Erste Verkehrsordnungswidigkeit

Zanmatou

Lt. Commander
Registriert
Juni 2007
Beiträge
1.039
Hallo CB-Gemeinde,

Ich habe heute meinen ersten Hinweis auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten, dem ich leider keine essentiellen Informationen entnehmen kann.

Was passiert ist: Ich habe mich Sonntag Abends vor unserer Wohnung auf einen der vielen Anwohnerparkplätze gestellt. Ich habe noch keinen Anwohnerparkplatz, weil wir erst seit zwei Wochen das Auto nutzen. An den Dazugehörigen Parkautomaten steht: 9-24Uhr Mo-Sa!

Auf dem Zettel steht, dass um 09.09 eine Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt worden ist. Und, dass diese Mitteilung nur ein Hinweis ist. Alles weitere Erfolge automatisch. Weiter heißt es und das schockt mich schon sehr:

Da es sich um einen Tatbestand handelt, der mit einem Bußgeld geahndet wird, ist im Gegensatz zu umseitigen Hinweisen eine Verwarnung nicht möglich.

Ich habe das Auto am Montagmittag weggefahren und wollte die Angelegenheit schnell klären. Also Geldüberweisen und gut. Aber es ist kein Betrag angegeben, den ich bezahlen muss.

Der Halter wird nun Post bekommen, die ich abwarte? Laut Bußgeldkatalog gibt es gar keine richtigen Bußgelder (lt. Beschreibung ab 40€ Geldstrafe) es sei denn ich behindere ein Rettungsfahrzeug.

Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich damit verfahre? Ich fahre das Auto nur als Leihe und müsste mit dem Halter Kontakt aufnehmen. Ich dachte nur, dass Parkverstöße auch anders geregelt werden könnten.

Danke!
 
Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Irgendwann flattert ein Brief beim Halter, in dem genau steht, was wann passiert ist und warum ein Bußgeld auferlegt wird. Der Halter wird dann dem Ordnungsamt mitteilen, dass du zu dieser Zeit der Fahrzeugführer gewesen bist. Und dann landet der Bußgeldbescheid bei dir.

Also einfach abwarten. Es kann aber eine Weile (Monate) dauern, ehe das Ordnungsamt dir was schickt.
Es schadet aber nix, dem Halter schon mal Bescheid zu sagen, dass da was vom Amt kommt. Nicht, dass der aus den Socken kippt. ^^
 
Danke erstmal! Und wie teuer ist das, was ich da verbrochen habe maximal?
 
Dürften 10€ Strafzettel werden, bei uns in Berlin steht auf dem Strafzettel die Höhe und die Aktennummer direkt drauf,
wenn du dann direkt innerhalb von einer Woche die 10€ bezahlst, gibts auch keine Post an den Halter. Scheint aber bei euch wohl anders zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben