Zanmatou
Lt. Commander
- Registriert
- Juni 2007
- Beiträge
- 1.051
Hallo CB-Gemeinde,
Ich habe heute meinen ersten Hinweis auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten, dem ich leider keine essentiellen Informationen entnehmen kann.
Was passiert ist: Ich habe mich Sonntag Abends vor unserer Wohnung auf einen der vielen Anwohnerparkplätze gestellt. Ich habe noch keinen Anwohnerparkplatz, weil wir erst seit zwei Wochen das Auto nutzen. An den Dazugehörigen Parkautomaten steht: 9-24Uhr Mo-Sa!
Auf dem Zettel steht, dass um 09.09 eine Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt worden ist. Und, dass diese Mitteilung nur ein Hinweis ist. Alles weitere Erfolge automatisch. Weiter heißt es und das schockt mich schon sehr:
Da es sich um einen Tatbestand handelt, der mit einem Bußgeld geahndet wird, ist im Gegensatz zu umseitigen Hinweisen eine Verwarnung nicht möglich.
Ich habe das Auto am Montagmittag weggefahren und wollte die Angelegenheit schnell klären. Also Geldüberweisen und gut. Aber es ist kein Betrag angegeben, den ich bezahlen muss.
Der Halter wird nun Post bekommen, die ich abwarte? Laut Bußgeldkatalog gibt es gar keine richtigen Bußgelder (lt. Beschreibung ab 40€ Geldstrafe) es sei denn ich behindere ein Rettungsfahrzeug.
Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich damit verfahre? Ich fahre das Auto nur als Leihe und müsste mit dem Halter Kontakt aufnehmen. Ich dachte nur, dass Parkverstöße auch anders geregelt werden könnten.
Danke!
Ich habe heute meinen ersten Hinweis auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten, dem ich leider keine essentiellen Informationen entnehmen kann.
Was passiert ist: Ich habe mich Sonntag Abends vor unserer Wohnung auf einen der vielen Anwohnerparkplätze gestellt. Ich habe noch keinen Anwohnerparkplatz, weil wir erst seit zwei Wochen das Auto nutzen. An den Dazugehörigen Parkautomaten steht: 9-24Uhr Mo-Sa!
Auf dem Zettel steht, dass um 09.09 eine Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt worden ist. Und, dass diese Mitteilung nur ein Hinweis ist. Alles weitere Erfolge automatisch. Weiter heißt es und das schockt mich schon sehr:
Da es sich um einen Tatbestand handelt, der mit einem Bußgeld geahndet wird, ist im Gegensatz zu umseitigen Hinweisen eine Verwarnung nicht möglich.
Ich habe das Auto am Montagmittag weggefahren und wollte die Angelegenheit schnell klären. Also Geldüberweisen und gut. Aber es ist kein Betrag angegeben, den ich bezahlen muss.
Der Halter wird nun Post bekommen, die ich abwarte? Laut Bußgeldkatalog gibt es gar keine richtigen Bußgelder (lt. Beschreibung ab 40€ Geldstrafe) es sei denn ich behindere ein Rettungsfahrzeug.
Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich damit verfahre? Ich fahre das Auto nur als Leihe und müsste mit dem Halter Kontakt aufnehmen. Ich dachte nur, dass Parkverstöße auch anders geregelt werden könnten.
Danke!