, ob bei mir wirklich alle ok gelaufen ist bzw. läuft, also würde ich das wohl auch als Restaurant-Geschäftsführer tun, wenn sich die Beschwerden häufen.
Ein Restaurantbetreiber sowieso, aber auch die Mitarbeiter kennen meinen Namen nicht. "Ob ich wirklich Gast war" können sie schon daher auch bei nicht-anonymen Bewertungen nicht prüfen (Bei dem Handwerke-Fall sieht das natürlich anders aus).

Wenn ich natürlich weiß, dass die Konkurrenz sowas als angebliche Verleumdung problemlos los wird, dann würde ich das vielleicht auch machen, wegen dem unfairen Verhalten der anderen.
Incanus schrieb:
So oft wird hier alles immer nur aus einer Perspektive betrachtet. als Käufer ist man froh, dass es auf Plattformen einen sehr guten Käuferschutz gibt, falls mal was nicht passt. Als Verkäufer beschwert man sich dann, dass ein Käufer es zu einfach gemacht bekommt etc.
Naturgemäß betrachtet jeder aus seiner Perspektive. Würden alle fair agieren (keine gekauften Bewertungen, kein Weglöschen lassen ..), dann wäre das Ergebnis auch fair. Stattdessen macht man eigentlich gute Konzepte kaputt, um sich einen Vorteil zu erschleichen, weil man es mit Qualität oder gutem P/L offenbar nicht hinbekommt.
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h00bi schrieb:
"Abzocke" unterstellt nun mal, dass der Betreiber absichtlich so vorgeht.
Völlig. Wenn ein Handwerke an einem Fahrzeug Maßnahmen durchführt, die an diesem Fahrzeug technisch keinen Sinn ergeben, und das dann berechnet, der tut dies offenbar absichtlich. Andernfalls kann er seinen Job nicht.
h00bi schrieb:
Mal als Beispiel: Nur weil du nicht in die Karte geschaut hast, dass die 0,7l Gastroflasche stilles Wasser 8€ kostet, ist das halt keine Abzocke, wenn du "Wasser" bestellst und die Frage nach einer Flasche bejahst.
Das hängt vom Restaurant ab. Wenn die Wasserflasche so viel kostet wie ein Hauptgang, dann ist das ein unerwartbar hoher Preis. Wenn du im Steakhaus 40€ für den Hauptgang zahlst, dann sieht das eben anders aus.
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N.o.L.i.m.i.t. schrieb:
Oh, die sind schon real.
real wie "die nehmen dein Geld" ganz bestimmt. real wie "die setzen eine realistische Erwartungshaltung und liefern entsprechend" - wer weiß. Darauf wollte ich hinaus.
 
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ReactivateMe347 schrieb:
Wenn ein Handwerke an einem Fahrzeug Maßnahmen durchführt, die an diesem Fahrzeug technisch keinen Sinn ergeben, und das dann berechnet, der tut dies offenbar absichtlich. Andernfalls kann er seinen Job nicht.
Oder es ist ein Fehler.
Weil du hast ja sicher bei Abholung darauf hingewiesen, dass das technisch keinen Sinn ergibt, oder?
 
ReactivateMe347 schrieb:
Würden alle fair agieren (keine gekauften Bewertungen, kein Weglöschen lassen ..), dann wäre das Ergebnis auch fair.
Welche Bewertung ist denn schon jemals fair und objektiv gewesen? Keine einzige, weil jeder ausnahmslos nach seinen völlig subjektiven Eindrücken heraus bewertet. Da fliessen schon mal Faktoren mit ein, die der Bewertete nicht mal beeinflussen kann, trotzdem bekommt der Händler dann eine schlechte Bewertung, wenn der Paketbote männlich mit schwarzen Haaren war und nicht die hübsche vollbusige Blondine von der letzten Lieferung kam.
 
Incanus schrieb:
Und was würdest Du sagen, wenn Du ein Restaurant betreibst und dort anonyme, negative Bewertungen eintreffen, bei denen Du nicht einmal nachvollziehen kannst, ob derjenige überhaupt Gast bei Dir war?
Das wirst du gerade bei einem Restaurant nicht können, da du als Wirt außer von Stammgästen die Realnamen auch nicht kennst. Bei dir laufen diese Gäste dann in dem Fall unter dem "Nickname": Tisch 5

Bei Unternehmen mit einer Rechnung auf den Namen kann das schon anders aussehen. Aber man sieht ja in dem zuvor verlinkten Thread von dem Urteil, dass es hier durch aus Sinn ergeben kann, dass die Identität für das Gegenüber nicht sofort ersichtlich ist. Es ist ja durch die Gesetzeslage nicht so, dass es keinen Zugriff auf die Person Gäbe, wenn eine ausreichende Schwere der Tat vorläge. Bein entsprechendem Interesse, kann Google auch die Daten von pseudonymisierten Nutzern herausgeben. Mehr ist das ja nicht, was man bei Google betreiben kann als Pseudonymisierung. Nur wenn ich schon Hans Wurst heiße und dann auch mein Profil Hans Wurst nenne bei Google, ist halt sofern dem Bewerten eine Zuordnung möglich ist, sofort eine Zuordnung gegeben mit entsprechenden Folgen, wie in dem anderen Thread zu sehen.

Ich sehe es auch nicht als Flächendeckendes Problem. Wenn ich mir die Mühe mache Bewertungen von einem Unternehmen durchzulesen, beachte ich erst mal auch den Gegenstand der Bewertung, sich über einen geschlossenen Montag bei Friseur zu beschweren ist halt inhaltlich abwegig, auch wenn es tatsächlich getan wird. Ansonsten ist die Mehrzahl der Bewertungen schon ok. Ich kenne auch kein Unternehmen, dass wegen Googlebewertungen pleite ging, wenn war da oftmals schon was anderes im Argen. bzw. ich kenne genug Handwerksbetriebe die sich selbst komplett aus Google immer wieder austragen lassen. Vor Aufträgen können die sich eh nicht retten. Und dabei ist egal ob die Erfahrung, die ich mit denen gemacht habe nun gut oder schlecht war. Leider habe ich von einigen anderen, teils selbst Handwerker, erfahren, dass die Betriebe beauftragten mit denen ich selbst schlechte Erfahrungen gemacht habe und ebenfalls schlechte Erfahrungen machen mussten, und bei den Handwerkern unter denen galt dabei "man kannte sich". Das ist ja das beste daran :hammer_alt: Genau mein Humor. Handwerker A weiß, dass B unzuverlässig ist und regt sich am Ende auf, als er B beauftragt, dass er unzuverlässig ist. Naja, manche Elektrikermeister gehen halt lieber Jagen, als ihren Baustellen und Mitarbeitern Beachtung zu schenken. Das ist dann halt die gänzlich andere Seite der Medallie.
 
conf_t schrieb:
Das wirst du gerade bei einem Restaurant nicht können, da du als Wirt außer von Stammgästen die Realnamen auch nicht kennst
Da heute fast ausschließlich bargeldlos gezahlt wird, kann man da schon einiges nachvollziehen.
 
h00bi schrieb:
Weil du hast ja sicher bei Abholung darauf hingewiesen, dass das technisch keinen Sinn ergibt, oder?
Nein, da konnte ich das noch nicht beurteilen. Ich hatte die zu hohe Rechnung (deutlich über KV) moniert, aber ich brauchte auch dringend das Auto. Hinterher war der vorher sehr freundliche Chef, der Dinge gezeigt und erklärt hat usw. dann einfach nicht mehr erreichbar.
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Incanus schrieb:
Da heute fast ausschließlich bargeldlos gezahlt wird, kann man da schon einiges nachvollziehen.
Ja klar und als nächstes Kameras und biometrische Analyse aller Gesichter im Restaurant? Sind wir in China?

Der Händler bekommt mW keinen Namen bei Kartenzahlung. Aber abgesehen davon zahle ich genau wegen solchen Krakereien eh idR bar.
 
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Aus aktuellem Anlass möchte ich das Thema auch nochmal hervorholen.

Glaubt keinem Bewertungsschnitt auf Google Maps, der größer als 4,5* ist!
Bei einem nicht zu vernachlässigenden Anteil wird dieser durch Löschung unliebsamer Rezensionen erreicht!


Sehr geehrte Damen und Herren,

Google hat eine Beschwerde über die nachfolgende(n) URL(s) aus den folgenden rechtlichen Gründen erhalten: Diffamierung

Nach einer Überprüfung informieren wir Sie hiermit darüber, dass wir folgende Entscheidungen getroffen haben:

Betroffene Inhalte: Beitrag
Rechtsprechung: Deutschland
Verstößt anscheinend gegen: Diffamierung
Folge: Zugriffsbeschränkung

Unten finden Sie die betroffene(n) URL(s).

