tollertyp schrieb:
Wenn er keinen Grund angibt, dann bleibt er auf den Versandkosten sitzen.
Du hast doch selbst Widerruf gesagt, und der TE will ja auch neu bestellen. Hmm... okay Nacherfüllung wäre dann wegen Sachmangel möglich. Will der TE aber nicht mehr. Also was ich genau machen würde, hinge wohl von der Reaktion von Mindfactory ab.
Es ist total egal ob es einen Grund oder ob es keinen Grund gibt. Bei Widerruf trägt der Käufer die Rücksendekosten, sofern er darüber "belehrt" wurde. Bei MF steht der Punkt, dass der Käufer bei einem Widerruf den Rückversand bezahlt eindeutig geschrieben.
Der Verkäufer hat dagegen den gesamten Wert zu erstatten. Einschließlich der Versandkosten für die Zusendung.
Bei einem Widerruf trete ich vom Kaufvertrag zurück. Er ist die einseitige Möglichkeit durch den Käufer, seine Willenserklärung zurückzuziehen.
Ursprünglich im "Fernabsatzgesetz" zu finden. Wurde dann ins BGB übernommen. Es soll Käufern die Möglichkeit geben, einen Artikel ähnlich eines Käufers im Ladenlokal zu "testen".
§ 355 BGB
Die Sachmangelhaftung sichert dem Käufer dagegen, dass er ein mangelfreies Produkt erhält. Ist das Produkt nicht frei von Sachmängel, hat er die Möglichkeit auf Nacherfüllung und kann hier wählen zwischen Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
Der Kaufvertrag bleibt davon unberührt und kann erst dann "gelöst" werden, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt.
§§ 434, 439 BGB
Beides sind zwei absolut unterschiedliche Ansprüche mit unterschiedlichen Folgen. Sollte man keineswegs vermengen. Bei der Sachmängelhaftung kommt der Verkäufer für jegliche (zusätzliche) Kosten auf. Beim Widerruf gibt es eben jene Möglichkeit, die Rücksendekosten auf den Käufer zu übertragen. Wichtig allerdings: Versandrisiko für den Rückversand liegt auch beim Händler.