Aus diesem Grund sind wir gerade dabei, die angegebene Maßnahme auf die betroffenen Inhalte bei Google Local Reviews für Nutzer weltweit anzuwenden.

Betroffene URL(s):

[Name entfernt]

[Bewertungstext entfernt]

[Internetadresse entfernt]

Bitte beachten Sie, dass die oben beschriebenen Entscheidung(en) auch per Automatisierung bearbeitet wurden. Google setzt für die Bearbeitung von Beschwerden eine Kombination aus manueller Überprüfung und Automatisierung ein. Weitere Informationen zur Automatisierung finden Sie unter g.co/legal im Abschnitt „Automatisierung“.

Mögliche weitere Schritte

Google bitten, die Entscheidung noch einmal zu prüfen: [Internetadresse entfernt]

Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind und möchten, dass wir unseren Standpunkt überdenken, können Sie innerhalb der nächsten sechs Monate ab dem Datum dieser Mitteilung Einspruch einlegen. Nennen Sie die betreffenden URLs im Einspruchsformular.

Beachten Sie, dass nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist kein Einspruch mehr möglich ist.

Rechtsanwalt kontaktieren

Wenn Sie in der EU ansässig sind, können Sie sich auch an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle oder an ein Gericht wenden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Optionen. Wenn Sie rechtliche Fragen haben oder die anderen Rechtsmittel prüfen möchten, die Sie möglicherweise nutzen können, sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.

Benötigen Sie weitere Unterstützung?

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Google um die Entfernung von Inhalten ersuchen können und wie Google dabei vorgeht, lesen Sie den Hilfeartikel zur Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen.

Hintergrundinformationen:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Beschwerde eingereicht wurde, in der behauptet wird, dass Ihre kürzliche Rezension für ein lokales Unternehmen bestimmte Rechte verletzt. Daher war Google verpflichtet, die betreffende Rezension zu entfernen.

Wenn Sie unsere Entscheidung bezüglich der Entfernung anfechten möchten, können Sie wie unten unter „Mögliche weitere Schritte“ beschrieben Einspruch einlegen. Wir möchten betonen, dass Google ehrliche und authentische Rezensionen für lokale Unternehmen sehr schätzt. Aufgrund unserer Rolle als Dienstleister können wir jedoch Ihre spezifischen Erfahrungen mit dem Unternehmen nicht unabhängig überprüfen. Damit wir die Angelegenheit im Falle eines Einspruchs noch einmal prüfen können, benötigen wir eine detaillierte und solide Beschreibung Ihrer Erfahrungen mit dem Unternehmen sowie eine Begründung für Ihre Rezension. Dazu gehören unter anderem das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuchs oder Ihrer Erfahrung sowie alle besonderen Beobachtungen, die bei Ihrer Interaktion mit dem betreffenden Unternehmen gemacht wurden. Nachweise wie Rechnungen, Screenshots, Belege, Terminunterlagen oder Einträge aus einem Treuepunkteprogramm sind sehr nützlich, um die Seriosität Ihrer Rezension nachzuweisen.

Je nach Art und Aussagekraft der von Ihnen bereitgestellten Informationen können wir Ihre Rezension nach einem Einspruch reaktivieren.

Viele Grüße

Ihr Google-Team

"Damit wir die Angelegenheit im Falle eines Einspruchs noch einmal prüfen können, benötigen wir eine detaillierte und solide Beschreibung Ihrer Erfahrungen mit dem Unternehmen sowie eine Begründung für Ihre Rezension."
Das ist an Lebensfremdheit nicht zu überbieten. Naja, vielleicht schaue ich nochmal in meinem nicht deaktivierten Standortverlauf, wann vor über zwei Jahren ich in dem bewerteten Imbiss etwas essen wollte.

Die Rezension besagte übrigens, dass 2 von 3 Fleischsorten (nach denen die Gerichte gegliedert waren) an besagtem Tag nicht bestellbar waren und wir enttäuscht wieder gegangen waren. "Voll krass" diffamierend!

Google sollte die Bewertungsfunktion auf Maps einfach abschaffen, ist für alle Beteiligten ehrlicher!
 
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JackTheRippchen schrieb:
Die Rezension besagte übrigens, dass 2 von 3 Fleischsorten (nach denen die Gerichte gegliedert waren) an besagtem Tag nicht bestellbar waren und wir enttäuscht wieder gegangen waren. "Voll krass" diffamierend!
Und wie viel oder wenig Sterne hast du dafür bewertet, dass du dort nichtmal etwas verkonsumiert hast?
 
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